Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:48
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee)

öffnen download melden Dateigröße: 297 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich 4582 /17 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 2017 Mehrbedarf für eine Ersatz-Kindertagesstätte (Kita) an der Kempener Allee - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Neukirchner am 18.10.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Haushaltssatzung wird der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice -, Kostenart 78210000 - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (7.660041.700.500 - Ersatz Kita Kempener Allee) - in Höhe von 672.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Heranziehung der Verpflichtungsermächtigung bei dem Innenauftrag P06001010000 - Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660151.700.100 - Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz) - in Höhe von 672.000 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4582 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06002010000 - Immobilienservice 78210000 - Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 7.660041.700.500 - U3-Ausbauprogramm, hier: Ersatz Kita Kempener Allee Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die fünfgruppige Kindertageseinrichtung Dieselstraße wird 2018/2019 aus Mitteln des KinvFöG für den Bedarf von Kindern unter drei Jahren ausgebaut. Der Baubeginn ist für August 2018 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen bedingen die Einstellung des Betriebes für ein Jahr und damit die Auslagerung der Gruppen. Für die Umbauzeit in der Kita Dieselstraße werden drei Gruppen zur Kempener Allee ausgelagert, die restlichen Kinder werden auf die Kitas Prinzenbergstraße und Peter-Lauten-Straße verteilt. Die Unterbringung an der Kempener Allee soll in einer Modulbauanlage (Pavillons) auf einem städtischen Grundstück erfolgen. Es wird von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer der Modulbauanlage von insgesamt rund sieben Jahren ausgegangen, wobei ein Jahr für die Auslagerung der Kita Dieselstraße und die restlichen Jahre für die Entlastung im Bezirk West vorgesehen sind. Bei der angenommenen Nutzungsdauer stellt ein Kauf der Pavillons gegenüber der Anmietung die wirtschaftlichere Variante dar. Zur Realisierung der Modulbauanlage sind folgende Positionen vorgesehen: Kostenposition voraussichtliche Kassenwirksamkeit in Betrag in EUR Kaufpreis lt. Angebot (inkl. Aufbau) 672.000 2018 Technische Anlagen (Hausanschluss etc.) 55.000 2018 Außenanlagen 80.000 Ausstattung 70.000 Baunebenkosten 38.000 2018 mit 10.000 EUR in 2018 und mit 60.000 EUR in 2019 mit 36.000 EUR in 2017 und mit 2.000 EUR in 2018 Summe 915.000 2017: 2018: 2019: 36.000 EUR 819.000 EUR 60.000 EUR Für Abbau und Entsorgung werden nach Ende der Nutzungszeit voraussichtlich Mittel in Höhe von rund 20.000 EUR benötigt. Die in 2017 benötigten Mittel in Höhe von 36.000 EUR, nämlich der Anteil der Kostenposition Baunebenkosten, wurden vom Stadtkämmerer bereits außerplanmäßig bereitgestellt. In dieser Kostenposition sind die gesamten Planungskosten zusammengefasst. Die weiteren Kostenpositionen werden im Veränderungsnachweis für den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend berücksichtigt. Um den Erwerb der Anlage in 2017 noch in Auftrag geben zu können, ist die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 672.000 EUR - das entspricht der Kostenposition "Kaufpreis lt. Angebot (inkl. Aufbau)"- zwingend erforderlich. Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme weder Haushaltsansätze noch eine Verpflichtungsermächtigung etatisiert worden, da die Maßnahme zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens noch nicht bekannt war. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Begründung Seite 3 Die Deckung aus der Maßnahme "Erweiterung Gesamtschule Kaiserplatz" ist möglich, weil hierfür 2017 keine Auftragsvergaben mehr getätigt werden. Die Verpflichtungsermächtigung wird demnach für diese Maßnahme im Jahr 2017 nicht mehr benötigt und kann zu Deckungszwecken herangezogen werden. Um die Maßnahme in 2018 umsetzen zu können, ist eine kurzfristige Beauftragung erforderlich. Vor diesem Hintergrund war eine Entscheidung per Dringlichkeitsbeschluss geboten. Eine Entscheidung in der Ratssitzung am 19.09.2017 war nicht möglich, da nicht fristgerecht alle erforderlichen Informationen zusammengetragen werden konnten.