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Verwaltungsvorlage (Strukturkonzept_final_IKG A44__2016-02-01.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
40 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:53

Inhalt der Datei

Wohnpark St. Elisabeth, Trier Vermarktungskonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Städtebauliches Strukturkonzept Stand: 01.02.2016 Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Niederlassung Rhein-Ruhr Habsburgerring 2, 50674 Köln Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel .......................................................................................................... 1 2 Akteure und kommunalpolitische Vorstellungen der beteiligten Städte ................... 2 3 Rahmenbedingungen und Planungsstand IKG A44 .................................................... 3 4 Raumstrukturelle Analyse ......................................................................................... 4 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.5 4.6 Standortprofil ................................................................................................................. 4 Gewerbeflächenbedarfsanalyse ..................................................................................... 5 Stadtstrukturelle Analyse ............................................................................................... 6 Örtliche Gegebenheiten des Untersuchungsraums ....................................................... 6 Einbindung in die Siedlungs- und Verkehrsstruktur ....................................................... 7 Planungsrechtliche Vorgaben ........................................................................................ 7 Stärken/Schwächen-Analyse ........................................................................................ 10 Rahmenbedingungen der Entwicklung ........................................................................ 13 Abgrenzung Entwicklungsfläche .................................................................................. 13 5 Räumliches Strukturkonzept ................................................................................... 15 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.3.5 5.4 5.5 Methodik: Definition von Strukturtypologien .............................................................. 15 Erläuterung Gewerbetypologien .................................................................................. 15 Strukturvarianten ......................................................................................................... 19 Flächenstrukturen A-D ................................................................................................. 19 Strukturvariante I-1 ...................................................................................................... 20 Strukturvariante I-2 ...................................................................................................... 21 Strukturvariante II ........................................................................................................ 22 Strukturvariante III ....................................................................................................... 23 Empfehlung Vorzugsvariante ....................................................................................... 24 Flächenbilanzierung Vorzugsvariante (Strukturvariante III) ......................................... 25 6 Verkehrsuntersuchung ............................................................................................ 27 6.1 6.2 6.3 Ermittlung des Verkehrsaufkommens .......................................................................... 27 Verkehrsbelastungen im Straßennetz .......................................................................... 29 Anforderungen an die Infrastruktur ............................................................................. 33 7 Baustufenplan ......................................................................................................... 34 8 Zusammenfassung .................................................................................................. 38 © Drees & Sommer Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild Untersuchungsraum .................................................................................................. 1 Abbildung 2: Übergeordnete Ziele ............................................................................................................... 2 Abbildung 3: Leitbild Variante A................................................................................................................... 3 Abbildung 4: Leitbild Variante B ................................................................................................................... 3 Abbildung 5: Beschäftigtenstruktur Krefeld, Meerbusch............................................................................. 4 Abbildung 6: Übersicht Flächenbedarf ......................................................................................................... 5 Abbildung 7: Hochspannungsleitung parallel A44 ....................................................................................... 6 Abbildung 8: Übergang Business-Park Mollsfeld ......................................................................................... 6 Abbildung 9: Ausschnitt GEP 1999 ............................................................................................................... 8 Abbildung 10: Ausschnitt Entwurf Regionalplan Düsseldorf 2014............................................................... 8 Abbildung 11: Ausschnitt FNP Krefeld.......................................................................................................... 9 Abbildung 12: Ausschnitt FNP Meerbusch ................................................................................................... 9 Abbildung 13: Planungsrechtliche Vorhaben ............................................................................................. 10 Abbildung 14: Analyse-Plan........................................................................................................................ 11 Abbildung 15: Übersicht Standorteigenschaften ....................................................................................... 13 Abbildung 16: Abgrenzung Entwicklungsfläche ......................................................................................... 14 Abbildung 17: Flächengrößen der Teilflächen ........................................................................................... 14 Abbildung 18: Strukturtypologien .............................................................................................................. 15 Abbildung 19: Kleinstruktur: Büro .............................................................................................................. 16 Abbildung 20: Kleinstruktur: Gewerbe und Handwerk .............................................................................. 16 Abbildung 21: Mittelstruktur: Industrie/Produktion.................................................................................. 17 Abbildung 22: Großstruktur: Industrie/Produktion ................................................................................... 17 Abbildung 23: Megastruktur: Transportgewerbe ...................................................................................... 18 Abbildung 24: Abgrenzung Strukturbereiche A-D ...................................................................................... 19 Abbildung 25: Strukturvariante I-1............................................................................................................. 20 Abbildung 26: Strukturvariante I-2............................................................................................................. 21 Abbildung 27: Strukturvariante II ............................................................................................................... 22 Abbildung 28: Strukturvariante III .............................................................................................................. 23 Abbildung 29: Bewertung Strukturvarianten ............................................................................................. 24 Abbildung 30: Flächenbilanzierung nach Strukturbereichen Vorzugsvariante .......................................... 26 Abbildung 31: Berechnung Beschäftigtenzahl Vorzugsvariante ................................................................ 28 Abbildung 32: Berechnung Verkehrsaufkommen Vorzugsvariante ........................................................... 29 Abbildung 33: Orientierung und Herkunft des Quell- und Zielverkehrs .................................................... 30 Abbildung 34: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III .................................. 31 Abbildung 35: Veränderung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III gegenüber dem Prognose-Nullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet ................................. 32 Abbildung 36: Entwicklungsstufe 1a .......................................................................................................... 34 Abbildung 37: Entwicklungsstufe 1b .......................................................................................................... 35 Abbildung 38: Entwicklungsstufe 2 ............................................................................................................ 35 Abbildung 39: Entwicklungsstufe 3 ............................................................................................................ 36 Abbildung 40: Zusammenfassung Entwicklungsstufen .............................................................................. 37 © Drees & Sommer Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Auftraggeber Stadt Krefeld und Stadt Meerbusch Ansprechpartner Herr Michael Assenmacher, Stadt Meerbusch Herr Martin Linne, Stadt Krefeld Bearbeiter Strukturkonzept Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Habsburgerring 2 50674 Köln Herr Martin Altmann Herr Björn Sommer Bearbeiter Verkehrsuntersuchung BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH Hanbrucher Straße 9 52064 Aachen Herr Dr. Michael M. Baier Herr Wolfgang Schuckließ Bearbeitungszeitraum November 2015 bis Januar 2016 Bearbeitungsstand 29.01.2016 Köln, Januar 2016 Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Martin Altmann © Drees & Sommer Björn Sommer Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 1 Anlass und Ziel Die Städte Krefeld und Meerbusch streben an, im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans ein interkommunales Gewerbegebiet an der A44 zu entwickeln. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht an der Krefelder Straße auf Meerbuscher Seite einen Entwicklungsbereich ASB für gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen vor. Westlich hiervon ist eine Entwicklungsfläche GIB Z als regional bedeutsamer Standort dargestellt. Durch die Kooperation zwischen beiden Städten und eine Erweiterung der Flächen soll ein Industrie- und Gewerbestandort von überregionaler Bedeutung etabliert werden. Ziel ist die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes. Drees & Sommer wurde gemeinsam von den Städten Krefeld und Meerbusch mit der Erarbeitung eines Strukturkonzeptes und der Abschätzung der möglichen verkehrlichen Auswirkungen beauftragt. Abbildung 1: Luftbild Untersuchungsraum © Drees & Sommer Seite 1 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 2 Akteure und kommunalpolitische Vorstellungen der beteiligten Städte Das Interkommunale Gewerbegebiet A44 besitzt eine überregionale und landesweite Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Durch die Kooperation der beiden Städte Krefeld und Meerbusch soll die Gesamtentwicklung angestoßen werden. Auf Basis der Beschlussfassung der Räte der Städte Krefeld und Meerbusch vom 28.02.2013 haben die Kommunen ihren Willen zur Umsetzung eines Interkommunalen Gewerbegebiets bezeugt. Im Rahmen der Projektgruppen haben sich verschiedene Schwerpunkte für Branchencluster und Quartierstypologien als Zielstellungen herauskristallisiert. Während die Stadt Krefeld die Ansiedlung Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Logistikbetriebe anstrebt, sieht die Stadt Meerbusch ihr Standortprofil in wissensbasierten, höherwertigen Dienstleistungen und im lokalen Gewerbe und Handwerk. Ein besonderes Augenmerk der Stadt Meerbusch liegt auf der Vermeidung einer Erhöhung der Verkehrsbelastung auf der Krefelder Straße und der Vermeidung von Schwerlastverkehren. Zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung wird angestrebt eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft, z.B. ein gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU), zu gründen. Nachfolgende Auflistung fasst die kommunalen Ziele zusammen: Stadt Krefeld Stadt Meerbusch Deckung des prognostizierten Industrie- und Ge- Sicherung des Standortprofils als hochwertiger werbeflächenbedarfs Dienstleistungsstandort Ansiedlung und mögliche Verlagerung von mittle- Anknüpfung der Nutzungsstrukturen an den Geren und größeren Industrie- und Gewerbebetrie- werbepark Mollsfeld ben Schaffung eines Angebotes für industrienahe Lo- Ansiedlung von hochwertiger kleiner und mittlegistikunternehmen rer Gewerbe- und Handwerksunternehmen Stärkere Nutzung des regionalen Standortvorteils Angebote für lokale Handwerks- und Gewerbeunternehmen Nutzung der Erschließungsoptionen aus der Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen neuen Umgehungsstraße Deckung des regionalen und eines regionalen und landesweiten Bedarfs an Industrie- und Gewerbeflächen. Abbildung 2: Übergeordnete Ziele Die Zielsetzungen beider Kommunen werden berücksichtigt und finden nachfolgend Eingang in die Konzeption. © Drees & Sommer Seite 2 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 3 Rahmenbedingungen und Planungsstand IKG A44 Durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH wurden in einem Standortgutachten zur Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets erste Erschließungsvarianten und Branchenstrukturen festgelegt. In beiden Erschließungsvarianten wird von einer Querung der A44 ausgegangen. In den Erschließungsvarianten wird durch eine Querung der A44 die Anknüpfung der südlich gelegenen GIB-Flächen sichergestellt. Variante I sieht eine östliche Anbindung an die neue Umgehungsstraße vor. Variante II bildet einen zentralen Knotenpunkt im Bereich Kölner Straße aus. Die wissensbasierten Dienstleistungen werden dabei im Bereich des Autobahnanschlusses und des Gewerbeparks Mollsfeld platziert. Mögliche emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe werden räumlich hierdurch abgegrenzt. Als Basis für das Strukturkonzept werden die groben planerischen Zielaussagen gemäß nachfolgender varianten zugrunde gelegt. Die Abgrenzung des interkommunalen Gewerbegebietes ist darin grob festgelegt. Maßgeblich sind die alternativen Lösungen zur Nord-Süd-Anbindung der GIB Z – Flächen. Abbildung 3: Leitbild Variante A © Drees & Sommer Abbildung 4: Leitbild Variante B Seite 3 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 4 Raumstrukturelle Analyse Im Rahmen der Entwicklung des städtebaulichen Strukturkonzepts für das interkommunale Gewerbegebiet erfolgte eine grobe Analyse der wirtschaftsstrukturellen Situation sowie der räumlichen Gegebenheiten. Drees & Sommer hat dazu auf der Grundlage einer Ortsbesichtigung und der Prüfung von Sekundärinformationen die wesentlichen beeinflussenden Merkmale des Standorts zusammengeführt und bewertet. Die Zielaussagen und Eckpunkte liegen der Erarbeitung des Strukturkonzeptes zugrunde. 4.1 Standortprofil Die Städte Krefeld (ca. 234.000 Einwohner) und Meerbusch (ca. 55.000 Einwohner) liegen linksrheinisch in der Metropolregion Rheinland. Krefeld nimmt die Funktion eines Oberzentrums ein, Meerbusch ist Mittelzentrum. Die Städte sind über die A44 und A57 hervorragend regional und überregional verkehrlich vernetzt. Die Nähe zur Rheinmetropole und Landeshauptstadt Düsseldorf ist wesentliches Merkmal des Standorts. Der Standort ist Teil des Euro-Deltas, einem der stärksten Wirtschaftsräume Europas, und liegt an einer bedeutenden Personen- und Güterverkehrstrasse. Die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen beider Städte stellen sich wie folgt dar: Abbildung 5: Beschäftigtenstruktur Krefeld, Meerbusch (Quelle: Dr. Jansen, Stand 2013) © Drees & Sommer Seite 4 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Die Standortprofile der beiden Städte sind wie folgt zu charakterisieren: Krefeld Der Standort Krefeld befindet sich wirtschaftsstrukturell in einem Wandlungsprozess. Der Industrie- und Gewerbesektor ist überdurchschnittlich stark ausgeprägt. Das wissensintensive Gewerbe entwickelt sich positiv, ebenso der Dienstleistungssektor. Mit der Entwicklung des Standorts Krefeld-Fichtenhain konnte in der Vergangenheit ein hochwertiger Gewerbestandort entwickelt werden. Branchenschwerpunkte in Krefeld stellen Chemie, Metallerzeugung und Maschinenbau dar. Eine Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes und die Nutzung der Standortpotentiale zwecks Wachstum des Logistikbereichs werden weiterhin u.a. von der Bereitstellung großer Gewerbegrundstücke abhängen. (Quelle: Georg Consulting) Meerbusch Der Standort Meerbusch ist ein Handels- und Dienstleistungsstandort. Die Basis-Stärken des Gewerbestandortes Meerbusch sind die räumliche Lage und die Verkehrsinfrastruktur, die wiederum eine positive Entwicklung sowohl im gewerblichen Bereich insgesamt als auch im Bereich höher-/ hochwertiger Ansiedlungen mit ermöglicht haben. Auf Grund des begrenzten Flächenangebotes - ohne Berücksichtigung des Interkommunalen Gewerbegebietes - lassen sich zwei grundsätzliche Szenarien der zukünftigen Gewerbeentwicklung in Meerbusch ableiten: Eine kleinteilige und bestandspflege-orientierte Entwicklung oder eine aktive bestandsmehrende Entwicklung, wobei einer Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes die Schlüsselrolle zukommt. (Quelle: Gutachten Acocella 2015) 4.2 Gewerbeflächenbedarfsanalyse Das von Georg Consulting erstellte Gewerbeflächengutachten für die Stadt Krefeld aus dem Jahr 2013 beziffert den Gewerbeflächenbedarf bis 2030 auf ca. 240 ha (Brutto-)Fläche. Es stehen zum Zeitpunkt der Erhebung lediglich 40 ha freies Flächenpotential zur Verfügung. Das Gutachten des Büros Acocella für die Stadt Meerbusch geht von einem Gewerbeflächenbedarf bis 2030 zwischen 17,5 ha und bis zu 28,5 ha aus. Der Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Düsseldorf beziffert die Flächenbedarfe für GE/GI bzw. GIB der kommenden 20 Jahre auf insgesamt 237 ha (Krefeld: 198 ha; Meerbusch: 39 ha). Die Gewerbeflächenbedarfe lassen sich wie folgt zusammenfassen: Krefeld Meerbusch Summe Gewerbeflächenbedarf nach Standort- 240 ha gutachten 28,5 ha ca. 270 ha Gewerbeflächenbedarf nach Begrün- 198 ha dung Entwurf Regionalplan Düsseldorf 39 ha ca. 237 ha Abbildung 6: Übersicht Flächenbedarf © Drees & Sommer Seite 5 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Insgesamt lässt sich ein regionaler und überregionaler Flächenbedarf von bis zu 270 ha bis 2030 ausmachen. Das interkommunale Gewerbegebiet kann bei der Deckung des überregionalen und landesweiten Flächenbedarfs eine wesentliche Rolle einnehmen. Aufgrund deutlich geringerer Gewerbebaulandpreise im Vergleich zum Ballungszentrum Rhein-Ruhr lassen sich Überschwappeffekte beobachten. Die Entwicklungen verdeutlichen die Potentiale des Standorts. 4.3 Stadtstrukturelle Analyse Die Entwicklung eines städtebaulichen Strukturkonzepts wird von Standort und Standortumfeld bestimmt. Nachfolgende stadtstrukturelle Analyse zeigt die Gegebenheiten des Untersuchungsraums, die Einbindung in Siedlungs- und Verkehrsstruktur sowie die maßgeblichen planungsrechtlichen Vorgaben auf. 4.3.1 Örtliche Gegebenheiten des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum umfasst die Flächen zwischen den Siedlungsbereichen Krefeld-Fischeln und Meerbusch-Osterath. Die A44 stellt die Grenze zwischen den Städten Krefeld und Meerbusch dar. Die Grenze zwischen Willich und Meerbusch verläuft im Südwesten des Untersuchungsraums. Die Flächennutzung wird – abgesehen von Verkehrswegen – überwiegend durch Acker- und Landwirtschaftsflächen geprägt. Auf Krefelder Gemarkung befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit umliegenden Pflanzflächen. Im Südwesten befindet sich weiterhin der Rastplatz Hoxhöfe, der sich bereits auf Willicher Gemarkung befindet. Die Topographie ist als überwiegend eben zu kennzeichnen. Es ist eine leichte Steigung in Richtung Osten festzuhalten. Die Fläche wird von mehreren Hochspannungsleitungen gequert. Eine 380 kV-Leitung verläuft östlich des Rastplatzes Hoxhöfe parallel zur A44 auf Krefelder Gemarkung. Westlich des Rastplatzes verläuft eine 220 kV-Leitung in entgegengesetzter Richtung. Auf Meerbuscher Gemarkung verläuft die 380 kV-Leitung parallel zur Gemarkungsgrenze zwischen Meerbusch und Willich. Abbildung 7: Hochspannungsleitung parallel A44 Abbildung 8: Übergang Business-Park Mollsfeld Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich hochwertige Gewerbestandorte. Mit dem BusinessPark Mollsfeld an der Anschlussstelle Osterath hat sich zuletzt ein bedeutender Bürostandort entwickelt, © Drees & Sommer Seite 6 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht der mit den Deutschland-Zentralen von Epson und Kyocera am Standort internationale Unternehmen beheimatet. Mit dem Europark Fichtenhain, dem Logistikzentrum Am Südpark und dem Businesspark Fichtenhainer Allee an der Anschlusstelle Krefeld Fichtenhain hat sich ein hochwertiger Büro- und Logistikstandort entwickelt. Firmen wie XCMG, Okuma und Kuwai, Canon und Asics haben sich hier angesiedelt. Das IKG A44 stellt an dieser Stelle eine räumliche Verknüpfung beider Standorte dar. 4.3.2 Einbindung in die Siedlungs- und Verkehrsstruktur Der Standort befindet sich zwischen den Siedlungsbereichen von Krefeld-Fischeln und Meerbusch-Osterath inmitten im Regionalplan dargestellten regionalen Grünzugs auf Krefelder Gemarktung. Anknüpfungspunkte an die bestehenden Siedlungsbereich bestehen auf Meerbuscher Gemarkung an das Gewerbegebiet Mollsfeld. Mit der Anschlussstelle Osterath verfügt der Standort über einen hochqualitativen Zugang zum überregionalen IV-Verkehrsnetz und einen bedeutenden lokalen Verkehrsknotenpunkt. Die Anschlussstelle Osterath dient als Verteiler der Verkehrsströme sowohl in Richtung Krefeld im Norden und Richtung Meerbusch-Osterath im Süden. 4.3.3 Planungsrechtliche Vorgaben Auf Ebene der Landes- und Regionalplanung befinden sich die jeweiligen Planwerke in der Neuaufstellung. Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 1995. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans befand sich bis Mitte Januar 2016 in der öffentlichen Auslegung. Er befürwortet grundsätzlich die interkommunale Zusammenarbeit und regt die Festlegung neuer GIB-Flächen an vorhandene ASBFlächen und die Bündelung kommunaler Finanz- und Verwaltungskraft an. Die Chancen zur Clusterbildung sollen genutzt werden. Aussagen zum konkreten Standort Krefeld/Meerbusch trifft er nicht. Der aktuelle LEP-Entwurf äußert sich in seinen Grundsätzen und Zielen wie folgt:  Der LEP legt im Bereich Siedlungsentwicklung grundsätzlich fest, dass mit der Entwicklung des Gesamtraums von NRW und seiner Teilräume auf Kooperationen innerhalb von Regionen hinzuwirken ist. Mit der Entwicklung des IKG Krefeld/Meerbusch wird diesem Ansinnen des LEP nachhaltig Rechnung getragen. Dies dient auch dem Anliegen des LEP, dass die einzelnen Räume in NRW im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu entwickeln ist. Die für das zukünftige IKG Krefeld/Meerbusch vorgesehene spezielle Struktur des Gewerbe- und Industriegebietes wird gerade diesem Ansatz des LEP in besonderer Weise gerecht.  Auf Grund der vorgesehenen räumlichen Verortung des IKG Krefeld/Meerbusch entspricht dieses der grundsätzlichen Festlegung aus dem LEP, dass prioritär eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in einer Gemeinde zu suchen ist, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließt, wie dies im Bereich Meerbusch-Osterath mit dem dort bereits vorhandenen ASB-GE der Fall ist. Durch die konkrete Zusammenarbeit der Kommunen Krefeld und Meerbusch wird, ebenfalls dem Anliegen des LEP entsprechend, für das IKG Krefeld/Meerbusch ein regionales Profil entwickelt, das sich auf die regionalen, und in diesem speziellen Fall ebenfalls auf die überregional bedeutsamen, Stärken konzentriert und somit die Standortvermarktung des IKG Krefeld/Meerbusch verbessert. © Drees & Sommer Seite 7 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Bereits der Gebietsentwicklungsplan 1999 für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthält den „Sondierungsbereich“ für eine künftige GIB-Entwicklung. Nördlich der Autobahn bildet die Fläche einen Teil eines regionalen Grünzugs. Der GEP wird in absehbarer Zeit durch den Regionalplan Düsseldorf (RPD) ersetzt. Das Planungsverfahren läuft seit dem Jahr 2010. Die Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung eines ersten Entwurfs sind abgeschlossen. Nachfolgende Darstellungen zeigen die betreffenden Ausschnitte aus den regionalplanerischen Planwerken: Abbildung 9: Ausschnitt GEP 1999 Abbildung 10: Ausschnitt Entwurf Regionalplan Düsseldorf 2014 Der Entwurf des RPD weist die Flächen auf Meerbuscher Gemarkung als ASB GE- (allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbindung für Gewerbe) bzw. GIB Z- (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit Zweckbindung gemäß textlichen Zielen) Flächen aus. In der Begründung zum RPD wird die Ausweisung als GIB Z3 (GIB mit Zweckbindung überregional bedeutsame Standorte) konkretisiert. Die Flächen auf Krefelder Gemarkung sind weiterhin als regionaler Grünzug gekennzeichnet. Bezüglich der Ausweisung als regionaler Grünzug kommt ein Gutachten des Büros Smeets Landschaftsarchitekten aus dem Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass bei einer Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebiets trotz Flächenverlusten die „herausragende Funktion des derzeitigen Grünzugs […] jedoch in ihrer erhalten bleiben kann und zusätzlich weitere Funktionen des Grünzugs […] geschaffen und entwickelt werden können.“ Die regionalplanerischen Zielsetzungen können damit erfüllt werden. Auf lokaler Planungsebene war die Entwicklungsfläche auf Krefelder Gebiet im ersten Entwurf als GE-Fläche dargestellt. Aufgrund der fehlenden abschließenden Abstimmungen zum Regionalplan wurde diese Darstellung zunächst wieder herausgenommen. Derzeit sind die Flächen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Krefeld als auch der Stadt Meerbusch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Nördlich der A44 ist eine Umgehungsstraße des Krefelder Stadtteils Fischeln projektiert. Sie ist im Flächennutzungsplan und in Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld ausgewiesen. Als möglicher Umsetzungszeitpunkt kann derzeit grob ab 2018/2019 genannt werden. Die Umgehungsstraße wird als äußerer Anknüpfungspunkt nachfolgend vorausgesetzt. © Drees & Sommer Seite 8 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 11: Ausschnitt FNP Krefeld Abbildung 12: Ausschnitt FNP Meerbusch Die planungsrechtlichen Vorgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen: Planungsebene Planwerk Stand Aussage Landesplanung Landesentwicklungsplan 1995 Anbindung GIB-Flächen an ASB-Flächen Regionalplanung Gebietsentwicklungsplan 1999 Darstellung als Freiraum Bauleitplanung Flächennutzungsplan Meerbusch 2013 Ausweisung der Fläche als Fläche für die Landwirtschaft Regionalplanung Regionalplan Düsseldorf 2014 (Entwurf) Ausweisung als ASB-GE- bzw. GIB Z3-Fläche auf Meerbuscher Gemarkung. Ausweisung als regionaler Grünzug auf Krefelder Gemarkung Bauleitplanung Flächennutzungsplan Krefeld 2014 Ausweisung der Fläche als Fläche für Landwirtschaft. Festsetzung der Umgehungsstraße KrefeldFischeln. Bebauungsplan Nr. 660 © Drees & Sommer Seite 9 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Landesplanung Landesentwicklungsplan Entwurf 2015 Prioritär interkommunale Zusammenarbeit und Anschluss an vorhandene Siedlungsbereiche Abbildung 13: Planungsrechtliche Vorhaben 4.4 Stärken/Schwächen-Analyse Ausgehend von den zusammengetragenen Analysepunkten werden nachfolgend die wesentlichen räumlichen, entwicklungsbeeinflussenden Standortmerkmale in einem Stärken/Schwächen-Plan dargestellt. Dabei soll vordergründig hervorgehoben werden, welche wesentlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung des IKG A44 beeinflussen. © Drees & Sommer Seite 10 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 14: Analyse-Plan © Drees & Sommer Seite 11 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Zusammenfassend beeinflussen die Entwicklung des IKG A44 folgende Merkmale: Merkmal Erläuterung Querung Hochspanungsfreileitung 380 kV Nach Abstandserlass NRW bedürfen Hochspannungsfreileitungen der Spannungsstärke 380 kV eines Schutzabstandes von 40 m zu jeder Seite. Netzbetreiber der Hochspannungsleitung ist die Firma Amprion. Eine Bebauung im näheren Umfeld und unterhalb von Hochspannungsfreileitung bedarf einer Erkundigung bei den Betreibern und Nutzern der Leitungen bzgl. der zulässigen Unterbauungshöhe. Planungsrechtliches Verfahren Die Umgehungsstraße ist bauplanungsrechtlich (FNP, BPlan) festgesetzt. Im Falle einer bauplanungsrechtlichen Umsetzung des IKG ist aufgrund des gesteigerten Verkehrsaufkommens und notwendiger Abbiegespuren mit Anpassungen dieser Festsetzungen zu rechnen. regionalplanerisch dargestellte Im Entwurf zum Regionalplan Düsseldorf von 2014 sind auf Meerbuscher Gemarkung ASB-GE bzw. GIB Z-Flächen ausgewiesen. ASB GE/GIB Z Umgehungsstraße Der Realisierungszeitpunkt der planungsrechtlich festgesetzten Umgehungsstraße wird auf 2018/2019 terminiert. Sie wird in den Planungen vorausgesetzt. Als Trassenführung wurde die im FNP der Stadt Krefeld festgelegte Trasse festgesetzt. Abstandsflächen A44 Nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bedarf es eines Abstandes von 40 m zu jeder Seite. Landschaftsbezug Die Flächen des IKG auf Krefelder Gemarkung sind zu einem großen Teil als regionaler Grünzug dargestellt. Die Flächen auf Meerbuscher Seite sind nicht als regionaler Grünzug dargestellt. Das Büro Smeets Landschaftsarchitekten kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer Umsetzung des IKG die Funktionen eines regionalen Grünzugs erhalten bleiben können. Rastplatz Der Rastplatz Hoxhöfe befindet sich auf Willicher Gemarkung. Eine Einbindung des Rastplatzes in die Planungen bzgl. Autobahnanschluss des IKG über den Rastplatz wurde in den Projektgruppensitzungen diskutiert. Dies ist ggf. im Weiteren zu prüfen. Eigentumssituation Bis auf vorhandene Wirtschaftswege sind alle Flächen in privatem Eigentum. © Drees & Sommer Seite 12 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Umsiedlung erforderlicher Drittflächen Im Bereich der Entwicklungsfläche sind bestehende Betriebe, u.a. ein Gartenbaubetrieb, angesiedelt. Die ggf. erforderlichen Verfahren sind zu prüfen. Anschlussstelle Osterath Die Anschlussstelle Osterath ist wesentlich für den überregionalen Verkehr am Standort. Im Falle einer Realisierung des IKG ist die Erfordernis einer Aufweitung der Straßen und einer Neuordnung der Verkehrssituation zu prüfen. Abbildung 15: Übersicht Standorteigenschaften 4.5 Rahmenbedingungen der Entwicklung Der Entwurf zum aktuellen Regionalplan sieht zwei Teilflächen auf Meerbuscher Gemarkung vor (ASB-GE und GIB-Z3). Ziel der weiteren Entwicklung ist die Schaffung eine überregional bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandortes. Eine geordnete Entwicklungsstrategie für die Flächen kann in Form eines Interkommunalen Gewerbegebiets entwickelt werden. Für die Entwicklung wird als Grundsatz eine marktgerechte und abgestimmte Aufsiedlung unterstellt. Dieser Grundsatz führt auch in der zeitlichen Entwicklung von Erschließung und Vermarktung zu einer entsprechenden Einordnung der erforderlichen Querung der Autobahn A44. Die Entwicklung soll auf beiden Gemarkungen möglichst gleichzeitig begonnen werden, wobei keine Konkurrenzen entstehen sollen, sondern durch eine gezielte Strukturierung der Nutzungsarten ein marktgerechtes Angebot geschaffen werden. Dabei werden die angestrebten Ziele der beiden Städte bzgl. Nutzungen und Qualitäten berücksichtigt. In den Varianten wird unterstellt, dass die neue Umgehungsstraße in Krefeld, sowie Knoten Kölner Straße frühzeitig umgesetzt werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht auf der kompletten Länge einen zweispurigen Ausbau vor. In Abhängigkeit der Nutzungsstruktur und des Verkehrsaufkommens können teilweise vierspurige und signalisierte Kreuzungsbereiche und Straßenabschnitte entstehen. Es besteht Einigkeit, dass das Interkommunale Gewerbegebiet gemeinschaftlich und orientiert an der überregionalen Bedeutung entwickelt werden soll. 4.6 Abgrenzung Entwicklungsfläche Auf Basis der Analyse kann nachfolgend die Entwicklungsfläche definiert werden. Sie umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 121 ha Bruttofläche. Ihr Zuschnitt wird maßgeblich durch Abstandsflächen zur A44, der bauplanungsrechtlich festgesetzten Umgehungsstraße auf Krefelder Gemarkung sowie der Gemarkungsgrenze zur Stadt Willich definiert. Die südliche Grenze auf Meerbuscher Gemarkung ergibt sich aus den bisher abgegrenzten Flächen des Regionalplans. Als Abstandsfläche zur A44 wurde ein Wert von 40 m entsprechend Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) angenommen. Bezüglich der querenden Hochspannungsleitung wurden an dieser Stelle keine restriktiven Abstandsannahmen getroffen. Eine Unterbauung ist unter Beachtung der Bauhöhen möglich und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. © Drees & Sommer Seite 13 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Krefeld Ost Krefeld West Meerbusch Abbildung 16: Abgrenzung Entwicklungsfläche Die Entwicklungsfläche befindet sich nördlich und südlich der A44 und gliedert sich in drei zusammenhängende Flächen. Die nördlich der A44 gelegenen Flächen befinden sich auf Krefelder Gemarkung, die südlichen Flächen auf Meerbuscher Gemarkung. Mit der Anschlussstelle Osterath befindet sich ein Zugang zum überregionalen Verkehrsnetz in direkter Nähe der Entwicklungsfläche. Die Teilflächen umfassen folgende Flächengrößen: Teilfläche Flächengröße Krefeld West 45 ha Krefeld Ost 6 ha Meerbusch 70 ha Summe 121 ha Abbildung 17: Flächengrößen der Teilflächen © Drees & Sommer Seite 14 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5 Räumliches Strukturkonzept Im Rahmen der Projektgruppensitzungen wurden mehrere Strukturvarianten auf Vorlage von Drees & Sommer diskutiert. In den nachfolgenden Ausführungen werden die wesentlichen Varianten in Kürze dargestellt, erläutert und die Abwägungsergebnisse der Projektgruppe festgehalten. Eine detaillierte Auseinandersetzung wird anschließend für die konsensual begründete Vorzugsvariante dokumentiert. 5.1 Methodik: Definition von Strukturtypologien Zur Erarbeitung des Strukturkonzepts werden Grundstückscluster definiert, die sowohl Nutzungen als auch städtebauliche Strukturen widerspiegeln. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist die Gliederung in Grundstücksgrößen (Parzellierung). Unterschieden wird zwischen folgenden Strukturtypologien: Büro/wissensbasierte Dienstleistungen Handwerk u. Gewerbe Industriebtriebe/Produktion Logistik Soziale Infrastrukturen Kleinstruktur (< 1ha) X X Mittelstruktur (1-2,5 ha) X X X Großstruktur (2,5-10 ha) Megastruktur (>10 ha) X X X Abbildung 18: Strukturtypologien An dieser Stelle aufgeführt, in den Strukturvarianten jedoch nicht explizit verortet, werden soziale Infrastrukturen. Sie sind als Bestandteil einer nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung einzuordnen und stellen ein Qualitätskriterium dar. Der Punkt wurde in der Projektgruppensitzung angesprochen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass im Rahmen einer Fortschreibung der städtebaulichen Planungen dieser Aspekt einbezogen werden sollte. 5.2 Erläuterung Gewerbetypologien Zur städtebaulichen Erläuterung der Strukturtypologien wurden durch Drees & Sommer Typologie-Steckbriefe angelegt. Diese stellen die Parameter und beispielhafte Bautypen dar. Folgende Steckbriefe fassen die Zielsetzungen und Kennwerte für die Erarbeitung des Strukturkonzeptes zusammen. © Drees & Sommer Seite 15 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 19: Kleinstruktur: Büro Abbildung 20: Kleinstruktur: Gewerbe und Handwerk © Drees & Sommer Seite 16 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 21: Mittelstruktur: Industrie/Produktion Abbildung 22: Großstruktur: Industrie/Produktion © Drees & Sommer Seite 17 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 23: Megastruktur: Transportgewerbe © Drees & Sommer Seite 18 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5.3 Strukturvarianten Als Planungsansatz wurde auf die erarbeiteten Leitbilder zurückgegriffen. Diese wurden gemäß der Abstimmung in den Projektgruppensitzungen in vier Strukturvarianten (I-1, I-2, II, III) ausgearbeitet. Die Varianten unterscheiden sich zum einen in der inneren Erschließung, zum anderen in der Nutzungsverteilung. 5.3.1 Flächenstrukturen A-D Die Erarbeitung der Strukturvarianten erfolgt anhand folgender Flächenstrukturen: Abbildung 24: Abgrenzung Strukturbereiche A-D © Drees & Sommer Seite 19 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5.3.2 Strukturvariante I-1 Abbildung 25: Strukturvariante I-1 Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen: Merkmale         Hoher Anteil Büro / Dienstleitung analog des Business-Parks Mollsfeld an der Krefelder Straße (A Ost) Fokussierung auf Klein- und Mittelstrukturen sowie Büronutzungen auf Meerbuscher Gemarkung Erschließung des Strukturbereichs A West über eine Überbrückung der A44 (A West) Ansiedlung Logistikunternehmen auf Krefelder Gemarkung (B) Schaffung Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung Umgehungsstraße/Dohmenstraße Grünzug zwischen den Büronutzungen und den Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung /Trennung A West und A Ost) Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 6.100 Beschäftigte, davon rund 3.300 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (54 %) Verkehrsaufkommen insgesamt rund 18.200 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag (7 %) + - Entzerrung des Verkehrs auf der Umgehungsstraße durch westlichen Verkehrsknotenpunkt Überbrückung der A44 topographisch möglich - © Drees & Sommer hoher Büroanteil mit ungewisser Vermarktungsfähigkeit lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung Seite 20 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5.3.3 Strukturvariante I-2 Abbildung 26: Strukturvariante I-2 Die wesentlichen Unterschiede zu Strukturvariante I-1 sind folgende Merkmale: Merkmale      Reduzierung des Büroanteils Ausweitung des Gewerbe- und Handwerksanteils Verlegung des Grünzugs ostwärts, Beibehaltung der Trennung zwischen Gewerbe- und Handwerks- sowie Büronutzungen Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.100 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (36 %) Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.600 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag (8 %) + - angemessene Dimensionierung des Büroflächenanteils © Drees & Sommer - lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung Seite 21 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5.3.4 Strukturvariante II Abbildung 27: Strukturvariante II Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen: Merkmale      Erschließung des westlichen Teil des Strukturbereichs A über eine Unterführung der A44; eine Überbrückung der Autobahn ist an dieser Stelle aufgrund der topographischen Gegebenheiten unter den räumlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung nicht möglich Bildung einer Eingangssituation für das interkommunale Gewerbegebiet am Verkehrsknotenpunkt Haupterschließung Strukturbereich A (Unterführung)/Umgehungsstraße Beibehaltung des verringerten Büroanteils aus Strukturvariante I-2 und der ausgedehnten Flächen für Gewerbe- und Handwerk Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.200 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (35 %) Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.700 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag (8 %) + - eindeutige städtebauliche Eingangssituation des Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung verkürzte Anbindung von A West © Drees & Sommer - Unterführung ggf. kostenintensiver als Überbrückung Seite 22 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 5.3.5 Strukturvariante III Abbildung 28: Strukturvariante III Die wesentlichen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen: Merkmale       Erschließung des westlichen Teils des Strukturbereichs A über eine Unterführung der A44 Beibehaltung der grundsätzlichen Nutzungsverteilung aus der Strukturvariante II Neuordnung des Strukturbereichs A: Trennung von Klein- und Mittelstrukturen; Lokalisierung der Kleinstrukturen zwischen Mittelstrukturen und Büronutzungen (A Mitte); erschließungstechnische Trennung von Kleinstrukturen/Büronutzungen und Mittelstrukturen; Trennung der Nutzungen bzw. Gewerbe- und Handwerk durch einen Grünzug Erschließung der Kleinstrukturen und der Büronutzungen über die Krefelder Straße unter Querung des Grünzugs; Erschließung der Mittelstrukturen über die Unterführung A44 Beschäftigtenanzahl insgesamt rund 5.100 Beschäftigte, davon rund 1.800 Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (36 %) Verkehrsaufkommen insgesamt rund 15.500 Kfz-Fahrten/Tag (Quell- und Zielverkehr zusammen), davon rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag (9 %) + - eindeutige städtebauliche Eingangssituation des Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung optimierte Erschließungswege der Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung verkürzte Anbindung von A West © Drees & Sommer - Unterführung mutmaßlich kostenintensiver als Überbrückung Seite 23 © Drees & Sommer hoher Büroanteil mit ungewisser Vermarktungsfähigkeit lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und Handwerksnutzungen Meerbuscher Gemarktung - - - - Entzerrung des Verkehrs auf der Umgehungsstraße durch westlichen Verkehrsknotenpunkt Überbrückung der A44 topographisch möglich lange Anfahrtsweg zur Erreichung der Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung angemessene Dimensionierung des Büroflächenanteils Strukturvariante I-2 - - - Unterführung mutmaßlich kostenintensiver als Überbrückung - - eindeutige städtebauliche Eingangssituation des Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung verkürzte Anbindung von A West Strukturvariante II Unterführung mutmaßlich kostenintensiver als Überbrückung eindeutige städtebauliche Eingangssituation des Gewerbegebiets auf Krefelder Gemarkung optimierte Erschließungswege der Gewerbe- und Handwerksnutzungen auf Meerbuscher Gemarkung (lokales Klientel) verkürzte Anbindung von A West Strukturvariante III 5.4 - Strukturvariante I-1 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Empfehlung Vorzugsvariante Im Rahmen der Projektgruppensitzungen wurden alle Strukturvarianten diskutiert und in einem iterativen Prozess unter intensiver Beteiligung aller Akteure fortgeschrieben. Folgende zusammenfassende Darstellung fasst die Varianz der Strukturvarianten zusammen: Abbildung 29: Bewertung Strukturvarianten Seite 24 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Nachfolgend wird eine Empfehlung für die Strukturvariante III ausgesprochen. Folgende Gründe sprechen für diese Strukturvariante: 5.5 Etablierung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit landesweiter Bedeutung Verkürzte Anbindung der GIB-Flächen in A durch Unterführung A44 Flexibilität in Umfang und Ausweisung sowie Entwicklungszeitpunkt für die Fläche B (Option Anbindung an den Rastplatz Willich) aufgrund der direkten Anbindung an die Umgehungsstraße Bildung eines eindeutigen Eingangs zum Interkommunalen Gewerbegebietam am Knoten Kölner Strasse Zusammenlegung der Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzungen mit den lokalen Handwerks- und Gewerbestrukturen (A Ost und A Mitte) im Sinne der ASB GE - Darstellung Städtebaulich klar erkennbare Trennung zwischen hochwertigeren Nutzungen sowie städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen von den klassischen Industrie- und Gewerbestrukturen Erschließung und Ergänzung des Angebots Büro / Dienstleistungen auf Fläche D Schärfung des Standortprofils für das Interkommunale Gewerbegebiet Flächenbilanzierung Vorzugsvariante (Strukturvariante III) Zur Bilanzierung der Flächen wurde nachfolgende Gliederung verwendet: - Nettobauland (NBL) Infrastruktur o o o Haupterschließung Nebenerschließung zus. Infrastrukturflächen (u.a. öffentliche Retention) Die Summen für NBL sowie die verkehrliche Erschließung ergeben sich aus der flächenhaften Darstellung der Strukturvarianten. Als Ansatz für die Dimensionierung der zus. Infrastrukturflächen (z.B. Regenwasserbewirtschaftung) wurden in einzelnen Baufeldern Abschläge vom NBL vorgenommen. In Summe wird ein Abschlag von ca. 2% des BBL veranschlagt. Im Rahmen einer Fortschreibung der Planung müssen diese Ansätze verifiziert werden. © Drees & Sommer Seite 25 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Aus der vorgeschlagenen städtebaulichen Struktur des IKG A44 ergibt sich für die Vorzugsvariante (Strukturvariante III) folgende flächenhafte Bilanzierung nach Strukturbereichen: Flächenbilanz nach Strukturbereichen in m² gem. Flächenstrukturplan Strukturvariante III 800.000 700.000 600.000 122.000 500.000 400.000 300.000 581.000 42.000 200.000 12.000 100.000 176.000 223.000 B C 17.000 43.000 0 A NBL D Infrastruktur Abbildung 30: Flächenbilanzierung nach Strukturbereichen Vorzugsvariante Insgesamt summiert sich das NBL auf eine Fläche von ca. 102,3 ha (84% d. BBL) und die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen auf ca. 19,3 ha (16%). © Drees & Sommer Seite 26 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 6 Verkehrsuntersuchung Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden für die entwickelten Struktur- und Erschließungskonzepte (Varianten I-1, I-2, II und III) das jeweils zu erwartende Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden Verkehrsbelastungen im übergeordneten Straßennetz ermittelt. 6.1 Ermittlung des Verkehrsaufkommens Die Ermittlung des werktäglichen Verkehrsaufkommens für das Interkommunale Gewerbegebiet erfolgte für alle Varianten der Struktur- und Erschließungskonzepte jeweils differenziert nach Beschäftigten, Besuchern und Wirtschaftsverkehr. Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl wurden in Abstimmung mit der Projektgruppe folgende Annahmen zu Grunde gelegt:      120 Beschäftigte pro ha NBL bei Dienstleistung, 60 Beschäftigte pro ha NBL bei Gewerbe/Handwerk (Kleinstruktur), 40 Beschäftigte pro ha NBL bei Industrie/Produktion (Mittelstruktur), 20 Beschäftigte pro ha NBL bei Industrie/Produktion (Großstruktur), 10 Beschäftigte pro ha NBL bei Transportgewerbe (Megastruktur). Mit den Flächenangaben zu den einzelnen Varianten wurden somit die Beschäftigten je Strukturbereich bestimmt. Die Anzahl der Besucher und das Wirtschaftsverkehrsaufkommen (z.B. Ver- und Entsorgung) wurden mit üblichen Kennwerten in Bezug zur Beschäftigtenanzahl (z.B. Besucher pro Beschäftigtem und Tag) aus der Literatur (u.a. Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2006) und Projekten mit ähnlich gelagerten Fragestellungen ermittelt. Das Lkw-Aufkommen für die vorgesehene Transportgewerbefläche (Megastruktur) wurde mit speziellen Ansätzen für Speditionen und Betriebe der Warendistribution nach Wagner (Verkehrsentwicklung von Logistikansiedlungen, Abschätzung und regionalplanerische Bewertung, Hamburger Berichte zur Verkehrsplanung und Logistik, 2009) ermittelt. Für den MIV-Anteil wurden (auch unter Berücksichtigung der räumlichen Lage zur Haltestelle Görgesheide der U74 und U76) folgende Annahmen angesetzt:   80 % für Beschäftigte im Dienstleistungssektor, 95 % für Beschäftigte bei übrigen Nutzungen. Weitere Kennwerte wie Anwesenheitsfaktor und Pkw-Besetzungsgrad wurden ebenfalls aus der Literatur und Projekten mit ähnlich gelagerten Fragestellungen herangezogen. © Drees & Sommer Seite 27 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Für die betrachteten Varianten ergeben sich mit den vorgegebenen NBL-Flächen für die einzelnen Strukturbereiche und Nutzungen insgesamt 5.145 Beschäftigte bis 6.088 Beschäftigte. Variante I-1 Strukturbereich A Variante I-2 Variante II Variante III Nutzung NBL [ha] Beschäftigte [-] NBL [ha] Beschäftigte [-] NBL [ha] Beschäftigte [-] NBL [ha] Beschäftigte [-] Dienstleistung 21,7 2.608 9,5 1.140 9,5 1.140 9,5 1.140 Handwerk/Gewerbe 7,7 470 10,8 658 10,8 658 6,6 397 Industrie/Produktion 27,5 1.102 36,0 1.439 36,5 1.459 41,9 1.680 Transport 9,4 94 9,4 94 9,4 94 10,3 103 Industrie/Produktion 9,6 192 9,6 192 8,1 163 7,3 146 Dienstleistung 1,5 181 1,5 181 1,5 181 1,5 181 Handwerk/Gewerbe 7,9 472 7,9 472 7,9 475 7,9 475 Industrie/Produktion 11,4 457 11,4 457 12,9 515 12,9 515 Dienstleistung 4,3 512 4,3 512 4,3 512 4,3 512 101,0 6.088 100,3 5.145 100,8 5.197 102,2 5.149 B C D Gesamt Abbildung 31: Berechnung Beschäftigtenzahl Vorzugsvariante © Drees & Sommer Seite 28 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Das Kfz-Verkehrsaufkommen an Normalwerktagen (Ziel- und Quellverkehr zusammen) liegt je nach Variante zwischen 14.409 Pkw-Fahrten/Tag und 16.876 Pkw-Fahrten/Tag sowie rund 1.300 Lkw-Fahrten/Tag in allen Varianten. In der Vorzugsvariante III beträgt das gesamte werktägliche Kfz-Verkehrsaufkommen 15.532 Kfz-Fahrten/Tag. Variante I-1 Strukturbereich A B C D Variante I-2 Variante II Variante III Nutzung Pkw/Tag (Normalwerktag) Lkw/Tag (Normalwerktag) Pkw/Tag (Normalwerktag) Lkw/Tag (Normalwerktag) Pkw/Tag (Normalwerktag) Lkw/Tag (Normalwerktag) Pkw/Tag (Normalwerktag) Lkw/Tag (Normalwerktag) Dienstleistung 7.242 159 3.167 70 3.167 70 3.167 70 Handwerk/ Gewerbe 1.350 90 1.890 126 1.890 126 1.111 55 Industrie/ Produktion 3.035 199 3.964 261 4.018 263 4.616 302 Transport 202 609 202 609 202 609 221 669 Industrie/ Produktion 549 43 549 43 467 37 417 33 Dienstleistung 503 11 503 11 503 11 503 11 Handwerk/ Gewerbe 1.315 71 1.315 71 1.323 72 1.323 72 Industrie/ Produktion 1.258 81 1.258 81 1.417 91 1.417 91 Dienstleistung 1.422 32 1.422 32 1.422 32 1.422 32 16.876 1.295 14.270 1.304 14.409 1.311 14.197 1.335 Gesamt Abbildung 32: Berechnung Verkehrsaufkommen Vorzugsvariante 6.2 Verkehrsbelastungen im Straßennetz Für die richtungsbezogene Umlegung des Quell- und Zielverkehrs wurde aus dem Kfz-Verkehrsaufkommen an einem Normalwerktag zunächst die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage eines Jahres (DTV) bestimmt. Zudem wurde auf Grundlage der Pendlerstatistik (Pendlerquoten aller Gemeinden und Städte, IT.NRW, 2014) die räumliche Verteilung der Verkehre abgeleitet. © Drees & Sommer Seite 29 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 33: Orientierung und Herkunft des Quell- und Zielverkehrs (Grundlage: Pendlerstatistik, IT.NRW, 2014) Für die Verkehrsumlegung wurden letztendlich folgende Verteilungen für den Quell- und Zielverkehr zu Grunde gelegt:     5 % über Krefelder Straße (vor allem Verkehre von/nach Meerbusch), 25 % über die neue Ortsumgehung (u.a. Verkehre von/nach Krefeld, Grefrath, ...), 30 % über AS Osterath auf A44 in Richtung Westen (u.a. Verkehre von/nach Mönchengladbach, Krefeld, Viersen, Willich, Tönisvorst, ...), 40 % über AS Osterath auf A44 in Richtung Osten (u.a. Verkehre von/nach Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Duisburg, Essen, Köln, Dormagen, ...). Als zukünftige Verkehrsbelastung im Straßennetz ohne das Interkommunale Gewerbegebiet (PrognoseNullfall) wurden auf Grundlage der Straßenverkehrszählungen 2005 und 2010 sowie der Angaben aus dem Bebauungsplan Nr. 660 „Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner Straße bis zur Anrather Straße“ der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2006 folgende durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) angenommen:    12.000 Kfz/24h auf der Krefelder Straße bis zum Knotenpunkt mit der Otto-Hahn-Straße (Anbindung des Gewerbegebiets Mollsfeld) und der südlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath, 15.000 Kfz/24h auf der Krefelder Straße zwischen den beiden Rampen der Anschlussstelle Osterrath, 17.000 Kfz/24h auf der Ortsumgehung Fischeln ab der nördlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath. © Drees & Sommer Seite 30 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 34: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III © Drees & Sommer Seite 31 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Im Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld wird für die Ortsumgehung Fischeln eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 15.000 Kfz/Tag bis 20.000 Kfz/Tag angenommen. Für den PrognoseNullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet wurde hier daraus abgeleitet eine mittlere Verkehrsbelastung von 17.000 Kfz/Tag angenommen. Diese Verkehrsbelastung wird sich jedoch nur bei Realisierung der gesamten Ortsumgehung einstellen, bei der ausschließlichen Realisierung des Teilabschnitts bis zur Anrather Straße, der im Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Krefeld festgesetzt ist, wird die Verkehrsbelastung geringer sein. Abbildung 35: Veränderung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in der Variante III gegenüber dem PrognoseNullfall ohne das Interkommunale Gewerbegebiet © Drees & Sommer Seite 32 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Bei Umsetzung der Vorzugsvariante III steigt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der Krefelder Straße um rund 700 Kfz/24h (südlich der neuen Anbindung des Gewerbegebiets) bis 4.100 Kfz/24h (zwischen der südlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath und der neuen Anbindung des Gewerbegebiets an der Krefelder Straße). Der Abschnitt zwischen den beiden Rampen der Anschlussstelle Osterrath wird mit zusätzlich 6.100 Kfz/24h belastet. Auf der Ortsumfahrung Fischeln liegt die zusätzliche Verkehrsbelastung zwischen 4.300 Kfz/h und 8.100 Kfz/24h. Die höchste Verkehrsbelastung ist mit rund 25.100 Kfz/24h auf dem Abschnitt zwischen dem neuen Anschluss des Strukturbereichs D und der nördlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath zu erwarten. 6.3 Anforderungen an die Infrastruktur In der Vorzugsvariante III ist sowohl für die Krefelder Straße bis zur Anschlussstelle Osterrath als auch für die neue Ortsumgehung Fischeln ein zweistreifiger Ausbau (ein durchgehender Fahrstreifen je Richtung) ausreichend. Die Kfz-Verkehrsbelastungen (DTV) im übergeordneten Straßennetz erfordern zwischen der östlichen Anbindung des Strukturbereichs C an der Ortsumgehung Fischeln und dem Knotenpunkt mit der Otto-Hahn-Straße und der südlichen Rampe der Anschlussstelle Osterrath zusätzlich zu den beiden durchgehenden Fahrstreifen jedoch entsprechende Abbiegestreifen, insbesondere für Linksabbieger. Alle sechs Knotenpunkte im Zuge des übergeordneten Straßennetzes sind mit Lichtsignalanlagen auszuführen. © Drees & Sommer Seite 33 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 7 Baustufenplan Im Rahmen der Projektgruppensitzung wurden die wesentlichen Vorgaben zu einer zeitlich geordneten Umsetzung des IKG A44 besprochen. Dabei wurden folgende übergeordnete Festlegungen getroffen: - gleichzeitiger Beginn der Entwicklung und Vermarktung der Gewerbeflächen auf Gebiet beider Kommunen die Erschließung und Vermarktung von ersten Flächen erfolgt stufenweise im westlichen Bereich des Strukturbereichs A auf Meerbuscher Gemarkung stufenweise Entwicklung von Teilflächen in Strukturbereich B und C entlang der Umgehungsstraße Querung A44 gem. Variante III als Erschließungsachse in den einzelnen Entwicklungsstufen sollen jeweils unterschiedliche Strukturtypologien angeboten werden, um den Vermarktungsprozess nachhaltig zu gestalten Drees & Sommer hat unter den genannten Rahmenbedingungen die folgenden Entwicklungsstufen für die Vorzugsvariante erarbeitet. Eine zeitliche Abschätzung ist damit nicht verbunden. Folgende Darstellungen kennzeichnen die möglichen Entwicklungsstufen: Abbildung 36: Entwicklungsstufe 1a © Drees & Sommer Seite 34 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 37: Entwicklungsstufe 1b Abbildung 38: Entwicklungsstufe 2 © Drees & Sommer Seite 35 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 39: Entwicklungsstufe 3 © Drees & Sommer Seite 36 © Drees & Sommer - - - - - - - Bedingung: Umgehungsstra0e, Ausbau Knotenpunkt, Anschluss Krefelder Straße innere Erschließung d. jew. Flächenangebote ASB GE: Kleinstruktur (Büro) AB GE: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Mittelstruktur (Industrie/Produktion) GIB Z: Großstruktur (Industrie/Produktion) GIB Z: Megastruktur (Transportgewerbe) A B C Entwicklungsstufe 1a - - - - - Unterführung A44 Anbindung Strukturbereich A West innere Erschließung d. jew. Flächenangebote ASB GE: Kleinstruktur (Büro) AB GE: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Mittelstruktur (Industrie/Produktion) A B C Entwicklungsstufe 1b - - - - - innere Erschließung d. jew. Flächenangebote ASB GE: Kleinstruktur (Büro) AB GE: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Mittelstruktur (Industrie/Produktion) A B C Entwicklungsstufe 2 - - - - innere Erschließung d. jew. Flächenangebote ASB GE: Kleinstruktur (Büro) GIB Z: Kleinstruktur (Handwerk u. Gewerbe) GIB Z: Mittelstruktur (Industrie/Produktion) C D Entwicklungsstufe 3 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Abbildung 40: Zusammenfassung Entwicklungsstufen Seite 37 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht 8 Zusammenfassung Die Erarbeitung der Varianten zum Strukturkonzept erfolgte in enger Abstimmung mit den Städten Krefeld und Meerbusch. Ausgangssituation sind die vorliegenden Beschlüsse zur Prüfung eines Interkommunalen Gewerbegebiets und die Vorgespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf. In einem iterativen Prozess erfolgten im Dezember 2015 und Januar 2016 die Abstimmungen der Vorgaben, der Rahmenbedingungen und der konzeptionellen Darstellung. Der Standort an der A44 ist landes- und regionalplanerisch von übergeordneter Bedeutung und spielt als zukünftiges interkommunales Gewerbegebiet eine wichtige Rolle für die Gesamtentwicklung. Zudem ergeben sich aufgrund der Nachfragestrukturen und der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen aus Sicht beider Städte Anknüpfungspunkte und Synergien für die weitere Standortsicherung und -entwicklung. Das Strukturkonzept sieht vor, dass die bisherigen im Entwurf zum Regionalplan dargestellten Flächenpotentiale für GIB Z – Flächen auf die nördliche Seite der A44 ausgeweitet werden kann. Die landschaftsplanerische Untersuchung zeigt, dass ein Teil des bestehenden Grünzugs zugunsten der Entwicklung aufgegeben werden kann. Damit verbunden ist der übergeordnete Ansatz eine entsprechende Verkehrserschließung von Norden zu den südlichen GIB Z – Flächen sicher zu stellen. Mit der A44-Querung als Unterführung vom neuen Knoten Kölner Straße aus ist dies möglich. Damit werden gleichzeitig die Verkehrsströme der Industrie- und Gewerbeflächen gelenkt. Die bereits mit Bebauungsplan festgesetzte Umgehungsstraße mit dem entsprechenden Ausbau des Knotenpunkts Kölner Straße, eröffnet zudem aus regionalplanerischer Sicht eine sinnvolle und aus verkehrlicher Sicht machbare Entwicklung des Standortes. Das angestrebte Standortprofil des überregional bedeutsamen interkommunalen Gewerbegebietes kann durch die gestufte Entwicklung und die möglichst gleichzeitige Entwicklung marktgerechter Angebote erreicht werden. Damit kann eine große Flexibilität für die zukünftige Ansiedlung geschaffen werden. Die Vorüberlegungen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes unter Federführung eines Gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) bietet auch mit Blick auf die wirtschaftliche und gestufte Umsetzung eine große Chance den Standort mittel- und langfristig zu etablieren.      Überregionaler Bedarf zur Ansiedlung kann bedient werden Ein gemeinsamer Auftakt zum interkommunalen Gebiet kann erreicht werden Mit der Konzeption können die erforderlichen Angebotsstrukturen geschaffen werden und die verkehrliche Belastung kanalisiert werden. Kurz- und mittelfristige Flächennachfragen können bedient werden. Die angestrebten Qualitäten und Zielsetzungen können realisiert werden. © Drees & Sommer Seite 38 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Anlagenverzeichnis Erläuterung zum Vorgehen Analyse-Plan Abgrenzung Strukturbereiche Strukturvariante I-1 Strukturvariante I-2 Strukturvariante II Strukturvariante III © Drees & Sommer Seite 39 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Anlage Erläuterungen zum Vorgehen Bearbeitungsteam Zur Bearbeitung der Leistungsbausteine hat Drees & Sommer die Firma BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH Aachen für den Bereich der verkehrlichen Prognosen eingebunden. Projektgruppe Die Bearbeitung des Projekts erfolgte in enger Abstimmung mit den Akteuren der Verwaltung beider Städte. Nachfolgende Personen wurden in der Projektgruppe IKG A44 eingebunden: Name Herr Michael Assenmacher Herr Dr. Karl-Werner Böttges Herr Ekkehard Deußen Frau Silke Hauser Herr Norbert Hudde Herr Harald Kirsten Herr Eckart Preen Herr Elmar Klein-Hessling Herr Bernd Neffgen Herr Eckart Preen Frau Heike Reiß Herr Matthias Simons Frau Kirsten Steffens Herr Martin Altmann Herr Björn Sommer Herr Dr. Michael Baier Institution/Unternehmen Stadt Meerbusch Stadt Krefeld Stadt Meerbusch Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Stadt Krefeld Stadt Meerbusch Wirtschaftsförderung Krefeld Wirtschaftsförderung Krefeld Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Wirtschaftsförderung Krefeld Stadt Meerbusch Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Stadt Meerbusch Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH Terminlicher Ablauf Drees & Sommer wurde am 10.11.2015 von den beiden Städten Krefeld und Meerbusch zur Erarbeitung eines Strukturkonzepts für das geplante interkommunale Gewerbegebiet an der A44 beauftragt. Die Bearbeitung des Projekts durch Drees & Sommer erfolgte zwischen November 2015 und Januar 2016. In regelmäßigen Abständen wurden dazu Projektgruppensitzungen mit den genannten Vertretern abgehalten. © Drees & Sommer Seite 40 Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Ergebnisbericht Die wesentlichen Termine im Rahmen der Bearbeitung des Projekts waren: Termin 19.11.2015 08.12.2015 07.01.2016 22.01.2016 Inhalt Projektgruppensitzung / Kick-Off Projektgruppensitzung / Zwischenergebnisse und Konzept Projektgruppensitzung / Abstimmung Ergebnisse Abschließende Projektgruppensitzung / Endbericht Verwendete Unterlagen Im Vorfeld der Bearbeitung durch Drees & Sommer wurden bereits mehrere Studien zur Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets durchgeführt. Die Erarbeitung der Strukturkonzepte baut auf den gewonnen Erkenntnissen und grundsätzlichen konzeptionellen Vorgaben auf. Zu den wesentlichen, verwendeten Unterlagen zur Erarbeitung der Projektstudie gehören folgende Studien und Planwerke: Quelle Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Georg Consulting Städte Krefeld und Meerbusch Titel Interkommunales Gewerbegebiet A44 Gewerbeflächengutachten Krefeld Grobes Leitbild IKG A44 (Varianten) zur Abgrenzung von ASB GE und GIB - Flächen IHK Mittlerer Niederrhein Standortgutachten Krefeld IHK Mittlerer Niederrhein Standortgutachten Meerbusch Dr. Donato Acocella Gewerbeflächenentwicklungsplan für die Stadt Meerbusch 2030 Smeets Landschaftsarchitek- Interkommunales Gewerbegebiet A44: Möglichkeiten zur Sicherung ten Planungsgesellschaft mbH und Entwicklung des Regionalen Grünzugs im Rahmen der Planvorhabens Weiteres Amtliche Statistik, Ermittlungsgrundlagen Verkehrsprognosen Ergebnisbericht Der hiermit vorgelegte Ergebnisbericht führt die Ergebnisse der Bearbeitungsphase zwischen den Projektpartnern Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH und BSV Büro für Stadtund Verkehrsplanung Dr.-Ing Reinhold Baier GmbH zusammen. Er umfasst neben den analytischen und konzeptionellen Aussagen zur städtebaulichen Struktur (Drees & Sommer) auch eine Verkehrsuntersuchung (BSV) für das Interkommunale Gewerbegebiet. © Drees & Sommer Seite 41 (geplant) (geplant) S Übergang Wohnbebaung - Landschaft S Stadteingang Kreisverkehr Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 (geplant) Kö (geplant) lne ße tra rS Analyse-Plan LEGENDE Neue Erschließungstrasse 275 m Städtebauliche Mängel Gemarkungsgrenze Willich Städtebauliche Mängel Mögliche Nutzungskonflikte Neue Straßenführung Energieversorung / Oberleitungen Umgehungsstraße (geplant) Undefinierter Siedlungsrand Energieversorgung: Hochspannungsleitung 220 kV, Netzbetreiber: Amprion Energieversorgung: Hochspannungsleitung 380 kV, Netzbetreiber: Amprion regionale Grünverbindung ung ind Anb bahn o Aut Städtebauliche Potentiale Gute Anbindung an die Autobahn Stadteingang Begrünter Stadteingang klare städtebauliche Körnung, eindeutige Struktur fehlende Anbindung Autobahn 44 hohe städtebauliche Qualität: Business-Park Mollsfeld ng du n n i h b An toba Au klare Siedlungskante Kr efe lde ße tra rS Wald- und Wasserfläche Energieversorgung: Hochspannungsleitung 220 kV/380 kV, Netzbetreiber: Amprion Fehlen eines klaren Siedlungsrandes in Zusammenarbeit mit: Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 29.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-02 N Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Flächenstrukturen LEGENDE Abgrenzung Strukturbereiche B D C A West A Ost A Mitte in Zusammenarbeit mit: Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH BBL gesamt: ca. 121 ha Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 27.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-07 N Strukturbereich B BBL: ca.21 ha Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Strukturbereich C BBL: ca. 24 ha Strukturbereich D BBL: ca. 6 ha Flächenkonzept Strukturvariante I-1 LEGENDE Transportgewerbe (Logisitk): Megastruktur (ca. 10 ha) Industrie/Produktion: Großstruktur (2,5 - 5 ha) Industrie/Produktion: Mittelstruktur (1- 2,5 ha) Gewerbe u. Handwerk: Kleinstruktur (<1 ha) Dienstleistung/Verwaltung: Kleinstruktur (<1ha) Übergordnete Erschließung Haupterschließung Nebenerschließung Grünzug Grünfläche (Funktion: städtebauliche Trennung IKG/ Landschaft, z.T. Lärmschutz) Verkehrsknotenpunkt Abgrenzung Strukturbereiche in Zusammenarbeit mit: Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH BBL gesamt: ca. 121 ha Strukturbereiche A: BBL: ca. 70 ha Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 29.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-03 N Strukturbereich B BBL: ca.21 ha Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Strukturbereich C BBL: ca. 24 ha Strukturbereich D BBL: ca. 6 ha Flächenkonzept Strukturvariante I-2 LEGENDE Transportgewerbe (Logisitk): Megastruktur (ca. 10 ha) Industrie/Produktion: Großstruktur (2,5 - 5 ha) Industrie/Produktion: Mittelstruktur (1- 2,5 ha) Gewerbe u. Handwerk: Kleinstruktur (<1 ha) Dienstleistung/Verwaltung: Kleinstruktur (<1ha) Übergordnete Erschließung Haupterschließung Nebenerschließung Grünzug Grünfläche (Funktion: städtebauliche Trennung IKG/ Landschaft, z.T. Lärmschutz) Verkehrsknotenpunkt Abgrenzung Strukturbereiche in Zusammenarbeit mit: Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH BBL gesamt: ca. 121 ha Strukturbereiche A: BBL: ca. 70 ha Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 29.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-04 N Strukturbereich B BBL: ca.19 ha Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Strukturbereich C BBL: ca. 26 ha Strukturbereich D BBL: ca. 6 ha Flächenkonzept Strukturvariante II LEGENDE Transportgewerbe (Logisitk): Megastruktur (ca. 10 ha) Industrie/Produktion: Großstruktur (2,5 - 5 ha) Industrie/Produktion: Mittelstruktur (1- 2,5 ha) Gewerbe u. Handwerk: Kleinstruktur (<1 ha) Dienstleistung/Verwaltung: Kleinstruktur (<1ha) Übergordnete Erschließung Haupterschließung Nebenerschließung Grünzug Grünfläche (Funktion: städtebauliche Trennung IKG/ Landschaft, z.T. Lärmschutz) Verkehrsknotenpunkt Abgrenzung Strukturbereiche in Zusammenarbeit mit: Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH BBL gesamt: ca. 121 ha Strukturbereiche A: BBL: ca. 70 ha Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 29.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-05 N Strukturbereich B BBL: ca.19 ha Städtebauliches Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44 Strukturbereich D BBL: ca. 6 ha Strukturbereich C BBL: ca. 26 ha Flächenkonzept Strukturvariante III LEGENDE Transportgewerbe (Logisitk): Megastruktur (ca. 10 ha) Industrie/Produktion: Großstruktur (2,5 - 5 ha) Industrie/Produktion: Mittelstruktur (1- 2,5 ha) Gewerbe u. Handwerk: Kleinstruktur (<1 ha) Dienstleistung/Verwaltung: Kleinstruktur (<1ha) Übergordnete Erschließung Haupterschließung Nebenerschließung Grünzug Grünfläche (Funktion: städtebauliche Trennung IKG/ Landschaft, z.T. Lärmschutz) Verkehrsknotenpunkt Abgrenzung Strukturbereiche in Zusammenarbeit mit: Strukturbereich A Grünzug: BBL: ca. 3 ha BBL gesamt: ca. 121 ha Strukturbereich A West: BBL: ca. 47 ha Strukturbereich A Mitte: BBL: ca. 8 ha Strukturbereich A: BBL: ca. 70 ha Strukturbereich A Ost: BBL: ca. 11 ha Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH Habsburgerring 2 50674 Köln Telefon: +49 (0) 221 27079 - 5323 Telefax: +49 (0) 221 27079 - 5321 www.dreso.com M 1:2.500 in A0 Stand: 29.01.2016 Plan-Nr. 8246_07-765-07-06 N