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Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
254 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:46
Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.08.2016 Nr. 2894 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/ho Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 30.08.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Krefeld Ost nimmt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – im Bereich hinter Rott 112 zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 1. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 690 – Nördlich Germaniastraße zwischen Grotenburgstraße und Rott – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 1