Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
311 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:53
Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015) Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015) Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015) Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015) Verwaltungsvorlage (Abwassergebühren 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 311 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.11.2015 Nr. 2143 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Betriebsausschuss Stadtentwässerung 10.12.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Abwassergebühren 2015 Beschlussentwurf: Die überarbeitete Abwassergebührenkalkulation für das Veranlagungsjahr 2015 wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2143 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund von mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren und der daraus resultierenden gebührenrechtlichen Verpflichtung, das Kostenüberschreitungsverbot nicht zu verletzen, mussten die Abwassergebühren für das Veranlagungsjahr 2015 neu kalkuliert werden. Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Aufgrund einer notwendigen Kostenreduzierung in verschiedenen Bereichen und der Berücksichtigung von kostenmindernden Gebührenüberdeckungen aus dem Veranlagungsjahr 2012 können die Gebührensätze auch bei reduzierten Mengen konstant gehalten werden. In der überplanten Gebührenkalkulation 2015 sind folgende Änderungen berücksichtigt: • Betriebsführungsentgelt Das Betriebsführungsentgelt wurde neu berechnet. Als wesentlicher Punkt musste der Anteil der hoheitlichen Aufgaben aus dem Betriebsführungsentgelt heraus gerechnet und die Preisgleitklausel angepasst werden. Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz 2015 (9.523 T€) reduziert sich das ansatzfähige Betriebsführungsentgelt für das Veranlagungsjahr 2015 auf 8.381 T€. • Personalkosten Mit dem Ratsbeschluss vom 18.06.2015 wurde die Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld beschlossen. Am 01.10.2015 haben die betroffenen Mitarbeiter Ihren Dienst im neuen Aufgabenbereich begonnen. Die Personalkosten ab dem 01.10.2015 wurden in die Gebührenkalkulation neu übernommen. • Betriebskosten der Kläranlage Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage wurde für den Zeitraum 2014 bis einschließlich 2017 mit Vertrag vom 22.04.2013 eine neue Festpreisvereinbarung getroffen. Die zugrunde liegende LSP-Kalkulation enthält einen 3%-igen Wagniszuschlag, der gebührenrechtlich in dieser Höhe nicht ansatzfähig ist. Aufgrund der nur 4-jährigen vertraglichen Bindungsfrist ist gebührenrechtlich nur maximal ein Wagniszuschlag von 1% ansatzfähig. Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz 2015 (28.837 T€) reduzieren sich die ansatzfähigen Betriebskosten der EGK für das Veranlagungsjahr 2015 auf 28.277 T€. • Kalkulatorische Abschreibung und Zinsen Grundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen war bisher ein Zinssatz von 7%. Dieser ist gebührenrechtlich nicht mehr zulässig. Die Gerichte orientieren sich jährlich an den Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Einrichtungen seit 1955 (für 50 Jahre). Auf Basis der Daten der Deutschen Bundesbank ergibt sich für das Jahr 2015 ein zulässiger Zinssatz von 6,69%, inklusive eines zulässigen Sicherheitszuschlages von 0,5%. Begründung Seite 3 Durch die getätigten Investitionen erhöht sich das betriebsnotwendige Vermögen und damit die Basis für die Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen. Der Gebührenbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung 2015 im Bereich der kalkulatorischen Kosten reduziert sich von 22.813 T€ auf 22.054 T€. • Ergebnis der Nachkalkulation 2012 Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW ist für jedes abgelaufene Veranlagungsjahr eine Nachkalkulation aufzustellen. Sich dabei ergebende Überschüsse sind dem Gebührenzahler innerhalb der folgenden vier Jahre gut zu schreiben. Sofern sich eine Unterdeckung ergibt, kann diese in den nächsten vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden. Die endgültige Nachkalkulation für das Jahr 2012 hat im Schmutzwasserbereich eine Überdeckung von rd. 1.738 T€ ergeben. Beim Niederschlagswasser/Grundwasser ergab sich ebenfalls eine Überdeckung von rd. 1.050 T€. Bei der Gebührenkalkulation 2015 wurden von der Gesamtüberdeckung im Bereich des Schmutzwassers (1.738 T€) anteilig 203 T€ kostenmindernd eingesetzt. Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwasser (3,50 €/m³) kann dadurch konstant gehalten werden. Der verbleibende Rest (1.535 T€) wird bei der Kalkulation für das Veranlagungsjahr 2016 ebenfalls kostenmindernd eingesetzt werden. Auch im Bereich des Niederschlagswassers/Grundwassers führte der anteilige kostenmindernde Ansatz der Überdeckung 2012 von 533 T€ zu konstanten Gebührensätzen für den Erhebungszeitraum 2015 (Niederschlagswasser: 0,95 €/m²/Jahr, Grundwasser: 1,36 €/m³). Auch hier wird der verbleibende Rest (516 T€) bei der Kalkulation für das Veranlagungsjahr 2016 ebenfalls kostenmindernd eingesetzt werden. • Schmutzwassermenge Entgegen der ursprünglichen Planung für das Jahr 2015 wird die erwartete Schmutzwassermenge (12.560 Tm³) nicht erreicht werden. Stattdessen geht die überarbeitete Planung noch von einer Gesamtschutzwassermenge von 12.377 Tm³ aus. Auch im Bereich des Niederschlagswassers wird die Planzahl der angeschlossenen Grundstücksflächen nicht erreicht. Statt ursprünglich 17.572 m² ist von einer Fläche von 17.264 m² auszugehen. Für das Jahr 2015 ergeben sich danach folgende unveränderte Gebührensätze: Schmutzwasser: 3,50 €/m³ Niederschlagswasser: 0,95 €/m²/Jahr Grundwasser: 1,36 €/m³ Begründung Seite 4 Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage.