Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,0 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung
des Regionalen Grünzugs im Rahmen des
Planvorhabens
Aufgestellt: November 2015
Bearbeitungsstand: 04.11.2015
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
553_IKG_Regionaler Grünzug_SLA_151104.docx
Interkommunales Gewerbegebiet A44 – Regionaler Grünzug
2
Impressum:
Auftraggeber:
IHK Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld
Auftragnehmer:
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH
Zehntwall 5-7
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.: 02235 – 68 53 59 0
Email: kontakt@la-smeets.de
Projektleitung:
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Peter Smeets
Dr. Manuel Bertrams
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Dieser Fachbericht ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt wie auch einzelne, als Planungsgrundlage verwendete Inhalte
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(Landschaftsarchitekt BDLA)
(Geograph M.A.)
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Interkommunales Gewerbegebiet A44 – Regionaler Grünzug
3
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ............................................................................................................... 4
2
Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen ................................................. 5
3
Rechtsgrundlagen und raumordnerische Vorgaben ........................................... 7
3.1
Veranlassung für die Ausweisung Regionaler Grünzüge .......................... 7
3.2
Raumordnerische Vorgaben ........................................................................ 9
3.3
Belange des Freiraum- und Umweltschutzes ............................................11
4
Funktionen der Regionalen Grünzüge – Kriterien und Indikatoren ..................13
5
Bestandserfassung und Bewertung der Funktionen und des
Entwicklungspotenzials .......................................................................................15
6
5.1
Räumliche Gliederung .................................................................................16
5.2
Klimaökologischer Ausgleich .....................................................................17
5.3
Erholungsfunktion .......................................................................................19
5.4
Biotopvernetzung ........................................................................................20
Maßnahmen zur funktionalen Entwicklung und Sicherung ...............................25
6.1
Maßnahmen zur funktionalen Weiterentwicklung .....................................25
6.2
Möglichkeit zur räumlichen Erweiterung des Regionalen Grünzugs .......27
7
Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Fach- oder Bauleitplanung ........29
8
Abschließende Bewertung und Handlungsempfehlung ....................................30
9
Literatur .................................................................................................................31
10
Anhang ..................................................................................................................32
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Interkommunales Gewerbegebiet A44 – Regionaler Grünzug
4
1 Einleitung
Die Städte Krefeld und Meerbusch beabsichtigen in Zusammenarbeit mit der IHK Krefeld die
Konzeptentwicklung für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebiets, um den regionalen Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen auf längere Sicht zu decken. Darüber hinaus
bietet das Interkommunale Gewerbegebiet die große Chance einer überregionalen Ausrichtung1. Als Plangebiet sind die bestehenden Freiflächen südlich von Krefeld-Fischeln und nordwestlich von Meerbusch-Osterath beidseitig der Autobahn A 44 vorgesehen (Abb. 1).
Während die Flächen auf Meerbuscher Seite bereits im aktuellen Regionalplanentwurf für die
Entwicklung als Gewerbeflächen mit zweckgebundener Nutzung vorgesehen sind, könnte die
geplante Ausweisung von Gewerbeflächen nördlich der Autobahn den aktuellen Zielen der
Raumordnung (Ausweisung als Regionaler Grünzug) entgegenstehen.
Ziel der vorliegenden Studie ist die Erarbeitung eines konzeptuellen Ansatzes, um die Belange
der Freiraumentwicklung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den städtebaulichen und wirtschaftlichen Erfordernissen des Planvorhabens in Einklang zu bringen und im
Rahmen eines integrativen Ansatzes alle genannten Funktionen gleichsam zu stärken und
weiter zu entwickeln. Hierdurch soll dargestellt werden, dass die Funktionen und Ziele des
regionalen Grünzugs in die Gestaltung des Interkommunalen Gewerbegebietes integriert werden können und somit keine nachhaltige funktionale Beeinträchtigung bewirkt wird.
Hierfür wird zunächst eine funktionale Bestandsaufnahme des derzeitigen Naturraums südlich
des Krefelder Stadtteils Fischeln vorgenommen, auf deren Grundlage dann eine mögliche
funktionale Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der raumordnerischen Zielvorstellungen
aufgezeigt wird.
KREFELD
MEERBUSCH
Abbildung 1: Geplanter Standort für das Interkommunale Gewerbegebiet A44 (Kartengrundlage TK 50,
GEOBASIS NRW)
1
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen – Städtebauliches Gutachten (Stand: 07/2015)
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5
2 Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen
Die Raumordnung stellt die grundsätzlichen Anforderungen an den Raum dar, ohne hierbei
zunächst auf mögliche Nutzungskonflikte eingehen zu können. Nach § 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind als zentrale Aufgabe der Raumordnung unterschiedliche Anforderungen an
den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden
Konflikte auszugleichen, so dass eine Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des
Raums getroffen werden kann. In diesem Zusammenhang fehlt es jedoch vielerorts an konzeptuellen Ansätzen, um die genannten Maßnahmen aufeinander abzustimmen und integrativ
umzusetzen, um somit einen Mehrwert für verschiedene Interessensbereiche zu erwirken.
Das mögliche „Plangebiet“ des Interkommunalen Gewerbegebietes A44 stellt im Gemeindegebiet der Stadt Krefeld nördlich der A 44 eine konkurrierende Nutzung im Vergleich zu den
regionalplanerischen Vorgaben des derzeit noch rechtsgültigen Gebietsentwicklungsplans
(GEP´99) sowie des Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalplans (Stand: April 2014) dar,
welche das Gebiet als Regionalen Grünzug ausweisen. Innerhalb des Stadtgebietes der Gemeinde Meerbusch südlich der Autobahn ist das Plangebiet hingegen weitestgehend als allgemeiner Freiraumbereich bzw. Gewerbefläche mit zweckgebundener Nutzung dargestellt.
Hier besteht somit keine konkurrierende Nutzung (Abb. 2).
Aufgrund des möglichen Nutzungskonfliktes wird das „Plangebiet“ im Rahmen der vorliegenden Studie auf die Flächen nördlich der A 44 fokussiert sein und ist somit nicht gleichzusetzen
mit dem Gebiet zur möglichen Abgrenzung des geplanten Interkommunalen Gewerbegebietes
(vgl. Karte 2 im Anhang).
„Regionale Grünzüge“ sind großflächig angelegte Freiraumbereiche, die der Erhaltung und
Entwicklung von besonderen freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen in Beziehung zu
Verdichtungsgebieten dienen. Die Ausweisung erfolgt auf regionalplanerischer Ebene. Hierdurch werden die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes sowie des Landesentwicklungsplans
(LEP 95, LEP-Entwurf 2013) umgesetzt.
Die Ausweisung von Regionalen Grünzügen dient im Wesentlichen der Entwicklung und dem
Erhalt von Freiflächen in Bezug auf die nachfolgend genannten Funktionen:
Siedlungsräumliche Gliederung
Klimaökologischer Ausgleich
Erholung
Biotopvernetzung
Die räumliche Ausweisung von Regionalen Grünzügen erfolgt häufig über eine undifferenzierte
Darstellung aller vorhandenen Restfreiflächen und Freiräume. Zunehmend werden bei der
heutigen Aufstellung von Raumordnungsplänen jedoch konkrete Anforderungen und Bedingungen für die Funktionsfähigkeit formuliert, bei denen Wirkungszusammenhänge und ökologische Potenziale der Freiflächen berücksichtigt werden (Bürklein 2005, S. 436).
Für die zeichnerische Darstellung der Regionalen Grünzüge im aktuellen Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf ein Konzept entwickelt, welches die vorhandenen im GEP´99 dargestellten Flächen in ihrer wesentlichen Funktionalität charakterisiert. Hierfür wurden flächenhaft verfügbare Informationen zur generellen
Flächennutzung sowie zum Biotopverbund und bestehenden Schutzgebieten herangezogen2.
2
Bezirksregierung Düsseldorf – Handout Regionale Grünzüge – Kommunale Inforunde am 27.03.2014
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Interkommunales Gewerbegebiet A44 – Regionaler Grünzug
6
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 08.05.2012 (AZ 20 A 3779/06)
über die mögliche Flächeninanspruchnahme durch konkurrierende Nutzungen wurde klargestellt, dass die Ziele der Raumordnung in jedem Fall verbindlich sind und daher Regionale
Grünzüge generell vor siedlungsräumlicher Inanspruchnahme zu schützen sind. Für die Regionalen Grünzüge als Vorranggebiete sind gem. § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG die raumbedeutsamen
Funktionen und Nutzungen ausschlaggebend. Für die Raumplanung ist somit nicht die bloße
Nutzbarkeit des Raumes von Belang sondern die tatsächliche Nutzung.
Im Ausnahmefall kann eine siedlungsräumliche Inanspruchnahme von regionalplanerisch festgelegten Grünzügen nur erfolgen, wenn die Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt
und für die siedlungsräumliche Inanspruchnahme keine Alternativen außerhalb der betroffenen Fläche bestehen. In solchen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung bezüglich der Zulässigkeit. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme durch entsprechende Rücknahmen von Siedlungsbereichen und Bauflächen oder Erweiterungen des Grünzuges an anderer Stelle zu kompensieren.
Insbesondere bei der Stadt Krefeld ist der kommunale Gewerbeflächenbedarf durch die derzeit
vorhandenen Flächen nicht gedeckt. Es bedarf daher der Schaffung zusätzlicher Flächen, die
auf regionalplanerischer Ebene dargestellt werden. Im aktuellen Entwurf zur Fortschreibung
des Regionalplans werden für die Stadt Krefeld 198 ha und für die Stadt Meerbusch 39 ha an
zusätzlichem Bedarf aufgeführt. Für eine detailliertere Darlegung des kommunalen Flächenbedarfs zur Ausweisung von Gewerbeflächen wird auf das entsprechende Gutachten des Büros STADT UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN GMBH (Stand 07/2015) verwiesen.
Im Rahmen der vorliegenden Studie soll dargestellt werden, inwiefern die raumordnerischen
Vorgaben für den bestehenden Bereich des regionalen Grünzugs mit der Verwirklichung der
Planungsziele eines Interkommunalen Gewerbegebietes vereinbar sind bzw. welche Belange
in jedem Fall in planungsrechtlicher Hinsicht als problematisch einzustufen sind. Darüber hinaus soll ein mögliches Entwicklungspotenzial des bestehenden regionalen Grünzugs aufgezeigt werden, welches im Zuge der Planung verwirklicht werden kann. Hierfür wird zunächst
eine funktionale Bestandsaufnahme des derzeitigen Naturraums südlich des Krefelder Stadtteils vorgenommen, auf deren Grundlage dann eine mögliche funktionale Weiterentwicklung
aufgezeigt wird.
In einem ersten Verfahrensschritt ist somit zu klären, welche Funktionalität im derzeitigen Zustand des Regionalen Grünzuges zwischen Krefeld-Fischeln und der südlich gelegenen Autobahn A 44 bereits gegeben ist. Weiter wird zu ermitteln sein, in welchem Maße die bestehenden Funktionen durch das Planvorhaben beeinträchtigt werden können und welches Entwicklungspotenzial sich im Rahmen der Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes in
Bezug auf die Funktionen des Regionalen Grünzuges ergibt. Im Zuge einer möglichen funktionalen Entwicklung soll somit abschließend aufgezeigt werden, dass unabhängig von der
Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens mit einer Teilinanspruchnahme keine erhebliche
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Regionalen Grünzugs verbunden ist.
Als wesentliche Fragestellungen für die Beurteilung ergeben sich die nachfolgenden thematischen Einzelpunkte:
Welche Funktion(en) erfüllt der Regionale Grünzug zwischen Krefeld-Fischeln und der
südlich gelegenen Autobahn A 44 in seinem derzeitigen Zustand?
In welchem Maße können diese bestehenden Funktionen durch das Planvorhaben beeinträchtigt werden?
Welches Entwicklungspotenzial ergibt sich durch die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes in Bezug auf die Funktionen des Regionalen Grünzugs?
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7
3 Rechtsgrundlagen und raumordnerische Vorgaben
3.1
Veranlassung für die Ausweisung Regionaler Grünzüge
Die regionalplanerische Ausweisung und Darstellung von Regionalen Grünzügen erfolgt auf
Grundlage allgemeiner Grundsätze der Raumordnung (insb. § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG). Hiernach
ist die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren, und vorrangig auf vorhandene Siedlungen
mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. Der Freiraum ist hingegen
durch übergreifende Fachplanungen zu schützen, so dass ein großräumig übergreifendes,
ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem geschaffen wird. Die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist so zu begrenzen, dass eine weitere Zerschneidung von freier Landschaft und Waldflächen so weit wie möglich vermieden wird.
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG regelt darüber hinaus die Entwicklung, Sicherung und Wiederherstellung
der Funktionsfähigkeit des Naturraums, welche die zentrale Zielsetzung für die Ausweisung
von Regionalen Grünzügen in der Raumordnung ist. Eine erstmalige Inanspruchnahme von
Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verhindern, soweit die Möglichkeit der
Nachverdichtung und Innenentwicklung gegeben ist.
Grundsätzlich erfolgt in der Raumordnung eine Unterscheidung nach
Zielen der Raumordnung
Diese sind verbindlich zu beachten und daher nicht Gegenstand der Abwägung nach
§ 1 Abs. 7 BauGB.
Grundsätzen der Raumordnung
Diese sind zu berücksichtigende Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.
Die Ausweisung von Regionalen Grünzügen als verbindliches Ziel der Raumordnung erfolgt
sowohl auf der Ebene des Landesentwicklungsplans wie auch auf regionalplanerischer Ebene.
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes geht von den Zielen der
Raumordnung eine generelle Bindungswirkung aus (§ 5 ROG). Im Raumordnungsplan können
jedoch Ausnahmen festgelegt werden. Darüber hinaus kann von Zielen abgewichen werden,
wenn diese Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 6 ROG).
Die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung (hier: Errichtung von Einkaufszentren,
großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben) sind in
einem gesonderten Verfahren (Raumordnungsverfahren) nach § 1 ROV i.V.m. § 15 ROG zu
prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
einschließlich möglicher Planungsalternativen geprüft.
Nach § 14 ROG ist die Raumordnungsbehörde ermächtigt, raumbedeutsame Planungen und
Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit zu untersagen, wenn Ziele der
Raumordnung entgegenstehen.
Regionale Grünzüge sind Vorranggebiete gem. § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG, d.h. sie sind für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen. Andere raumbedeutsame
Nutzungen sollen ausgeschlossen werden, sofern davon auszugehen ist, dass diese mit den
vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Bei Planungen und Maßnahmen
ist somit grundsätzlich zu prüfen, ob sie die Aufgaben und Funktionen der Regionalen Grünzüge beeinträchtigen können.
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Da sich jedoch aus der gesamträumlichen Konzeption in Teilbereichen sehr großräumige flächenhafte Darstellungen der regionalen Grünzüge ergeben, können in gewissen regionalplanerisch bestimmten Ausnahmefällen siedlungsräumliche Inanspruchnahmen zulässig sein,
sofern die generelle Funktionsfähigkeit der Grünzugs erhalten bleibt. In solchen Fällen ist die
Zulässigkeit für den Einzelfall zu prüfen und darüber hinaus eine Kompensation z.B. durch
Flächentausch oder Erweiterung des Grünzugs andernorts zu gewährleisten.
Die Möglichkeiten der funktionalen Entwicklung und Erweiterung des Regionalen Grünzugs
werden im Rahmen der vorliegenden Studie untersucht. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Ausführungen in den nachfolgenden Kapiteln zu verweisen (vgl. Kapitel 6).
Der funktionale Entwicklungsauftrag der Regionalen Grünzüge richtet sich dabei an den räumlich zuständigen Planungsträger. Dieser soll nicht nur der Erhaltung der bestehenden siedlungs- und freiraumbezogenen Funktionen dienen, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung
hinsichtlich bestehender Defizite verfolgen.
Hierzu gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aspekte:
Erhöhung der Bedeutung für wohnungsnahe Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung
Förderung der Biotopvernetzung
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wasserwirtschaftliche Planungen zur Verbesserung von Grünverbindungen
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3.2
9
Raumordnerische Vorgaben
Die wesentlichen für das Plangebiet des interkommunalen Gewerbegebietes A44 relevanten
Vorgaben unterschiedlicher Planungsebenen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Als räumliche Abgrenzung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil des Plangebiets dient in diesem Fall der Verlauf der Autobahn. Im Anschluss erfolgt eine entsprechende
Ableitung der planungsrelevanten Aspekte für die vorliegende Planungsebene unter besonderer Berücksichtigung des nördlichen Teilbereiches.
Planungsebene
Gebietsdarstellung
Landesentwicklungsplan
Landesentwicklungsplan
(LEP 1995)
Gesamtes Plangebiet: Freiraum, mit Grundwasservorkommen
Landesentwicklungsplan
(LEP, Planungsstand 2013)
Nördlicher Teil: Grünzug, anteilig Gebiet für den Schutz des Wassers
Nördlicher Teil: Ballungskern/Solitäres Verdichtungsgebiet (Krefeld)
Südlicher Teil: Freiraum, anteilig Gebiet für den Schutz des Wassers
Regionalplan
Gebietsentwicklungsplan
(GEP 99)
Nördlicher Teil: Regionaler Grünzug, größtenteils Gebiet zum
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)
Südlicher Teil: Überwiegend Freiraumbereich, anteilig Grünzug,
BSLE und Gebiet für Grundwasser- und Gewässerschutz
Regionalplan (Planungsstand
April 2014)
Nördlicher Teil: Regionaler Grünzug, komplett Gebiet zum Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)
Südlicher Teil: Größtenteils Freiraumbereich, anteilig Gebiet für
Grundwasser- und Gewässerschutz und GIB mit Zweckbindung
gemäß textlichen Zielen
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan der
Stadt Krefeld (April 2014)
Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Waldflächen nördlich der geplanten Ortsumgehung Fischeln sowie am südlichen Rand
der Ortslage Fischeln
FNP Meerbusch
Flächen für die Landwirtschaft
Bebauungsplan
Nördlicher Teil: BP Nr. 660 – Westumgehung Fischeln (rechtsgültig
seit 23.06.2006): Öffentliche Verkehrsfläche und Grünfläche/Fläche
für die Landwirtschaft
Kein BP innerhalb des Plangebiets
Landschaftsplan
LP Krefeld
Anteilig Landschaftsschutzgebiet gem. § 21 LG NRW
*Konkrete Festsetzungen und Maßnahmen s. Kap. 6
LP Meerbusch
Anteilig Brachflächen mit Zweckbestimmung einer natürlichen Entwicklung und Anreicherungsziel naturnaher Lebensräume und gliedernder Landschaftselemente
Tabelle 1: Planerische Vorgaben für das Interkommunale Gewerbegebiet
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Regionalplan
Die aktuellen Darstellungen des Regionalen Grünzugs im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans (Planungsstand April 2014) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen des
derzeit noch rechtsgültigen Gebietsentwicklungsplans aus dem Jahr 1999. Lediglich unmittelbar am südlichen und südwestlichen Rand des Siedlungsbereiches von Krefeld-Fischeln werden im Zuge der fortschreitenden Siedlungserweiterung Flächen einbezogen, die im GEP99
noch als Grünzug dargestellt waren und auch derzeit noch weitestgehend der Freiraumnutzung unterliegen. Für das Plangebiet des Interkommunalen Gewerbegebietes haben diese
Veränderungen keinen direkten Belang.
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem aktuellen Entwurf zur Regionalplanfortschreibung (Stand April 2014)
Landschaftsplan
Das Plangebiet für das Interkommunale Gewerbegebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Krefeld und anteilig in dem dort festgesetzten Landschaftsschutzgebiet
(L 2.2.8) gem. § 21 Landschaftsgesetz NRW. Im Landschaftsplan sind südlich von Fischeln
weitere geschützte Landschaftsbestandteile (gem. § 23 LG NRW) sowie Entwicklungsziele
und -maßnahmen festgelegt (vgl. Abb. 3).
Als Entwicklungsziele (EZ) für die Freiflächen südlich von Fischeln werden festgelegt:
Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen (EZ 1.2)
Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft (EZ 1.3.1)
Ausstattung der Landschaft und Verbesserung des Klimas (EZ 1.5)
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11
Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Entwicklungsziele werden in Kapitel 6 in
Bezug auf eine mögliche Umsetzung und Realisierbarkeit im Rahmen des Planungsprozesses
für das Interkommunale Gewerbegebiet betrachtet (vgl. Tabelle 5).
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Krefeld
3.3
Belange des Freiraum- und Umweltschutzes
Das Plangebiet befindet sich ich planerischen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Landschaftsraum innerhalb und im Umfeld des Plangebietes ist in weiten Teilen durch eine typische
landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Entlang von Straßen, Wegen, Bahntrassen und im Umfeld von Hofanlagen befinden sich Gebüsche, Hecken und linienhafte Gehölzstrukturen (Baumreihen und Alleen). Vereinzelte Flächen unterliegen einer lokalen forstwirtschaftlichen Nutzung oder weisen Gehölzbestände auf,
größere zusammenhängende Waldflächen treten lediglich im westlich angrenzenden Bereich
des Campus Fichtenhain auf. Insgesamt ist der Freiraumbereich südlich von Krefeld-Fischeln
jedoch monofunktional geprägt.
Nördlich der A44 liegt das Plangebiet anteilig innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Südlich und westlich Fischeln“ (LSG-4605-008, vgl. Abb. 3). Im Landschaftsinformationssystem (Linfos) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
liegt hierfür jedoch keine konkretere Schutzkategorisierung vor, die über die Festsetzungen im
Landschaftsplan hinausgehen. Eine bauleitplanerische Inanspruchnahme muss jedoch grundsätzlich mit der Schutzfunktion des Landschaftsschutzgebietes vereinbar sein. Im Hinblick auf
die Genehmigungsfähigkeit ist es nach § 6 Abs. 2 BauGB erforderlich, dass die zuständige
Landschaftsbehörde bzw. der Träger der Landschaftsplanung nach § 34 Abs. 4 a LG den entsprechenden Ausnahmetatbestand nach Art und Umfang in die Landschaftsschutzverordnung
aufgenommen bzw. im Landschaftsplan festgesetzt hat oder eine Entlassung der Flächen
nach § 67 BNatSchG in Aussicht gestellt wird.
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12
Darüber hinaus befinden sich auf der Plangebietsfläche keine Naturschutzgebiete (NSG nach
BNatSchG), Natura 2000-Gebiete, §62 LG-Biotope, schutzwürdigen Biotope oder Biotopverbundflächen. Auf die derzeitige ökologisch-funktionale Ausstattung des Raumes und das mögliche naturräumliche Entwicklungspotenzial wird in Kapitel 5 und 6 umfassend eingegangen.
Das Plangebiet liegt nach dem Landschaftsinformationssystem innerhalb eines großräumigen
Gebietes mit diversen gemeldeten Vorkommen planungsrelevanter Arten. Im Wesentlichen
handelt es sich hierbei Einzelvorkommen geschützter Vogelarten. Dieses Vorkommen bezieht
sich jedoch flächendeckend auf das gesamte Krefelder Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang sind Einzelvorkommen des Steinkauzes am südlichen Stadtrand von Fischeln gemeldet.
Im Messtischblatt 4705_1+2 (Willich) sind zudem Rebhuhn und Turteltaube mit schlechtem
Erhaltungszustand gelistet. Hier bedarf es in jedem Fall einer weiterführenden Untersuchung
bezüglich des Artenvorkommens für das Planvorhaben, um ein Vorkommen streng geschützter Arten zu erfassen und mögliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszuschließen.
Südlich von Krefeld-Fischeln nördlich und südlich der A44 gibt es zudem ein großflächiges
Vorkommen von Böden, die aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihrer Regelungs- und Pufferfunktion nach den Kriterien des geologischen Dienstes NRW als besonders
schutzwürdig einzustufen sind. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Parabraunerden mit
Ackerwertzahlen von 60-75. Lokal treten insbesondere im südlichen Plangebiet Gleyböden
auf, die jedoch aufgrund ihrer geringeren Wertigkeit keiner besonderen Schutzfunktion unterliegen.
Abbildung 4: Freiflächen südlich von Krefeld Fischeln (Quelle: Google Earth Pro mit Lizenz für Smeets
Landschaftsarchitekten, Bildaufnahmedatum 08.01.2015)
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13
4 Funktionen der Regionalen Grünzüge – Kriterien und Indikatoren
Regionale Grünzüge werden zunehmend nicht mehr nur auf Grundlage eines präventiven Freiraumschutzes aus vorhandenen Restfreiflächen entwickelt. Auf Grundlage kontinuierlich
wachsender Erkenntnisse über Wirkungszusammenhänge und ökologische Potenziale werden vielmehr konkrete Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Grünzügen gestellt. Hierbei soll eine aktive Freiraumentwicklung als übergeordneter planerischer Grundsatz im Vordergrund stehen. Neben dem Schutz vor siedlungsräumlicher Inanspruchnahme wird somit
vorrangig das Ziel formuliert, die regionalen Grünzüge in einer Art und Weise weiterzuentwickeln, dass sie ihre Funktionen optimal erfüllen können3.
Die regionalplanerische Ausweisung von Regionalen Grünzügen dient im Wesentlichen der
Entwicklung und dem Erhalt von Freiflächen zur siedlungsräumlichen Gliederung, zum klimaökologischen Ausgleich, zur Erholung oder zur Vernetzung von Biotopen.
Räumliche Gliederung
Für die siedlungsräumliche Gliederung ist eine Freihaltung der an den Siedlungsraum angrenzenden Freiraumbereiche notwendig. Die Schutzfunktion wird hierbei insbesondere durch die
allgemeine Knappheit von Freiräumen und zum anderen durch die besondere Bedeutung von
freiraumbezogenen Ausgleichsfunktionen definiert. Die Ausgleichsräume prägen durch ihre
ökologische Qualität in besonderer Weise die Lebensqualität in den angrenzenden Siedlungsräumen. Hierbei kommt den Grünzügen nicht nur eine Ergänzungsfunktion zu, sie stehen den
Siedlungsgebieten in ihrer Funktion gleichwertig gegenüber (Bürklein 2005, S. 434). Durch die
Funktion der räumlichen Gliederung soll insbesondere eine Einengung und weiterführende
Zerschneidung des Freiraums vermieden werden.
Der räumlichen Gliederungsfunktion von Grünzügen kommt in der Regionalplanung insbesondere dort eine zentrale Bedeutung zu, wo der Abstand zwischen zwei benachbarten Siedlungsbereichen geringer ist als 1000 m, da hier die Gefahr eines Zusammenwachsens der Siedlungen besteht. Zur räumlichen Trennung benachbarter Siedlungsbereiche werden daher die
Überschneidungsbereiche benachbarter 500 m-Puffer um regionalplanerisch festgelegte Siedlungsbereiche (ASB, GIB) herangezogen.
Klimaökologischer Ausgleich
Eine wesentliche Funktion Regionaler Grünzüge liegt in der Verbesserung des Lokalklimas
und der Lufthygiene. Insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsräumen, welche aufgrund des hohen Versiegelungsgrades als Wärmeinseln fungieren, kommt den angrenzenden
Freiraumbereichen in Bezug auf die klimatische Ausgleichsfunktion (insbesondere Temperaturausgleich) und als potentieller Frischluftlieferant (Kaltluftproduktion und Kaltluftleitung) für
das städtische Bioklima eine besondere Bedeutung zu. Während Acker- und Grünlandstandorte vorrangig der Kaltluftentstehung dienen, haben bewaldete Bereiche und Gehölzstandorte insbesondere eine lufthygienische Wirkung, indem sie Schadstoffe aus der Luft filtern.
Insbesondere großräumige zusammenhängende Freiflächen (Acker- und Grünland) dienen
der Kaltluftentstehung und Belüftung. Wesentliche Voraussetzung für die klimaökologische
Ausgleichsfunktion ist somit neben der naturräumlichen Ausstattung eine gewisse Flächenausdehnung (> 50 ha) sowie das Vorhandensein entsprechender Abflussverhältnisse. Durch
eine geringe Oberflächenrauigkeit und eine Hangneigung von idealerweise >3° wird die lokale
Ausprägung von Flurwinden und Luftleitbahnen positiv gesteuert.
3
BÜRKLEIN 2005, S.435 ff.
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14
Erholung
Siedlungsnahe Grüngürtel und Freiräume dienen in besonderer Weise der freiraumorientierten
Erholung sowie der Nutzung für Sport- und Freizeitaktivitäten. Dieser Funktion kommt insbesondere aufgrund einer kontinuierlichen Steigerung der gesellschaftlichen Anforderungen an
Erholung und Freizeit eine gehobene Bedeutung zu, indem der Freiraum mit seiner ökologischen Qualität die Lebensqualität in den Siedlungsräumen erhöht.
Neben der durch kurze Distanzen zu Siedlungsbereichen bedingten Erreichbarkeit wird das
Erholungs- und Erlebnispotenzial insbesondere durch die naturräumliche Ausstattung determiniert. Als besonderer Indikator kann hier beispielsweise das Vorhandensein von Naturschutzgebieten, Biotopverbundflächen oder Waldbereichen herangezogen werden, da diese
eine hohe Eignung und günstige natürliche Voraussetzungen als Grünverbindungen und Erholungsgebiete aufweisen4.
Durch eine entsprechende Qualität der siedlungsnahen Freiräume kann in indirekter Weise
auch eine Verringerung des freizeitbezogenen Verkehrsaufkommens erzielt werden.
Neben der Funktion für die Kurzzeit- und Feierabenderholung dient der wohnungsnahe Freiraumbereich als Grünverbindung auch der Erschließung von weiter entfernt liegenden Naherholungsbereichen. Über eine räumliche Vernetzung mit innerstädtischen Grünflächen soll es
dem Erholungssuchenden ermöglicht werden, gewissermaßen „auf grünen Pfaden“ aus den
dicht besiedelten Kernräumen in die ländlich geprägten Außenbereiche zu gelangen5.
Biotopvernetzung
Im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bestehende Freiräume in ihrer
Funktionalität erhalten und weiterentwickelt werden. Hierbei ist insbesondere eine Vernetzungsfunktion für bestehende Schutzgebiete und Biotopverbundflächen von Bedeutung. Die
Wirksamkeit einer zusammenhängenden großräumigen Flächenfunktion soll hierbei auch
durch eine zunehmende Verknüpfung vorhandener Grünzüge zu einem übergeordneten Grünflächensystem erfolgen.
Für die Biotopvernetzung kann somit insbesondere das lokale Vorkommen von Schutzgebieten, schutzwürdigen Biotopen und Verbundflächen als Indikator herangezogen werden, da
diese Bereiche günstige Voraussetzungen für die (Weiter-)Entwicklung ökologischer wertvoller
Lebensräume und Grünverbindungen bieten.
Das übergeordnete Ziel der Biotopvernetzungsfunktion liegt gemäß § 2b LG NW in dem Aufbau eines landesweit durchgängigen Biotopverbundsystems zur nachhaltigen Sicherung und
Wiederherstellung der biologischen und genetischen Vielfalt heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen. Die übergeordnete Zielsetzung besteht hierbei in der Schaffung
eines zusammenhängenden Biotopverbundnetzes auf mindestens 10 % der Landesfläche.
Der Artenschutz soll somit vorrangig über den Schutz und die Weiterentwicklung vorhandener
Biotopflächen verwirklicht werden. Im vorliegenden Fachbeitrag erfolgen daher fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von vorhandenen Lebensräumen und Lebensstätten, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem
sind.
4
5
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF – 27.03.2014
BÜRKLEIN 2005, S. 435
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15
5 Bestandserfassung und Bewertung der Funktionen und des Entwicklungspotenzials
Das naturräumliche Potenzial und die funktionale Ausstattung in Bezug auf die landschaftsökologischen Funktionen regionaler Grünzüge sind durch die derzeitige agrarwirtschaftliche Flächennutzung und die räumliche Nähe zur südlich verlaufenden Autobahn nur in
sehr geringer Weise ausgeprägt. Insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und
somit in Bezug auf die Biotopvernetzungsfunktion weist der Raum jedoch aufgrund der östlich
und westlich angrenzenden Verbundflächen ein erhebliches Verbindungspotenzial auf. Westlich von Fischeln ist die Möglichkeit einer Weiterentwicklung des Biotopvernetzungspotenzials
durch die bereits bestehenden oder planerisch ausgewiesenen Industrie- und Gewerbeflächen
jedoch deutlich eingegrenzt („Vernetzungssackgasse“).
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes kann soweit wie möglich über die Autobahnanschlussstellen und die geplante Umgehungsstraße erfolgen. Durch umfangreiche Begrünungsmaßnahmen bieten die Flächen nördlich der geplanten Umgehungsstraße ein deutliches
Entwicklungspotenzial für den Naturraum und als siedlungsnaher Standort für die Naherholung. Durch die räumliche Abschottung wird auch die Belastung durch Schadstoffimmissionen
(z.B. Luftschadstoffe und Verkehrslärm von der Autobahn) deutlich reduziert.
Nachfolgend werden die konkreten Auswirkungen des Planvorhabens und die Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf die wesentlichen Funktionen des Regionalen Grünzugs bewertet.
Abbildung 5: Funktionen der regionalen Grünzüge - Ausschnitt aus der Beikarte 4c zur Entwurfsfassung
des Regionalplans Düsseldorf (Stand: August 2014)
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16
5.1 Räumliche Gliederung
In der derzeit aktuellen Entwurfsfassung zur Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf
(Stand: August 2014) wird dem Regionalen Grünzug südlich von Krefeld von verschiedenen
möglichen Funktionen die räumliche Gliederung als herausragende Funktion zugewiesen
(Abb. 5). Hierbei handelt es sich nicht um eine landschaftsökologische Funktion im eigentlichen Sinne, da die räumliche Trennung primär eine allgemeine raum- bzw. stadtplanerische
Aufgabe erfüllt, indem verhindert wird, dass Siedlungsbereiche (im vorliegenden Fall die von
Krefeld und Meerbusch) durch zunehmende Erweiterung zusammenwachsen und dadurch
gliedernde Freiraumbereiche verloren gehen.
Neben dieser räumlichen Gliederungsfunktion sind für den Regionalen Grünzug nördlich der
A44 im Regionalplanentwurf keine anderen herausragenden oder besonderen Funktionen dargestellt. Aus diesem Sachverhalt lässt sich zum einen die übergeordnete Bedeutung der Gliederungsfunktion für diesen Raum ableiten. Zum anderen wird die geringe Bedeutung und naturräumliche Ausprägung der anderen, vorrangig ökosystemaren, Funktionen verdeutlicht.
Auswirkungen des Planvorhabens
Die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich der A44 für das Interkommunale Gewerbegebiet soll nach derzeitigem Planungsstand eine Gesamtfläche von 60 bis 70 ha umfassen. Hierdurch würde die räumliche Ausdehnung des flächenhaft dargestellten Regionalen Grünzuges
zwischen der südlichen Grenze des Allgemeinen Siedlungsbereiches der Stadt Krefeld und
der Gemeindegrenze mit dem unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet in Nord-Süd-Richtung von derzeit 650 m auf etwa 350 m reduziert (Abb. 6). Insgesamt wird die Funktionsfähigkeit des Regionalen Grünzugs in Bezug auf die Gliederungsfunktion jedoch nur eingeschränkt
und bleibt in ihrer wesentlichen Form, wenngleich in reduziertem Ausmaß, erhalten.
Darüber hinaus gehen von der geplanten Umgehungsstraße und einem begrünten Lärmschutzwall zusätzliche Barrierewirkungen aus, die sowohl eine räumliche wie auch optischvisuelle Trennwirkung erzielen, so dass die räumliche Gliederungsfunktion in jedem Fall erhalten bleibt und durch konkrete Gestaltungsmaßnahmen sogar noch verstärkt werden kann.
Siedlungsbereich
Mögliche Plangebietsfläche
Derzeitige Ausdehnung
Geplante Ausdehnung
Abbildung 6: Auswirkungen des Planvorhabens auf die räumliche Gliederungsfunktion
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5.2
17
Klimaökologischer Ausgleich
Die Grünflächen südlich von Fischeln weisen die typischen Funktionen eines Freiland-Klimatops auf und stellen aus klimaökologischer Sicht einen wichtigen Ausgleichsraum für die angrenzenden Wohnsiedlungen dar. Die landwirtschaftlich geprägten Bereiche bestehen überwiegend aus unversiegelten Oberflächen. Durch die geringe Oberflächenrauigkeit bieten diese
grundsätzlich gute Luftaustauschverhältnisse mit einem niedrigen Temperaturniveau, welches
der Kaltluftentstehung dient. Hierdurch besteht auf den Freiflächen eine gute lufthygienische
Gesamtsituation, die lediglich entlang der übergeordneten Straßen (insb. Autobahn) negativ
beeinträchtigt wird. Aufgrund der großen Ausdehnung der Freiflächen sind diese für das Stadtklima der Stadt Krefeld allgemein als prägend einzustufen. Für die Frisch- und Kaltluftbildung
sind die Flächen südlich des Stadtrandes jedoch aufgrund ihrer Topographie (Hangneigung,
Abflussverhältnisse) und Lage zu dominanten Windrichtungen (Luftleitbahnen) von eher mittlerer bis geringer Relevanz6.
Östlich von Fischeln nimmt eine bis in das westliche Stadtzentrum Krefelds reichende Ventilationsbahn ihren Ausgang, die jedoch aufgrund der lokalen Topographie (Geländeanstieg
nach Westen verhindert bodennahe Ostströmung) und den dominierenden Strömungsrichtungen (WSW und SSE) keine wesentliche Bedeutung als Kaltluftlieferant für das Fischelner
Wohngebiet darstellt. Lediglich bei Schwachwindlagen aus südlicher Richtung erhält ein Teil
der auf den Freiflächen südlich von Fischeln gebildeten Kaltluft durch das südlich des Friedhofs gelegene Bachtal des Fischelner Dorfgrabens Anschluss an diese Ventilationsbahn. Eine
Verkleinerung des Einzugsgebietes dieser Ventilationsbahn sollte daher vermieden werden.
Die klimatische Bedeutung der westlich und südlich von Fischeln gelegenen Freiflächen wurde
bereits im Rahmen der gesamtstädtischen Klimaanalyse Krefeld (2003) für eine seinerzeit beabsichtigte Ausweitung der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete unter Einbehaltung
eines Freiflächenstreifens zwischen Gewerbe- und Wohnflächen untersucht. Entgegen der
ortsüblichen Anströmung ist hier auch ein bodennaher Kaltluftfluss nach Norden in den westlichen Teil der Wohnbebauung möglich, was insbesondere auf den hohen Oberflächentemperaturgradient zurückzuführen ist. In diesem Bereich ist bei Planungen Rücksicht auf das mögliche Kaltluftabfließen bei windschwachen Strahlungswetterlagen sowie auf das Auftreten von
nord-gerichteten Flurwinden zu nehmen. Der Erhalt eines das Stadtgebiet umfassenden Freiflächenbereichs ist daher notwendig.
Auswirkungen des Planvorhabens
Durch die Errichtung von zusätzlichen Gewerbeflächen beidseits der Autobahn erfolgt eine
Inanspruchnahme und Einengung der klimawirksamen Freiflächen. Insgesamt wurde ein möglicher planerischer Eingriff in die betrachteten Flächen im Rahmen der Stadtklimanalyse aus
klimatisch-lufthygienischer Sicht jedoch als weitestgehend unbedenklich eingestuft. Für das
weitere Planverfahren ist jedoch eine Modellierung der Strömungsverhältnisse in Bezug auf
den Plan-Fall empfehlenswert.
Eine Beeinträchtigung lokaler Ventilationsbahnen, die als Kaltluftlieferant für das Fischelner
Wohngebiet dienen, ist nach derzeitigem Planungsstand nicht zu erwarten. Eine Verkleinerung
des Einzugsgebietes vorhandener Ventilationsbahnen sollte jedoch im Zuge der Planung vermieden werden. Der Erhalt eines das Stadtgebiet umfassenden Freiflächenbereichs ist daher
notwendig. Insgesamt wurde ein möglicher planerischer Eingriff in die betrachteten Flächen
im Rahmen der Stadtklimaanalyse aus klimatisch-lufthygienischer Sicht als weitestgehend unbedenklich eingestuft.
6
Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld, Planungshinweiskarte (Juli 2003)
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18
Abbildung 7: Windrichtungshäufigkeiten am Messstandort südlich von Fischeln im Messzeitraum
01.11.2001 bis 31.10.2002 (Blau: Gesamtzeitraum, Rot: Strahlungstage, Datengrundlage: Dreiminutenmittelwerte)7
Tabelle 2: Statistische Angaben zu Windgeschwindigkeit [m s -1] und Windrichtungshäufigkeit [%] im
Krefelder Untersuchungsgebiet (Messzeitraum 01.11.2001 bis 31.10.2002, Datengrundlage: Stundenmittelwerte)8
7
8
Quelle: Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld (2003, S. 35)
Quelle: Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld (2003, S. 32)
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19
Abbildung 8: Ausschnitt aus der synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Krefeld (Juli 2003)
Entwicklungspotenzial
Ein Entwicklungspotenzial der Freiflächen ist aus klimatisch-lufthygienischer Sicht nur in eingeschränkter Weise vorhanden, da die lokalen Bedingungen im Wesentlichen durch die Topographie gesteuert werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass zusätzliche „Begrünungsmaßnahmen“ einen positiven Beitrag zu den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen
in Fischeln leisten können, da insbesondere die verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen
durch die Autobahn verringert werden könnten.
5.3
Erholungsfunktion
Der vorhandene Freiraumbereich südlich von Fischeln bietet grundsätzlich gute räumliche Voraussetzungen für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen, da die vorhandenen Freiflächen sehr wohnortsnah situiert liegen, eine gute Zugänglichkeit aufweisen
und zudem aufgrund der geringen Reliefierung gute Voraussetzungen für Kurzwanderungen
oder sportliche Aktivitäten bieten. Aus diesem Grund ist der unmittelbar an den Siedlungsbereich angrenzende Freiraum in jedem Fall zu sichern und zu entwickeln.
Die örtliche Erholungsfunktion wird jedoch durch den angrenzenden Autobahnverkehr und die
hiermit verbundenen Immissionen (insb. Luftschadstoffe und Lärm) deutlich eingeschränkt.
Die vereinzelt auftretenden Gehölzbestände entlang der vorhandenen Wege und Gehöfte weisen nur eine geringe landschaftsgliedernde Wirkung auf und tragen somit nicht wirksam zur
Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraumes bei.
Zudem weist das Plangebiet durch die flächendeckende landwirtschaftliche Nutzung und einen
generellen Mangel an Gehölzbeständen in seinem derzeitigen Zustand nur wenige Merkmale
auf, die für eine landschaftsorientierte Naherholung attraktiv sind. Dies steht in deutlichem
Kontrast zu angrenzenden Flächen wie z.B. dem durch kleinflächige Strukturen und Waldflächen geprägten nordöstlich angrenzenden Fischelner Bruch oder den Waldflächen rund um
den westlich angrenzenden Campus Fichtenhain, welche eine bedeutende Funktion für den
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20
Naturschutz und die Naherholung aufweisen. Das Plangebiet stellt daher in seinem derzeitigen
Bestand kein regional bedeutsames Naherholungsgebiet von besonderer Qualität dar.
Auswirkungen des Planvorhabens
Eine negative Beeinträchtigung für die Erholungsfunktion ist durch die planerische Inanspruchnahme der unmittelbar an die Autobahn angrenzenden Flächen nur in geringem Maße gegeben, da dieser verkehrsnahe Bereich bereits im derzeitigen Zustand nur bedingt für Freizeitaktivitäten attraktiv bzw. nutzbar ist und die unmittelbar an die Siedlung angrenzenden Freiflächen in jedem Fall erhalten bleiben. Durch die geplante Ortsumgehung ist zudem bereits eine
weitere Zerschneidung und räumliche Trennung der Freiflächen konkret beabsichtigt.
In Bezug auf die Erholungsfunktion weist das Plangebiet zudem einen erheblichen Entwicklungsbedarf auf. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise durch die Errichtung eines
Lärmschutzwalls und zusätzliche Begrünungsmaßnahmen ein erhebliches Aufwertungspotenzial für die ortsgebundene Naherholung vorhanden.
5.4
Biotopvernetzung
Im Sinne des raumplanerischen Ziels zum Aufbau eines landesweit durchgängigen Biotopverbundsystems weist der Regionale Grünzug nördlich der A 44 derzeit keine ausgeprägten Biotopfunktionen auf. Die Fläche ist weitestgehend landwirtschaftlich genutzt. Lediglich entlang
der Kölner Straße und an der Dohmenstraße befinden sich Gehöftanlagen, die von Hecken
oder Gehölzbeständen eingefasst werden.
Die mögliche Entwicklung eines übergeordneten Grünflächensystems setzt bei den kleinräumigen städtischen Freiflächen an und greift über die regionalplanerischen Grünzüge schließlich auf die überregionalen Grüngürtel über. Durch diese Vernetzung soll zum einen die nachhaltige Funktionsfähigkeit der natürlichen Potenziale gesichert werden und zum anderen dem
erholungssuchenden Bewohner des Ballungsraumes die Möglichkeit gegeben werden, auf
„grünen Pfaden“ in die ländlichen Außenbereiche zu gelangen9.
Ein vorhabenbedingter Verlust von Tierlebensräumen und Pflanzenstandorten ist aufgrund der
monofunktionalen Prägung und der vorhandenen Ausstattung des Naturraums nur in geringem
Maße zu erwarten. Im Gegensatz dazu ergibt sich ein deutliches Entwicklungspotenzial für
den „Fischelner Grünzug“, welches insbesondere in einer trittsteinartigen (horizontalen) Vernetzung bestehender Biotopflächen im Umfeld besteht:
Mischwald Fichtenhain (Schutzwürdiges Biotop, ca. 1 km westlich)
Südpark (ca. 3 km westlich)
Krefelder Forstwald (Biotopverbundfläche, ca. 3,5 km westlich)
Abgrabungsgewässer (Biotopverbundfläche, ca. 750 m östlich)
Herrenbuschwald nördlich von Strümp (ca. 3 km östlich)
Waldgebiet nordöstlich von Hoterheide (ca. 1,5 km südöstlich)10
9
BÜRKLEIN, K. D. (2005): Grünzüge / Grünzäsuren. In: Ritter, E. H. (2005): Handwörterbuch
der Raumordnung. 4. Auflage. Hannover. S. 435
10
Das Waldgebiet liegt südlich der Autobahn A44 und wird aufgrund der Barrierewirkung nachfolgend
nicht vertiefend betrachtet.
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21
In diesem räumlichen Zusammenhang ist durch zusätzliche mosaikartige Gehölzanpflanzungen und lokale Aufforstungen ein erhebliches naturräumliches Aufwertungspotenzial zur zusätzlichen Schaffung und Entwicklung von Vernetzungsbiotopen vorhanden (Abbildung 3).
Biotopflächen
Bestandsbeschreibung und Entwicklungsmaßnahmen
Mischwald nördlich Fichtenhain
(BK-4705-0009)
Bestand: Kleiner Laubwaldkomplex in der Agrarlandschaft zwischen
dem Industriegebiet Stahldorf und dem Park Fichtenhain im Süden von
Krefeld. Das Wäldchen besteht überwiegend aus einem starken Mischbestand aus Buche, Kiefer, Stiel- und Roteiche mit nitrophiler Krautschicht, ergänzt durch Kiefern- und Hainbuchenbestände und einen kleinen Waldfriedhof.
Der Schutzwert des Gebietes liegt in seiner vielfältigen, überwiegend naturnahen Waldbestockung, die Lebensräume für viele heimische Pflanzen- und Tierarten, darunter Höhlenbrüter u.a. Waldvögel und alt- und
totholzbewohnende Insekten in der ansonsten wald- und strukturarmen
Umgebung bietet.
Im Rahmen des lokalen Biotopverbundes ist das Gebiet, in Verbindung
mit weiteren Wäldchen und Gehölzen in der Umgebung, als ein wichtiges, vernetzendes Element zur Entwicklung einer strukturreichen Agrarlandschaft anzusehen.
Hauptentwicklungsziel ist ein naturnaher alt- und totholzreicher Laubmischwald.
Schutzziel: Erhaltung eines naturnahen Laubwaldkomplexes als Lebensraum für Waldvögel, Insekten u.a. Tiergruppen in einer ansonsten
stark ausgeräumten Agrar- und Industrielandschaft im Süden von Krefeld
sowie als vernetzendes Element im Rahmen des Biotopverbunds. Entwicklung zu einem alt- und totholzreichen Laubmischwald.
Park am Berufsschulzentrum
Fichtenhain (BK-4705-0011)
Bestand: Parkanlage und zwei kleine Waldstücke am Schulzentrum
"Fichtenhain", 2,5 km südlich von Krefeld- Stahldorf in der Agrarlandschaft direkt nördlich der A 44. Die zentrale Fläche besteht aus einem
intensiv gepflegten Rasen mit am Rande stehenden alten Baumgruppen,
darunter sehr starken Rosskastanien. Im Südosten liegt ein kleines Gehölz aus starken Robinien und Sommerlinden mit üppiger Strauchschicht, im Westen ein Buchen-Baumholz mit Beimischungen von Spitzahorn, Roteiche und Schwarzkiefer.
Wertgebend sind die naturnahen Wäldchen und alten Baumbestände,
die geeignete Rückzugsgebiete für waldbewohnende Vögel (Baum- und
Höhlenbrüter) u.a. Tiergruppen in der ansonsten strukturarmen, intensiv
genutzten Landschaft sowie Trittsteinbiotope darstellen. Das Gebiet ist
im Rahmen des lokalen Biotopverbundes, gemeinsam mit weiteren Gehölzstrukturen und Wäldchen in der Umgebung als ein wichtiges, vernetzendes Element anzusehen.
Entwicklungsziel: Extensiv gepflegte Grünanlagen mit fachgerecht gepflegten alten Baumbeständen.
Schutzziel: Erhaltung naturnaher Wäldchen und alter, parkartiger
Baumbestände als Lebensraum für waldbewohnende Vögel u.a. heimische Tierarten und als Trittstein- und Vernetzungsbiotop. Naturnahe Entwicklung des parkartigen Geländes
Krefelder Forstwald und Südpark
(VB-D-4604-016)
Bestand: In der aufgrund von intensiver Landwirtschaft und hoher Siedlungsdichte waldarmen Umgebung stellt der Krefelder Forstwald als großes, zusammenhängendes Waldgebiet ein wertvolles Trittstein- und
Rückzugsbiotop für an Laubwald angepasste Tier- und Pflanzenarten
dar. Der südliche Teil des Waldes ist zu einem überwiegenden Anteil mit
Buchen und Eichen z. T. naturnah bestockt. Darüber hinaus befindet sich
hier auch eine kulturhistorisch wertvolle ehemalige Landwehr, die v.a. mit
alten Stieleichen bewachsen ist. Der nördliche Bereich des Forstwaldes
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22
ist forstlich stark überformt. Hier überwiegen Kiefernmischwald- und Roteichenparzellen.
Im Osten an den Forstwald grenzt das Erholungs- und Wassergewinnungsgebiet Südpark, ein strukturreicher Stadtpark mit altem Baumbestand, welcher durch die vielbefahrene Bundestraße B57 vom Forstwald
getrennt wird.
Entwicklungsziel: Optimierung des Waldkomplexes durch Erhöhung
des Anteils an naturnahem und bodenständig bestocktem Laubwald
(Umwandlung der Nadelholz- und Roteichenparzellen, naturnahe Waldbewirtschaftung)
Schutzziel: Erhalt des zusammenhängenden Waldkomplexes mit einem
hohen Anteil an bodenständigem, z.T. naturnahem Laubwald. Darüber
hinaus wird als Entwicklungsziel die langfristige Optimierung des Waldkomplexes durch Erhöhung des Anteils an naturnahem und bodenständig bestocktem Laubwald (Umwandlung der Nadelholz- und Roteichenparzellen, naturnahe Waldbewirtschaftung) definiert.
Abgrabungsgewässer einer ehemaligen Sand- und Kiesgrube
(VB-D-4705-005)
Bestand: Die gesamte Biotopverbundeinheit vernetzt trittsteinartig den
Herrenbuschwald nordöstlich von Strümp mit dem Waldgebiet nordöstlich von Hoterheide. Sie umfasst drei im Abstand von ca. 250 m zueinander liegende Kiesgrubenseen, die von Ackerflächen umgeben werden.
Bis auf das lückige Vorkommen verschiedener Sträucher (Ginster, Birkengebüsch, Weiden) und dazwischen eingestreuten Weidenröschen,
von lockeren Baumbestände aus Birke, Erle sowie von Schmalblattweiden besitzt der Bewuchs der Uferböschungen Ruderalcharakter. Ein
Röhrichtgürtel oder Wasserpflanzen sind jedoch nicht vorhanden.
Entwicklungsziel: Optimierung der Nassabgrabungen zu ökologisch
wertvollen Sekundärbiotopen durch entsprechende Renaturierungsmaßnahmen
Schutzziel: Erhalt der ökologisch wertvollen, offengelassenen Abgrabungen als Sekundärlebensräume. Darüber hinaus wird die Optimierung
der Nassabgrabungen zu ökologisch wertvollen Sekundärbiotopen durch
entsprechende Renaturierungsmaßnahmen angestrebt.
Herrenbuschwald nördlich von
Strümp (BK-4605-0084)
Bestand: Laubmischwald mit dünner Streuauflage auf lehmigem, nahezu ebenem Boden. Der Wald setzt sich aus überwiegend älteren Eichen- und Buchenhochwald-Parzellen zusammen und wird durch lokale
Eschen, Bergahorn, Erlen und Pappel-Bestände ergänzt. Der Herrenbuschwald weist somit eine hohe strukturelle Vielfalt auf. Eine überwiegend standortgerechte Bestockung eröffnet die Möglichkeit zur Entstehung eines naturnahen Laubmischwaldes mit standortgemäßen Waldgesellschaften in gutem Erhaltungszustand.
Im relativ waldarmen Gebiet des linken Niederrheins bildet der Herrenbusch ein zentrales Element im Biotopverbund zwischen den nördlich
gelegenen Naturschutzgebieten 'Latumer Bruch' und 'Die Bürsbach' und
dem südlich anschließende Schlosspark um Schloss Pesch herum.
Diese Flächen sind über den Lanker Bruch und den Langenbruchbach
mit der Ilvericher Altrheinschlinge verbunden, die bereits Teil der innerhalb der Rheinaue und Rhein gelegenen Verbundelemente ist.
Entwicklungsziel: Die weitere Entwicklung soll zu einem naturnahen
Laubmischwald mit hoher Strukturvielfalt und standortgemäßen Waldgesellschaften in gutem Erhaltungszustand als Lebensraum und Ausgangspunkt für weitere Besiedlungen entlang der Verbundachse führen.
Schutzziel: Erhaltung bzw. Wiederentwicklung naturnaher Laubwälder,
insbesondere von Wäldern auf feuchten Standorten mit gefährdeten
Pflanzengesellschaften.
Tabelle 3: Funktionale Bestandbeschreibung der vorhandenen Biotopflächen im Umfeld des Plangebietes (Quelle: Landschaftsinformationsystem „Linfos“ des LANUV)
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Abbildung 9: Biotopverbundflächen und schutzwürdige Biotope im Umfeld des Plangebietes, roter Pfeil:
vorhandene Vernetzungssackgasse, grüner Pfeil: zusätzliches Vernetzungspotenzial (Datengrundlage:
Linfos LANUV)
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich innerhalb des Plangebietes ein erhebliches
Potenzial zur räumlichen und funktionalen Erweiterung des bestehenden regionalen Grünzuges ergibt. In den nachfolgenden Kapiteln soll nun dargestellt werden, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der planerisch definierten Zielsetzungen im Rahmen der geplanten
Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes umgesetzt werden können.
Funktion
Mögliche
Entwicklungs-
Beeinträchtigung
potenzial
XXX*
XXX
X
Klimaökologischer Ausgleich
X
XX
XX
Erholung
X
X
XXX
Biotopvernetzung
X
X
XXX
Räumliche Gliederung
Bestand
Tabelle 4: Bewertungsmatrix zur Funktionalität des Regionalen Grünzugs (XXX* = herausragende Funktion im Regionalplan, XXX = hoch, XX = mittel, X = gering)
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GERING
HOCH
HOCH
GERING
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Abbildung 10: Graphische Darstellung der funktionalen Bestandsbewertung und des Entwicklungspotenzials für den Regionalen Grünzug
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25
6 Maßnahmen zur funktionalen Entwicklung und Sicherung
Das primäre Ziel der regionalplanerischen Ausweisung Regionaler Grünzüge besteht darin,
die ausgewiesenen Bereiche vor einer baulichen Inanspruchnahme zu schützen und die entsprechenden Flächen so zu entwickeln, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen optimal
erfüllen können. Die Wirksamkeit der Flächenfunktion soll beispielsweise durch eine Verknüpfung vorhandener Grünzüge zu einem übergeordneten Grünflächensystem erfolgen, wodurch
die ökologische Wirksamkeit und nachhaltige Funktions- und Regenerationsfähigkeit des Naturpotenzials weiter gesteigert wird (BÜRKLEIN 2005, S. 435).
Im Rahmen einer möglichen funktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Freiflächen
kommt der Biotopvernetzung eine besondere Bedeutung zu. Auf der einen Seite weist diese
Funktion das größte Entwicklungspotenzial auf (vgl. Kap. 5). Auf der anderen Seite hat eine
zunehmende Vernetzung der vorhandenen Biotopflächen auch unmittelbar positive Auswirkungen in Bezug auf die klimaökologische Ausgleichsfunktion und die Naherholungsfunktion.
Auf Grundlage der im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Entwicklungspotenziale sollen
in diesem Kapitel im Rahmen einer überschlägigen Raumbetrachtung erste Maßnahmen abgeleitet werden, die im Rahmen der fortschreitenden Planung für das Interkommunale Gewerbegebiet einer konkreteren Ermittlung in Bezug auf die Wirksamkeit und Realisierbarkeit unterzogen werden können.
6.1
Maßnahmen zur funktionalen Weiterentwicklung
Das Planvorhaben bietet günstige Voraussetzungen für die Entwicklung ökologisch wertvoller
Biotope in einem bislang strukturell eher weniger entwickelten Freiraumbereich, der im Wesentlichen durch Offenland bzw. landwirtschaftliche Nutzung geprägt wird. Prinzipiell steht in
diesem Zusammenhang eine effektive, auf Akzeptanz ausgerichtete Planung von landschaftlichen und freiraumplanerischen Maßnahmen im Vordergrund.
Der durch das geplante Interkommunale Gewerbegebiet bedingte Verlust von Tierlebensräumen und Pflanzenstandorten lässt sich durch eine Aufwertung von Flächen im umliegenden
agrarisch genutzten Raum ausgleichen. Dies ist auch nahe am Eingriffsort und relativ kurzfristig möglich, indem Strukturen angelegt werden, die die vorhandenen Offenland- und Gehölzlebensräume zu einem komplexen Gesamtlebensraum verknüpfen. Mit der vorgesehenen Nutzungsumwandlung bzw. -extensivierung werden in grundlegender Weise Funktionen des Naturhaushaltes in einen günstigeren Zustand versetzt. Die Aufwertung der Lebensräume führt
auch dazu, dass die Funktionen des Bodens durch die Nutzungsextensivierung auf diesen
Flächen in einen günstigeren Zustand versetzt werden.
Das Entwicklungskonzept könnte dabei z.B. landschaftliche Gehölzpflanzungen umfassen,
insb. Grünflächen mit Baum- und Strauchpflanzungen erscheinen hierfür geeignet. Im Zusammenspiel mit bereits vorhandenen Flächen und Grünverbindungen können sich die Maßnahmen zu einem vernetzten Freiraumsystem ergänzen, welches auch den Wohnwert in den angrenzenden Ortslagen erhöht. Eine Auswahl der Flächen richtet sich hier nach der fachlichen
Wirksamkeit und Verfügbarkeit.
Neben den landschaftlichen Aspekten (z.B. Sichtschutz und naturräumliche Ästhetik) und ökologischen Aspekten (Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Schadstofffilterung) bieten die Flächen zudem in Bezug auf die angrenzenden Wohnstandorte eine Entwicklungsmöglichkeit für
die Naherholung. So stärken sie als nutzbare Grünflächen in ganz erheblichem Maße das
Angebot für die landschaftsgebundene, wohnungsnahe Erholung. Zusätzlich dient die Weiterentwicklung auch der Förderung des landesplanerischen Grundsatzes zur ökologischen Aufwertung des Freiraums11 und führt somit zu einer Weiterentwicklung des präventiven Freiraumschutzes hin zu einer aktiven Freiraumentwicklung.
11
Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (2013) - Grundsatz 7.1-7
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Darüber hinaus wird auch die Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes im Vergleich zur
derzeitigen monofunktionalen Prägung aufgewertet. Die Maßnahmen tragen zugleich zur
Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes bei.
Durch die Aufwertung verschiedener Funktionen des Natur- und Landschaftshaushaltes sowie
des Regionalen Grünzugs kann somit eine Mehrfachfunktionalität erreicht werden.
Im Landschaftsplan der Stadt Krefeld werden verschiedene Entwicklungsziele und -maßnahmen festgelegt, die sich ideal für eine funktionale Weiterentwicklung in Bezug auf die vorgenannten Funktionen eignen. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie eine Bewertung in Bezug auf die Umsetzbarkeit oder mögliche Beeinträchtigung im Rahmen des Planvorhabens.
Als Entwicklungsziele (EZ) für die Freiflächen südlich von Fischeln werden festgelegt:
Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen (EZ 1.2)
Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft (EZ 1.3.1)
Ausstattung der Landschaft und Verbesserung des Klimas (EZ 1.5)
Entwicklungsmaßnahmen
Textliche Darstellungen und Festsetzungen
5.1.21
Ergänzung der Allee entlang der Kölner Straße (B9) zwischen Germannshof und der Stadtgrenze auf einer Länge
von 720 m aus Winterlinden (Tilia Cordata), Pflanzabstand
gem. vorhandenem Bestand
Anpflanzung einer Baumreihe auf der östlichen Seite der
Dohmenstraße auf ca. 360 m Länge aus 36 Eschen (Fraxinus excelsior), Pflanzabstand 10 m
Eingrünung der Hofanlage westlich der Kölner Straße aus
2.800 Stück Flurgehölzen, zusätzliche Baumpflanzung
10 Winterlinden (Tilia cordata)
20 Hainbuchen (Carpinus betulus)
10 Stieleichen (Quercus robur)
Anpflanzung einer Baumreihe aus 60 Ebereschen (Sorbus
aucuparia) auf der östlichen Seite des Feldweges vom Kütterweg bis zur Stadtgrenze, Pflanzabstand 8 m
Anpflanzung von 2.800 Stück Flurgehölzen zwischen Kölner
Straße und Oberschlesienstraße auf 700 m Länge, drei- bis
fünfreihig im Abstand von 1x1 m.
5.1.41
5.1.50
5.1.51
5.1.137
5.1.140
5.1.143
5.1.300
5.3.300
Alleepflanzung aus 180 Winterlinden (Tilia Cordata) entlang
der Willicher Straße vom Ortsausgang bis zur Stadtgrenze,
versetzte Pflanzung im Abstand von 12 m, Straßenabstand
ca. 4m
1.800 Stück Flurgehölze als Begleitpflanzung eines Weges
zwischen Alte Neusser Straße und Galgenweg. An der Ostseite drei- bis fünfreihig im Abstand von 1x1 m in Gruppen
von 200-400 Stück.
Anpflanzung von Gehölzgruppen südlich Kütterweg. Periodisches Mähen der dazwischenliegenden Freiflächen
Anlage einer Obstwiese mit alten Hochstammsorten südlich
Kütterweg, Pflanzabstand mind. 6 m, Schutz gegen Verbiss
und Weidevieh. Die Obstwiese soll beweidet werden.
Umsetzbarkeit
Beeinträchtigung
Mögliche Realisierung innerhalb der GEFlächen
Mögliche Realisierung innerhalb der GEFlächen
Tabelle 5: Maßnahmen zur ökofunktionalen Entwicklung der Freiflächen südlich von Fischeln (Quelle:
Landschaftsplan Stadt Krefeld)
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27
Darüber hinaus sind im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 660 „Westumgehung Fischeln“ weitere Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (ökologische Ausgleichsmaßnahmen) festgelegt worden, die für eine mögliche Gestaltung des Regionalen Grünzugs herangezogen werden können. Diese Maßnahmen umfassen die Eingrünung der vorgesehenen Fläche für die Abwasserbeseitigung sowie die Anpflanzung von Bäumen entlang der festgesetzten Verkehrsflächen
(vgl. Abb. 11).
Abbildung 11: Räumliche Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur funktionalen Entwicklung
des Regionalen Grünzugs (Ausschnitt aus der Karte 2 im Anhang).
Im weiteren Planungsverfahren für das Interkommunale Gewerbegebiet sollte somit eine Überprüfung erfolgen, welche konkreten Vernetzungsstrukturen und Qualitäten durch die vorgeschlagenen Maßnahmen geschaffen werden können und inwiefern sich eine Umsetzung im
Rahmen des Planvorhabens realisieren lässt.
6.2
Möglichkeit zur räumlichen Erweiterung des Regionalen Grünzugs
Neben der funktionalen Aufwertung und Entwicklung des Grünzugs kann im Rahmen der vorliegenden Planung als Ausgleich für die in Anspruch genommenen Flächen eine räumliche
Erweiterung des „Fischelner Grünzugs“ über das nordöstlich gelegene Fischelner Bruch erfolgen, um somit eine zusätzliche Vernetzung mit dem weiter östlich gelegenen Latumer Bruch
zu ermöglichen.
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Das Fischelner Bruch gehört zu einem der wenigen verbliebenen Naturlandschaften auf Krefelder Stadtgebiet und gilt als grüne Lunge und Luftzufuhrschneise für die Südstadt12. Im Rahmen einer möglichen Erweiterung des Regionalen Grünzugs könnte diesem Bereich aufgrund
der bereits bestehenden naturräumlichen Ausstattung insbesondere die Funktion der „Erholung“ und „Biotopvernetzung“ zukommen.
Für den Ortsteil Fischeln sind im geltenden Regionalplan östlich der KBahn Reserveflächen
für die Erweiterung des Siedlungsbereiches vorgesehen. Die östlichen Teilflächen dieser ASBReserven liegen im Fischelner Bruch, sind durch eine hohe ökologische Empfindlichkeit geprägt und sollen aus Sicht der Stadt Krefeld außerhalb der im Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen auch langfristig keiner Bebauung zugeführt werden.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, im Rahmen einer Regionalplanänderung den ASB-Bereich
auf die im Flächennutzungsplanentwurf dargestellten Wohnbauflächen zu reduzieren, um somit die Möglichkeit einer Freiraumentwicklung auf diesen Flächen zu nutzen.
Der neue Flächennutzungsplan sieht darüber hinaus für das Fischelner Bruch bereits umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für Offenlandbrüter und weitere Maßnahmen zur Entwicklung
von Natur und Landschaft vor. Der Landschaftsraum soll hierdurch insgesamt ökologisch aufgewertet und landschaftsästhetisch strukturiert werden, so dass die wesentlichen Freiraumfunktionen erheblich gestärkt werden. Der Schwerpunktraum „Oppumer Bruch / Fischelner
Bruch“ dient zugleich als Maßnahmenraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Bezug zu den geplanten Bauflächen im Fischelner Südwesten sowie im Fischelner Osten. Insofern sollen die vorhandenen Freilandbereiche auch als solche entwickelt werden13.
Der Bereich um die Siedlung von Steinrath kann dabei von einer Ausweisung als regionaler
Grünzug ausgenommen werden, um die perspektivische Option zur Ausweisung von Bauflächen im Rahmen des Flächennutzungsplans offen zu halten.
Fischelner Bruch
Abbildung 12: Möglichkeit zur Vernetzung bestehender Biotope über den „Fischelner Grünzug“
12
13
http://www.fischelnerbruch.de/foerderverein.html
Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld (2014) – Begründung Teil A, S. 192
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7 Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Fach- oder Bauleitplanung
Im Rahmen der fortschreitenden Planung für die Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes kann auf Grundlage des vorliegenden Planungsbeitrages ein fachlich optimiertes
Maßnahmenkonzept zur möglichen funktionalen Entwicklung und möglicherweise auch zur
räumlichen Erweiterung des „Fischelner Grünzugs“ erarbeitet werden.
Aufgrund der bereits bestehenden Barrierewirkung der Autobahn A44 und der Landstraßen
sowie der zusätzlichen Wirkung durch die geplante Umgehungsstraße sollte die verkehrliche
Erschließung des geplanten Gewerbegebietes am südlichen Stadtrand von Fischeln so gering
wie möglich gehalten werden.
Die Planung des Interkommunalen Gewerbegebietes sollte „Hand in Hand“ mit der konzeptuellen Freiraumentwicklung des Regionalen Grünzugs erfolgen. In diesem Zusammenhang sollten sämtliche mit dem planerischen Eingriff in den Naturhaushalt verbundenen Maßnahmen
mit vor Ort durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen zur funktionalen Aufwertung des Grünzugs (v.a. Biotopfunktion, Flächennutzung) kompensiert werden. Im Sinne der regionalplanerischen Vorgaben dient diese Vorgehensweise einer langfristigen Sicherung der bestehenden
Freiraumfunktionen und darüber hinaus auch einer kontinuierlichen Entwicklung hin zu einem
intakten ökosystemaren Freiraumverbundsystem.
Abgesehen von den bestehenden Gehöften sollten für den verbleibenden Freiraumbereich in
jedem Fall weitere Planungen nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) ausgeschlossen
werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst die im Rahmen dieser Studie ermittelten Belange als mögliche
Beurteilungsgrundlage für eine planerische Abwägung zusammen.
Mögliche Beeinträchtigung der bestehenden
Freiraumfunktionen
Verkleinerung der Freiraumfläche mit siedlungsräumlicher Gliederungsfunktion
Gebietsweise Überschneidung der 500 m
Puffer zur räumlichen Gliederung benachbarter Siedlungsflächen
Lokale Beeinträchtigung der klimaökologischen Freiraumfunktion
Zusätzliche Flächeninanspruchnahme und
Versiegelung durch das Planvorhaben
Bewertung sonstiger Freiraumfunktionen und
Entwicklungspotenzial
Relativ schwache funktionale Ausprägung
im derzeitigen Zustand von
Biotopbestand und -vernetzung
Erholungsfunktion
Landschaftsbild
Verfügbarkeit klimarelevanter Flächen mit
hohem Entwicklungspotenzial
Geringe Eignung des Plangebietes als Lebensraum für planungsrelevante Tierarten
Derzeitige „Vernetzungssackgasse“ durch
bestehende Siedlungen, GIB und Straßen
Mögliche visuelle Abschirmung der A44
durch die geplante Bebauung
Mögliche Reduzierung der Lärmimmission
durch Errichtung eines Schutzwalls
Mögliche Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Anlage und Entwicklung von
Grünflächen
Tabelle 6: Argumentative Vorschläge für eine mögliche planerische Abwägung
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8 Abschließende Bewertung und Handlungsempfehlung
Bei der Beurteilung der Wertigkeit einzelner Freiflächen innerhalb eines regionalen Grünzugs
sind neben der aktuellen Freiraumbedeutung auch die Entwicklungspotenziale zu Grunde zu
legen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurde anhand einer ersten funktionalen Bestandserfassung aufgezeigt, dass mit der geplanten Inanspruchnahme von Teilflächen des Regionalen Grünzugs durch das Interkommunale Gewerbegebiet zwar Flächenverluste verbunden
sind, dass die herausragende Funktion des derzeitigen Grünzugs (Siedlungsräumliche Gliederung) jedoch in ihrer wesentlichen Wirkung erhalten bleiben kann und zusätzlich weitere
Funktionen des Grünzugs (Klimaökologischer Ausgleich, Erholung, Biotopvernetzung) geschaffen und entwickelt werden können.
Das Planvorhaben bewirkt somit keinen erheblichen unausgleichbaren Funktionsverlust, so
dass die regionalplanerische Zielsetzung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des regionalen
Grünzugs auch nach der planerischen Realisierung des Interkommunalen Gewerbegebietes
grundsätzlich gewährleistet ist.
Darüber hinaus bieten insbesondere die durch den geplanten Eingriff erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vielfältige Möglichkeiten für eine funktionale Entwicklung des Grünzugs,
insbesondere in Bezug auf eine mögliche Vernetzung im Umfeld vorhandener Biotopflächen.
Hierbei zielt die planerische Verwirklichung zusätzlicher Begrünungsmaßnahmen auf eine integrative Funktionsentwicklung ab, wobei der „Fischelner Grünzug“ durch eine zielgerichtete
und optimierte Freiraumplanung neben seiner Gliederungsfunktion die Möglichkeit einer Symbiose von Biotopfunktion, Erholungsfunktion und Klimafunktion bietet.
Abschließend lässt sich somit festhalten, dass der Regionale Grünzug südlich von Fischeln
ein erhebliches Aufwertungspotenzial aufweist und dass im Rahmen des Planvorhabens gezielte Maßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung vor Ort verwirklicht werden können.
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9 Literatur
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom 20.11.2014
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2011): Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf – Textliche Darstellung. Mai 2000, Aktualisierung November 2011. Düsseldorf.
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2014): Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf.
Stand April 2014. Düsseldorf.
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2014): Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplans - Textteil. Stand April 2014. Düsseldorf.
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF – Handout Regionale Grünzüge – Kommunale Inforunde am
27.03.2014
BÜRKLEIN, K. D. (2005): Grünzüge / Grünzäsuren. In: RITTER, E. H. (2005): Handwörterbuch
der Raumordnung. 4., neu bearbeitete Auflage. S. 434-436. Hannover.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN (1971): Bodenkarte von NRW, 1:50.000,
Blatt L 4308 Recklinghausen.
KUTTLER, W., GRAF, A., BLANKENSTEIN, F., BARLAG, A.B. (2003): Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten (einschl. synthetischer
Klimafunktionskarte). Essen.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV): Diverse Fachdaten
aus dem Landschaftsinformationssystem (LINFOS) - Schutzgebiete, Biotopkataster, geschützte Arten, Alleenkataster. Abfrage 01/2015. www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV): Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) - Jahreskenngrößen der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen, Abfrage 01/2015. www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/luqs/e0.html
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW (MURL) (1989): KlimaAtlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW (MURL) (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – LEP NRW. Düsseldorf.
RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008
STAATSKANZLEI DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (2013): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen. Stand: 25.06.2013
STADT KREFELD – FACHBEREICH GRÜNFLÄCHEN (2014): Landschaftsplan der Stadt Krefeld. Entwicklungs- und Festsetzungskarte. Stand: 22. Mai 2014. Krefeld.
STADT KREFELD (2003): Flächennutzungsplan Stand April 2014. Krefeld.
STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN (2015): Interkommunales Gewerbegebiet – Städtebauliches Gutachten (Stand 07/2014)
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10 Anhang
A1
KARTE 1:
DERZEITIGE NATURRÄUMLICHE AUSSTATTUNG DES REGIONALEN GRÜNZUGS
A2
KARTE 2:
MAßNAHMEN ZUR FUNKTIONALEN ENTWICKLUNG DES REGIONALEN GRÜNZUGS
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