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Verwaltungsvorlage (Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der Jugend in Forstwald e.V.")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Verwaltungsvorlage (Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der Jugend in Forstwald e.V.") Verwaltungsvorlage (Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der Jugend in Forstwald e.V.") Verwaltungsvorlage (Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der Jugend in Forstwald e.V.")

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.05.2015 Nr. 1378 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Betreff Widerruf der unbefristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - des Vereins "Verein zur Förderung der Schule und der Jugend in Forstwald e.V." Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – des Vereins „Verein zur Förderung der Schule Forstwald e.V.“, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 31. Juli 2015, zu widerrufen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1378 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2012 (Vorlage Nr. 3809/12) beschlossen, den „Verein zur Förderung der Schule Forstwald e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 KJHG unbefristet anzuerkennen unter der Voraussetzung, dass er die Trägerschaft für den Offenen Ganztag der Forstwaldschule übernimmt. Mit Schreiben vom 19. September 2014 teilt der Verein mit, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt über die Trägerschaft des Offenen Ganztags an der Forstwaldschule zu kündigen. Gemäß der Kooperationsvereinbarung endet das Vertragsverhältnis fristgerecht am 31. Juli 2015. Da die Bestandteile des zugrunde liegenden Beschlusses vom 19. September 2012 mit Kündigung des Vertragsverhältnisses keine Gültigkeit mehr haben, empfiehlt die Verwaltung, die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des „Verein zur Förderung der Schule Forstwald e.V.“ gemäß §75 KJHG zu widerrufen.