Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:47
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.03.2016
Nr.
2385 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 21/20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
21.04.2016
Betreff
Bestand und Bedarfe für sozialen Wohnraum in Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2385 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
1.
Seite 2
Aktuelle Daten zum Bestand des sozialen Wohnraums in Krefeld
Den Bestand des sozialen Wohnungsbaus stellt der Wohnungsmarktbericht im Rückgriff auf die
Daten der NRW-Bank zum Stand Ende 2013 wie folgt dar:
Im Jahr 2013 ist der Bestand an Sozialwohnungen im Mietwohnungsbereich auf 6.479 gesunken
(2012: 6.593). Dies entspricht einem Anteil am mehrgeschossigen Wohnungsbau von 7,8 %
(2012: 7,9 %).
Es ist zu erwarten, dass die Sozialwohnungsbestände auf Grund planmäßiger Tilgung und vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel und infolge der geringeren Förderzahlen auch zukünftig schrumpfen werden.
Die Anzahl der aktuell in der Nachwirkungsfrist liegenden Wohnungen umfasst nur noch 1.397
Wohnungen (2012: 1.415). Das sind 18 % des bestehenden Sozialwohnungsbestandes. Von 2011
bis 2013 gab es wieder mehr geförderte Mietwohnungen als Eigentumsmaßnahmen. Trotzdem
ist die Bereitschaft in den sozialen Mietwohnungsbau zu investieren nicht sehr groß. Die Fördergelder wurden größtenteils von der Wohnstätte Krefeld abgerufen. Im Jahr 2014 sind zwar Anträge auf Förderung von Mietwohnungsbau gestellt worden, jedoch hat die Wohnstätte 16 im
Jahr 2012 bewilligte Mietwohnungen fertiggestellt. Im Jahr 2015 wurden 13 Mietwohnungen
gefördert und die Wohnstätte hat auch in diesem Jahr 29 in 2012 bewilligte Wohnungen fertiggestellt. Die sinkende Zahl der Förderanträge ist auf den derzeit noch anhaltenden günstigen
Finanzmarkt zurückzuführen.
Die aktuellen Daten der NRW.Bank zur Entwicklung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes weisen für Krefeld einen weiteren Rückgang in 2014 auf 6.223 aus. Nach Informationen des
Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen umfasst der Bestand im Berichtsjahr 2015 insgesamt 6.126 Mietwohnungen.
Unter der Maßgabe, dass keine neuen preisgebundenen Mietwohnungen auf den Wohnungsmarkt kommen, würde sich der Bestand weiter verringern. In einer Modellrechnung der
NRW.Bank werden für Krefeld 4.541 preisgebundene Mietwohnungen für 2025 ermittelt. Dies
entspricht einem Rückgang von 27 % gegenüber dem Bestand des Jahres 2014. Im Jahr 2030
geht die Rechnung von einem Rückgang von 30,9 % gegenüber dem Jahr 2014 aus und benennt
den Bestand von dann nur noch 4.300 Sozialwohnungen.
Zum 31.12.2015 weist die Wohnstätte Krefeld AG einen Bestand von 1.576 öffentlich geförderten Wohnungen aus. Die Mieten belaufen sich zwischen 3,03 EUR und 5,73 EUR/m²mtl. Aktuell
werden 976 der öffentlich geförderten Wohnungen zu 5,00 EUR/m²/mtl. oder günstiger vermietet. Die unterschiedlichen Mieten sind auf die jeweiligen Wohnungsbauförderprogramme in den
entsprechenden Baujahren zurückzuführen.
Darüber hinaus hat die Wohnstätte Krefeld AG 2.138 freifinanzierte Wohnungen im Bestand, die
für 5,00 EUR/m²/mtl. oder günstiger vermietet sind. Daraus ist abzulesen, dass die Wohnstätte
Krefeld AG auch in größerem Umfang preisgünstigen Wohnraum im Bereich des freifinanzierten
Wohnraums vorhält. Zum 01.02.2016 wurden 24 weitere öffentlich geförderte Wohnungen an
der Werkstättenstraße/Maybachstraße in Oppum fertiggestellt.
2.
Weitere Bedarfe an sozialem Wohnraum in Krefeld
Begründung
Seite 3
Nach Angaben des Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen besteht ein hoher Bedarf an
sozialem Wohnraum in Krefeld. Der Bestand ist derzeit rückläufig, wobei die Nachfrage zunehme. Insbesondere im Hinblick auf kostengünstigeren Wohnraum ab vier Zimmern für Familien
sind Angebot und Nachfrage nicht ausgeglichen.
Zudem spielt der wachsende Flüchtlingsstrom eine entscheidende Rolle. Zwar sieht der soziale
Wohnungsbau in der Regel (Ausnahme bspw.: spezielle Förderung zugunsten von Flüchtlingen
nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge) ausschließlich vor, diejenigen
zu begünstigen, welche sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und somit meist keine Flüchtlinge sind. Jedoch kann nach Erhalt einer offiziellen Anerkennung als Flüchtling auch eine Wohnung
auf dem sozialen Wohnungsmarkt mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Da nach und
nach diverse Personen auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten werden, besteht in der Natur der Sache auch ein Bedarf an entsprechend mehr Wohnraum.
Darüber hinaus gibt es beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen regelmäßige Anfragen
nach alters- bzw. behindertengerechten Wohnungen, welche im Hinblick auf den demografischen Wandel noch zunehmen werden. Die Wohnungen im Bestand bieten teilweise nicht die
entsprechend notwendige Ausstattung. Neue Anträge auf Förderungen im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus würden diesem Problem begegnen.
3.
Mögliche Flächenpotentiale und Nutzungsmöglichkeiten in Krefeld
Zu diesem Punkt des Antrages wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Stadtsanierung am 17.02.2016 unter TOP 6 – Potentialflächen für Wohnbaugebiete in Krefeld – berichtet. Insofern wird auf die Vorlage Nr. 2359/16 verwiesen.
4.
Angebote und Nutzung von Förderprogrammen (EU, Bund, Land)
4.1.
Angebote von Förderprogrammen
Förderprogramme in der sozialen Wohnraumförderung gibt es weder direkt beim Bund noch bei
der EU. Die Landesregierung hat entschieden, für den Zeitraum 2014 – 2017 ein mehrjähriges
Wohnraumförderungsprogramm mit einem Volumen von 800 Mio. EUR aufzulegen. Wesentliche
Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Eigenkapital der NRW.BANK, das
hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermögen besteht.
Mit der Föderalismusreform ist die soziale Wohnraumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Zum Ausgleich für die damit entfallenen Bundesfinanzhilfen standen den
Ländern jährliche Kompensationszahlungen zunächst bis 2013 zu. Im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes wurden die Kompensationszahlungen des Bundes nach § 4 Abs. 4 Entflechtungsgesetz
über 2013 hinaus bis 2019 in der bisherigen Höhe verlängert. Die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rd. 97 Mio. Euro (ab 2016: 191 Mio. EUR) jährlich unterliegen ab 2014 bundesgesetzlich einer investiven Zweckbindung und sind landesrechtlich nach dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW) einer Zweckbindung zugunsten der sozialen Wohnraumförderung unterworfen.
Begründung
Seite 4
Mit einem jährlichen Finanzvolumen von insgesamt 800 Mio. Euro steht damit ein bedarfs- und
nachfragegerechter Mittelrahmen für die Laufzeit des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2014 bis 2017 zur Verfügung, das sich ab 2016 aus Kompensationszahlungen des Bundes
von 191 Mio. Euro und Mitteln der NRW.BANK von 609 Mio. Euro finanziert. Davon werden in
2016 450 Millionen Euro allein für die Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen (inkl.
der Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber) zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung des
Budgets für die Stadt Krefeld aus diesem Topf wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit Erlass vom 02.02.2016 bekanntgegeben und beträgt für
das Jahr 2016 6,1 Millionen Euro.
Die Voraussetzungen für die Förderung von Mietwohnraum ergeben sich aus dem Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) sowie
den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB). Im WFNG NRW hat das Land die Durchführung
der darin bestimmten Aufgaben den Kommunen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
auferlegt.
Aufgrund der Erhöhung der den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel in den Jahren 2016
bis 2019 um jeweils 500 Mio. Euro, wird die Möglichkeit eröffnet, die Attraktivität der Förderung
des Neubaus von Mietwohnungen, der Neuschaffung im Bestand gemäß WFB und der Schaffung
von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen gemäß RL Flü (Richtlinie zur Förderung
von Wohnraum für Flüchtlinge) zu erhöhen. Dafür wurden Anpassungen bei den Tilgungsnachlässen in den WFB 2016 (auch in den RL Flü) vorgenommen, die am 21.01.2016 in Kraft getreten
sind.
Für Investitionen in den sozialen Mietwohnungsbau auf Krefelder Gebiet (Mietniveau 3) bedeutet das einen Tilgungsnachlass von bis zu 15 % auf die Grundpauschale des Baudarlehens, bis
dato gab es auf die Grundpauschale nämlich gar keinen Tilgungsnachlass. Weiterhin wurde in
den WFB 2016 eine Erleichterung beim Eigenkapitalnachweis eingebaut, denn es kann künftig
auf Antrag des Investors eine Anrechnung der Tilgungsnachlässe als Eigenkapitalersatz in Höhe
von bis zu 50 % zugelassen werden. Diese Anrechnung erfordert jedoch eine Beratung des Kunden vor Antragstellung, denn sie kann bei Veränderung der Kosten, welche anhand eines Kostennachweises nach Durchführung des Vorhabens bei der Bewilligungsstelle geprüft werden, ggf.
zu Darlehenskürzungen führen. Wegen der zu erwartenden Erhöhung von Baukosten durch die
EnEV 2016 hat sich die Grundpauschale für diejenigen Vorhaben erhöht, die nach den Voraussetzungen der EnEV 2016 beantragt werden.
Da in allen Mietniveaus längerfristige Bindungen angestrebt und benötigt werden, wurden zur
Sicherung dauerhafter Bindungen ebenfalls neue Regelungen getroffen. Die Möglichkeit der 15jährigen Zweckbindungsdauer ist entfallen, es bleibt nun bei dem Wahlrecht von 20 bzw. 25 Jahren und eine vorzeitige und vollständige Rückzahlung der Förderdarlehen verkürzt die Dauer der
Zweckbindung nicht. Schließlich besteht nun das neue Angebot, die Bindung hinsichtlich eines
bestimmten Objektes bei Bedarfsfeststellung auf Antrag des Eigentümers zu verlängern und dafür weiterhin günstige Zinskonditionen zu behalten, die sonst bei Auslauf der Bindung ausgelaufen wären. Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen für Investoren als auch für die Wohnraumbewirtschaftung als positiv zu werten. Ob dadurch die Investitionstätigkeit angekurbelt
werden kann, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
4.2.
Nutzung von Förderprogrammen
Begründung
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Derzeit liegen von der Wohnstätte Krefeld AG zwar keine Anträge auf Förderung des Neubaus
von sozialem Mietwohnraum vor, jedoch sind diverse Neubaumaßnahmen geplant, zu denen in
Kürze folgende Anträge auf öffentliche Förderung erwartet werden:
-
Breslauer Straße 133 – 137 mit 36 Wohneinheiten und voraussichtlichem Baubeginn
im Juni 2016
Neue Flur 140 mit 8 Wohnungen und einem voraussichtlichem Baubeginn im Mai
2016
Werkstättenstraße 10 mit 16 Wohneinheiten sowie 3 Gruppenwohnungen und einem
voraussichtlichem Baubeginn im Sommer 2016
Weitere Planungen der Wohnstätte Krefeld AG:
-
Weitere 3 Wohnhäuser an der Neuen Flur mit insgesamt 24 Wohneinheiten und Baubeginn in 2017
Oppumer Straße 30 (angrenzend an das Nappo-Gelände) mit rund 25 Wohneinheiten
und einem voraussichtlichem Baubeginn in 2017
In Linn im Bereich Tilsiter Straße sollen 3 Häuser mit je 20 Wohneinheiten voraussichtlich in 2017 entstehen
Für ein Projekt an der Herbertzstraße ist der europaweite Architektenwettbewerb gerade abgeschlossen worden. Von den rund 150 zu bauenden Wohneinheiten sollen
ca. 50 Wohneinheiten im Zuge der öffentlichen Förderung realisiert werden. Die Umsetzung ist für zwischen 2017 und 2019 geplant.
Somit wird die Wohnstätte Krefeld AG in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 219 öffentlich
geförderte Wohnungen bauen.
Weitere Privatinvestoren haben Projekte für das Jahr 2016 bereits mit insgesamt 21 geplanten
neuen Wohneinheiten angekündigt. Diese Projekte sind jedoch noch in einem frühen Beratungsund Planungsstadium, so dass der Zeitpunkt einer Antragstellung noch ungewiss ist. Damit ist im
Förderjahr 2016 mit einem geschätzten Fördervolumen von insgesamt 9.380.200 EUR allein im
Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus zu rechnen.