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Verwaltungsvorlage (Vorlage 3151-16 - Anlage 2 (Niederschrift FÖB).pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
97 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:48

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 3151/16 Bebauungsplan Nr. 795: Aufstellung und öffentliche Auslegung Fachbereich Stadtplanung 61/02 5. Dezember 2014 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 653 2. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – am Dienstag, dem 02.12.2014, 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Fischeln, Kölner Straße 517, 47807 Krefeld Veranstaltungsleiterin: Frau Nottebohm Bezirksvorsteherin von der Verwaltung: Herr Walter Herr Müllers Frau Hofmann FB 61 – Stadtplanung FB 61 – Stadtplanung FB 61 – Stadtplanung (Schriftführung) als Gäste: Herr Schmidt und Frau Schulz Büro rheinruhr.stadtplaner Herr Preen und Herr Klein-Hessling Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG lt. Teilnehmerliste 2 Teilnehmer: Um 18.05 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau Nottebohm, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Schmidt vom Büro rheinruhr.stadtplaner erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. An- 2 fragen seien auch per E-Mail möglich. Herr Schmidt weist darauf hin, dass zu dem o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Anschließend stellt Herr Schmidt die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation näher vor. Die Flächen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 653 2 . Änderung seien bereits heute als Gewerbegebiet ausgewiesen, allerdings bisher nur sukzessiv entwickelt worden. Zurzeit weise das Plangebiet hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen bzw. Waldflächen auf, nur vereinzelt im Norden an der Anrather Straße seien einige wenige Gewerbebetriebe ansässig. Die Fichtenhainer Allee durchziehe das Plangebiet von Norden nach Süden und führe in das Rondell der historischen Campus-Anlage, die ab 1904 als Rheinische Provinzial-Fürsorgeerziehungsanstalt Fichtenhain“ und zuletzt bis 1989 als Landesjugendheim genutzt worden sei. Hierzu gehöre auch eine ehemalige Sportplatzanlage. Der von Osten nach Westen durch das Gebiet führende Kütterweg solle als Fuß- bzw. Radweg erhalten werden. Die meisten der betroffenen Flächen befänden sich im Eigentum der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld. Mittels einer Luftbildaufnahme und diversen Fotos des Plangebietes gibt Herr Schmidt vertiefende Einblicke in den jetzigen Ist-Zustand. Im Anschluss daran informiert er über die Ausgangslage des im Jahr 2004 aufgestellten und 2007 geänderten Bebauungsplanes. Wie in den Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre entwickelten benachbarten Gewerbegebiete Europark Fichtenhain A und B sei auch hier ein hochwertiger Gewerbestandort mit aufgelockerten durchgrünten Strukturen geplant worden. Festsetzungen aus dem geltenden Bebauungsplan, die die bisherige Entwicklung und Vermarktung des Europarks Fichtenhain C und des Campus Fichtenhain stagnieren ließen, seien ein Grund für das jetzt durchzuführende Planverfahren. Das bisherige Erschließungssystem sowie eine zu enge Zielausrichtung seien schuld an der bisher schleppenden Vermarktung der Grundstücke. Auch habe sich die Nachfrage dahin gehend verändert, dass mittlerweile Gewerbeflächen aller Art – nicht nur Flächen für Hightech-Betriebe – benötigt würden. Diese Ausrichtung habe es bislang nicht gegeben, was in den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend manifestiert worden sei. Auch habe es im Bereich des ehemaligen Landesjugendheims bis Anfang der 2000er Jahre noch Wohnnutzung gegeben, so dass nur Gewerbebetriebe mit geringen Lärmauswirkungen angesiedelt werden durften. Nunmehr sei mit der 2. Änderung beabsichtigt, dort auch Gewerbebetriebe mit höheren Immissionen ansiedeln zu können. Eine bereits erfolgte erste Änderung des Bebauungsplanes sei zur Anlegung einer Erschließungsstraße im nördlichen Bereich durchgeführt worden. Herr Schmidt stellt das als Basis für den Bebauungsplan erarbeitete Strukturkonzept und die Entwicklungsziele des geänderten Bebauungsplanes vor: 3 - Kleinteilige Erschließung, insbesondere um unterschiedlich große Gewerbegrundstücke anbieten zu können - Bildung von Teilbereichen zur unterschiedlichen Adressbildung und Ausnutzbarkeit der Grundstücke - Sicherung und Ergänzung festgesetzter Grünstrukturen und der Campus-Struktur mit den denkmalgeschützten Gebäuden Bei einem direkten Vergleich des vorhandenen Planungsrechts mit dem Vorentwurf für den geänderten Bebauungsplan werde deutlich, dass lediglich in bestimmten Bereichen hinsichtlich der Festsetzungen einige Veränderungen vorgenommen worden seien, die Grundstruktur des Bebauungsplanes jedoch erhalten worden sei. Die wesentlichsten Änderungen seien die Anpassung des Erschließungssystems, die Erhöhung der GRZ (Maß der Überbaubarkeit und Dichte der Bebaubarkeit), die Sicherung der Grünstrukturen und des Kütterweges sowie die Aufhebung von Restriktion bezüglich Emissionen durch den Wegfall von Wohnnutzungen. Weiter führt Herr Schmidt aus, dass sich in den letzten 10 Jahren im Umfeld des Plangebietes hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der –abwicklung einiges verändert habe, wie z. B. der ausgebaute Knotenpunkt Anrather Straße / Oberschlesienstraße. Es sei für die Zukunft zu hinterfragen, ob eine Allee als alleinige Haupterschließung geeignet sei, den gesamten Verkehr aufzunehmen, wenn das Gebiet einmal voll erschlossen sein werde, oder es nicht Sinn mache, Teile des Plangebietes über einen neuen Knotenpunkt an die Anrather Straße anzubinden, um eine gewisse Verteilung des Verkehrs zu erhalten. Im Süden stelle sich ebenfalls die Frage, ob der Verkehr zukünftig weiterhin über die Fichtenhainer Allee nach Norden bis zur Anrather Straße abfließen solle oder ob noch eine zusätzliche Anbindung nach Südosten Richtung Willicher Straße sinnvoll wäre. Dort gebe es bereits einen Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, die Süd-West-Umgehung Fischeln. Ab welchem Zeitpunkt der Gewerbeflächenvermarktung eine solche zusätzliche Straße erforderlich werden würde, sei noch nicht geklärt. Im weiteren Bebauungsplanverfahern werde man sich im Rahmen des Verkehrsgutachtens mit diesem Thema weiter beschäftigen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssten diverse Gutachten und Fachbeträge eingeholt werden, wie z. B. eine Verkehrsuntersuchung zu obengenannten Fragestellungen. Des Weiteren seien Untersuchungen zur Straßen- und Entwässerungsplanung, ein Umweltbericht sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen, ebenso ein Artenschutz- und ein Schallgutachten. Einige Gutachten seien bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 653 eingeholt worden, müssten jedoch wieder aktualisiert werden. Parallel zur Bürgeranhörung finde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, deren Stellungnahmen zusammen mit den von den Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen ausgewertet würden. Der hieraus entwickelte Bebauungs- 4 planentwurf werde dem Rat der Stadt Krefeld zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Während der Offenlage hätten die Bürger wiederum die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen zum Planentwurf vorzubringen. Auch die Behörden würden erneut beteiligt. Nach erneuter Auswertung der Stellungnahmen werde der Planentwurf erneut dem Rat der Stadt Krefeld zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt. Herr Schmidt weist noch einmal darauf hin, dass noch in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden können. Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei Herrn Schmidt für den Vortrag und bittet die Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern. Die Frage von Herrn Petzold nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Kommunikationsstraße beantwortet Herr Preen dahin gehend, dass diese als Baustraße bereits erstellt worden sei und der Endausbau nach Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe erfolgen werde. Es handele sich hierbei um die Verbindungsstraße zum Europark Fichtenhain A, die zurzeit noch durch Poller abgesperrt sei. Diese Sperrung solle jedoch in der Zukunft aufgehoben werden, da auch eine Busverbindung durch das Gelände mit einer Haltestelle an der Ecke Fichtenhainer Allee / Kommunikationsstraße geplant sei. Die Fichtenhainer Allee selbst bleibe anbaufrei, d. h. die Erschließung werde nicht hierüber, sondern lediglich über die Stichstraßen erfolgen. Herr Müllers ergänzt, dass die von der Kommunikationsstraße ausgehende Stichstraße ebenfalls bereits als Baustraße ausgebaut sei. Laut Herrn Preen ende die nördlich gelegene Medienstraße nach Westen hin mit dem Wendehammer. Richtung Osten sei eine Verlängerungsstraße mit dem Namen Technologiestraße in Diskussion. Herr Müllers führt aus, dass noch unklar sei, ob diese Straße von der Fichtenhainer Allee bis zur Breuershofstraße durchgeführt werde, und hinterfragt, ob es nicht sinnvoller wäre, die Erschließung für diesen nordöstlichen Teil durch lediglich einen Anschluss an die Breuershofstraße von dem übrigen Gewerbegebiet abzukoppeln und die Bereiche mit Pflanzstreifen voneinander zu trennen, um die unterschiedliche Adressbildung hervorzuheben. Zur Frage von Herrn Petzold, welche Grundstücke des Plangebietes bereits verkauft seien, erläutert Herr Preen, dass neben den bereits bebauten Grundstücken in den letzten sechs Monaten ein großes Grundstück südlich der Kommunikationsstraße, ein kleineres westlich des Gebäudes Medienstraße 2 und ein größeres Grundstück östlich des Campusrings veräußert worden seien. Herr Becker ist Anwohner der Anrather Straße und macht darauf aufmerksam, dass nach seinen Beobachtungen in den letzten Jahren auch aufgrund der Gewerbeentwicklung im Bereich Gewerbegebiet Südpark der Lkw-Verkehr zwischen der Oberschlesienstraße und der Kölner Straße zugenommen habe. Dies vertrage sich nicht mit einem Wohngebiet, durch das die Anrather Straße führe, zumal auch Kinder auf 5 ihrem Schulweg gefährdet seien und ein neuer Kindergarten an der Anrather Straße gebaut worden sei. Obwohl der Verkehr eigentlich über die Oberschlesienstraße abfließen sollte, häuften sich die Abkürzungen Richtung Kölner Straße. Durch das Heranrücken des Gewerbegebietes an die Fischelner Innenstadt sehe er eine Erhöhung dieses Schleichverkehrs. Er regt an, z. B. durch bauliche Maßnahmen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen diese Situation zu entschärfen. Herr Walter erläutert, dass über das Verkehrsgutachten geklärt werde, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchzuführen seien. So sei z. B. zu klären, ob Ampelanlagen eingerichtet oder die Anrather Straße in Richtung Oberschlesienstraße ausgebaut werden solle. Da die Kosten für einen Ausbau der Anrather Straße von der Stadt Krefeld getragen werden müssten, würden über das Verkehrsgutachten für den Baufortschritt im Gewerbegebiet jeweils die erforderlichen Abschnitte festgelegt werden können. Fremd- bzw. Fördermittel habe die Stadt nicht zu erwarten, da es sich bei der Anrather Straße um eine Gemeindestraße handele. Auf den Einwand von Herrn Becker, dass seiner Meinung nach das Verkehrsproblem schon längst hätte gelöst werden müssen, erwidert Herr Walter, dass in Stadtplanungsprozessen über Prognosen und „gesunden Menschenverstand“ versucht werde, die künftige Verkehrsentwicklung abzuschätzen. Festzuhalten sei, dass mittlerweile an der Breuershofstraße und westlich der Oberschlesienstraße einige gewerblichen Nutzungen zusätzlich vorhanden seien. Nun erstelle man eine Prognose für das jetzt in Rede stehende Bebauungsplanänderungsverfahren. Allerdings müssten Straßenausbauten auch bezüglich Zeitpunkt und Umfang angemessen sein. Er gebe Herrn Becker dahin gehend Recht, dass die Anrather Straße jetzt schon nach subjektivem Empfinden einen Ausbau erfahren könnte. Dies lasse man gerade von Verkehrsplanern prüfen, um darauf entsprechend reagieren zu können. Herr Klein-Hessling ergänzt, dass erste Zählungen ergeben hätten, dass eigentlich lediglich ein sehr geringer Anteil des Verkehrs aus dem Gewerbegebiet in Richtung Fischeln gehe, vielmehr liege der Schwerpunkt in Richtung Oberschlesienstraße mit Anschluss an die Autobahn. Es könne vielleicht vorkommen, dass aufgrund von Staus auf der A 44 oder durch andere Schleichverkehre die Verkehre sich anders verteilten, prognostisch jedoch gehe man davon aus, dass der größte Teil des Verkehrs über die Oberschlesienstraße abfließe. Herr Röder möchte wissen, ob der öffentliche Nahverkehr an das Gewerbegebiet angeschlossen werde. Herr Müllers erklärt, dass die Kommunikationsstraße als Verbindung von Europark Fichtenhain C nach Europark Fichtenhain A zurzeit noch als Baustraße hergestellt und abgepollert sei. Nach fertigem Ausbau derselben sei geplant, dass zwischen Europark Fichtenhain A und Europark Fichtenhain C eine Buslinie mit Anbindung an den weiteren ÖPNV verkehren solle. Ob und wie diese Verbin- 6 dung angenommen werde, bleibe allerdings abzuwarten und könne über den Bebauungsplan nicht geregelt werden. Auf die Frage von Herrn Petzold nach der Anzahl der Mitarbeiter im Europark führt Herr Klein-Hessling aus, dass für den Europark Fichtenhain A und B lediglich die Verkehre gezählt worden seien und ihm diese Zahlen jetzt nicht vorlägen. Im Europark Fichtenhain C habe man die Unternehmen genauer berechnet und einen Beschäftigungsquotienten von ca. 100 Mitarbeitern pro Hektar ermittelt. Zum Hinweis von Herrn Petzold, dass konkrete Zahlen auch für den öffentlichen Nahverkehr von Interesse seien, teilt Herr Klein-Hessling mit, dass bereits ein Linienbus den Europark Fichtenhain A anfahre und dieser auch angenommen werde. Es gebe bereits Mitarbeiter aus dem Europark Fichtenhain C, die an der Haltestelle Europark Fichtenhain A ausstiegen und den restlichen Weg zu Fuß zurücklegten. Herr Preen fügt hinzu, dass bereits seit Jahren im Europark Fichtenhain A der öffentliche Personennahverkehr relativ viel genutzt werde, auch aufgrund der Möglichkeit. nachts bis 22.00 Uhr fahren zu können. Allerdings sei der größere Teil der Mitarbeiter des Europarks Fichtenhain A und B motorisiert unterwegs. Herrn Petzold interessieren die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entstehenden Kosten. Herr Walter informiert, dass die Kosten vom Bebauungsplan her überschaubar seien, die Umsetzung desselben jedoch höhere Kosten verursachen werde. Über die Höhe ließen sich zurzeit keine Angaben machen. Die Frage von Herrn Petzold, wieviel die Grundstücksgesellschaft bisher investiert habe, beantwortet Herr Preen dahin gehend, dass seitens der Grundstücksgesellschaft ein sechsstelliger Betrag in die Kommunikationsstraße investiert worden sei. Zur Zeitschiene teilt Herr Schmidt mit, dass ein Satzungsbeschluss in ca. 1,5 Jahren realistisch sei, was eine Offenlage im Herbst voraussetze. Herr Müllers führt aus, dass die Planung abhängig sei von den eingehenden Stellungnahmen der Bürger und Behörden sowie den Gutachten. Es bleibe abzuwarten, welche inhaltlichen Probleme noch zu bewältigen seien. Herr Schmidt weist darauf hin, dass mit Ausnahme eines Artenschutzgutachtens bereits vor 10 Jahren sämtliche Gutachten bereits eingeholt worden seien. Z. B. seien Altlasten in diesem Bereich kein Thema. Die Gutachten müssten lediglich aktualisiert werden. Das Artenschutzgutachten werde in der Unteren Landschaftsbehörde geprüft. 7 Herr Becker möchte wissen, ob der in Rede stehende Planungsprozess Wechselwirkungen habe mit dem langfristigen Ziel eines interkommunalen Gewerbegebiets. Herr Klein-Hessling erklärt, dass die Flächenausdehnung für das geplante interkommunale Gewerbegebiet nördlich und südlich der A 44 zurzeit in Verbindung mit dem Regionalplan mit der Bezirksregierung diskutiert werde, wodurch entschieden werden müsse, ob die beiden Gewerbeflächen zusammenhingen oder voneinander unabhängig seien. Frau Nottebohm bedankt sich bei den Bürgern und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.00 Uhr.