Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.01.2016
Nr.
2309 /16/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.05.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
02.06.2016
Rat
02.06.2016
Betreff
Interkommunales Gewerbegebiet A44
Städtebauliches Strukturkonzept
Beschlussentwurf:
Für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, den Haupt- und Beschwerdeausschuss und den
Rat:
Das städtebauliche Strukturkonzept des interkommunalen Gewerbegebietes A 44 wird zur Kenntnis genommen.
Für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Strukturkonzeptes die weitere Entwicklung des
interkommunalen Gewerbegebietes voranzutreiben. Hierzu sind neben der Detaillierung des Strukturkonzeptes auch die Erarbeitung eines landesplanerischen Vertrages sowie die Findung einer Organisationsform für ein gemeinsames Kommunalunternehmen maßgebend.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2309 /16/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Thema Interkommunales Gewerbegebiet bzw. das zugehörige Strukturkonzept ist im Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung am 17. Februar 2016 behandelt worden. Als ein Ergebnis der Diskussion
bleibt festzuhalten, dass die Beratungen im Ausschuss als "erste Lesung" des Strukturkonzeptes zu werten sind und über das Konzept in den politischen Gremien weiter beraten werden soll. Darüber hinaus
wird die Begründung der Vorlage um Aussagen zur interkommunalen Zusammenarbeit und Finanzierung
des Projektes ergänzt.
Ausgangslage
Die Region Düsseldorf/Mittlerer Niederrhein hat bereits bei der Aufstellung des Gewerbeflächenmobilisierungskonzeptes Anfang der 90er Jahre einen Bereich beiderseits der A 44 als regional bedeutsamen
Standort für eine Gewerbe- und Industrieansiedlung festgelegt. Dieser regional bedeutsame Standort
umfasste sowohl Flächen nördlich als auch südlich der A 44 auf den Gebieten der Städte Krefeld, Meerbusch und Willich. Das Gebiet wurde nach dem einstimmigen Votum der Region in das Verfahren zur
Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes 1999 (GEP 99) eingebracht und schon damals als gemeinsam zu entwickelndes interkommunales Gewerbegebiet berücksichtigt (Zielsetzung: Ziff. 1.3 - Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen). Die Fläche bot sich als überregional bedeutsamer Gewerbeund Industrieansiedlungsbereich hervorragend für die Ansiedlung zukunftsorientierter und qualitativ
hochwertiger Wirtschaftsbetriebe an. Über die Flughafenbrücke sind der Flughafen und die Messe Düsseldorf innerhalb einer Zeitspanne von max. 15 Minuten zu erreichen. Mit der Haltestelle „Görgesheide“
ist das Gebiet an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen.
In einer gemeinsamen Beschlussfassung im Jahre 2013 der Räte der Städte Krefeld, Meerbusch und Willich wurde die Darstellung dieses, bisher nur textlich beschriebenen interkommunalen Gewerbegebietes
im Regionalplanentwurf für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschlossen. Dabei wurde explizit darauf
hingewiesen, dass die Umsetzung des im Regionalplanentwurf enthaltenen überregional bedeutsamen
Gewerbegebietes nur interkommunal durchsetzbar ist.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses von 2013 sind zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden. Zum einen
handelt es sich um die Arbeit des Büros ´Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen´, die sich mit Strukturdaten, Flächenbedarf und Flächenbestand sowie der Flächenprofilierung befasst. Zum anderen ist das Gutachten des Büros ´Landschaftsarchitekten Smeets´ zu nennen, welches Möglichkeiten zur funktionalen
Entwicklung des regionalen Grünzuges auf Krefelder Stadtgebiet in Vereinbarkeit mit dem Gewerbegebiet
zum Gegenstand hat. Die Gutachten sind als Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 beigefügt.
Im Entwurf des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (August 2014), der im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens offenlegt wurde, ist erstmalig zeichnerisch eine ca. 83 ha (brutto) große Fläche
südlich der A 44, jedoch nur auf Meerbuscher Stadtgebiet als Gewerbe- und Industriebereich und im östlichen Teilbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe darstellt. Darüber hinaus gehende Flächen bzw. Bedarfe auf Krefelder Stadtgebiet wurden seitens der Regionalplanungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Offenlage des Planes nicht gesehen.
Des Weiteren ist die Stadt Willich aufgrund der Zuweisung größerer gewerblicher Flächenreserven im
Regionalplanentwurf im Bereich ihres Gewerbegebietes `Münchheide` nicht mehr vordringlich an einer
Konzeptentwicklung für ein Interkommunales Gewerbegebiet im Sinne der Beschlussfassung aus dem
Jahre 2013 interessiert. Die Städte Krefeld und Meerbusch haben sich aber die weitere interkommunale
Zusammenarbeit versichert. In beiden Städten sind die verfügbaren Flächenreserven sehr gering bzw.
tendieren insbesondere in Meerbusch gegen „Null“.
Die Stadt Krefeld hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Offenlage zum Regionalplan Düsseldorf angeregt, den Bereich zwischen K-Bahn und Willicher Straße in einer Größe von 60 bis 70 ha (brutto) als
Gewerbe- und Industriebereich ergänzend darzustellen. Diese Flächendarstellung ist nach Ausführungen
des Krefelder Gewerbeflächengutachtens für den notwendigen Strukturwandel dringend erforderlich.
Begründung
Seite 3
Zwischenzeitlich ist seitens der Regionalplanungsbehörde die Notwendigkeit der Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes auf dem Gebiet beider Kommunen, also auch auf Krefelder Stadtgebiet,
anerkannt worden. Die Regionalplanungsbehörde hält allerdings die Schließung eines landesplanerischen
Vertrages nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) für erforderlich, um nochmals in verbindlicher Form die
interkommunale Zusammenarbeit zwischen den zwei Städten und die gemeinsame Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes zu bekräftigen. Ebenso ist die stufenweise Entwicklung des Gebietes in geeigneter Form darzustellen.
Zur Positionierung der Flächen und als Grundlage für den landesplanerischen Vertrag ist ein Strukturkonzept vom Fachbüro Drees und Sommer entwickelt worden (siehe Anlage Nr. 3). Dieses soll als kommunale Arbeits-und Argumentationsgrundlage in den Gremien und Arbeitskreisen der Regionalplanung dienen.
Dabei wird insbesondere auf eine Entwicklung des Gesamtgebietes in Baustufen Wert gelegt werden, die
jeweils in städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht tragfähig ausgebildet werden müssen.
Chancen des interkommunalen Gewerbegebietes A44
1.
Der Standort zeichnet sich durch eine hohe Lagegunst aus, ist attraktiv und wirtschaftsgeographisch optimal gelegen. Er bietet sich als überregional bedeutsamer Gewerbestandort mit großflächigem
und vielfältigem Angebot an. Die Nähe zum Flughafen Düsseldorf, zur Anschlussstelle MeerbuschOsterath der A 44 sowie die unmittelbare Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr sind hierbei zu benennen.
2.
Der geplante Flächenzuschnitt liegt weitgehend restriktionsfrei außerhalb von Wasser- und
Landschaftsschutzgebieten und hat einen großen Abstand zu empfindlichen Nutzungen wie dem Wohnen.
3.
Da sich die wirtschaftliche und politische Lage zunehmend sehr schnell ändert, entstehen immer
neue akute Prioritäten in der kommunalen Politik. Die Märkte sind dabei in ihrer Entwicklung schwer
vorhersehbar. Der Druck neue Arbeitsplätze zu schaffen, wird wachsen. Eine,, Bereitstellung benötigter
Bedarfsflächen bzw. deren Entwicklung an anderen Stellen würde in dieser Situation – sofern überhaupt
innerhalb der kommunalen Grenzen noch möglich – vielerorts zu einer weiteren flächengreifenden Zersiedlung, Versiegelung und dem Verlust von Freiräumen und deren Vernetzung führen.
Um dem nachhaltig entgegenzuwirken, soll im Sinne der Landesplanung für die Entwicklung raumverträglicher Lösungen freiwillige interkommunale und nachhaltige Kooperationen eröffnet werden. So können für die dynamischen Wachstumsbereiche der Partnerstädte geeignete Entwicklungsflächen auf der
Basis stadtregionaler, räumlicher Zielbilder identifiziert werden.
4.
Das qualitativ hochwertige Umfeld, im Bereich eines planerisch abgesicherten, regionalen Grünzuges, ermöglicht zukünftig eine sehr gute räumliche Identifikation und somit die Schaffung einer
´hochwertigen Adresse´ für die zukünftigen Gewerbetreibenden. Beabsichtigt ist ein hohes StandortImage, welches über die Stadtgrenzen hinaus einen wiedererkennbaren Bekanntheitsgrad erreichen soll.
5.
Unter Beachtung der aktuellen hohe Exportquote, des hohen Technologiestandard v. a. im Maschinenbau sowie in der Textil-, Chemie- und Stahl-Erzeugung können qualifizierte Arbeitsplätze angeboten werden.
6.
Die umliegenden Wohnstandorte zeichnen sich durch einen hohen und vielfältigen Wohnwert
aus. In der direkten Umgebung beider Partnerkommunen grenzen dabei besonders bevorzugte Wohnanlagen an. Das in den beteiligten Städten angebotene hervorragende kulturelle Angebot wirbt, ebenso wie
die vielfältigen Freizeit- und Sportangebote, für ein arbeitsplatznahes Wohnen zukünftiger Arbeitgeber
und Arbeitnehmer.
Begründung
Seite 4
7.
Über eine effektive Vermarktungs- und Organisationsstruktur mit direkten Ansprechpartnern
und dem Zugriff auf zentrale Entscheidungsträger können im neuen Gewerbegebiet Genehmigungsabläufe optimiert werden.
Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44
Das Büro Drees und Sommer hat zur Überprüfung der Machbarkeit und zur weiteren Diskussion eine
erste städtebauliche Vorstellung sowie ein mögliches Standortprofil des Interkommunalen Gewerbegebietes in Form eines Strukturplanes entwickelt. Hierbei ist gleichzeitig eine mögliche Entwicklung des
Gewerbegebiets in mehreren Bauabschnitten berücksichtigt worden. Die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes soll nicht ausschließlich auf Meerbuscher Stadtgebiet gegenüber des vorhandenen Gewerbegebietes Mollsfeld erfolgen, um einen einzigen gebündelten verkehrlichen Erschließungsknoten für das gesamte Gebiet zu vermeiden. Eine derartige Planung würde standortprägende Adressbildungen in den zukünftigen unterschiedlichen Gewerbegebietszonen verhindern.
Die Haupterschließung soll von der geplanten Ring-/ Erschließungsstraße südwestlich von Fischeln (Umgehungsstraße) mit Unterführung der Autobahn erfolgen. Sie dient der Anbindung der südwestlichen
Flächen des `Gewerbe- und Industriebereiches` und ermögliche eine autarke Erschließung für den LKWVerkehr der hier anzusiedelnden eher größeren Betriebsformen.
Über die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte ist eine sachgerechte Verteilung und Nachbarschaftsbildung der Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollen auf den jeweiligen Clustern jeweils unterschiedliche
Unternehmensgemeinschaften, z. B.: wissensbasierte Dienstleistungen, Energie und Umwelt, Kreativwirtschaft, Produktion und Anlagentechnologie, Zulieferbetriebe oder Mobilität und Logistik bevorzug angesiedelt werden. Ein entsprechendes mögliches Schema wird im Gutachten aufgezeigt. Insgesamt wird
eine Arbeitsplatzzahl von über 5.000 angestrebt.
Die Gesamtgröße des Interkommunalen Gewerbegebietes erscheint angesichts einer Gewerbefläche von
landesweiter Bedeutung als bedarfsgerecht und angemessen. Das Interkommunale Gewerbegebiet ist
Ausdruck dafür, dass in den Städten Meerbusch und Krefeld der starke Wille zu einer Zusammenarbeit
über Gemeindegrenzen hinweg besteht. Eine gemeinsame Ausweisung benötigter Bedarfsflächen wirkt v.
a. einer weiteren flächengreifenden Zersiedlung an anderen Standorten entgegen. Das Interkommunale
Gewerbegebiet bietet die große Chance einer überregionalen Ausrichtung und die Option den Bedarf an
Gewerbe- und Industrieflächen dort auf längere Sicht zu decken. Demgemäß sind im weiteren Verfahren
Standards zu definieren, die dieser Ausrichtung gerecht werden.
Die Fertigstellung der beiden Gutachten und das vorliegende Strukturkonzept ist Anlass, die gemeinsame
Position bei diesem Projekt zu verdeutlichen bzw. den politischen Willen zur Umsetzung des Interkommunalen Gewerbegebietes zu bekräftigen.
Es wird betont, dass die Besetzung der Gremien des interkommunalen Gewerbegebietes je zur Hälfte mit
Vertretern aus den beiden Kommunen Meerbusch und Krefeld erfolgt. Kosten und Einnahmen werden
zwischen den beiden Städten geteilt.
In einem nächsten Schritt werden der Entwurf eines landesplanerischen Vertrages sowie der erste Entwurf eines Gesellschaftervertrages erarbeitet. Als Basis der Zusammenarbeit zwischen den beiden Städten wurde 2013 durch einen gemeinsam beauftragten Wirtschaftsprüfer die Gründung eines selbständigen gemeinsamen Kommunalunternehmens (GKU) im Sinne der §§ 114 a Gemeindeordnung NRW (GO
NRW), 27 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) empfohlen. Hierzu soll im Weiteren noch ein ergänzendes Gutachten unter Berücksichtigung der aktuell absehbaren Rahmenbedingungen beauftragt werden. Durch den Abschluss eines öffentlich - rechtlichen landesplanerischen Vertrags
im Sinne von § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 54 Verwaltungsverfahrensgesetzt NRW (VwVfG
NRW) soll die regionale bzw. Landesbedeutung des interkommunalen Gewerbegebietes unterstrichen
werden.
Begründung
Seite 5
Das Interkommunale Gewerbegebiet soll in erster Linie ein Flächenangebot für Dienstleistungsunternehmen und mittelgroße Gewerbebetriebe aus der Region darstellen. Es ist vorgesehen, dass in einem weiteren Gutachten Vorschläge für Betriebsformen unterbreitet werden.
Diese Vorlage wird beiden Stadträten zur Beschlussfassung vorgelegt.