Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.08.2014
Nr.
256 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Betreff
Kurzstudie „Neue Fernbushalte und Genehmigungspraxis"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 256 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurde zum 01.01.2013 der Fernbusverkehr liberalisiert. Ende 2013 bestanden 221 genehmigte Fernbuslinien in Deutschland. Für
2014 wird ein weiterer Anstieg des Angebots und der Fahrgastzahlen erwartet. Hingewiesen
wird auf die mit den Fernbusangeboten zusammenhängenden, verschiedenen positiven Wirkungen:
a) Erschließung, Anbindung sowie Erhöhung der Erreichbarkeit von Städten,
b) Schaffung von Arbeitsplätzen,
c) Zusätzliche Besucherströme (Tourismusanteil ca. 25 % der Fahrgäste),
d) umweltfreundliche Verkehrsbedienung bei hoher Auslastung.
Als wesentliches Nadelöhr der weiteren Entwicklung erweist sich die Frage der Kapazität von
Halte- und Parkplätzen für Fernbusse in den Städten. Die als Anlage beigefügte Studie zeigt verkehrsplanerische und finanzielle Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Fernbushaltepunkten
auf. Hervorzuheben ist die erklärte Bereitschaft der Betreiber, für die Mitnutzung öffentlicher
Einrichtungen Nutzungsgebühren zu entrichten. Ferner könne im Hinblick auf anstehende Reinvestitionen „über einen Eigenanteil der Fernbusanbieter nachgedacht werden“. Die Studie weist
auf die Möglichkeit der Städte hin, Planung, Bau und Betrieb in eigener Regie zu übernehmen
und zeigt (anteilige) Refinanzierungsmöglichkeiten auf. In jeder Stadt sollen individuelle Lösungen entsprechend der Bedarfe gefunden werden. Dabei sollen nicht allein die Kosten betrachten
werden, sondern es sollte auch der Nutzen eines Fernbushalts berücksichtigt werden.
Im Ergebnis der Diskussion bei der Vorstellung der Studie wird eine hohe Erwartungshaltung
seitens Betreibern, Verbänden (VDA, BDO, DTV), aber auch seitens der Bundespolitik und des
Tourismus gegenüber den Kommunen deutlich. Diese sollen entsprechende Haltemöglichkeiten
für Fernbusse bereitstellen oder schaffen, etwa durch Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen.
Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages weist weiter darauf hin, dass die Kommunen für Fernverkehr weder inhaltlich noch finanziell verantwortlich sind. Es handelt sich insbesondere nicht um „Gemeindeverkehr“, der über die bis 2019 bestehende Finanzhilfen des Bundes zu finanzieren ist. Ferner wird zu fordern sein,
a) die Rolle der Kommunen im Genehmigungsverfahren zu stärken,
b) den Städten die planerische Kompetenz für Fernbushaltepunkte einzuräumen
c) und für zentrale Omnibusbahnhöfe eine Benutzungspflicht vorzusehen, um Investitionsentscheidungen absichern zu können.
Die Befassung unterschiedlicher Gremien des Deutschen Städtetages belegt die weitreichenden
Fragen und Herausforderungen für die Städte, die sich aus der Liberalisierung des Fernbusverkehrs ergeben, u.a. für Verkehrsplanung, Verkehrsbehörde, Tiefbau, Städtebau und Liegenschaften.
Bisher wurde das Halten in Krefeld sieben Fernbuslinien (3 nationale, 4 internationale) genehmigt, weitere vier Anträge (1 national, 3 international) befinden sich zurzeit in der Genehmigungsphase.