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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:49
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.10.2016 Nr. 3151 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 09.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 01.12.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee –; Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung Fischeln: Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 795 zur Kenntnis. II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich südlich der Anrather Straße, östlich des Europark Fichtenhain ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage Nr. 3 zur Vorlage entschieden. 3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. 4. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 4) wird zugestimmt. 5. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Mit Inkrafttreten treten folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches Nr. 795 außer Kraft: Bebauungsplan Nr. 653 – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – Bebauungsplan Nr. 653 1. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain im Bereich südlich der Anrather Straße und westlich der Straße Europark Fichtenhain C – Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3151 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.02.2010 den Einleitenden Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 653 2. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – gefasst. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung soll zur Vereinfachung und zur Verdeutlichung der veränderten städtebaulichen Zielsetzungen auch die Bezeichnung (Nummer und Titel) des Bebauungsplans geändert werden. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – wird zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – I. Anlass und Ziele der Planung Im Zuge der bisherigen Entwicklung und Vermarktung der als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen im Plangebiet hat sich gezeigt, dass Festsetzungen aus dem seit 2004 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 653 die weitere Entwicklung hemmen und daher für eine nachfragegerechte Ausrichtung der Gewerbeflächen eine Anpassung erforderlich ist. Die Grundstücksgesellschaft hat daher in Abstimmung mit der Stadtverwaltung das städtebauliche Konzept für das Gewerbegebiet überarbeiten lassen, dass nun umgesetzt werden soll. Hierzu ist als ein erster Schritt die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Geplant sind insbesondere eine Änderung des öffentlichen Erschließungssystems und der Abstellflächen für Pkw im Plangebiet sowie eine Überprüfung der bisher aufgrund von schutzbedürftigen Nutzungen eingeschränkten Gewerbeflächenausnutzung. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 653 in den Jahren 2000 und 2004 waren im Plangebiet vorhandene schutzbedürftige Nutzungen (Wohnnutzungen, Jugendhilfe-Einrichtungen des LVR, Kindergarten) bei der Festsetzung des Zulässigkeitsmaßstabes für die umliegenden Gewerbeflächen zu berücksichtigen. Fast alle schutzbedürftigen Nutzungen sind mittlerweile aufgegeben worden. Auf diese veränderten Rahmenbedingungen soll in der Bebauungsplanänderung reagiert und die Festsetzungen geändert werden. II. Bisherige Verfahrensschritte Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 28.10.2014. Diese wurde am 02.12.2014 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung wird der Vorlage beigefügt (Anlage 2). Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 05.12.2014 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Begründung Seite 3 Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt. Anhörung der Bezirksvertretung Der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln ist in ihrer Sitzung am 23.09.2014 der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans (bzw. der Bebauungsplanänderung) vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Vorentwurf zur Kenntnis genommen. III. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 795 beigefügt. Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist. Anlagen