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Verwaltungsvorlage (Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015 und 12.03.2015-)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Verwaltungsvorlage (Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015  und 12.03.2015-) Verwaltungsvorlage (Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015  und 12.03.2015-) Verwaltungsvorlage (Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015  und 12.03.2015-) Verwaltungsvorlage (Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015  und 12.03.2015-)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.03.2015 Nr. 1141 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.05.2015 Betreff Straßenerschließungsgebühren - Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.02.2015 sowie Anfragen vom 19.01.2015 und 12.03.2015- Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1141 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Rat der Stadt Krefeld haben in ihren Sitzungen am 12.03.2015 und 26.03.2015 die Anträge der Ratsfraktion Die Linke vom 26.02.2015 (Nr. 1126/15) sowie vom 12.03.2015 (Nr. 1175/15) zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung durch Beschluss des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität vom 03.02.2015 (Vorlage 1001/15) gebeten, einen schriftlichen Bericht zu der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 19.01.2015 zu derselben Thematik, "anfallende Straßenerschließungsgebühren", zu fertigen. In der Beantwortung dieser Anfrage bzw. Anträge wird davon ausgegangen, dass "Erschließungsbeiträge" nach dem Baugesetzbuch gemeint sind. Diese werden erhoben, wenn die Erschließungsanlagen die in der Erschließungsbeitragssatzung aufgeführten Merkmale der endgültigen Herstellung erfüllen. Danach müssen unter anderem die Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und das Ausbauprogramm einschließlich Beleuchtung und Entwässerung muss realisiert sein. Zum Antrag vom 19.01.2015 Die Kriterien der endgültigen Herstellung erfüllen die Erschließungsanlagen - Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg Dakerstraße Fichtenhainer Allee Hans-Bos-Straße und die Kaiserswerther Straße von Lanker Straße bis Düsseldorfer Straße. Die Straßen stehen nach ihrem erfolgten Ausbau und dem Vorliegen der abrechnungstechnischen Voraussetzungen voraussichtlich in 2015 zur Abrechnung an. Die Herstellungskosten der vorgenannten Erschließungsanlagen belaufen sich nach dem derzeitigen Stand auf ca. 2,7 Mio. Euro. Im Rahmen der noch durchzuführenden Beitragsabrechnungen werden 90 v. H. des beitragsfähigen Aufwandes (2,43 Mio. Euro) auf die Grundstückseigentümer der von den abzurechnenden Anlagen erschlossenen Grundstücke verteilt. Für die vorgenannten Straßen wurden Vorausleistungen von insgesamt 1,43 Mio. Euro erhoben, so dass dann noch Erschließungsbeiträge in Höhe von 1 Mio. vereinnahmt werden können. Zur Anfrage vom 26.02.2015 Die Beiträge für bisher fertig gestellte Erschließungsanlagen wurden von den Beitragspflichtigen gefordert und auch gezahlt. In Einzelfällen wurden nach den Bestimmungen der Abgabenordnung Stundungen ausgesprochen. Zur Anfrage vom 12.03.2015 Es gibt derzeit keine Straßen, die mit geringem Investitionsaufwand in einen abrechenbaren Zustand versetzt werden können. Begründung Seite 3 Die zum Teil als Baustraßen, Provisorien oder im Landstraßenprofil ausgebauten, noch nicht endgültig hergestellten Straßen bzw. -abschnitte können vielfach nur durch erhebliche Investitionen in einen abrechnungsfähigen Zustand versetzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgestimmte Straßenplanung. Die in der Vergangenheit als "Provisorien" hergestellten Straßen wurden aus unterschiedlichen Gründen nicht endgültig hergestellt. Dies kann planungsrechtliche aber auch bautechnische Gründe haben. Für diese Erschließungsanlagen können bis zur endgültigen Herstellung keine Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches gefordert werden. Sie sind jedoch in der Regel für die anliegenden Grundstücke benutzbar und dienen auch in diesem beitragsrechtlich unfertigen Zustand der Erschließung. Grundsätzlich wurde die endgültige Herstellung der unfertigen Straßen nicht aufgegeben. Der Bauausschuss hat hierzu am 05.09.2007 eine Prioritätenliste beschlossen, von der noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Liste wird bei Bedarf ergänzt.