Daten
Kommune
Krefeld
Größe
40 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Wohnpark St. Elisabeth, Trier
Vermarktungskonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Städtebauliches Strukturkonzept
Stand: 01.02.2016
Drees & Sommer Infra Consult
und Entwicklungsmanagement GmbH
Niederlassung Rhein-Ruhr
Habsburgerring 2, 50674 Köln
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Ziel .......................................................................................................... 1
2
Akteure und kommunalpolitische Vorstellungen der beteiligten Städte ................... 2
3
Rahmenbedingungen und Planungsstand IKG A44 .................................................... 3
4
Raumstrukturelle Analyse ......................................................................................... 4
4.1
4.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.4
4.5
4.6
Standortprofil ................................................................................................................. 4
Gewerbeflächenbedarfsanalyse ..................................................................................... 5
Stadtstrukturelle Analyse ............................................................................................... 6
Örtliche Gegebenheiten des Untersuchungsraums ....................................................... 6
Einbindung in die Siedlungs- und Verkehrsstruktur ....................................................... 7
Planungsrechtliche Vorgaben ........................................................................................ 7
Stärken/Schwächen-Analyse ........................................................................................ 10
Rahmenbedingungen der Entwicklung ........................................................................ 13
Abgrenzung Entwicklungsfläche .................................................................................. 13
5
Räumliches Strukturkonzept ................................................................................... 15
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.3.5
5.4
5.5
Methodik: Definition von Strukturtypologien .............................................................. 15
Erläuterung Gewerbetypologien .................................................................................. 15
Strukturvarianten ......................................................................................................... 19
Flächenstrukturen A-D ................................................................................................. 19
Strukturvariante I-1 ...................................................................................................... 20
Strukturvariante I-2 ...................................................................................................... 21
Strukturvariante II ........................................................................................................ 22
Strukturvariante III ....................................................................................................... 23
Empfehlung Vorzugsvariante ....................................................................................... 24
Flächenbilanzierung Vorzugsvariante (Strukturvariante III) ......................................... 25
6
Verkehrsuntersuchung ............................................................................................ 27
6.1
6.2
6.3
Ermittlung des Verkehrsaufkommens .......................................................................... 27
Verkehrsbelastungen im Straßennetz .......................................................................... 29
Anforderungen an die Infrastruktur ............................................................................. 33
7
Baustufenplan ......................................................................................................... 34
8
Zusammenfassung .................................................................................................. 38
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Luftbild Untersuchungsraum .................................................................................................. 1
Abbildung 2: Übergeordnete Ziele ............................................................................................................... 2
Abbildung 3: Leitbild Variante A................................................................................................................... 3
Abbildung 4: Leitbild Variante B ................................................................................................................... 3
Abbildung 5: Beschäftigtenstruktur Krefeld, Meerbusch............................................................................. 4
Abbildung 6: Übersicht Flächenbedarf ......................................................................................................... 5
Abbildung 7: Hochspannungsleitung parallel A44 ....................................................................................... 6
Abbildung 8: Übergang Business-Park Mollsfeld ......................................................................................... 6
Abbildung 9: Ausschnitt GEP 1999 ............................................................................................................... 8
Abbildung 10: Ausschnitt Entwurf Regionalplan Düsseldorf 2014............................................................... 8
Abbildung 11: Ausschnitt FNP Krefeld.......................................................................................................... 9
Abbildung 12: Ausschnitt FNP Meerbusch ................................................................................................... 9
Abbildung 13: Planungsrechtliche Vorhaben ............................................................................................. 10
Abbildung 14: Analyse-Plan........................................................................................................................ 11
Abbildung 15: Übersicht Standorteigenschaften ....................................................................................... 13
Abbildung 16: Abgrenzung Entwicklungsfläche ......................................................................................... 14
Abbildung 17: Flächengrößen der Teilflächen ........................................................................................... 14
Abbildung 18: Strukturtypologien .............................................................................................................. 15
Abbildung 19: Kleinstruktur: Büro .............................................................................................................. 16
Abbildung 20: Kleinstruktur: Gewerbe und Handwerk .............................................................................. 16
Abbildung 21: Mittelstruktur: Industrie/Produktion.................................................................................. 17
Abbildung 22: Großstruktur: Industrie/Produktion ................................................................................... 17
Abbildung 23: Megastruktur: Transportgewerbe ...................................................................................... 18
Abbildung 24: Abgrenzung Strukturbereiche A-D ...................................................................................... 19
Abbildung 25: Strukturvariante I-1............................................................................................................. 20
Abbildung 26: Strukturvariante I-2............................................................................................................. 21
Abbildung 27: Strukturvariante II ............................................................................................................... 22
Abbildung 28: Strukturvariante III .............................................................................................................. 23
Abbildung 29: Bewertung Strukturvarianten ............................................................................................. 24
Abbildung 30: Flächenbilanzierung nach Strukturbereichen Vorzugsvariante .......................................... 26
Abbildung 31: Berechnung Beschäftigtenzahl Vorzugsvariante ................................................................ 28
Abbildung 32: Berechnung Verkehrsaufkommen Vorzugsvariante ........................................................... 29
Abbildung 33: Orientierung und Herkunft des Quell- und Zielverkehrs .................................................... 30
Abbildung 34: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III .................................. 31
Abbildung 35: Veränderung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III
gegenüber dem Prognose-Nullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet ................................. 32
Abbildung 36: Entwicklungsstufe 1a .......................................................................................................... 34
Abbildung 37: Entwicklungsstufe 1b .......................................................................................................... 35
Abbildung 38: Entwicklungsstufe 2 ............................................................................................................ 35
Abbildung 39: Entwicklungsstufe 3 ............................................................................................................ 36
Abbildung 40: Zusammenfassung Entwicklungsstufen .............................................................................. 37
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Auftraggeber
Stadt Krefeld und Stadt Meerbusch
Ansprechpartner
Herr Michael Assenmacher, Stadt Meerbusch
Herr Martin Linne, Stadt Krefeld
Bearbeiter Strukturkonzept
Drees & Sommer Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
Habsburgerring 2
50674 Köln
Herr Martin Altmann
Herr Björn Sommer
Bearbeiter Verkehrsuntersuchung
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH
Hanbrucher Straße 9
52064 Aachen
Herr Dr. Michael M. Baier
Herr Wolfgang Schuckließ
Bearbeitungszeitraum
November 2015 bis Januar 2016
Bearbeitungsstand
29.01.2016
Köln, Januar 2016
Drees & Sommer Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
Martin Altmann
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Björn Sommer
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
1
Anlass und Ziel
Die Städte Krefeld und Meerbusch streben an, im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans ein interkommunales Gewerbegebiet an der A44 zu entwickeln. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht
an der Krefelder Straße auf Meerbuscher Seite einen Entwicklungsbereich ASB für gewerbliche Nutzungen
und Dienstleistungen vor. Westlich hiervon ist eine Entwicklungsfläche GIB Z als regional bedeutsamer
Standort dargestellt.
Durch die Kooperation zwischen beiden Städten und eine Erweiterung der Flächen soll ein Industrie- und
Gewerbestandort von überregionaler Bedeutung etabliert werden. Ziel ist die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes.
Drees & Sommer wurde gemeinsam von den Städten Krefeld und Meerbusch mit der Erarbeitung eines
Strukturkonzeptes und der Abschätzung der möglichen verkehrlichen Auswirkungen beauftragt.
Abbildung 1: Luftbild Untersuchungsraum
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
2
Akteure und kommunalpolitische Vorstellungen der beteiligten Städte
Das Interkommunale Gewerbegebiet A44 besitzt eine überregionale und landesweite Bedeutung für die
wirtschaftliche Entwicklung der Region. Durch die Kooperation der beiden Städte Krefeld und Meerbusch
soll die Gesamtentwicklung angestoßen werden.
Auf Basis der Beschlussfassung der Räte der Städte Krefeld und Meerbusch vom 28.02.2013 haben die
Kommunen ihren Willen zur Umsetzung eines Interkommunalen Gewerbegebiets bezeugt. Im Rahmen
der Projektgruppen haben sich verschiedene Schwerpunkte für Branchencluster und Quartierstypologien
als Zielstellungen herauskristallisiert. Während die Stadt Krefeld die Ansiedlung Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Logistikbetriebe anstrebt, sieht die Stadt Meerbusch ihr Standortprofil in wissensbasierten, höherwertigen Dienstleistungen und im lokalen Gewerbe und Handwerk. Ein besonderes Augenmerk
der Stadt Meerbusch liegt auf der Vermeidung einer Erhöhung der Verkehrsbelastung auf der Krefelder
Straße und der Vermeidung von Schwerlastverkehren.
Zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung wird angestrebt eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft, z.B. ein
gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU), zu gründen.
Nachfolgende Auflistung fasst die kommunalen Ziele zusammen:
Stadt Krefeld
Stadt Meerbusch
Deckung des prognostizierten Industrie- und Ge- Sicherung des Standortprofils als hochwertiger
werbeflächenbedarfs
Dienstleistungsstandort
Ansiedlung und mögliche Verlagerung von mittle- Anknüpfung der Nutzungsstrukturen an den Geren und größeren Industrie- und Gewerbebetrie- werbepark Mollsfeld
ben
Schaffung eines Angebotes für industrienahe Lo- Ansiedlung von hochwertiger kleiner und mittlegistikunternehmen
rer Gewerbe- und Handwerksunternehmen
Stärkere Nutzung des regionalen Standortvorteils
Angebote für lokale Handwerks- und Gewerbeunternehmen
Nutzung der Erschließungsoptionen aus der Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen
neuen Umgehungsstraße
Deckung des regionalen und eines regionalen und landesweiten Bedarfs an Industrie- und Gewerbeflächen.
Abbildung 2: Übergeordnete Ziele
Die Zielsetzungen beider Kommunen werden berücksichtigt und finden nachfolgend Eingang in die Konzeption.
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
3
Rahmenbedingungen und Planungsstand IKG A44
Durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH wurden in einem Standortgutachten zur
Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets erste Erschließungsvarianten und Branchenstrukturen festgelegt. In beiden Erschließungsvarianten wird von einer Querung der A44 ausgegangen. In den
Erschließungsvarianten wird durch eine Querung der A44 die Anknüpfung der südlich gelegenen GIB-Flächen sichergestellt. Variante I sieht eine östliche Anbindung an die neue Umgehungsstraße vor. Variante
II bildet einen zentralen Knotenpunkt im Bereich Kölner Straße aus. Die wissensbasierten Dienstleistungen
werden dabei im Bereich des Autobahnanschlusses und des Gewerbeparks Mollsfeld platziert. Mögliche
emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe werden räumlich hierdurch abgegrenzt.
Als Basis für das Strukturkonzept werden die groben planerischen Zielaussagen gemäß nachfolgender varianten zugrunde gelegt. Die Abgrenzung des interkommunalen Gewerbegebietes ist darin grob festgelegt. Maßgeblich sind die alternativen Lösungen zur Nord-Süd-Anbindung der GIB Z – Flächen.
Abbildung 3: Leitbild Variante A
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Abbildung 4: Leitbild Variante B
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
4
Raumstrukturelle Analyse
Im Rahmen der Entwicklung des städtebaulichen Strukturkonzepts für das interkommunale Gewerbegebiet erfolgte eine grobe Analyse der wirtschaftsstrukturellen Situation sowie der räumlichen Gegebenheiten. Drees & Sommer hat dazu auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung und der Prüfung von Sekundärinformationen die wesentlichen beeinflussenden Merkmale des Standorts zusammengeführt und bewertet.
Die Zielaussagen und Eckpunkte liegen der Erarbeitung des Strukturkonzeptes zugrunde.
4.1
Standortprofil
Die Städte Krefeld (ca. 234.000 Einwohner) und Meerbusch (ca. 55.000 Einwohner) liegen linksrheinisch
in der Metropolregion Rheinland. Krefeld nimmt die Funktion eines Oberzentrums ein, Meerbusch ist Mittelzentrum.
Die Städte sind über die A44 und A57 hervorragend regional und überregional verkehrlich vernetzt. Die
Nähe zur Rheinmetropole und Landeshauptstadt Düsseldorf ist wesentliches Merkmal des Standorts. Der
Standort ist Teil des Euro-Deltas, einem der stärksten Wirtschaftsräume Europas, und liegt an einer bedeutenden Personen- und Güterverkehrstrasse.
Die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen beider Städte stellen sich wie folgt dar:
Abbildung 5: Beschäftigtenstruktur Krefeld, Meerbusch
(Quelle: Dr. Jansen, Stand 2013)
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Die Standortprofile der beiden Städte sind wie folgt zu charakterisieren:
Krefeld
Der Standort Krefeld befindet sich wirtschaftsstrukturell in einem Wandlungsprozess. Der Industrie- und
Gewerbesektor ist überdurchschnittlich stark ausgeprägt. Das wissensintensive Gewerbe entwickelt sich
positiv, ebenso der Dienstleistungssektor.
Mit der Entwicklung des Standorts Krefeld-Fichtenhain konnte in der Vergangenheit ein hochwertiger Gewerbestandort entwickelt werden. Branchenschwerpunkte in Krefeld stellen Chemie, Metallerzeugung
und Maschinenbau dar. Eine Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes und die Nutzung
der Standortpotentiale zwecks Wachstum des Logistikbereichs werden weiterhin u.a. von der Bereitstellung großer Gewerbegrundstücke abhängen. (Quelle: Georg Consulting)
Meerbusch
Der Standort Meerbusch ist ein Handels- und Dienstleistungsstandort. Die Basis-Stärken des Gewerbestandortes Meerbusch sind die räumliche Lage und die Verkehrsinfrastruktur, die wiederum eine positive
Entwicklung sowohl im gewerblichen Bereich insgesamt als auch im Bereich höher-/ hochwertiger Ansiedlungen mit ermöglicht haben. Auf Grund des begrenzten Flächenangebotes - ohne Berücksichtigung des
Interkommunalen Gewerbegebietes - lassen sich zwei grundsätzliche Szenarien der zukünftigen Gewerbeentwicklung in Meerbusch ableiten:
Eine kleinteilige und bestandspflege-orientierte Entwicklung oder eine aktive bestandsmehrende Entwicklung, wobei einer Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes die Schlüsselrolle zukommt.
(Quelle: Gutachten Acocella 2015)
4.2
Gewerbeflächenbedarfsanalyse
Das von Georg Consulting erstellte Gewerbeflächengutachten für die Stadt Krefeld aus dem Jahr 2013
beziffert den Gewerbeflächenbedarf bis 2030 auf ca. 240 ha (Brutto-)Fläche. Es stehen zum Zeitpunkt der
Erhebung lediglich 40 ha freies Flächenpotential zur Verfügung.
Das Gutachten des Büros Acocella für die Stadt Meerbusch geht von einem Gewerbeflächenbedarf bis
2030 zwischen 17,5 ha und bis zu 28,5 ha aus.
Der Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Düsseldorf beziffert die Flächenbedarfe für GE/GI bzw. GIB
der kommenden 20 Jahre auf insgesamt 237 ha (Krefeld: 198 ha; Meerbusch: 39 ha).
Die Gewerbeflächenbedarfe lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Krefeld
Meerbusch
Summe
Gewerbeflächenbedarf nach Standort- 240 ha
gutachten
28,5 ha
ca. 270 ha
Gewerbeflächenbedarf nach Begrün- 198 ha
dung Entwurf Regionalplan Düsseldorf
39 ha
ca. 237 ha
Abbildung 6: Übersicht Flächenbedarf
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Insgesamt lässt sich ein regionaler und überregionaler Flächenbedarf von bis zu 270 ha bis 2030 ausmachen. Das interkommunale Gewerbegebiet kann bei der Deckung des überregionalen und landesweiten
Flächenbedarfs eine wesentliche Rolle einnehmen. Aufgrund deutlich geringerer Gewerbebaulandpreise
im Vergleich zum Ballungszentrum Rhein-Ruhr lassen sich Überschwappeffekte beobachten. Die Entwicklungen verdeutlichen die Potentiale des Standorts.
4.3
Stadtstrukturelle Analyse
Die Entwicklung eines städtebaulichen Strukturkonzepts wird von Standort und Standortumfeld bestimmt. Nachfolgende stadtstrukturelle Analyse zeigt die Gegebenheiten des Untersuchungsraums, die
Einbindung in Siedlungs- und Verkehrsstruktur sowie die maßgeblichen planungsrechtlichen Vorgaben
auf.
4.3.1
Örtliche Gegebenheiten des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum umfasst die Flächen zwischen den Siedlungsbereichen Krefeld-Fischeln und
Meerbusch-Osterath. Die A44 stellt die Grenze zwischen den Städten Krefeld und Meerbusch dar. Die
Grenze zwischen Willich und Meerbusch verläuft im Südwesten des Untersuchungsraums.
Die Flächennutzung wird – abgesehen von Verkehrswegen – überwiegend durch Acker- und Landwirtschaftsflächen geprägt. Auf Krefelder Gemarkung befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit umliegenden
Pflanzflächen. Im Südwesten befindet sich weiterhin der Rastplatz Hoxhöfe, der sich bereits auf Willicher
Gemarkung befindet.
Die Topographie ist als überwiegend eben zu kennzeichnen. Es ist eine leichte Steigung in Richtung Osten
festzuhalten.
Die Fläche wird von mehreren Hochspannungsleitungen gequert. Eine 380 kV-Leitung verläuft östlich des
Rastplatzes Hoxhöfe parallel zur A44 auf Krefelder Gemarkung. Westlich des Rastplatzes verläuft eine 220
kV-Leitung in entgegengesetzter Richtung. Auf Meerbuscher Gemarkung verläuft die 380 kV-Leitung parallel zur Gemarkungsgrenze zwischen Meerbusch und Willich.
Abbildung 7: Hochspannungsleitung parallel A44
Abbildung 8: Übergang Business-Park Mollsfeld
Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich hochwertige Gewerbestandorte. Mit dem BusinessPark Mollsfeld an der Anschlussstelle Osterath hat sich zuletzt ein bedeutender Bürostandort entwickelt,
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
der mit den Deutschland-Zentralen von Epson und Kyocera am Standort internationale Unternehmen beheimatet. Mit dem Europark Fichtenhain, dem Logistikzentrum Am Südpark und dem Businesspark Fichtenhainer Allee an der Anschlusstelle Krefeld Fichtenhain hat sich ein hochwertiger Büro- und Logistikstandort entwickelt. Firmen wie XCMG, Okuma und Kuwai, Canon und Asics haben sich hier angesiedelt. Das IKG A44 stellt an dieser Stelle eine räumliche Verknüpfung beider Standorte dar.
4.3.2
Einbindung in die Siedlungs- und Verkehrsstruktur
Der Standort befindet sich zwischen den Siedlungsbereichen von Krefeld-Fischeln und Meerbusch-Osterath inmitten im Regionalplan dargestellten regionalen Grünzugs auf Krefelder Gemarktung. Anknüpfungspunkte an die bestehenden Siedlungsbereich bestehen auf Meerbuscher Gemarkung an das Gewerbegebiet Mollsfeld.
Mit der Anschlussstelle Osterath verfügt der Standort über einen hochqualitativen Zugang zum überregionalen IV-Verkehrsnetz und einen bedeutenden lokalen Verkehrsknotenpunkt. Die Anschlussstelle Osterath dient als Verteiler der Verkehrsströme sowohl in Richtung Krefeld im Norden und Richtung Meerbusch-Osterath im Süden.
4.3.3
Planungsrechtliche Vorgaben
Auf Ebene der Landes- und Regionalplanung befinden sich die jeweiligen Planwerke in der Neuaufstellung.
Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 1995. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans befand sich bis Mitte Januar 2016 in der öffentlichen Auslegung. Er befürwortet grundsätzlich
die interkommunale Zusammenarbeit und regt die Festlegung neuer GIB-Flächen an vorhandene ASBFlächen und die Bündelung kommunaler Finanz- und Verwaltungskraft an. Die Chancen zur Clusterbildung
sollen genutzt werden. Aussagen zum konkreten Standort Krefeld/Meerbusch trifft er nicht.
Der aktuelle LEP-Entwurf äußert sich in seinen Grundsätzen und Zielen wie folgt:
Der LEP legt im Bereich Siedlungsentwicklung grundsätzlich fest, dass mit der Entwicklung des
Gesamtraums von NRW und seiner Teilräume auf Kooperationen innerhalb von Regionen hinzuwirken ist. Mit der Entwicklung des IKG Krefeld/Meerbusch wird diesem Ansinnen des LEP nachhaltig Rechnung getragen. Dies dient auch dem Anliegen des LEP, dass die einzelnen Räume in
NRW im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und vielfältiges Angebot
an Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu entwickeln ist. Die für das zukünftige IKG Krefeld/Meerbusch vorgesehene spezielle Struktur des Gewerbe- und Industriegebietes wird gerade diesem
Ansatz des LEP in besonderer Weise gerecht.
Auf Grund der vorgesehenen räumlichen Verortung des IKG Krefeld/Meerbusch entspricht dieses
der grundsätzlichen Festlegung aus dem LEP, dass prioritär eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in einer Gemeinde zu suchen ist, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine
Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließt, wie dies
im Bereich Meerbusch-Osterath mit dem dort bereits vorhandenen ASB-GE der Fall ist.
Durch die konkrete Zusammenarbeit der Kommunen Krefeld und Meerbusch wird, ebenfalls dem Anliegen des LEP entsprechend, für das IKG Krefeld/Meerbusch ein regionales Profil entwickelt, das sich auf
die regionalen, und in diesem speziellen Fall ebenfalls auf die überregional bedeutsamen, Stärken konzentriert und somit die Standortvermarktung des IKG Krefeld/Meerbusch verbessert.
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Ergebnisbericht
Bereits der Gebietsentwicklungsplan 1999 für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthält den „Sondierungsbereich“ für eine künftige GIB-Entwicklung. Nördlich der Autobahn bildet die Fläche einen Teil eines regionalen Grünzugs. Der GEP wird in absehbarer Zeit durch den Regionalplan Düsseldorf (RPD) ersetzt. Das
Planungsverfahren läuft seit dem Jahr 2010. Die Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung eines ersten
Entwurfs sind abgeschlossen.
Nachfolgende Darstellungen zeigen die betreffenden Ausschnitte aus den regionalplanerischen Planwerken:
Abbildung 9: Ausschnitt GEP 1999
Abbildung 10: Ausschnitt Entwurf Regionalplan Düsseldorf 2014
Der Entwurf des RPD weist die Flächen auf Meerbuscher Gemarkung als ASB GE- (allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbindung für Gewerbe) bzw. GIB Z- (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
mit Zweckbindung gemäß textlichen Zielen) Flächen aus. In der Begründung zum RPD wird die Ausweisung
als GIB Z3 (GIB mit Zweckbindung überregional bedeutsame Standorte) konkretisiert.
Die Flächen auf Krefelder Gemarkung sind weiterhin als regionaler Grünzug gekennzeichnet. Bezüglich
der Ausweisung als regionaler Grünzug kommt ein Gutachten des Büros Smeets Landschaftsarchitekten
aus dem Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass bei einer Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebiets
trotz Flächenverlusten die „herausragende Funktion des derzeitigen Grünzugs […] jedoch in ihrer erhalten
bleiben kann und zusätzlich weitere Funktionen des Grünzugs […] geschaffen und entwickelt werden können.“ Die regionalplanerischen Zielsetzungen können damit erfüllt werden.
Auf lokaler Planungsebene war die Entwicklungsfläche auf Krefelder Gebiet im ersten Entwurf als GE-Fläche dargestellt. Aufgrund der fehlenden abschließenden Abstimmungen zum Regionalplan wurde diese
Darstellung zunächst wieder herausgenommen. Derzeit sind die Flächen im Flächennutzungsplan (FNP)
der Stadt Krefeld als auch der Stadt Meerbusch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Nördlich der
A44 ist eine Umgehungsstraße des Krefelder Stadtteils Fischeln projektiert. Sie ist im Flächennutzungsplan
und in Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld ausgewiesen. Als möglicher Umsetzungszeitpunkt kann
derzeit grob ab 2018/2019 genannt werden.
Die Umgehungsstraße wird als äußerer Anknüpfungspunkt nachfolgend vorausgesetzt.
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Abbildung 11: Ausschnitt FNP Krefeld
Abbildung 12: Ausschnitt FNP Meerbusch
Die planungsrechtlichen Vorgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Planungsebene
Planwerk
Stand
Aussage
Landesplanung
Landesentwicklungsplan
1995
Anbindung GIB-Flächen an ASB-Flächen
Regionalplanung
Gebietsentwicklungsplan
1999
Darstellung als Freiraum
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Meerbusch
2013
Ausweisung der Fläche als Fläche für die
Landwirtschaft
Regionalplanung
Regionalplan Düsseldorf 2014
(Entwurf)
Ausweisung als ASB-GE- bzw. GIB Z3-Fläche
auf Meerbuscher Gemarkung.
Ausweisung als regionaler Grünzug auf Krefelder Gemarkung
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Krefeld
2014
Ausweisung der Fläche als Fläche für Landwirtschaft.
Festsetzung der Umgehungsstraße KrefeldFischeln. Bebauungsplan Nr. 660
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Ergebnisbericht
Landesplanung
Landesentwicklungsplan Entwurf
2015
Prioritär interkommunale Zusammenarbeit
und Anschluss an vorhandene Siedlungsbereiche
Abbildung 13: Planungsrechtliche Vorhaben
4.4
Stärken/Schwächen-Analyse
Ausgehend von den zusammengetragenen Analysepunkten werden nachfolgend die wesentlichen räumlichen, entwicklungsbeeinflussenden Standortmerkmale in einem Stärken/Schwächen-Plan dargestellt.
Dabei soll vordergründig hervorgehoben werden, welche wesentlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung des IKG A44 beeinflussen.
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Abbildung 14: Analyse-Plan
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Zusammenfassend beeinflussen die Entwicklung des IKG A44 folgende Merkmale:
Merkmal
Erläuterung
Querung Hochspanungsfreileitung 380 kV
Nach Abstandserlass NRW bedürfen Hochspannungsfreileitungen der Spannungsstärke 380 kV eines Schutzabstandes von 40 m zu jeder Seite. Netzbetreiber der Hochspannungsleitung ist die Firma Amprion.
Eine Bebauung im näheren Umfeld und unterhalb von
Hochspannungsfreileitung bedarf einer Erkundigung bei
den Betreibern und Nutzern der Leitungen bzgl. der zulässigen Unterbauungshöhe.
Planungsrechtliches Verfahren
Die Umgehungsstraße ist bauplanungsrechtlich (FNP, BPlan) festgesetzt. Im Falle einer bauplanungsrechtlichen
Umsetzung des IKG ist aufgrund des gesteigerten Verkehrsaufkommens und notwendiger Abbiegespuren mit
Anpassungen dieser Festsetzungen zu rechnen.
regionalplanerisch dargestellte
Im Entwurf zum Regionalplan Düsseldorf von 2014 sind
auf Meerbuscher Gemarkung ASB-GE bzw. GIB Z-Flächen
ausgewiesen.
ASB GE/GIB Z
Umgehungsstraße
Der Realisierungszeitpunkt der planungsrechtlich festgesetzten Umgehungsstraße wird auf 2018/2019 terminiert. Sie wird in den Planungen vorausgesetzt. Als Trassenführung wurde die im FNP der Stadt Krefeld festgelegte Trasse festgesetzt.
Abstandsflächen A44
Nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bedarf es eines
Abstandes von 40 m zu jeder Seite.
Landschaftsbezug
Die Flächen des IKG auf Krefelder Gemarkung sind zu einem großen Teil als regionaler Grünzug dargestellt. Die
Flächen auf Meerbuscher Seite sind nicht als regionaler
Grünzug dargestellt. Das Büro Smeets Landschaftsarchitekten kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer Umsetzung des IKG die Funktionen eines regionalen Grünzugs
erhalten bleiben können.
Rastplatz
Der Rastplatz Hoxhöfe befindet sich auf Willicher Gemarkung. Eine Einbindung des Rastplatzes in die Planungen
bzgl. Autobahnanschluss des IKG über den Rastplatz
wurde in den Projektgruppensitzungen diskutiert. Dies
ist ggf. im Weiteren zu prüfen.
Eigentumssituation
Bis auf vorhandene Wirtschaftswege sind alle Flächen in
privatem Eigentum.
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Ergebnisbericht
Umsiedlung erforderlicher Drittflächen
Im Bereich der Entwicklungsfläche sind bestehende Betriebe, u.a. ein Gartenbaubetrieb, angesiedelt. Die ggf.
erforderlichen Verfahren sind zu prüfen.
Anschlussstelle Osterath
Die Anschlussstelle Osterath ist wesentlich für den überregionalen Verkehr am Standort. Im Falle einer Realisierung des IKG ist die Erfordernis einer Aufweitung der
Straßen und einer Neuordnung der Verkehrssituation zu
prüfen.
Abbildung 15: Übersicht Standorteigenschaften
4.5
Rahmenbedingungen der Entwicklung
Der Entwurf zum aktuellen Regionalplan sieht zwei Teilflächen auf Meerbuscher Gemarkung vor (ASB-GE
und GIB-Z3).
Ziel der weiteren Entwicklung ist die Schaffung eine überregional bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandortes. Eine geordnete Entwicklungsstrategie für die Flächen kann in Form eines Interkommunalen
Gewerbegebiets entwickelt werden. Für die Entwicklung wird als Grundsatz eine marktgerechte und abgestimmte Aufsiedlung unterstellt. Dieser Grundsatz führt auch in der zeitlichen Entwicklung von Erschließung und Vermarktung zu einer entsprechenden Einordnung der erforderlichen Querung der Autobahn
A44.
Die Entwicklung soll auf beiden Gemarkungen möglichst gleichzeitig begonnen werden, wobei keine Konkurrenzen entstehen sollen, sondern durch eine gezielte Strukturierung der Nutzungsarten ein marktgerechtes Angebot geschaffen werden. Dabei werden die angestrebten Ziele der beiden Städte bzgl. Nutzungen und Qualitäten berücksichtigt.
In den Varianten wird unterstellt, dass die neue Umgehungsstraße in Krefeld, sowie Knoten Kölner Straße
frühzeitig umgesetzt werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht auf der kompletten Länge einen
zweispurigen Ausbau vor. In Abhängigkeit der Nutzungsstruktur und des Verkehrsaufkommens können
teilweise vierspurige und signalisierte Kreuzungsbereiche und Straßenabschnitte entstehen.
Es besteht Einigkeit, dass das Interkommunale Gewerbegebiet gemeinschaftlich und orientiert an der
überregionalen Bedeutung entwickelt werden soll.
4.6
Abgrenzung Entwicklungsfläche
Auf Basis der Analyse kann nachfolgend die Entwicklungsfläche definiert werden. Sie umfasst eine Fläche
von insgesamt ca. 121 ha Bruttofläche. Ihr Zuschnitt wird maßgeblich durch Abstandsflächen zur A44, der
bauplanungsrechtlich festgesetzten Umgehungsstraße auf Krefelder Gemarkung sowie der Gemarkungsgrenze zur Stadt Willich definiert. Die südliche Grenze auf Meerbuscher Gemarkung ergibt sich aus den
bisher abgegrenzten Flächen des Regionalplans.
Als Abstandsfläche zur A44 wurde ein Wert von 40 m entsprechend Bundesfernstraßengesetzt (FStrG)
angenommen. Bezüglich der querenden Hochspannungsleitung wurden an dieser Stelle keine restriktiven
Abstandsannahmen getroffen. Eine Unterbauung ist unter Beachtung der Bauhöhen möglich und mit dem
Netzbetreiber abzustimmen.
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Ergebnisbericht
Krefeld Ost
Krefeld West
Meerbusch
Abbildung 16: Abgrenzung Entwicklungsfläche
Die Entwicklungsfläche befindet sich nördlich und südlich der A44 und gliedert sich in drei zusammenhängende Flächen. Die nördlich der A44 gelegenen Flächen befinden sich auf Krefelder Gemarkung, die südlichen Flächen auf Meerbuscher Gemarkung. Mit der Anschlussstelle Osterath befindet sich ein Zugang
zum überregionalen Verkehrsnetz in direkter Nähe der Entwicklungsfläche.
Die Teilflächen umfassen folgende Flächengrößen:
Teilfläche
Flächengröße
Krefeld West
45 ha
Krefeld Ost
6 ha
Meerbusch
70 ha
Summe
121 ha
Abbildung 17: Flächengrößen der Teilflächen
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Seite 14
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
5
Räumliches Strukturkonzept
Im Rahmen der Projektgruppensitzungen wurden mehrere Strukturvarianten auf Vorlage von Drees &
Sommer diskutiert. In den nachfolgenden Ausführungen werden die wesentlichen Varianten in Kürze dargestellt, erläutert und die Abwägungsergebnisse der Projektgruppe festgehalten. Eine detaillierte Auseinandersetzung wird anschließend für die konsensual begründete Vorzugsvariante dokumentiert.
5.1
Methodik: Definition von Strukturtypologien
Zur Erarbeitung des Strukturkonzepts werden Grundstückscluster definiert, die sowohl Nutzungen als
auch städtebauliche Strukturen widerspiegeln. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist die Gliederung
in Grundstücksgrößen (Parzellierung).
Unterschieden wird zwischen folgenden Strukturtypologien:
Büro/wissensbasierte Dienstleistungen
Handwerk u. Gewerbe
Industriebtriebe/Produktion
Logistik
Soziale Infrastrukturen
Kleinstruktur
(< 1ha)
X
X
Mittelstruktur
(1-2,5 ha)
X
X
X
Großstruktur
(2,5-10 ha)
Megastruktur
(>10 ha)
X
X
X
Abbildung 18: Strukturtypologien
An dieser Stelle aufgeführt, in den Strukturvarianten jedoch nicht explizit verortet, werden soziale Infrastrukturen. Sie sind als Bestandteil einer nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung einzuordnen und stellen ein Qualitätskriterium dar. Der Punkt wurde in der Projektgruppensitzung angesprochen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass im Rahmen einer Fortschreibung der städtebaulichen Planungen dieser Aspekt
einbezogen werden sollte.
5.2
Erläuterung Gewerbetypologien
Zur städtebaulichen Erläuterung der Strukturtypologien wurden durch Drees & Sommer Typologie-Steckbriefe angelegt. Diese stellen die Parameter und beispielhafte Bautypen dar.
Folgende Steckbriefe fassen die Zielsetzungen und Kennwerte für die Erarbeitung des Strukturkonzeptes
zusammen.
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Seite 15
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Abbildung 19: Kleinstruktur: Büro
Abbildung 20: Kleinstruktur: Gewerbe und Handwerk
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Seite 16
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Abbildung 21: Mittelstruktur: Industrie/Produktion
Abbildung 22: Großstruktur: Industrie/Produktion
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Abbildung 23: Megastruktur: Transportgewerbe
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Seite 18
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
5.3
Strukturvarianten
Als Planungsansatz wurde auf die erarbeiteten Leitbilder zurückgegriffen. Diese wurden gemäß der Abstimmung in den Projektgruppensitzungen in vier Strukturvarianten (I-1, I-2, II, III) ausgearbeitet. Die Varianten unterscheiden sich zum einen in der inneren Erschließung, zum anderen in der Nutzungsverteilung.
5.3.1
Flächenstrukturen A-D
Die Erarbeitung der Strukturvarianten erfolgt anhand folgender Flächenstrukturen:
Abbildung 24: Abgrenzung Strukturbereiche A-D
© Drees & Sommer
Seite 19
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
5.3.2
Strukturvariante I-1
Abbildung 25: Strukturvariante I-1
Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Merkmale
Hoher Anteil Büro / Dienstleitung analog des Business-Parks Mollsfeld an der Krefelder Straße (A Ost)
Fokussierung auf Klein- und Mittelstrukturen sowie Büronutzungen auf Meerbuscher Gemarkung
Erschließung des Strukturbereichs A West über eine Überbrückung der A44 (A West)
Ansiedlung Logistikunternehmen auf Krefelder Gemarkung (B)
Schaffung Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung Umgehungsstraße/Dohmenstraße
Grünzug zwischen den Büronutzungen und den Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung
/Trennung A West und A Ost)
Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 6.100 Beschäftigte, davon rund 3.300 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich
(54 %)
Verkehrsaufkommen insgesamt rund 18.200 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300
Lkw-Fahrten/Tag (7 %)
+
-
Entzerrung des Verkehrs auf der Umgehungsstraße durch westlichen Verkehrsknotenpunkt Überbrückung der A44
topographisch möglich
-
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hoher Büroanteil mit ungewisser Vermarktungsfähigkeit
lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung
Seite 20
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Ergebnisbericht
5.3.3
Strukturvariante I-2
Abbildung 26: Strukturvariante I-2
Die wesentlichen Unterschiede zu Strukturvariante I-1 sind folgende Merkmale:
Merkmale
Reduzierung des Büroanteils
Ausweitung des Gewerbe- und Handwerksanteils
Verlegung des Grünzugs ostwärts, Beibehaltung der Trennung zwischen Gewerbe- und Handwerks- sowie Büronutzungen
Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.100 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich
(36 %)
Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.600 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300
Lkw-Fahrten/Tag (8 %)
+
-
angemessene Dimensionierung des Büroflächenanteils
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-
lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung
Seite 21
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Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
5.3.4
Strukturvariante II
Abbildung 27: Strukturvariante II
Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Merkmale
Erschließung des westlichen Teil des Strukturbereichs A über eine Unterführung der A44; eine Überbrückung der
Autobahn ist an dieser Stelle aufgrund der topographischen Gegebenheiten unter den räumlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung nicht möglich
Bildung einer Eingangssituation für das interkommunale Gewerbegebiet am Verkehrsknotenpunkt Haupterschließung Strukturbereich A (Unterführung)/Umgehungsstraße
Beibehaltung des verringerten Büroanteils aus Strukturvariante I-2 und der ausgedehnten Flächen für Gewerbe- und
Handwerk
Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.200 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich
(35 %)
Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.700 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300
Lkw-Fahrten/Tag (8 %)
+
-
eindeutige städtebauliche Eingangssituation des
Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung
verkürzte Anbindung von A West
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-
Unterführung ggf. kostenintensiver als Überbrückung
Seite 22
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Ergebnisbericht
5.3.5
Strukturvariante III
Abbildung 28: Strukturvariante III
Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Merkmale
Erschließung des westlichen Teils des Strukturbereichs A über eine Unterführung der A44
Beibehaltung der grundsätzlichen Nutzungsverteilung aus der Strukturvariante II
Neuordnung des Strukturbereichs A: Trennung von Klein- und Mittelstrukturen; Lokalisierung der Kleinstrukturen
zwischen Mittelstrukturen und Büronutzungen (A Mitte); erschließungstechnische Trennung von Kleinstrukturen/Büronutzungen und Mittelstrukturen; Trennung der Nutzungen bzw. Gewerbe- und Handwerk durch einen
Grünzug
Erschließung der Kleinstrukturen und der Büronutzungen über die Krefelder Straße unter Querung des Grünzugs;
Erschließung der Mittelstrukturen über die Unterführung A44
Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.100 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich
(36 %)
Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.500 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300
Lkw-Fahrten/Tag (9 %)
+
-
eindeutige städtebauliche Eingangssituation des
Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung
optimierte Erschließungswege der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung
verkürzte Anbindung von A West
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-
Unterführung mutmaßlich kostenintensiver als Überbrückung
Seite 23
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hoher Büroanteil mit ungewisser Vermarktungsfähigkeit
lange Anfahrtsweg zur
Erreichung der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen
Meerbuscher Gemarktung
-
-
-
-
Entzerrung des Verkehrs auf der Umgehungsstraße durch
westlichen
Verkehrsknotenpunkt
Überbrückung der A44
topographisch möglich
lange Anfahrtsweg zur
Erreichung der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen auf
Meerbuscher Gemarkung
angemessene Dimensionierung
des Büroflächenanteils
Strukturvariante I-2
-
-
-
Unterführung mutmaßlich
kostenintensiver als
Überbrückung
-
-
eindeutige städtebauliche
Eingangssituation des
Gewerbegebiets auf Krefelder
Gemarkung
verkürzte Anbindung von A
West
Strukturvariante II
Unterführung mutmaßlich
kostenintensiver als
Überbrückung
eindeutige städtebauliche
Eingangssituation des
Gewerbegebiets auf Krefelder
Gemarkung
optimierte Erschließungswege
der Gewerbe- und
Handwerksnutzungen auf
Meerbuscher Gemarkung
(lokales Klientel)
verkürzte Anbindung von A
West
Strukturvariante III
5.4
-
Strukturvariante I-1
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Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Empfehlung Vorzugsvariante
Im Rahmen der Projektgruppensitzungen wurden alle Strukturvarianten diskutiert und in einem iterativen
Prozess unter intensiver Beteiligung aller Akteure fortgeschrieben. Folgende zusammenfassende Darstellung fasst die Varianz der Strukturvarianten zusammen:
Abbildung 29: Bewertung Strukturvarianten
Seite 24
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Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Nachfolgend wird eine Empfehlung für die Strukturvariante III ausgesprochen. Folgende Gründe sprechen
für diese Strukturvariante:
5.5
Etablierung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit landesweiter Bedeutung
Verkürzte Anbindung der GIB-Flächen in A durch Unterführung A44
Flexibilität in Umfang und Ausweisung sowie Entwicklungszeitpunkt für die Fläche B (Option
Anbindung an den Rastplatz Willich) aufgrund der direkten Anbindung an die Umgehungsstraße
Bildung eines eindeutigen Eingangs zum Interkommunalen Gewerbegebietam am Knoten Kölner
Strasse
Zusammenlegung der Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzungen mit den lokalen Handwerks- und
Gewerbestrukturen (A Ost und A Mitte) im Sinne der ASB GE - Darstellung
Städtebaulich klar erkennbare Trennung zwischen hochwertigeren Nutzungen sowie
städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen von den klassischen Industrie- und
Gewerbestrukturen
Erschließung und Ergänzung des Angebots Büro / Dienstleistungen auf Fläche D
Schärfung des Standortprofils für das Interkommunale Gewerbegebiet
Flächenbilanzierung Vorzugsvariante (Strukturvariante III)
Zur Bilanzierung der Flächen wurde nachfolgende Gliederung verwendet:
-
Nettobauland (NBL)
Infrastruktur
o
o
o
Haupterschließung
Nebenerschließung
zus. Infrastrukturflächen (u.a. öffentliche Retention)
Die Summen für NBL sowie die verkehrliche Erschließung ergeben sich aus der flächenhaften Darstellung
der Strukturvarianten. Als Ansatz für die Dimensionierung der zus. Infrastrukturflächen (z.B. Regenwasserbewirtschaftung) wurden in einzelnen Baufeldern Abschläge vom NBL vorgenommen. In Summe wird
ein Abschlag von ca. 2% des BBL veranschlagt. Im Rahmen einer Fortschreibung der Planung müssen diese
Ansätze verifiziert werden.
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Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Aus der vorgeschlagenen städtebaulichen Struktur des IKG A44 ergibt sich für die Vorzugsvariante (Strukturvariante III) folgende flächenhafte Bilanzierung nach Strukturbereichen:
Flächenbilanz nach Strukturbereichen in m²
gem. Flächenstrukturplan Strukturvariante III
800.000
700.000
600.000
122.000
500.000
400.000
300.000
581.000
42.000
200.000
12.000
100.000
176.000
223.000
B
C
17.000
43.000
0
A
NBL
D
Infrastruktur
Abbildung 30: Flächenbilanzierung nach Strukturbereichen Vorzugsvariante
Insgesamt summiert sich das NBL auf eine Fläche von ca. 102,3 ha (84% d. BBL) und die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen auf ca. 19,3 ha (16%).
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Ergebnisbericht
6
Verkehrsuntersuchung
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden für die entwickelten Struktur- und Erschließungskonzepte
(Varianten I-1, I-2, II und III) das jeweils zu erwartende Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden
Verkehrsbelastungen im übergeordneten Straßennetz ermittelt.
6.1
Ermittlung des Verkehrsaufkommens
Die Ermittlung des werktäglichen Verkehrsaufkommens für das Interkommunale Gewerbegebiet erfolgte
für alle Varianten der Struktur- und Erschließungskonzepte jeweils differenziert nach Beschäftigten, Besuchern und Wirtschaftsverkehr.
Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl wurden in Abstimmung mit der Projektgruppe folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
120 Beschäftigte pro ha NBL bei Dienstleistung,
60 Beschäftigte pro ha NBL bei Gewerbe/Handwerk (Kleinstruktur),
40 Beschäftigte pro ha NBL bei Industrie/Produktion (Mittelstruktur),
20 Beschäftigte pro ha NBL bei Industrie/Produktion (Großstruktur),
10 Beschäftigte pro ha NBL bei Transportgewerbe (Megastruktur).
Mit den Flächenangaben zu den einzelnen Varianten wurden somit die Beschäftigten je Strukturbereich
bestimmt.
Die Anzahl der Besucher und das Wirtschaftsverkehrsaufkommen (z.B. Ver- und Entsorgung) wurden mit
üblichen Kennwerten in Bezug zur Beschäftigtenanzahl (z.B. Besucher pro Beschäftigtem und Tag) aus der
Literatur (u.a. Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2006) und Projekten mit ähnlich gelagerten Fragestellungen ermittelt. Das Lkw-Aufkommen für die vorgesehene Transportgewerbefläche (Megastruktur)
wurde mit speziellen Ansätzen für Speditionen und Betriebe der Warendistribution nach Wagner (Verkehrsentwicklung von Logistikansiedlungen, Abschätzung und regionalplanerische Bewertung, Hamburger Berichte zur Verkehrsplanung und Logistik, 2009) ermittelt.
Für den MIV-Anteil wurden (auch unter Berücksichtigung der räumlichen Lage zur Haltestelle Görgesheide
der U74 und U76) folgende Annahmen angesetzt:
80 % für Beschäftigte im Dienstleistungssektor,
95 % für Beschäftigte bei übrigen Nutzungen.
Weitere Kennwerte wie Anwesenheitsfaktor und Pkw-Besetzungsgrad wurden ebenfalls aus der Literatur
und Projekten mit ähnlich gelagerten Fragestellungen herangezogen.
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Ergebnisbericht
Für die betrachteten Varianten ergeben sich mit den vorgegebenen NBL-Flächen für die einzelnen Strukturbereiche und Nutzungen insgesamt 5.145 Beschäftigte bis 6.088 Beschäftigte.
Variante I-1
Strukturbereich
A
Variante I-2
Variante II
Variante III
Nutzung
NBL
[ha]
Beschäftigte
[-]
NBL
[ha]
Beschäftigte
[-]
NBL
[ha]
Beschäftigte
[-]
NBL
[ha]
Beschäftigte
[-]
Dienstleistung
21,7
2.608
9,5
1.140
9,5
1.140
9,5
1.140
Handwerk/Gewerbe
7,7
470
10,8
658
10,8
658
6,6
397
Industrie/Produktion
27,5
1.102
36,0
1.439
36,5
1.459
41,9
1.680
Transport
9,4
94
9,4
94
9,4
94
10,3
103
Industrie/Produktion
9,6
192
9,6
192
8,1
163
7,3
146
Dienstleistung
1,5
181
1,5
181
1,5
181
1,5
181
Handwerk/Gewerbe
7,9
472
7,9
472
7,9
475
7,9
475
Industrie/Produktion
11,4
457
11,4
457
12,9
515
12,9
515
Dienstleistung
4,3
512
4,3
512
4,3
512
4,3
512
101,0
6.088
100,3
5.145
100,8
5.197
102,2
5.149
B
C
D
Gesamt
Abbildung 31: Berechnung Beschäftigtenzahl Vorzugsvariante
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Ergebnisbericht
Das Kfz-Verkehrsaufkommen an Normalwerktagen (Ziel- und Quellverkehr zusammen) liegt je nach Variante zwischen 14.409 Pkw-Fahrten/Tag und 16.876 Pkw-Fahrten/Tag sowie rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag
in allen Varianten. In der Vorzugsvariante III beträgt das gesamte werktägliche Kfz-Verkehrsaufkommen
15.532 Kfz-Fahrten/Tag.
Variante I-1
Strukturbereich
A
B
C
D
Variante I-2
Variante II
Variante III
Nutzung
Pkw/Tag
(Normalwerktag)
Lkw/Tag
(Normalwerktag)
Pkw/Tag
(Normalwerktag)
Lkw/Tag
(Normalwerktag)
Pkw/Tag
(Normalwerktag)
Lkw/Tag
(Normalwerktag)
Pkw/Tag
(Normalwerktag)
Lkw/Tag
(Normalwerktag)
Dienstleistung
7.242
159
3.167
70
3.167
70
3.167
70
Handwerk/
Gewerbe
1.350
90
1.890
126
1.890
126
1.111
55
Industrie/
Produktion
3.035
199
3.964
261
4.018
263
4.616
302
Transport
202
609
202
609
202
609
221
669
Industrie/
Produktion
549
43
549
43
467
37
417
33
Dienstleistung
503
11
503
11
503
11
503
11
Handwerk/
Gewerbe
1.315
71
1.315
71
1.323
72
1.323
72
Industrie/
Produktion
1.258
81
1.258
81
1.417
91
1.417
91
Dienstleistung
1.422
32
1.422
32
1.422
32
1.422
32
16.876
1.295
14.270
1.304
14.409
1.311
14.197
1.335
Gesamt
Abbildung 32: Berechnung Verkehrsaufkommen Vorzugsvariante
6.2
Verkehrsbelastungen im Straßennetz
Für die richtungsbezogene Umlegung des Quell- und Zielverkehrs wurde aus dem Kfz-Verkehrsaufkommen an einem Normalwerktag zunächst die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage eines
Jahres (DTV) bestimmt. Zudem wurde auf Grundlage der Pendlerstatistik (Pendlerquoten aller Gemeinden
und Städte, IT.NRW, 2014) die räumliche Verteilung der Verkehre abgeleitet.
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Seite 29
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Ergebnisbericht
Abbildung 33: Orientierung und Herkunft des Quell- und Zielverkehrs
(Grundlage: Pendlerstatistik, IT.NRW, 2014)
Für die Verkehrsumlegung wurden letztendlich folgende Verteilungen für den Quell- und Zielverkehr zu
Grunde gelegt:
5 % über Krefelder Straße (vor allem Verkehre von/nach Meerbusch),
25 % über die neue Ortsumgehung (u.a. Verkehre von/nach Krefeld, Grefrath, ...),
30 % über AS Osterath auf A44 in Richtung Westen (u.a. Verkehre von/nach Mönchengladbach,
Krefeld, Viersen, Willich, Tönisvorst, ...),
40 % über AS Osterath auf A44 in Richtung Osten (u.a. Verkehre von/nach Düsseldorf, Neuss,
Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Duisburg, Essen, Köln, Dormagen, ...).
Als zukünftige Verkehrsbelastung im Straßennetz ohne das Interkommunale Gewerbegebiet (PrognoseNullfall) wurden auf Grundlage der Straßenverkehrszählungen 2005 und 2010 sowie der Angaben aus dem
Bebauungsplan Nr. 660 „Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner Straße bis zur
Anrather Straße“ der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2006 folgende durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) angenommen:
12.000 Kfz/24h auf der Krefelder Straße bis zum Knotenpunkt mit der Otto-Hahn-Straße
(Anbindung des Gewerbegebiets Mollsfeld) und der südlichen Rampe der Anschlussstelle
Osterrath,
15.000 Kfz/24h auf der Krefelder Straße zwischen den beiden Rampen der Anschlussstelle Osterrath,
17.000 Kfz/24h auf der Ortsumgehung Fischeln ab der nördlichen Rampe der Anschlussstelle
Osterrath.
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Seite 30
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Abbildung 34: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III
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Seite 31
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Im Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld wird für die Ortsumgehung Fischeln eine durchschnittliche
tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 15.000 Kfz/Tag bis 20.000 Kfz/Tag angenommen. Für den PrognoseNullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet wurde hier daraus abgeleitet eine mittlere Verkehrsbelastung von 17.000 Kfz/Tag angenommen. Diese Verkehrsbelastung wird sich jedoch nur bei Realisierung der gesamten Ortsumgehung einstellen, bei der ausschließlichen Realisierung des Teilabschnitts bis
zur Anrather Straße, der im Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld festgesetzt ist, wird die Verkehrsbelastung geringer sein.
Abbildung 35: Veränderung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III gegenüber dem PrognoseNullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet
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Bei Umsetzung der Vorzugsvariante III steigt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der
Krefelder Straße um rund 700 Kfz/24h (südlich der neuen Anbindung des Gewerbegebiets) bis 4.100
Kfz/24h (zwischen der südlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath und der neuen Anbindung des Gewerbegebiets an der Krefelder Straße). Der Abschnitt zwischen den beiden Rampen der Anschlussstelle
Osterrath wird mit zusätzlich 6.100 Kfz/24h belastet. Auf der Ortsumfahrung Fischeln liegt die zusätzliche
Verkehrsbelastung zwischen 4.300 Kfz/h und 8.100 Kfz/24h. Die höchste Verkehrsbelastung ist mit rund
25.100 Kfz/24h auf dem Abschnitt zwischen dem neuen Anschluss des Strukturbereichs D und der nördlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath zu erwarten.
6.3
Anforderungen an die Infrastruktur
In der Vorzugsvariante III ist sowohl für die Krefelder Straße bis zur Anschlussstelle Osterrath als auch für
die neue Ortsumgehung Fischeln ein zweistreifiger Ausbau (ein durchgehender Fahrstreifen je Richtung)
ausreichend. Die Kfz-Verkehrsbelastungen (DTV) im übergeordneten Straßennetz erfordern zwischen der
östlichen Anbindung des Strukturbereichs C an der Ortsumgehung Fischeln und dem Knotenpunkt mit der
Otto-Hahn-Straße und der südlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath zusätzlich zu den beiden durchgehenden Fahrstreifen jedoch entsprechende Abbiegestreifen, insbesondere für Linksabbieger. Alle sechs
Knotenpunkte im Zuge des übergeordneten Straßennetzes sind mit Lichtsignalanlagen auszuführen.
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Seite 33
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Ergebnisbericht
7
Baustufenplan
Im Rahmen der Projektgruppensitzung wurden die wesentlichen Vorgaben zu einer zeitlich geordneten
Umsetzung des IKG A44 besprochen. Dabei wurden folgende übergeordnete Festlegungen getroffen:
-
gleichzeitiger Beginn der Entwicklung und Vermarktung der Gewerbeflächen auf Gebiet beider
Kommunen
die Erschließung und Vermarktung von ersten Flächen erfolgt stufenweise im westlichen Bereich
des Strukturbereichs A auf Meerbuscher Gemarkung
stufenweise Entwicklung von Teilflächen in Strukturbereich B und C entlang der Umgehungsstraße
Querung A44 gem. Variante III als Erschließungsachse
in den einzelnen Entwicklungsstufen sollen jeweils unterschiedliche Strukturtypologien angeboten werden, um den Vermarktungsprozess nachhaltig zu gestalten
Drees & Sommer hat unter den genannten Rahmenbedingungen die folgenden Entwicklungsstufen für
die Vorzugsvariante erarbeitet. Eine zeitliche Abschätzung ist damit nicht verbunden.
Folgende Darstellungen kennzeichnen die möglichen Entwicklungsstufen:
Abbildung 36: Entwicklungsstufe 1a
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Seite 34
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Abbildung 37: Entwicklungsstufe 1b
Abbildung 38: Entwicklungsstufe 2
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Seite 35
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Abbildung 39: Entwicklungsstufe 3
© Drees & Sommer
Seite 36
© Drees & Sommer
-
-
-
-
-
-
-
Bedingung: Umgehungsstra0e,
Ausbau Knotenpunkt,
Anschluss Krefelder Straße
innere Erschließung d. jew.
Flächenangebote
ASB GE: Kleinstruktur (Büro)
AB GE: Kleinstruktur
(Handwerk u. Gewerbe)
GIB Z: Mittelstruktur
(Industrie/Produktion)
GIB Z: Großstruktur
(Industrie/Produktion)
GIB Z: Megastruktur
(Transportgewerbe)
A
B
C
Entwicklungsstufe 1a
-
-
-
-
-
Unterführung A44
Anbindung Strukturbereich A West
innere Erschließung d. jew.
Flächenangebote
ASB GE: Kleinstruktur (Büro)
AB GE: Kleinstruktur (Handwerk u.
Gewerbe)
GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk u.
Gewerbe)
GIB Z: Mittelstruktur
(Industrie/Produktion)
A
B
C
Entwicklungsstufe 1b
-
-
-
-
-
innere Erschließung d. jew.
Flächenangebote
ASB GE: Kleinstruktur (Büro)
AB GE: Kleinstruktur
(Handwerk u. Gewerbe)
GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk
u. Gewerbe)
GIB Z: Mittelstruktur
(Industrie/Produktion)
A
B
C
Entwicklungsstufe 2
-
-
-
-
innere Erschließung d. jew.
Flächenangebote
ASB GE: Kleinstruktur (Büro)
GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk
u. Gewerbe)
GIB Z: Mittelstruktur
(Industrie/Produktion)
C
D
Entwicklungsstufe 3
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Abbildung 40: Zusammenfassung Entwicklungsstufen
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
8
Zusammenfassung
Die Erarbeitung der Varianten zum Strukturkonzept erfolgte in enger Abstimmung mit den Städten Krefeld
und Meerbusch. Ausgangssituation sind die vorliegenden Beschlüsse zur Prüfung eines Interkommunalen
Gewerbegebiets und die Vorgespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf. In einem iterativen Prozess
erfolgten im Dezember 2015 und Januar 2016 die Abstimmungen der Vorgaben, der Rahmenbedingungen
und der konzeptionellen Darstellung.
Der Standort an der A44 ist landes- und regionalplanerisch von übergeordneter Bedeutung und spielt als
zukünftiges interkommunales Gewerbegebiet eine wichtige Rolle für die Gesamtentwicklung. Zudem ergeben sich aufgrund der Nachfragestrukturen und der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen aus
Sicht beider Städte Anknüpfungspunkte und Synergien für die weitere Standortsicherung und -entwicklung.
Das Strukturkonzept sieht vor, dass die bisherigen im Entwurf zum Regionalplan dargestellten Flächenpotentiale für GIB Z – Flächen auf die nördliche Seite der A44 ausgeweitet werden kann. Die landschaftsplanerische Untersuchung zeigt, dass ein Teil des bestehenden Grünzugs zugunsten der Entwicklung aufgegeben werden kann. Damit verbunden ist der übergeordnete Ansatz eine entsprechende Verkehrserschließung von Norden zu den südlichen GIB Z – Flächen sicher zu stellen. Mit der A44-Querung als Unterführung vom neuen Knoten Kölner Straße aus ist dies möglich. Damit werden gleichzeitig die Verkehrsströme der Industrie- und Gewerbeflächen gelenkt. Die bereits mit Bebauungsplan festgesetzte Umgehungsstraße mit dem entsprechenden Ausbau des Knotenpunkts Kölner Straße, eröffnet zudem aus regionalplanerischer Sicht eine sinnvolle und aus verkehrlicher Sicht machbare Entwicklung des Standortes.
Das angestrebte Standortprofil des überregional bedeutsamen interkommunalen Gewerbegebietes kann
durch die gestufte Entwicklung und die möglichst gleichzeitige Entwicklung marktgerechter Angebote erreicht werden. Damit kann eine große Flexibilität für die zukünftige Ansiedlung geschaffen werden.
Die Vorüberlegungen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes unter Federführung eines Gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) bietet auch mit Blick auf die wirtschaftliche und gestufte Umsetzung eine große Chance den Standort mittel- und langfristig zu etablieren.
Überregionaler Bedarf zur Ansiedlung kann bedient werden
Ein gemeinsamer Auftakt zum interkommunalen Gebiet kann erreicht werden
Mit der Konzeption können die erforderlichen Angebotsstrukturen geschaffen werden und die
verkehrliche Belastung kanalisiert werden.
Kurz- und mittelfristige Flächennachfragen können bedient werden.
Die angestrebten Qualitäten und Zielsetzungen können realisiert werden.
© Drees & Sommer
Seite 38
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Anlagenverzeichnis
Erläuterung zum Vorgehen
Analyse-Plan
Abgrenzung Strukturbereiche
Strukturvariante I-1
Strukturvariante I-2
Strukturvariante II
Strukturvariante III
© Drees & Sommer
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Anlage Erläuterungen zum Vorgehen
Bearbeitungsteam
Zur Bearbeitung der Leistungsbausteine hat Drees & Sommer die Firma BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH Aachen für den Bereich der verkehrlichen Prognosen eingebunden.
Projektgruppe
Die Bearbeitung des Projekts erfolgte in enger Abstimmung mit den Akteuren der Verwaltung beider
Städte.
Nachfolgende Personen wurden in der Projektgruppe IKG A44 eingebunden:
Name
Herr Michael Assenmacher
Herr Dr. Karl-Werner Böttges
Herr Ekkehard Deußen
Frau Silke Hauser
Herr Norbert Hudde
Herr Harald Kirsten
Herr Eckart Preen
Herr Elmar Klein-Hessling
Herr Bernd Neffgen
Herr Eckart Preen
Frau Heike Reiß
Herr Matthias Simons
Frau Kirsten Steffens
Herr Martin Altmann
Herr Björn Sommer
Herr Dr. Michael Baier
Institution/Unternehmen
Stadt Meerbusch
Stadt Krefeld
Stadt Meerbusch
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Stadt Krefeld
Stadt Meerbusch
Wirtschaftsförderung Krefeld
Wirtschaftsförderung Krefeld
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Wirtschaftsförderung Krefeld
Stadt Meerbusch
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Stadt Meerbusch
Drees & Sommer Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
Drees & Sommer Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold
Baier GmbH
Terminlicher Ablauf
Drees & Sommer wurde am 10.11.2015 von den beiden Städten Krefeld und Meerbusch zur Erarbeitung
eines Strukturkonzepts für das geplante interkommunale Gewerbegebiet an der A44 beauftragt. Die Bearbeitung des Projekts durch Drees & Sommer erfolgte zwischen November 2015 und Januar 2016. In
regelmäßigen Abständen wurden dazu Projektgruppensitzungen mit den genannten Vertretern abgehalten.
© Drees & Sommer
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Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Ergebnisbericht
Die wesentlichen Termine im Rahmen der Bearbeitung des Projekts waren:
Termin
19.11.2015
08.12.2015
07.01.2016
22.01.2016
Inhalt
Projektgruppensitzung / Kick-Off
Projektgruppensitzung / Zwischenergebnisse und Konzept
Projektgruppensitzung / Abstimmung Ergebnisse
Abschließende Projektgruppensitzung / Endbericht
Verwendete Unterlagen
Im Vorfeld der Bearbeitung durch Drees & Sommer wurden bereits mehrere Studien zur Entwicklung des
Interkommunalen Gewerbegebiets durchgeführt. Die Erarbeitung der Strukturkonzepte baut auf den gewonnen Erkenntnissen und grundsätzlichen konzeptionellen Vorgaben auf.
Zu den wesentlichen, verwendeten Unterlagen zur Erarbeitung der Projektstudie gehören folgende Studien und Planwerke:
Quelle
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Georg Consulting
Städte Krefeld und Meerbusch
Titel
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Gewerbeflächengutachten Krefeld
Grobes Leitbild IKG A44 (Varianten) zur Abgrenzung von ASB GE und
GIB - Flächen
IHK Mittlerer Niederrhein
Standortgutachten Krefeld
IHK Mittlerer Niederrhein
Standortgutachten Meerbusch
Dr. Donato Acocella
Gewerbeflächenentwicklungsplan für die Stadt Meerbusch 2030
Smeets Landschaftsarchitek- Interkommunales Gewerbegebiet A44: Möglichkeiten zur Sicherung
ten Planungsgesellschaft mbH und Entwicklung des Regionalen Grünzugs im Rahmen der Planvorhabens
Weiteres
Amtliche Statistik, Ermittlungsgrundlagen Verkehrsprognosen
Ergebnisbericht
Der hiermit vorgelegte Ergebnisbericht führt die Ergebnisse der Bearbeitungsphase zwischen den Projektpartnern Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH und BSV Büro für Stadtund Verkehrsplanung Dr.-Ing Reinhold Baier GmbH zusammen.
Er umfasst neben den analytischen und konzeptionellen Aussagen zur städtebaulichen Struktur (Drees &
Sommer) auch eine Verkehrsuntersuchung (BSV) für das Interkommunale Gewerbegebiet.
© Drees & Sommer
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(geplant)
(geplant)
S
Übergang
Wohnbebaung - Landschaft
S
Stadteingang Kreisverkehr
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
(geplant)
Kö
(geplant)
lne
ße
tra
rS
Analyse-Plan
LEGENDE
Neue
Erschließungstrasse
275 m
Städtebauliche Mängel
Gemarkungsgrenze Willich
Städtebauliche Mängel
Mögliche Nutzungskonflikte
Neue
Straßenführung
Energieversorung / Oberleitungen
Umgehungsstraße (geplant)
Undefinierter Siedlungsrand
Energieversorgung:
Hochspannungsleitung 220 kV,
Netzbetreiber: Amprion
Energieversorgung:
Hochspannungsleitung 380 kV,
Netzbetreiber: Amprion
regionale
Grünverbindung
ung
ind
Anb bahn
o
Aut
Städtebauliche Potentiale
Gute Anbindung an die
Autobahn
Stadteingang
Begrünter Stadteingang
klare städtebauliche Körnung,
eindeutige Struktur
fehlende
Anbindung
Autobahn
44
hohe städtebauliche Qualität:
Business-Park Mollsfeld
ng
du n
n
i
h
b
An toba
Au
klare Siedlungskante
Kr
efe
lde
ße
tra
rS
Wald- und
Wasserfläche
Energieversorgung:
Hochspannungsleitung 220 kV/380 kV,
Netzbetreiber: Amprion
Fehlen eines klaren
Siedlungsrandes
in Zusammenarbeit mit:
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
www.dreso.com
M 1:2.500 in A0
Stand: 29.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-02
N
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
Flächenstrukturen
LEGENDE
Abgrenzung Strukturbereiche
B
D
C
A West
A Ost
A Mitte
in Zusammenarbeit mit:
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
BBL gesamt: ca. 121 ha
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
www.dreso.com
M 1:2.500 in A0
Stand: 27.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-07
N
Strukturbereich B
BBL: ca.21 ha
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
Strukturbereich C
BBL: ca. 24 ha
Strukturbereich D
BBL: ca. 6 ha
Flächenkonzept Strukturvariante I-1
LEGENDE
Transportgewerbe (Logisitk):
Megastruktur (ca. 10 ha)
Industrie/Produktion:
Großstruktur (2,5 - 5 ha)
Industrie/Produktion:
Mittelstruktur (1- 2,5 ha)
Gewerbe u. Handwerk:
Kleinstruktur (<1 ha)
Dienstleistung/Verwaltung:
Kleinstruktur (<1ha)
Übergordnete Erschließung
Haupterschließung
Nebenerschließung
Grünzug
Grünfläche
(Funktion: städtebauliche Trennung IKG/
Landschaft, z.T. Lärmschutz)
Verkehrsknotenpunkt
Abgrenzung Strukturbereiche
in Zusammenarbeit mit:
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
BBL gesamt: ca. 121 ha
Strukturbereiche A:
BBL: ca. 70 ha
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
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M 1:2.500 in A0
Stand: 29.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-03
N
Strukturbereich B
BBL: ca.21 ha
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
Strukturbereich C
BBL: ca. 24 ha
Strukturbereich D
BBL: ca. 6 ha
Flächenkonzept Strukturvariante I-2
LEGENDE
Transportgewerbe (Logisitk):
Megastruktur (ca. 10 ha)
Industrie/Produktion:
Großstruktur (2,5 - 5 ha)
Industrie/Produktion:
Mittelstruktur (1- 2,5 ha)
Gewerbe u. Handwerk:
Kleinstruktur (<1 ha)
Dienstleistung/Verwaltung:
Kleinstruktur (<1ha)
Übergordnete Erschließung
Haupterschließung
Nebenerschließung
Grünzug
Grünfläche
(Funktion: städtebauliche Trennung IKG/
Landschaft, z.T. Lärmschutz)
Verkehrsknotenpunkt
Abgrenzung Strukturbereiche
in Zusammenarbeit mit:
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
BBL gesamt: ca. 121 ha
Strukturbereiche A:
BBL: ca. 70 ha
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
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M 1:2.500 in A0
Stand: 29.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-04
N
Strukturbereich B
BBL: ca.19 ha
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
Strukturbereich C
BBL: ca. 26 ha
Strukturbereich D
BBL: ca. 6 ha
Flächenkonzept Strukturvariante II
LEGENDE
Transportgewerbe (Logisitk):
Megastruktur (ca. 10 ha)
Industrie/Produktion:
Großstruktur (2,5 - 5 ha)
Industrie/Produktion:
Mittelstruktur (1- 2,5 ha)
Gewerbe u. Handwerk:
Kleinstruktur (<1 ha)
Dienstleistung/Verwaltung:
Kleinstruktur (<1ha)
Übergordnete Erschließung
Haupterschließung
Nebenerschließung
Grünzug
Grünfläche
(Funktion: städtebauliche Trennung IKG/
Landschaft, z.T. Lärmschutz)
Verkehrsknotenpunkt
Abgrenzung Strukturbereiche
in Zusammenarbeit mit:
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
BBL gesamt: ca. 121 ha
Strukturbereiche A:
BBL: ca. 70 ha
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
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M 1:2.500 in A0
Stand: 29.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-05
N
Strukturbereich B
BBL: ca.19 ha
Städtebauliches Strukturkonzept
Interkommunales Gewerbegebiet
A44
Strukturbereich D
BBL: ca. 6 ha
Strukturbereich C
BBL: ca. 26 ha
Flächenkonzept Strukturvariante III
LEGENDE
Transportgewerbe (Logisitk):
Megastruktur (ca. 10 ha)
Industrie/Produktion:
Großstruktur (2,5 - 5 ha)
Industrie/Produktion:
Mittelstruktur (1- 2,5 ha)
Gewerbe u. Handwerk:
Kleinstruktur (<1 ha)
Dienstleistung/Verwaltung:
Kleinstruktur (<1ha)
Übergordnete Erschließung
Haupterschließung
Nebenerschließung
Grünzug
Grünfläche
(Funktion: städtebauliche Trennung IKG/
Landschaft, z.T. Lärmschutz)
Verkehrsknotenpunkt
Abgrenzung Strukturbereiche
in Zusammenarbeit mit:
Strukturbereich A Grünzug:
BBL: ca. 3 ha
BBL gesamt: ca. 121 ha
Strukturbereich A West:
BBL: ca. 47 ha
Strukturbereich A Mitte:
BBL: ca. 8 ha
Strukturbereich A:
BBL: ca. 70 ha
Strukturbereich A Ost:
BBL: ca. 11 ha
Infra Consult und
Entwicklungsmanagement GmbH
Habsburgerring 2
50674 Köln
Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323
Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321
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M 1:2.500 in A0
Stand: 29.01.2016
Plan-Nr. 8246_07-765-07-06
N