Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.05.2015
Nr.
1378 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Betreff
Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch
(SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der
Jugend in Forstwald e.V."
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – des Vereins „Verein zur
Förderung der Schule Forstwald e.V.“, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 31. Juli 2015, zu
widerrufen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1378 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2012 (Vorlage Nr. 3809/12) beschlossen, den „Verein zur Förderung der Schule Forstwald e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75
KJHG unbefristet anzuerkennen unter der Voraussetzung, dass er die Trägerschaft für den Offenen Ganztag der Forstwaldschule übernimmt.
Mit Schreiben vom 19. September 2014 teilt der Verein mit, die bestehende Kooperationsvereinbarung
mit der Stadt über die Trägerschaft des Offenen Ganztags an der Forstwaldschule zu kündigen. Gemäß
der Kooperationsvereinbarung endet das Vertragsverhältnis fristgerecht am 31. Juli 2015.
Da die Bestandteile des zugrunde liegenden Beschlusses vom 19. September 2012 mit Kündigung des
Vertragsverhältnisses keine Gültigkeit mehr haben, empfiehlt die Verwaltung, die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des „Verein zur Förderung der Schule Forstwald e.V.“ gemäß §75
KJHG zu widerrufen.