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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
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Anlage A
Zur Vorlage Nr. 2061/15
Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4
der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2016
Die zurzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren sind zuletzt in der vom Rat am 11.12.2014
beschlossenen Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung, die am 01.01.2015 in
Kraft getreten ist, festgesetzt worden.
Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren sind die nach § 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für die Durchführung
der Abfallentsorgung. Hierbei sind die Gebühren so festzusetzen, dass die entstehenden Kosten gedeckt werden.
I.
Gebühren für die Restabfallsammlung und -entsorgung
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Abfallentsorgung
des Jahres 2016 folgende Kosten:
Kostenart
Kostenhöhe
1. Kosten der GSAK für Einsammlung, Transport sowie
Verwertung bzw. Entsorgung der Abfälle
32.494.620 EUR
2. Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der
Gesamtverwaltung für die Abfallentsorgung
3. Kalkulatorische Abschreibung
1.805.541 EUR
49.129 EUR
4. Kalkulatorische Zinsen (Kapuzinerberg)
Zwischensumme gebührenrelevante Aufwendungen
5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens
Abfallbeseitigung
6. abzüglich sonstige ordentliche Erträge
Gerundete gebührenrelevante Gesamtkosten
6.250 EUR
34.355.540 EUR
-3.500.000 EUR
-856.080 EUR
29.999.460 EUR
Nach der zum 01.05.1994 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) erhält diese
für ihre Leistungen die vertraglich festgesetzten Entgelte. Diese beinhalten auch die Kosten
für die Verbrennung des zur Beseitigung anfallenden Restabfalles.
Der in der Kostenart unter Nr. 1 aufgeführte Betrag teilt sich hierbei wie folgt auf:
a) Anteil für die Einsammlung, den Transport sowie
die Verwertung lt. Vertrag
Seite 1
17.927.480 EUR
b) Anteil für die Verbrennung von 71.100 t/a Hausabfall und
Sperrmüll auf der Basis eines Selbstkostenfestpreises
14.567.140 EUR
Die unter Buchstabe a) aufgeführten Kosten der GSAK beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,64 % gestiegenen Betriebskosten der GSAK. In dieser Kostenposition enthalten
sind u.a. die Kosten, die durch den Betrieb des eingerichteten Recyclinghofes, der Schadstoffannahmestelle und des Schadstoffmobils entstehen. Des Weiteren sind die Kosten für die getrennte Sammlung von Altkleidern, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die Kosten, die für
die Einsammlung und Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier entstehen, hier insbesondere die Umsetzung der Neufassung der Umsatzsteuerrichtlinie sowie des Rundschreibens des BMF vom 01.12.2008 für die Anwendung der Grundsätze über den tauschähnlichen
Umsatz, berücksichtigt. Bei der Einsammlung und Verwertung der Bioabfälle und der Verwertung der Grünabfälle wurden die Kosten berücksichtigt, soweit diese nicht dem Bereich des
zusätzlichen Biobehältervolumens bzw. der zusätzlichen braunen Müllgroßbehälter zuzuordnen sind. Die Kosten für die zusätzliche Biobehälterentsorgung (braune Tonne) wurden zur
Berechnung der separaten Gebührensätze unter II. (siehe unten) herausgerechnet.
Darüber hinaus sind Erlöse für die entgeltpflichtige Annahme der Grünabfälle an den Anlieferstellen berücksichtigt.
Die unter Buchstabe b) aufgeführten Kosten der Verbrennung beruhen auf dem im Gesellschafterrat der EGK und EAG am 22.04.2013 jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossenen
Festpreis von 172,17 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 72.001 bis 73.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall,
Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von rund 14.956.408 EUR/a brutto. Für den
Bereich der Abfallentsorgung (Hausabfall und Sperrmüll) wurden anteilig die Kosten für eine
Anliefermenge von 71.100 t berücksichtigt.
Die Kosten für Einsammlung, Transport, Verwertung und Verbrennung der Abfälle für das Jahr
2016 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen worden. Die
Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 07.12.2015 erfolgen.
Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und –erhebung, Satzungsrecht, Überwachung der beauftragten Dritten, Veranlagung sowie Abfallwirtschaftsplanung
und Abfallberatung werden weiterhin durch den Fachbereich Umwelt wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Leistungen der Gesamtverwaltung wie vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften in Anspruch nimmt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in Nr. 2 der Kostenarten dargestellt und entsprechen den Haushaltsplanungen für das Jahr 2016.
Neben diesen beiden Kostenarten entstehen die in der Kostenart Nr. 3 und 4 aufgeführten
kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus Abfallgebühren zu finanzieren sind.
Darüber hinaus erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung in Höhe von insgesamt 3.500.000 EUR (Nr. 5).
Ebenfalls wurden Erträge aus der Alttextil-, Papier- und Elektroaltgeräteverwertung sowie
sonstige Erträge (Nr. 6) gebührenmindernd berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Restabfallgebühren ist neben dem bereitgestellten Volumen, die sich aus der jeweiligen Gefäßgröße ergebende unterschiedliche Dichte des
Abfalls.
Seite 2
Als Grundlage für die Festlegung der Äquivalenzwerte aller Gefäßarten nach § 8 Abs. 1 AbfS
werden die Untersuchungsergebnisse des abfallwirtschaftlichen Gutachtens vom Witzenhausen-Institut aus September 2015 verwendet.
Die notwendige Ermittlung des bereitzustellenden Gefäßvolumens im Jahr 2016 erfolgt auf
der Basis der Anzahl der im Jahr 2015 durchgeführten Gefäßentleerungen.
Für das Jahr 2016 werden danach die folgenden wöchentlichen Entleerungszahlen zu Grunde
gelegt:
60 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
4.562 Leerungen
120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
10.047 Leerungen
120 l Müllgroßbehälter
14.430 Leerungen
240 l Müllgroßbehälter
7.725 Leerungen
1.100 l Müllgroßbehälter
4.194 Leerungen
3.000 l Unterflurbehälter
3 Leerungen
5.000 l Unterflurbehälter
0 Leerungen
Unter Beachtung der anzuwendenden Äquivalenzwerte vom Witzenhausen-Institut sowie der
Berücksichtigung der Eigenkompostiererabschläge ergibt sich das im Folgenden aufgeführte
Berechnungsvolumen, das als Grundlage zur Ermittlung der Jahresgebühr für die Restabfallbehälter dient:
Davon
Bereitgestelltes
Wöchentl.
entfallen auf
Volumen in
Leerungen ab
Eigen-
l/ Woche
01.01.2016 kompostierer
BerechnungsGesamtes
Äquivalenz-
volumen in
Volumen
wert
l/ Woche
60 l 14tägl.
4.562
420
271.203
1,00
271.210
120 l 14tägl.
10.047
800
1.196.046
1,01
1.208.010
120 l
14.430
472
1.725.936
1,00
1.725.940
240 l
7.725
1.851.768
0,83
1.536.970
1.100 l
4.194
93
12
4.612.080
0,63
2.905.620
3.000 l
3
0
9.000
0,53
4.770
5.000 l
0
0
0
0,55
0
Gesamtes Berechnungsvolumen
7.652.520
Das Berechnungsvolumen ist im Wesentlichen aufgrund der Anwendung der neu ermittelten
Äquivalenzwerte/Volumendichtefaktoren im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen in einer
Größenordnung von rund 0,53 %.
Unter Berücksichtigung der ermittelten gebührenrelevanten Gesamtkosten sowie des oben
genannten Volumens ergeben sich aus den folgenden Berechnungen die Gebühren für die
jeweiligen Gefäßgrößen.
Seite 3
Um eine problemlose finanztechnische Abwicklung der Benutzungsgebühren zu gewährleisten, werden die Gebührensätze im Hinblick auf eine monatliche Teilbarkeit gerundet, so dass
keine monatlichen Rundungsdifferenzen mehr auftreten.
1. Kostenbasis für die Gefäßgebühren
Gebührenrelevante Kosten
29.999.460 EUR
abzüglich Kosten Mannschaftstransport Restabfallgefäße
-1.032.530 EUR
abzüglich Kosten Mannschaftstransport Biotonnen
-76.310 EUR
Grundlage zur Berechnung der Gefäßgebühren
28.890.620 EUR
2. Gebühren je l/ Woche
Aus der Division der vorstehenden Kosten i.H.v.
28.890.620 EUR
durch das Berechnungsvolumen von
7.652.520 l/ Woche
ergeben sich Kosten je l/ Woche i.H.v.
3,775309 EUR je l/ Woche
3. Gefäßgebühren
Unter Berücksichtigung der Dichtewerte des Restabfalls und der Entleerungshäufigkeit ergeben
sich die folgenden Restabfallgefäßgebühren ohne Berücksichtigung von Zusatzleistungen:
Kosten je
Gefäßgröße in l
l/ Volumen
Äquivalenz- Jahresgebühr
wert
in EUR
Jahresgebühr gerundet zur
mtl. Teilbarkeit in EUR
60 l 14tägl.
3,775309
1,00
113,26
113,28
120 l 14tägl.
3,775309
1,01
228,78
228,84
120 l
3,775309
1,00
453,04
453,12
240 l
3,775309
0,83
752,04
752,04
1.100 l
3,775309
0,63
2.616,29
2.616,36
3.000 l
3,775309
0,53
6.002,74
5.000 l
3,775309
0,55
10.382,10
6.002,76
10.382,16
Darüber hinaus wird die Höhe des Transportzuschlages für die Durchführung des Mannschaftstransportes nach § 13 Abs. 1 AbfS (MT = die Abfallbehälter werden von den Mitarbeitern der GSAK vom Standplatz geholt und nach der Entleerung wieder zurückgebracht) für die
Behältergrößen MGB 60l bis 240 l berechnet. Aus Gründen der Kostentransparenz wird der
Mannschaftstransport für die Restabfallgefäße und die Biotonnen (braune Müllgroßbehälter)
separat berechnet.
4. Transportzuschlag Restabfallgefäß
Die Kosten von
13.222
1.032.530 EUR dividiert durch die Anzahl von
Entleerungen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen
Transportzuschlag in Höhe von
78,09 EUR , gerundet zur monatlichen Teilbarkeit auf
78,12 EUR
für den Transport pro Jahr bei wöchentlicher Leerung und auf
39,12 EUR
für den Transport pro Jahr bei 14-täglicher Leerung.
Der Transportzuschlag für das Restabfallgefäß ist aufgrund der Auflösung des Sonderpostens
Abfallbeseitigung.
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5. Transportzuschlag Biotonne
Die Kosten von
4.671
76.310 EUR dividiert durch die Anzahl von
Biotonnen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen
Transportzuschlag in Höhe von
16,44 EUR
16,34 EUR , gerundet zur monatlichen Teilbarkeit auf
für den Transport pro Jahr bei 14-täglicher Leerung.
Der Transportzuschlag für die Biotonne bleibt daher unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Ebenso ist aufgrund des Grundsatzes der Leistungsproportionalität für die Unterflurbehälter
eine Servicegebühr vergleichbar dem Transportzuschlag festzulegen. Zur Abgeltung der Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, wie die Kosten für
die Anschaffung der Behälter, für das Einsammeln und den Transport sowie für die Reinigung
und Wartung der Behälter wird folgender Servicezuschlag berechnet:
Servicezuschlag UFB für
3 cbm
Restabfall in EUR
Kosten pro Leerung
5 cbm
wöchentl. 14-tägl.
Kosten pro Leerung
wöchentl.
14-tägl.
Behälterkosten pro Jahr
inkl. Reparatur und Wartung
1.343,74
25,84
51,68 1.410,77
27,13
54,26
362,46
24,16
24,16
30,21
30,21
50,00
75,84
57,34
84,47
2.600,00
1.971,84
2.981,68
2.196,22
2.600,04
1.971,84
2.981,76
2.196,24
Transportzuschlag UFB
Kosten je Tour
Servicezuschlag pro Leerung
Servicezuschlag pro Jahr
271,85
Servicezuschlag gerundet pro Jahr
zur monatlichen Teilbarkeit
Bei einem Vergleich der für das Jahr 2016 zu den für das Jahr 2015 festgesetzten Gebührensätzen ergibt sich als Mittelwert eine durchschnittliche Gebührensteigerung von rund 1,66 %
bezogen auf die Gebührensätze für die MGB 60l bis 1.100 l:
Seite 5
Gebührenprognose
Gefäßart
Gebühr 2015
2016
in EUR
in EUR
Veränderung
in EUR/ a
Veränderung
in %
in EUR pro Monat
BT
60 l 14tägl.
124,44
113,28
-11,16
-8,97%
-0,93
BT
120 l 14tägl.
221,28
228,84
7,56
3,42%
0,63
BT
120 l
391,32
453,12
61,80
15,79%
5,15
BT
240 l
743,16
752,04
8,88
1,19%
0,74
MT
60 l 14tägl.
163,56
152,40
-11,16
-6,82%
-0,93
MT
120 l 14tägl.
260,40
267,96
7,56
2,90%
0,63
MT
120 l
469,44
531,24
61,80
13,16%
5,15
MT
240 l
821,28
830,16
8,88
1,08%
0,74
1.100 l
2.807,52
2.616,36
-191,16
-6,81%
-15,93
3.000 l 14tägl.
0,00
4.973,28
3.000 l
0,00
8.602,80
5.000 l 14tägl.
0,00
7.387,32
5.000 l
0,00
13.363,92
Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2016 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten:
Gefäßart
BT
BT
BT
BT
60 l 14tägl.
120 l 14tägl.
Gebühr
Zahl der
Gebühreneinnahmen
in Euro
Gefäße/ Leer.
in EUR
120 l
240 l
113,28
228,84
453,12
752,04
8.036
17.604
7.702
3.020
910.318,08
4.028.499,36
3.489.930,24
2.271.160,80
MT
60 l 14tägl.
152,40
1.088
165.811,20
MT
120 l 14tägl.
267,96
2.489
666.952,44
MT
120 l
531,24
6.728
3.574.182,72
MT
240 l
830,16
4.705
3.905.902,80
1.100 l
2.616,36
4.194
10.973.013,84
3.000 l 14tägl.
4.973,28
2
9.946,56
3.000 l
8.602,80
2
17.205,60
5.000 l 14tägl.
7.387,32
0
0,00
5.000 l
13.363,92
0
0,00
Biotonnen
16,44
4.671
76.791,24
MT
-79.600,00
Eigenkompostiererabschläge
Gesamteinnahmen
30.010.114,88
Seite 6
Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 10.654,88 EUR.
Eigenkompostierern gemäß § 7 AbfS wird weiterhin auf Anzeige und Nachweis ein Gebührenabschlag in Höhe von 10 % bezogen auf die festgesetzte Gebühr für die Restabfallentsorgung
gewährt.
II.
Gebühren für zusätzliches Biobehälter-Volumen und zusätzliche braune Müllgroßbehälter gemäß § 9 Abs. 4 AbfS
Mit der Änderung/Fortschreibung der Abfallsatzung zum 01.01.2005 wurde die Möglichkeit
eingeräumt, zusätzliches „Biobehälter – Volumen“, d.h. die Aufstockung des zur Verfügung
gestellten Volumens zur Erfassung von Bioabfällen durch Austausch der vorhandenen 120 l Biotonne gegen eine 240 l – Biotonne gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 1 AbfS gegen Gebühr zu
beantragen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Aufstellung von zusätzlichen braunen Müllgroßbehältern (Biotonnen) gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 2 AbfS gegen Gebühr zu beantragen.
Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Gebühr sind die auf das Biobehälter-Volumen
bzw. die jeweiligen braunen Müllgroßbehälter (Biotonne) bezogenen Jahreskosten für Einsammlung und Transport der Abfälle einschließlich Behältergestellung sowie die Jahreskosten
für die Verwertung der über das zusätzliche Volumen bzw. die zusätzlichen Biotonnen erfassten Bioabfallmengen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für das Jahr 2016 folgende Kosten:
Kostenart
Kostenhöhe
1. Sammlung und Behältergestellung
44.527 EUR
2. Kompostierungskosten
130.186 EUR
3. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens
0 EUR
Abfallbeseitigung
Gebührenrelevante Aufwendungen
174.713 EUR
Für das Jahr 2016 werden danach die folgenden zusätzlichen Gefäßzahlen für den Bereich der
Biotonne zugrunde gelegt:
120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
80 Stück
240 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
130 Stück
Zusatzvolumen 240 l statt 120 l
3.130 Stück
Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2016 ist zu
entnehmen, dass die Gebühreneinnahmen die Kosten der zusätzlichen Bioabfallentsorgung
decken, so dass eine Veränderung der zur Zeit gültigen Gebührensätze für das Jahr 2016 nicht
erforderlich ist:
Seite 7
Biotonne
Gebühr in
Zahl der
Gebühren-
Euro
Gefäße
einnahmen
BT
120 l 14-tägl.
95,40
64
6.105,60
MT
120 l 14-tägl.
111,84
16
1.789,44
BT
240 l 14-tägl.
140,04
101
14.144,04
MT
240 l 14-tägl.
156,48
29
4.537,92
BT 120 l 240 l 14-tägl.
44,64
2.866
127.938,24
MT 120 l 240 l 14-tägl.
61,08
264
16.125,12
Gesamteinnahmen
170.640,36
Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Unterdeckung von 4.072,54 EUR.
Vor diesem Hintergrund werden die seit dem Jahr 2013 festgesetzten Gebühren für die zusätzliche Bioabfallentsorgung auch im Jahr 2016 erhoben.
Seite 8