Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5113 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
24.04.2018
Betreff
Ergebnis des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens für die städtischen Gesamtschulen, Realschulen
und Gymnasien zum Schuljahr 2018/2019
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Schulverwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5113 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Anmeldeverfahren für alle Eingangsklassen der 5. Klassen der weiterführenden Schulen
wurde in diesem Jahr in der Zeit von Mittwoch, 14.02.2018 bis Samstag, 17.02.2018 durchgeführt. Ein vorgezogenes Verfahren der Gesamtschulen gab es erstmalig nicht mehr (siehe Vorlage 4225/17).
Insgesamt wurden 1.674 Anmeldungen, davon 650 Erstanmeldungen an den Gesamtschulen,
293 Erstanmeldungen an den Realschulen sowie 731 Erstanmeldungen an den Städt. Gymnasien,
angenommen. Bei der Schulwahl hatten die Eltern die Möglichkeit, neben einem Erstwunsch
auch weitere Wünsche anzugeben.
Die Aufnahmekapazität einer Schule ergibt sich zum einen aus der aktuellen Zügigkeit und zum
anderen aus den Vorschriften zu den Klassenbildungswerten nach § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Für die Fälle, in denen die Zahl der Anmeldungen die
Aufnahmekapazität der Schulen überstieg, wurden die Zweit- und gegebenenfalls weiteren
Wünsche in Koordinierungsgesprächen der Schulleitungen unter Beteiligung der Schulaufsicht
koordiniert.
Sofern über den festgelegten Aufnahmerahmen hinaus einmalig die Einrichtung einer weiteren
Eingangsklasse erforderlich wird, ist diese Möglichkeit im Schulgesetz gegeben. Laut „Leitfaden
Schulorganisation“ der Bezirksregierung Düsseldorf in der Fassung vom Mai 2014 (S. 44) kann
der Schulleiter oder die Schulleiterin hierüber gemäß § 81 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 Schulgesetz
NRW in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden. Dabei hat er die räumlichen Gegebenheiten der Schule und im Rahmen der Koordinierung auch die Gesamtanmeldesituation an
der jeweiligen Schulform im Gebiet des Schulträgers zu berücksichtigen.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass entsprechend dieser
Rechtssystematik eine Festlegung der Eingangsklassen sowie eine Entscheidung über einmalige
Mehrklassenbildung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht erforderlich ist, so
dass eine entsprechende Beschlussfassung entbehrlich ist. Erst wenn es zu einer dauerhaften
Änderung der festgelegten Zügigkeiten käme, wären gegebenenfalls entsprechende Beschlüsse
zu fassen. Solche sind jedoch nur im Rahmen der Schulentwicklungsplanung möglich und wären
zudem schulorganisatorisch genehmigungspflichtig gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW.
Als Anlage nochmals beigefügt ist die für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 27.02.2018 bereits als Tischvorlage aufbereitete Übersicht der Ergebnisse des Anmelde- und Koordinierungsverfahrens.
Für das kommende Schuljahr stehen an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, der AlbertSchweitzer-Realschule, der Realschule Horkesgath, dem Arndt-Gymnasium, dem Gymnasium am
Moltkeplatz, dem Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium, dem Gymnasium Horkesgath und dem
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen noch freie Plätze in den Klassen 5 zur Verfügung.
Sofern in Einzelfällen in den Koordinierungsrunden weder der Erstwunsch noch weitere Wünsche erfüllt werden konnten oder der Erstwunsch nicht erfüllt werden konnte und kein Zweitwunsch angegeben wurde, erhielten die Eltern einheitlich für das gesamte Stadtgebiet ab dem
05.03.2018 die Aufforderung, sich bei einer dieser noch aufnahmefähigen Schulen nachzumelden. Zusagen wurden zeitgleich versandt.