Daten
Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:48
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
4582 /17
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017
Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Neukirchner am 18.10.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Haushaltssatzung wird der Bereitstellung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice
-, Kostenart 78210000 - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (7.660041.700.500 - Ersatz Kita Kempener Allee) - in Höhe von 672.000 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Heranziehung der Verpflichtungsermächtigung bei dem Innenauftrag
P06001010000 - Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660151.700.100 - Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz) - in Höhe von 672.000 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4582 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002010000 - Immobilienservice
78210000 - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
7.660041.700.500 - U3-Ausbauprogramm, hier: Ersatz Kita Kempener Allee
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die fünfgruppige Kindertageseinrichtung Dieselstraße wird 2018/2019 aus Mitteln des KinvFöG für den
Bedarf von Kindern unter drei Jahren ausgebaut. Der Baubeginn ist für August 2018 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen bedingen die Einstellung des Betriebes für ein Jahr und damit die Auslagerung der Gruppen. Für die Umbauzeit in der Kita Dieselstraße werden drei Gruppen zur Kempener Allee ausgelagert, die
restlichen Kinder werden auf die Kitas Prinzenbergstraße und Peter-Lauten-Straße verteilt. Die Unterbringung an der Kempener Allee soll in einer Modulbauanlage (Pavillons) auf einem städtischen Grundstück
erfolgen.
Es wird von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer der Modulbauanlage von insgesamt rund sieben Jahren ausgegangen, wobei ein Jahr für die Auslagerung der Kita Dieselstraße und die restlichen Jahre für die
Entlastung im Bezirk West vorgesehen sind.
Bei der angenommenen Nutzungsdauer stellt ein Kauf der Pavillons gegenüber der Anmietung die wirtschaftlichere Variante dar.
Zur Realisierung der Modulbauanlage sind folgende Positionen vorgesehen:
Kostenposition
voraussichtliche
Kassenwirksamkeit
in
Betrag
in EUR
Kaufpreis lt. Angebot
(inkl. Aufbau)
672.000
2018
Technische Anlagen
(Hausanschluss etc.)
55.000
2018
Außenanlagen
80.000
Ausstattung
70.000
Baunebenkosten
38.000
2018
mit 10.000 EUR in 2018
und
mit 60.000 EUR in 2019
mit 36.000 EUR in 2017
und
mit 2.000 EUR in 2018
Summe
915.000 2017:
2018:
2019:
36.000 EUR
819.000 EUR
60.000 EUR
Für Abbau und Entsorgung werden nach Ende der Nutzungszeit voraussichtlich Mittel in Höhe von rund
20.000 EUR benötigt.
Die in 2017 benötigten Mittel in Höhe von 36.000 EUR, nämlich der Anteil der Kostenposition Baunebenkosten, wurden vom Stadtkämmerer bereits außerplanmäßig bereitgestellt. In dieser Kostenposition sind
die gesamten Planungskosten zusammengefasst. Die weiteren Kostenpositionen werden im Veränderungsnachweis für den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend berücksichtigt.
Um den Erwerb der Anlage in 2017 noch in Auftrag geben zu können, ist die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 672.000 EUR - das entspricht der Kostenposition
"Kaufpreis lt. Angebot (inkl. Aufbau)"- zwingend erforderlich. Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme
weder Haushaltsansätze noch eine Verpflichtungsermächtigung etatisiert worden, da die Maßnahme zum
Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens noch nicht bekannt war.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.
Begründung
Seite 3
Die Deckung aus der Maßnahme "Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz" ist möglich, weil hierfür 2017
keine Auftragsvergaben mehr getätigt werden. Die Verpflichtungsermächtigung wird demnach für diese
Maßnahme im Jahr 2017 nicht mehr benötigt und kann zu Deckungszwecken herangezogen werden.
Um die Maßnahme in 2018 umsetzen zu können, ist eine kurzfristige Beauftragung erforderlich. Vor diesem Hintergrund war eine Entscheidung per Dringlichkeitsbeschluss geboten. Eine Entscheidung in der
Ratssitzung am 19.09.2017 war nicht möglich, da nicht fristgerecht alle erforderlichen Informationen zusammengetragen werden konnten.