Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.11.2016
Nr.
3325 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/02 Cha Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
24.11.2016
Betreff
Parkhaus Rathaus
- Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2016
Beschlussentwurf:
Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3325 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Zuständigkeit der Ausschüsse des Rates richtet sich nach der Zuständigkeitsordnung in ihrer jeweils
gültigen Fassung. Der Sinn und Zweck der Spezialisierung von Ausschüssen des Rates besteht darin, dass
die einzelnen Gremien sich in angemessenem zeitlichen Umfang und inhaltlich fundiert mit Themen beschäftigen können. Dies dient der politischen Meinungs- und Willensbildung, die zur Beschlussfassung
erforderlich ist. Eine Beratung in unzuständigen Gremien ist gegen die Zuständigkeitsordnung und wenig
zielführend, da sowohl seitens der Politik als auch verwaltungsseitig in den jeweiligen Ausschüssen die
fachlichen Kompetenzen gebündelt werden. Insofern sind Fachthemen in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beraten.
Für die in Rede stehende Thematik der Zustände von Eingängen zur Tiefgarage unter dem Rathaus ist eine
Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nicht gegeben. Es handelt sich nicht um eine innere, organisatorische Angelegenheit der Verwaltung. Zwar wird der Antrag
unter der Zielrichtung der ordnungspolitischen oder sicherheitsrechtlichen Fragen gestellt, primär wären
hier jedoch bauliche Maßnahmen durch das Gebäudemanagement zu prüfen. Ggf. ist auch eine Entscheidung zum Objektschutz zu treffen; auch diese Thematik wird verwaltungsseitig federführend vom Geschäftsbereich Planung, Bau und Gebäudemanagement begleitet. Vergaberechtlich wäre der Ausschuss abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten - erst dann zuständig, wenn es zu einer konkreten Auftragsvergabe für Baumaßnahmen oder Dienstleistungen im rechtlich vorgegebenen Verfahren käme.
Der Antrag ist daher im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität zu behandeln.