Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 3151/16
Bebauungsplan Nr. 795: Aufstellung und öffentliche Auslegung
Fachbereich Stadtplanung
61/02
5. Dezember 2014
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 653 2. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – am Dienstag, dem
02.12.2014, 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Fischeln, Kölner Straße 517,
47807 Krefeld
Veranstaltungsleiterin:
Frau Nottebohm
Bezirksvorsteherin
von der Verwaltung:
Herr Walter
Herr Müllers
Frau Hofmann
FB 61 – Stadtplanung
FB 61 – Stadtplanung
FB 61 – Stadtplanung
(Schriftführung)
als Gäste:
Herr Schmidt und
Frau Schulz
Büro rheinruhr.stadtplaner
Herr Preen und
Herr Klein-Hessling
Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbH & Co. KG
lt. Teilnehmerliste
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Teilnehmer:
Um 18.05 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, die Veranstaltung. Sie
begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau
Nottebohm, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben.
Herr Schmidt vom Büro rheinruhr.stadtplaner erklärt zunächst den Sinn und Zweck
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren.
Er gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die
Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu
äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. An-
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fragen seien auch per E-Mail möglich. Herr Schmidt weist darauf hin, dass zu dem
o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können.
Anschließend stellt Herr Schmidt die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation
näher vor. Die Flächen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 653 2 . Änderung seien bereits heute als Gewerbegebiet ausgewiesen, allerdings bisher nur sukzessiv
entwickelt worden. Zurzeit weise das Plangebiet hauptsächlich landwirtschaftliche
Flächen bzw. Waldflächen auf, nur vereinzelt im Norden an der Anrather Straße seien
einige wenige Gewerbebetriebe ansässig. Die Fichtenhainer Allee durchziehe das
Plangebiet von Norden nach Süden und führe in das Rondell der historischen Campus-Anlage, die ab 1904 als Rheinische Provinzial-Fürsorgeerziehungsanstalt Fichtenhain“ und zuletzt bis 1989 als Landesjugendheim genutzt worden sei. Hierzu gehöre auch eine ehemalige Sportplatzanlage. Der von Osten nach Westen durch das
Gebiet führende Kütterweg solle als Fuß- bzw. Radweg erhalten werden. Die meisten
der betroffenen Flächen befänden sich im Eigentum der GGK Grundstücksgesellschaft
der Stadt Krefeld. Mittels einer Luftbildaufnahme und diversen Fotos des Plangebietes
gibt Herr Schmidt vertiefende Einblicke in den jetzigen Ist-Zustand. Im Anschluss daran informiert er über die Ausgangslage des im Jahr 2004 aufgestellten und 2007 geänderten Bebauungsplanes. Wie in den Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre entwickelten benachbarten Gewerbegebiete Europark Fichtenhain A und B sei auch hier ein
hochwertiger Gewerbestandort mit aufgelockerten durchgrünten Strukturen geplant
worden.
Festsetzungen aus dem geltenden Bebauungsplan, die die bisherige Entwicklung und
Vermarktung des Europarks Fichtenhain C und des Campus Fichtenhain stagnieren
ließen, seien ein Grund für das jetzt durchzuführende Planverfahren. Das bisherige
Erschließungssystem sowie eine zu enge Zielausrichtung seien schuld an der bisher
schleppenden Vermarktung der Grundstücke. Auch habe sich die Nachfrage dahin
gehend verändert, dass mittlerweile Gewerbeflächen aller Art – nicht nur Flächen für
Hightech-Betriebe – benötigt würden. Diese Ausrichtung habe es bislang nicht gegeben, was in den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend manifestiert worden sei. Auch habe es im Bereich des ehemaligen Landesjugendheims bis Anfang der
2000er Jahre noch Wohnnutzung gegeben, so dass nur Gewerbebetriebe mit geringen
Lärmauswirkungen angesiedelt werden durften. Nunmehr sei mit der 2. Änderung beabsichtigt, dort auch Gewerbebetriebe mit höheren Immissionen ansiedeln zu können. Eine bereits erfolgte erste Änderung des Bebauungsplanes sei zur Anlegung einer Erschließungsstraße im nördlichen Bereich durchgeführt worden.
Herr Schmidt stellt das als Basis für den Bebauungsplan erarbeitete Strukturkonzept
und die Entwicklungsziele des geänderten Bebauungsplanes vor:
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- Kleinteilige Erschließung, insbesondere um unterschiedlich große Gewerbegrundstücke anbieten zu können
- Bildung von Teilbereichen zur unterschiedlichen Adressbildung und Ausnutzbarkeit der Grundstücke
- Sicherung und Ergänzung festgesetzter Grünstrukturen und der Campus-Struktur
mit den denkmalgeschützten Gebäuden
Bei einem direkten Vergleich des vorhandenen Planungsrechts mit dem Vorentwurf
für den geänderten Bebauungsplan werde deutlich, dass lediglich in bestimmten Bereichen hinsichtlich der Festsetzungen einige Veränderungen vorgenommen worden
seien, die Grundstruktur des Bebauungsplanes jedoch erhalten worden sei. Die wesentlichsten Änderungen seien die Anpassung des Erschließungssystems, die Erhöhung der GRZ (Maß der Überbaubarkeit und Dichte der Bebaubarkeit), die Sicherung
der Grünstrukturen und des Kütterweges sowie die Aufhebung von Restriktion bezüglich Emissionen durch den Wegfall von Wohnnutzungen.
Weiter führt Herr Schmidt aus, dass sich in den letzten 10 Jahren im Umfeld des Plangebietes hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der –abwicklung einiges verändert habe, wie z. B. der ausgebaute Knotenpunkt Anrather Straße / Oberschlesienstraße. Es sei für die Zukunft zu hinterfragen, ob eine Allee als alleinige Haupterschließung geeignet sei, den gesamten Verkehr aufzunehmen, wenn das Gebiet einmal voll erschlossen sein werde, oder es nicht Sinn mache, Teile des Plangebietes
über einen neuen Knotenpunkt an die Anrather Straße anzubinden, um eine gewisse
Verteilung des Verkehrs zu erhalten. Im Süden stelle sich ebenfalls die Frage, ob der
Verkehr zukünftig weiterhin über die Fichtenhainer Allee nach Norden bis zur Anrather
Straße abfließen solle oder ob noch eine zusätzliche Anbindung nach Südosten Richtung Willicher Straße sinnvoll wäre. Dort gebe es bereits einen Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, die Süd-West-Umgehung Fischeln. Ab welchem Zeitpunkt der
Gewerbeflächenvermarktung eine solche zusätzliche Straße erforderlich werden würde, sei noch nicht geklärt. Im weiteren Bebauungsplanverfahern werde man sich im
Rahmen des Verkehrsgutachtens mit diesem Thema weiter beschäftigen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssten diverse Gutachten und Fachbeträge eingeholt werden, wie z. B. eine Verkehrsuntersuchung zu obengenannten Fragestellungen. Des Weiteren seien Untersuchungen zur Straßen- und Entwässerungsplanung, ein Umweltbericht sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen, ebenso ein Artenschutz- und ein Schallgutachten. Einige Gutachten seien bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 653 eingeholt worden, müssten jedoch
wieder aktualisiert werden.
Parallel zur Bürgeranhörung finde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange statt, deren Stellungnahmen zusammen mit den von den Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen ausgewertet würden. Der hieraus entwickelte Bebauungs-
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planentwurf werde dem Rat der Stadt Krefeld zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Während der Offenlage hätten die Bürger wiederum die Möglichkeit,
ihre Bedenken und Anregungen zum Planentwurf vorzubringen. Auch die Behörden
würden erneut beteiligt. Nach erneuter Auswertung der Stellungnahmen werde der
Planentwurf erneut dem Rat der Stadt Krefeld zur Fassung des Satzungsbeschlusses
vorgelegt. Herr Schmidt weist noch einmal darauf hin, dass noch in den nächsten
acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung Stellungnahmen zu Protokoll gegeben
oder schriftlich eingereicht werden können.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei Herrn Schmidt für den Vortrag und bittet die Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu
äußern.
Die Frage von Herrn Petzold nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Kommunikationsstraße beantwortet Herr Preen dahin gehend, dass diese als Baustraße bereits
erstellt worden sei und der Endausbau nach Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe erfolgen werde. Es handele sich hierbei um die Verbindungsstraße zum Europark Fichtenhain A, die zurzeit noch durch Poller abgesperrt sei. Diese Sperrung solle jedoch in
der Zukunft aufgehoben werden, da auch eine Busverbindung durch das Gelände mit
einer Haltestelle an der Ecke Fichtenhainer Allee / Kommunikationsstraße geplant sei.
Die Fichtenhainer Allee selbst bleibe anbaufrei, d. h. die Erschließung werde nicht
hierüber, sondern lediglich über die Stichstraßen erfolgen. Herr Müllers ergänzt, dass
die von der Kommunikationsstraße ausgehende Stichstraße ebenfalls bereits als
Baustraße ausgebaut sei. Laut Herrn Preen ende die nördlich gelegene Medienstraße
nach Westen hin mit dem Wendehammer. Richtung Osten sei eine Verlängerungsstraße mit dem Namen Technologiestraße in Diskussion. Herr Müllers führt aus, dass
noch unklar sei, ob diese Straße von der Fichtenhainer Allee bis zur Breuershofstraße
durchgeführt werde, und hinterfragt, ob es nicht sinnvoller wäre, die Erschließung für
diesen nordöstlichen Teil durch lediglich einen Anschluss an die Breuershofstraße
von dem übrigen Gewerbegebiet abzukoppeln und die Bereiche mit Pflanzstreifen
voneinander zu trennen, um die unterschiedliche Adressbildung hervorzuheben.
Zur Frage von Herrn Petzold, welche Grundstücke des Plangebietes bereits verkauft
seien, erläutert Herr Preen, dass neben den bereits bebauten Grundstücken in den
letzten sechs Monaten ein großes Grundstück südlich der Kommunikationsstraße, ein
kleineres westlich des Gebäudes Medienstraße 2 und ein größeres Grundstück östlich
des Campusrings veräußert worden seien.
Herr Becker ist Anwohner der Anrather Straße und macht darauf aufmerksam, dass
nach seinen Beobachtungen in den letzten Jahren auch aufgrund der Gewerbeentwicklung im Bereich Gewerbegebiet Südpark der Lkw-Verkehr zwischen der Oberschlesienstraße und der Kölner Straße zugenommen habe. Dies vertrage sich nicht
mit einem Wohngebiet, durch das die Anrather Straße führe, zumal auch Kinder auf
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ihrem Schulweg gefährdet seien und ein neuer Kindergarten an der Anrather Straße
gebaut worden sei. Obwohl der Verkehr eigentlich über die Oberschlesienstraße abfließen sollte, häuften sich die Abkürzungen Richtung Kölner Straße. Durch das Heranrücken des Gewerbegebietes an die Fischelner Innenstadt sehe er eine Erhöhung dieses Schleichverkehrs. Er regt an, z. B. durch bauliche Maßnahmen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen diese Situation zu entschärfen.
Herr Walter erläutert, dass über das Verkehrsgutachten geklärt werde, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchzuführen seien. So sei z. B. zu klären, ob Ampelanlagen eingerichtet oder die Anrather Straße in Richtung Oberschlesienstraße ausgebaut werden solle. Da die Kosten für einen Ausbau der Anrather Straße von der
Stadt Krefeld getragen werden müssten, würden über das Verkehrsgutachten für den
Baufortschritt im Gewerbegebiet jeweils die erforderlichen Abschnitte festgelegt werden können. Fremd- bzw. Fördermittel habe die Stadt nicht zu erwarten, da es sich bei
der Anrather Straße um eine Gemeindestraße handele.
Auf den Einwand von Herrn Becker, dass seiner Meinung nach das Verkehrsproblem
schon längst hätte gelöst werden müssen, erwidert Herr Walter, dass in Stadtplanungsprozessen über Prognosen und „gesunden Menschenverstand“ versucht werde,
die künftige Verkehrsentwicklung abzuschätzen. Festzuhalten sei, dass mittlerweile
an der Breuershofstraße und westlich der Oberschlesienstraße einige gewerblichen
Nutzungen zusätzlich vorhanden seien. Nun erstelle man eine Prognose für das jetzt
in Rede stehende Bebauungsplanänderungsverfahren. Allerdings müssten Straßenausbauten auch bezüglich Zeitpunkt und Umfang angemessen sein. Er gebe Herrn Becker dahin gehend Recht, dass die Anrather Straße jetzt schon nach subjektivem Empfinden einen Ausbau erfahren könnte. Dies lasse man gerade von Verkehrsplanern
prüfen, um darauf entsprechend reagieren zu können.
Herr Klein-Hessling ergänzt, dass erste Zählungen ergeben hätten, dass eigentlich
lediglich ein sehr geringer Anteil des Verkehrs aus dem Gewerbegebiet in Richtung
Fischeln gehe, vielmehr liege der Schwerpunkt in Richtung Oberschlesienstraße mit
Anschluss an die Autobahn. Es könne vielleicht vorkommen, dass aufgrund von Staus
auf der A 44 oder durch andere Schleichverkehre die Verkehre sich anders verteilten,
prognostisch jedoch gehe man davon aus, dass der größte Teil des Verkehrs über die
Oberschlesienstraße abfließe.
Herr Röder möchte wissen, ob der öffentliche Nahverkehr an das Gewerbegebiet angeschlossen werde. Herr Müllers erklärt, dass die Kommunikationsstraße als Verbindung von Europark Fichtenhain C nach Europark Fichtenhain A zurzeit noch als
Baustraße hergestellt und abgepollert sei. Nach fertigem Ausbau derselben sei geplant, dass zwischen Europark Fichtenhain A und Europark Fichtenhain C eine Buslinie mit Anbindung an den weiteren ÖPNV verkehren solle. Ob und wie diese Verbin-
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dung angenommen werde, bleibe allerdings abzuwarten und könne über den Bebauungsplan nicht geregelt werden.
Auf die Frage von Herrn Petzold nach der Anzahl der Mitarbeiter im Europark führt
Herr Klein-Hessling aus, dass für den Europark Fichtenhain A und B lediglich die Verkehre gezählt worden seien und ihm diese Zahlen jetzt nicht vorlägen. Im Europark
Fichtenhain C habe man die Unternehmen genauer berechnet und einen Beschäftigungsquotienten von ca. 100 Mitarbeitern pro Hektar ermittelt.
Zum Hinweis von Herrn Petzold, dass konkrete Zahlen auch für den öffentlichen Nahverkehr von Interesse seien, teilt Herr Klein-Hessling mit, dass bereits ein Linienbus
den Europark Fichtenhain A anfahre und dieser auch angenommen werde. Es gebe bereits Mitarbeiter aus dem Europark Fichtenhain C, die an der Haltestelle Europark
Fichtenhain A ausstiegen und den restlichen Weg zu Fuß zurücklegten.
Herr Preen fügt hinzu, dass bereits seit Jahren im Europark Fichtenhain A der öffentliche Personennahverkehr relativ viel genutzt werde, auch aufgrund der Möglichkeit.
nachts bis 22.00 Uhr fahren zu können. Allerdings sei der größere Teil der Mitarbeiter
des Europarks Fichtenhain A und B motorisiert unterwegs.
Herrn Petzold interessieren die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entstehenden
Kosten.
Herr Walter informiert, dass die Kosten vom Bebauungsplan her überschaubar seien,
die Umsetzung desselben jedoch höhere Kosten verursachen werde. Über die Höhe
ließen sich zurzeit keine Angaben machen.
Die Frage von Herrn Petzold, wieviel die Grundstücksgesellschaft bisher investiert habe, beantwortet Herr Preen dahin gehend, dass seitens der Grundstücksgesellschaft
ein sechsstelliger Betrag in die Kommunikationsstraße investiert worden sei.
Zur Zeitschiene teilt Herr Schmidt mit, dass ein Satzungsbeschluss in ca. 1,5 Jahren
realistisch sei, was eine Offenlage im Herbst voraussetze. Herr Müllers führt aus, dass
die Planung abhängig sei von den eingehenden Stellungnahmen der Bürger und Behörden sowie den Gutachten. Es bleibe abzuwarten, welche inhaltlichen Probleme
noch zu bewältigen seien.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass mit Ausnahme eines Artenschutzgutachtens bereits vor 10 Jahren sämtliche Gutachten bereits eingeholt worden seien. Z. B. seien
Altlasten in diesem Bereich kein Thema. Die Gutachten müssten lediglich aktualisiert
werden. Das Artenschutzgutachten werde in der Unteren Landschaftsbehörde geprüft.
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Herr Becker möchte wissen, ob der in Rede stehende Planungsprozess Wechselwirkungen habe mit dem langfristigen Ziel eines interkommunalen Gewerbegebiets.
Herr Klein-Hessling erklärt, dass die Flächenausdehnung für das geplante interkommunale Gewerbegebiet nördlich und südlich der A 44 zurzeit in Verbindung mit dem
Regionalplan mit der Bezirksregierung diskutiert werde, wodurch entschieden werden
müsse, ob die beiden Gewerbeflächen zusammenhingen oder voneinander unabhängig seien.
Frau Nottebohm bedankt sich bei den Bürgern und stellt fest, dass keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb von einer Woche
noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung
mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.00 Uhr.