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Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
310 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:47
Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 ) Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 ) Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 ) Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 ) Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 ) Verwaltungsvorlage (Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.04.2016 Nr. 2664 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 12.05.2016 Rat 02.06.2016 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 07.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.02.2017 Betreff Gesundheitsbericht: Schuleingangsuntersuchungen Krefeld 2010-2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Gesundheitsbericht zu den Schuleingangsuntersuchungen zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2664 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 6 (1) des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NordrheinWestfalen (ÖGDG NRW) sind Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde u. a. die Gesundheitsberichterstattung. Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld als untere Gesundheitsbehörde wertet im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung regelmäßig die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus und hat die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2014 zusammengetragen. Der Bericht wurde bei der 31. Sitzung der Gesundheitskonferenz am 27. Mai 2015 vorgestellt und beraten. Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Gesundheitsberichterstattung und geben Auskunft über den Gesundheitszustand eines ganzen Jahrgangs und können aufzeigen, in welchen Bereichen besonderer Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen besteht. Gemäß Beschluss der KGK und § 24 (3) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), sind diese Informationen dem Rat der Stadt Krefeld über den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren zur Kenntnis zuzuleiten. (s. Anlage) Bedeutung der Schuleingangsuntersuchungen Die Schuleingangsuntersuchung (kurz SEU) ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend. Jeder Schulneuling hat damit neben der Verpflichtung auch einen Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung vor Schulantritt. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dieser Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes sind in NRW-Landesgesetzen festgelegt (§§ 41, 43 Allgemeine Schulordnung, § 54 Schulgesetz, § 4 Schulpflichtgesetz). Die SEU ist die einzige verpflichtende, im Landesgesetz verankerte medizinische Vollerhebung. Untersucht werden alle Kinder eines Einschulungsjahrgangs. In größeren Kommunen, wie auch in Krefeld, haben die Gesundheitsämter für alle schulärztlichen Angelegenheiten eine eigene Abteilung, den sog. Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJGD). Um eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse mit anderen Kommunen zu gewährleisten, wird in Krefeld nach dem Bielefelder Modell untersucht. Hierbei handelt es sich um Standarddefinitionen des Landeszentrums Gesundheit Nordrein-Westfalen (LZG.NRW) Inhalte und Umfang der Schuleingangsuntersuchung Der Schwerpunkt der SEU liegt in der Ermittlung des individuellen körperlichen, geistigen und psychosozialen Entwicklungsstandes unter besonderer Berücksichtigung schulrelevanter Fähigkeiten, damit diese noch vor Schulbeginn medizinisch oder therapeutisch behandelt werden können: • Überprüfung, ob Größe und Gewicht des Kindes in einem guten Verhältnis stehen und altersgerecht sind • Überprüfung auf Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen • Überprüfung des Impfausweises und Aussprechen von Impfempfehlungen • Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit Begründung Seite 3 Zur Identifizierung von schulrelevanten Entwicklungsgefährdungen wird ein Screening eingesetzt, mit dem Auffälligkeiten durch die • • • • • Überprüfung der Grob- und Feinmotorik, Überprüfung der Sprachentwicklung, Überprüfung der Konzentration und Merkfähigkeit, Überprüfung der visuellen Wahrnehmung, Überprüfung des Zahlen- und Mengenvorwissens erkannt werden können und das Hinweise auf die Notwendigkeit einer gezielten weiteren Diagnostik gibt. Im Vordergrund steht demnach nicht, ob ein Kind die Schule besuchen kann, sondern welcher individuelle Förderbedarf bei bestehenden Defiziten notwendig ist. Dies ist umso wichtiger, da die Defizite bei den letzten Schuleingangsjahrgängen im Bereich der schulrelevanten Kenntnisse zugenommen haben, während sie im somatischen Entwicklungsstand stagnieren. Konsequenzen und Maßnahmen Aus allen erhobenen Befunden der Schuleingangsuntersuchung wird ermittelt, ob das Kind die Schulfähigkeit besitzt. Dabei werden die Fähigkeiten des Kindes mit den Altersnormalwerten verglichen. Wenn diagnostische oder therapeutische Maßnahmen notwendig erscheinen, werden die Schulärzte diese empfehlen und einleiten, in Zusammenarbeit mit den Eltern, den behandelnden Fachärzten und der Schule. Bei schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Schulfähigkeit oder Zweifeln daran, ob das Kind den Anforderungen einer Regelschule gewachsen ist, muss die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs empfohlen werden. In seltenen Fällen kann auch eine Rückstellung vom Schulbesuch erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind in einem Jahr seine Defizite aufgeholt haben wird. Zusammenstellung der Frage- und Diskussionsrunde in der Gesundheitskonferenz Schulärztliche Empfehlungen: Die Kritik, dass die Schuleingangsuntersuchungen teilweise erst kurz vor der Einschulung in die Grundschule erfolgen, wird als unproblematisch angesehen bezüglich des Ziels, die Behandlungen aufgrund der schulärztlichen Empfehlungen noch vor Schuleintritt zu realisieren. Zum einen ist die Anzahl der Empfehlungen überschaubar und zum anderen dienen sie in erster Linie dazu, den Schulen entsprechende Hinweise zu geben. Begründung Seite 4 Früherkennungsuntersuchungen Es wird hervorgehoben, dass die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U1-U7 in Krefeld weiterhin 4 Prozentpunkte unter NRW-Schnitt liegt. Übergewicht und Adipositas Krefeld liegt weiterhin 2 Prozentpunkte über NRW-Schnitt, obwohl seit 2010 eine abnehmende Tendenz zu erkennen ist. Maßnahmen sollten bei den Ursachen angesetzt werden. Grundsätzlich wird aber das Übergewicht laut KIGGS-Studie (=Langzeitstudie des Robert-KochtInstituts) wahrscheinlich in den Grund- und weiterführenden Schulen noch steigen. Eine mögliche Ursache ist der schleichende Trend, dass Bewegung und Sport immer weniger Priorität haben. Deshalb ist eine Kooperation zwischen dem Schul- und Sportsektor wichtig. Besonders problematisch wird es an den weiterführenden Schulen, eventuell bedingt durch die Nutzung von Elektrospielen u.ä. und durch die Tatsache, dass viele Jugendliche die Freiheit haben, selber zu entscheiden, was sie essen. Emotionale Reife Die emotionale Entwicklung ist bedauerlicherweise kaum erhebbar, sofern dies nicht aktiv in der kurzen Zeit der Schuleingangsuntersuchung von den Eltern angesprochen wird. Ergeben sich entsprechende Hinweise, so werden diese notiert. Entwicklungsverzögerungen sind von den Rückstellungsgründen der Beschulung ausgenommen. Hier ist in der Regel eine sozialpädiatrische Förderung sinnvoll. Weitere Auswertungsmöglichkeiten: Auf Wunsch können weitere Datenverknüpfungen, z.B. nach Sozialstatus oder Stadtbezirken, beantragt werden. Die Daten können geschlechtsbezogen und für Kinder mit Erstsprache „Nicht Deutsch“ erstellt werden. Eine Verknüpfung der Daten von Gewicht und Körperkoordination kann durch den Fachbereich Gesundheit – Gesundheitsberichterstattung - beim LZG.NRW (Landeszentrum Gesundheit. NRW) in Bielefeld beantragt werden. Eine Erstellung der Daten der Körperkoordination in Korrelation mit Kindergartenbesuchsdauer ist möglich. Das LZG hat alle Kommunen und Kreise in NRW in 6 Cluster eingeteilt, die einen Vergleich der betroffenen Stadt mit dem Mittelwert des dazugehörigen Clusters zulassen. Cluster: Begründung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Seite 5 Wenig familiengeprägte Universitätsstädte Arme Städte und Kreise im strukturellen Wandel (u.a. Krefeld) Wohlhabende schrumpfende und alternde Städte und suburbane Regionen Wachsende Familienzone Wachsende prosperierende Regionen Familiengeprägte Kreise mit Tendenz zu Alterung und Schrumpfung Fazit Der Gesundheitsbericht bietet generell eine gute Möglichkeit, Tendenzen und Sprünge bzgl. des Gesundheitszustandes und der Entwicklung der entsprechenden Zielgruppe – hier Einschüler – zu erhalten. Die Möglichkeiten des Vergleichs und der eventuellen Bedarfsermittlung sollten von allen Beteiligten sinnvoll genutzt werden. Handlungsbedarf liegt möglicherweise nicht nur vor, wenn Krefeld vom NRW-Schnitt abweicht. Die Gesundheitskonferenz hat beschlossen, dass auch die Krefelder Schulen über die Veröffentlichung dieses Berichts informiert werden sollen. Anlage: Bericht über Schuleingangsuntersuchungen 2010 - 2014 in der Stadt Krefeld und Krefeld im NRW-Vergleich