Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.10.2016
Nr.
3231 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Auflösung der Nachlässe Thiele und Seifert
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Stiftungsverwaltung die erforderlichen Schritte einzuleiten, um
die Gelder des Nachlasses Thiele mit einem Bestand in Höhe von rd. 42.700 EUR und des Nachlasses Seifert mit einem Bestand von rd. 62.500 EUR vollständig für den jeweils bestimmten Zweck auszuzahlen
und die Nachlässe damit aufzulösen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3231 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Nachlass Thiele hat den festgeschriebenen Zweck der „Bereitstellung von verbilligtem Essen für Arme sowie die Blindenfürsorge“. Der Stiftungszweck des Nachlasses Seifert ist die „Verwendung des Barvermögens zum Wohle alter Leute“. Erträge können bei beiden Nachlässen nur aus der Verzinsung des
Barvermögens gezogen werden. Die zuletzt erwirtschafteten jährlichen Zinserträge stehen nach Auffassung der Verwaltung in keinem ökonomisch vertretbaren Verhältnis zu den damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen. Hierauf wurde bereits im Ausblick des Stiftungsberichtes 2014 eingegangen. Auch
das Vorhaben der Verwaltung, die beiden Nachlässe aufzulösen, wurde bereits hier in Aussicht gestellt.
Bei der Verwendung des Nachlasses Seifert ist vorgesehen, für das Projekt „Entwicklung altengerechter
Quartiere in NRW“ bis zum Jahr 2018 einen jährlich zu bestimmenden Teilbetrag als Zuschuss an den
Fachbereich 50 - Soziales, Senioren und Wohnen - auszuschütten. Auf Grund §41 Abs. 1 Buchstabe n) GO
NRW ist der Rat zuständig für die Umwandlung , die Zusammenlegung und die Aufhebung von Stiftungen
einschließlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens.