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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsprüfer 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:48
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsprüfer 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsprüfer 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsprüfer 2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.11.2014 Nr. 711 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2013, Wirtschaftsprüfer 2014 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, wie vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 06.11.2014 empfohlen, den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2013 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 421.990,35 € gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 215.215,08 € - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 206.775,27 €) zu belasten. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, wie vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 06.11.2014 empfohlen, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten. 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 711 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen: Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2013 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss wurde durch die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Gegen die Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG ergeben sich keine Bedenken. Sämtliche Empfehlungen des Aufsichtsrats in dessen Sitzung vom 06.11.2014 erfolgten einstimmig.