Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:54
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 282 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.04.2016 Nr. 2674 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Oppum-Linn 14.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße –, Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse Beschlussentwurf: I. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – wird eingestellt. Der einleitende Beschluss soll aufgehoben werden. II. Die Bezirksvertretung Oppum nimmt die Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2674 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Oppum das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße –, in dem Bereich der ehemaligen Kreuzkirche und der Schönwasserschule einzustellen und empfiehlt den gefassten einleitenden Beschluss aufzuheben. Anlass und Ziele der Bauleitplanverfahren, Verfahrensstand Das Plangebiet betrifft die Grundstücke der ehemaligen Kreuzkirche, Thielenstraße 34 und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Schönwasserschule, Thielenstraße 40, sowie das ehemalige Hausmeisterhaus der Schule. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m2. Auf dem Kirchengrundstück befinden sich das als Ziegelbau in den 50er Jahren errichtete Kirchengebäude der „Kreuzkirche“, sowie das ehemalige Pfarrhaus. Die Kreuzkirche ist inzwischen zum Baudenkmal erklärt worden, weil sie als historisches Dokument für den Krefelder Stadtteil Oppum gilt. Sie ist am 06.03.2013 in die Denkmalliste aufgenommen worden. Bei dem Pfarrhaus handelt es sich um ein zweigeschossiges Backsteingebäude, das an der einen Seite an die Kirche anschließt und an der anderen Seite auf der Grundstücksgrenze an das ehemalige Hausmeisterhaus der Grundschule, ein ebenfalls zweigeschossiges Backsteingebäude, angrenzt. Im von der Straße abgewandten Bereich liegt der alte Pfarrgarten mit reichem Baumund Gehölzbestand. Östlich grenzt das Gelände der Schönwasserschule mit einer Turnhalle an. Das Hauptgebäude sowie die Turnhalle sind zweigeschossig und ebenfalls als Ziegelbauten errichtet. Auf dem Schulgelände befinden sich vor allem in den Randbereichen zahlreiche Bäume. Die Freiflächen sind überwiegend versiegelt. Das Umfeld ist geprägt von Wohnbebauung. Südlich der Thielenstraße liegen ein Kindergarten und eine Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft der evangelischen Kirche. Der Innenbereich zwischen Thielen- und Schlosserstraße westlich der Schönwasserschule ist von Gartennutzung und einzelnen kleinen Garagenhöfen geprägt. Durch den Bebauungsplan Nr. 766 sollten die überbaubaren Flächen nur so weit im Innenbereich festgesetzt werden, dass das vorhandene Kirchengebäude davon erfasst wird, aber nicht die Möglichkeit der Bebauung des Innenbereichs mit Wohngebäuden. Ziel des Bebauungsplans Nr. 766 sollte sein, durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung des Grundstücks der ehemaligen Kreuzkirche zu schaffen, eine Folgenutzung für das ehemalige Hausmeisterhaus zu sichern und die planungsrechtliche Sicherung des Bereichs Schönwasserschule als Gemeinbedarfsfläche zur Abrundung des Bebauungsplangebietes. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 17.02.2011, nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 19.01.2011, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – beschlossen. Einstellung der Bauleitplanverfahren Am 20.04.2016 erreichte die Verwaltung ein Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Krefeld-Oppum, in dem mitgeteilt wurde, dass in der Sitzung des Presbyteriums am 18.04.2016 beschlossen wurde, die Änderung der Nutzungen der Grundstücksflächen Thielenstraße 29, 31, 34 und 36 nicht mehr weiter zu verfolgen und der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zurückzuziehen. Begründung Seite 3 Die angestrebte und künftige Nutzung der Flächen entspricht der Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 1. Änderung, der für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche ausweist. In den vorhandenen Räumlichkeiten soll die Betreuung der angrenzenden Schule stattfinden, das Jugendzentrum „KAGAWA“ soll in das Kirchengebäude umziehen und erhalten bleiben. Damit ist sichergestellt, dass die Nutzung der Allgemeinheit dient und eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 766 ist für beide Teilflächen städtebaulich nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher den gefassten Beschluss aufzuheben und dieses Verfahren einzustellen. Nach Einstellung des Verfahrens gilt weiterhin der seit dem 10. 08.1968 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12 – beiderseits Hans-Böckler-Straße –. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 766 beigefügt.