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Verwaltungsvorlage (Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Verwaltungsvorlage (Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019) Verwaltungsvorlage (Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019) Verwaltungsvorlage (Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5113 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 24.04.2018 Betreff Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Schulverwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5113 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Anmeldeverfahren für alle Eingangsklassen der 5. Klassen der weiterführenden Schulen wurde in diesem Jahr in der Zeit von Mittwoch, 14.02.2018 bis Samstag, 17.02.2018 durchgeführt. Ein vorgezogenes Verfahren der Gesamtschulen gab es erstmalig nicht mehr (siehe Vorlage 4225/17). Insgesamt wurden 1.674 Anmeldungen, davon 650 Erstanmeldungen an den Gesamtschulen, 293 Erstanmeldungen an den Realschulen sowie 731 Erstanmeldungen an den Städt. Gymnasien, angenommen. Bei der Schulwahl hatten die Eltern die Möglichkeit, neben einem Erstwunsch auch weitere Wünsche anzugeben. Die Aufnahmekapazität einer Schule ergibt sich zum einen aus der aktuellen Zügigkeit und zum anderen aus den Vorschriften zu den Klassenbildungswerten nach § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Für die Fälle, in denen die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schulen überstieg, wurden die Zweit- und gegebenenfalls weiteren Wünsche in Koordinierungsgesprächen der Schulleitungen unter Beteiligung der Schulaufsicht koordiniert. Sofern über den festgelegten Aufnahmerahmen hinaus einmalig die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse erforderlich wird, ist diese Möglichkeit im Schulgesetz gegeben. Laut „Leitfaden Schulorganisation“ der Bezirksregierung Düsseldorf in der Fassung vom Mai 2014 (S. 44) kann der Schulleiter oder die Schulleiterin hierüber gemäß § 81 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden. Dabei hat er die räumlichen Gegebenheiten der Schule und im Rahmen der Koordinierung auch die Gesamtanmeldesituation an der jeweiligen Schulform im Gebiet des Schulträgers zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass entsprechend dieser Rechtssystematik eine Festlegung der Eingangsklassen sowie eine Entscheidung über einmalige Mehrklassenbildung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht erforderlich ist, so dass eine entsprechende Beschlussfassung entbehrlich ist. Erst wenn es zu einer dauerhaften Änderung der festgelegten Zügigkeiten käme, wären gegebenenfalls entsprechende Beschlüsse zu fassen. Solche sind jedoch nur im Rahmen der Schulentwicklungsplanung möglich und wären zudem schulorganisatorisch genehmigungspflichtig gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Als Anlage nochmals beigefügt ist die für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 27.02.2018 bereits als Tischvorlage aufbereitete Übersicht der Ergebnisse des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens. Für das kommende Schuljahr stehen an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, der AlbertSchweitzer-Realschule, der Realschule Horkesgath, dem Arndt-Gymnasium, dem Gymnasium am Moltkeplatz, dem Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium, dem Gymnasium Horkesgath und dem Gymnasium am Stadtpark Uerdingen noch freie Plätze in den Klassen 5 zur Verfügung. Sofern in Einzelfällen in den Koordinierungsrunden weder der Erstwunsch noch weitere Wünsche erfüllt werden konnten oder der Erstwunsch nicht erfüllt werden konnte und kein Zweitwunsch angegeben wurde, erhielten die Eltern einheitlich für das gesamte Stadtgebiet ab dem 05.03.2018 die Aufforderung, sich bei einer dieser noch aufnahmefähigen Schulen nachzumelden. Zusagen wurden zeitgleich versandt.