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Archiv (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
255 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:53
Archiv (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14) Archiv (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14) Archiv (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.08.2016 Nr. 2961 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/Mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Bezirksvertretung Oppum-Linn 27.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Oppum-Linn nimmt die 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – im Bereich Glindholzstraße 14 zur Kenntnis. II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 2. vereinfachten Änderung geändert. b) Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. Den Stellungnahmen wird teilweise gefolgt. c) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. d) Der Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 632/I – zwischen Hafenbahn, Glindholzstraße, Crön und Maybachstraße – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 1