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Verwaltungsvorlage (Parkhaus Rathaus - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Verwaltungsvorlage (Parkhaus Rathaus - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016) Verwaltungsvorlage (Parkhaus Rathaus - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016) Verwaltungsvorlage (Parkhaus Rathaus - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.11.2016 Nr. 3325 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 10/02 Cha Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 24.11.2016 Betreff Parkhaus Rathaus - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016 Beschlussentwurf: Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3325 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates richtet sich nach der Zuständigkeitsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Sinn und Zweck der Spezialisierung von Ausschüssen des Rates besteht darin, dass die einzelnen Gremien sich in angemessenem zeitlichen Umfang und inhaltlich fundiert mit Themen beschäftigen können. Dies dient der politischen Meinungs- und Willensbildung, die zur Beschlussfassung erforderlich ist. Eine Beratung in unzuständigen Gremien ist gegen die Zuständigkeitsordnung und wenig zielführend, da sowohl seitens der Politik als auch verwaltungsseitig in den jeweiligen Ausschüssen die fachlichen Kompetenzen gebündelt werden. Insofern sind Fachthemen in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beraten. Für die in Rede stehende Thematik der Zustände von Eingängen zur Tiefgarage unter dem Rathaus ist eine Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nicht gegeben. Es handelt sich nicht um eine innere, organisatorische Angelegenheit der Verwaltung. Zwar wird der Antrag unter der Zielrichtung der ordnungspolitischen oder sicherheitsrechtlichen Fragen gestellt, primär wären hier jedoch bauliche Maßnahmen durch das Gebäudemanagement zu prüfen. Ggf. ist auch eine Entscheidung zum Objektschutz zu treffen; auch diese Thematik wird verwaltungsseitig federführend vom Geschäftsbereich Planung, Bau und Gebäudemanagement begleitet. Vergaberechtlich wäre der Ausschuss abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten - erst dann zuständig, wenn es zu einer konkreten Auftragsvergabe für Baumaßnahmen oder Dienstleistungen im rechtlich vorgegebenen Verfahren käme. Der Antrag ist daher im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität zu behandeln.