Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.10.2016
Nr.
3276 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
08.11.2016
Betreff
Erhöhung der Zügigkeit im Bildungsgang "Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik" gemäß APO-BK,
Anlage A1 auf 2 Züge rückwirkend zum 01.08.2016 am Berufskolleg Uerdingen
Beschlussentwurf:
Die Zügigkeit des BIldungsgangs "Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik" gemäß APO-BK, Anlage
A1 am Berufskolleg Uerdingen wird rückwirkend zum 01.08.2016 auf zwei Züge erhöht.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3276 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das regionale Angebot an betrieblichen Ausbildungsstellen für Elektroniker/innen ist weiterhin auf hohem Niveau.
Im Berufskolleg Uerdingen sind in der ersten Jahrgangsstufe dieses Bildungsgangs zwischenzeitlich 34
Schülerinnen und Schüler angemeldet.
Eine rückwirkende Erhöhung der Zügigkeit zum 01.08.2016 auf zwei Züge ist daher notwendig.
Der Bildungsgang wird am Berufskolleg Uerdingen dreieinhalbjährig in Teilzeit geführt.
Die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen zur Erhöhung der Zügigkeit sind am Berufskolleg Uerdingen gegeben.
Auf den Schulträger kommen durch die Erhöhung der Zügigkeit keine zusätzlichen Kosten zu.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung hat die Stadt Düsseldorf folgende Einwände gegen die Erhöhung
der Zügigkeit erhoben:
"In diesem Bildungsgang konnte das Heinrich-Hertz-Berufskolleg in den letzten beiden Jahren die Zügigkeit wieder von zwei auf die genehmigten drei Züge erhöhen. Es wird befürchtet, dass durch die Erhöhung der Zügigkeit in Krefeld die Zahlen in Düsseldorf wieder zurück gehen werden."
Sollten noch weitere Einwände gegen die Erhöhung der Zügigkeit eingehen, werden diese in der Sitzung
mündlich bekannt gegeben.
Die Agentur für Arbeit Krefeld befürwortet die Erhöhung der Zügigkeit in diesem Bildungsgang.