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Verwaltungsvorlage (Auflösung der Nachlässe Thiele und Seifert)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.10.2016 Nr. 3231 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Auflösung der Nachlässe Thiele und Seifert Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Stiftungsverwaltung die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Gelder des Nachlasses Thiele mit einem Bestand in Höhe von rd. 42.700 EUR und des Nachlasses Seifert mit einem Bestand von rd. 62.500 EUR vollständig für den jeweils bestimmten Zweck auszuzahlen und die Nachlässe damit aufzulösen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3231 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Nachlass Thiele hat den festgeschriebenen Zweck der „Bereitstellung von verbilligtem Essen für Arme sowie die Blindenfürsorge“. Der Stiftungszweck des Nachlasses Seifert ist die „Verwendung des Barvermögens zum Wohle alter Leute“. Erträge können bei beiden Nachlässen nur aus der Verzinsung des Barvermögens gezogen werden. Die zuletzt erwirtschafteten jährlichen Zinserträge stehen nach Auffassung der Verwaltung in keinem ökonomisch vertretbaren Verhältnis zu den damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen. Hierauf wurde bereits im Ausblick des Stiftungsberichtes 2014 eingegangen. Auch das Vorhaben der Verwaltung, die beiden Nachlässe aufzulösen, wurde bereits hier in Aussicht gestellt. Bei der Verwendung des Nachlasses Seifert ist vorgesehen, für das Projekt „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ bis zum Jahr 2018 einen jährlich zu bestimmenden Teilbetrag als Zuschuss an den Fachbereich 50 - Soziales, Senioren und Wohnen - auszuschütten. Auf Grund §41 Abs. 1 Buchstabe n) GO NRW ist der Rat zuständig für die Umwandlung , die Zusammenlegung und die Aufhebung von Stiftungen einschließlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens.