Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:54
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.04.2016
Nr.
2674 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Oppum-Linn
14.06.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße –,
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Beschlussentwurf:
I.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 766 – zwischen Thielenstraße
und Schlosserstraße – wird eingestellt. Der einleitende Beschluss soll aufgehoben werden.
II.
Die Bezirksvertretung Oppum nimmt die Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2674 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Oppum das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan
Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße –, in dem Bereich der ehemaligen Kreuzkirche und der Schönwasserschule einzustellen und empfiehlt den gefassten einleitenden Beschluss aufzuheben.
Anlass und Ziele der Bauleitplanverfahren, Verfahrensstand
Das Plangebiet betrifft die Grundstücke der ehemaligen Kreuzkirche, Thielenstraße 34 und der
städtischen Gemeinschaftsgrundschule Schönwasserschule, Thielenstraße 40, sowie das ehemalige Hausmeisterhaus der Schule. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche
von ca. 6.500 m2.
Auf dem Kirchengrundstück befinden sich das als Ziegelbau in den 50er Jahren errichtete Kirchengebäude der „Kreuzkirche“, sowie das ehemalige Pfarrhaus. Die Kreuzkirche ist inzwischen
zum Baudenkmal erklärt worden, weil sie als historisches Dokument für den Krefelder Stadtteil
Oppum gilt. Sie ist am 06.03.2013 in die Denkmalliste aufgenommen worden.
Bei dem Pfarrhaus handelt es sich um ein zweigeschossiges Backsteingebäude, das an der einen
Seite an die Kirche anschließt und an der anderen Seite auf der Grundstücksgrenze an das ehemalige Hausmeisterhaus der Grundschule, ein ebenfalls zweigeschossiges Backsteingebäude,
angrenzt. Im von der Straße abgewandten Bereich liegt der alte Pfarrgarten mit reichem Baumund Gehölzbestand. Östlich grenzt das Gelände der Schönwasserschule mit einer Turnhalle an.
Das Hauptgebäude sowie die Turnhalle sind zweigeschossig und ebenfalls als Ziegelbauten errichtet. Auf dem Schulgelände befinden sich vor allem in den Randbereichen zahlreiche Bäume.
Die Freiflächen sind überwiegend versiegelt. Das Umfeld ist geprägt von Wohnbebauung. Südlich
der Thielenstraße liegen ein Kindergarten und eine Jugendfreizeiteinrichtung in Trägerschaft der
evangelischen Kirche.
Der Innenbereich zwischen Thielen- und Schlosserstraße westlich der Schönwasserschule ist von
Gartennutzung und einzelnen kleinen Garagenhöfen geprägt. Durch den Bebauungsplan Nr. 766
sollten die überbaubaren Flächen nur so weit im Innenbereich festgesetzt werden, dass das vorhandene Kirchengebäude davon erfasst wird, aber nicht die Möglichkeit der Bebauung des Innenbereichs mit Wohngebäuden.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 766 sollte sein, durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung des Grundstücks der ehemaligen Kreuzkirche zu schaffen, eine Folgenutzung für das ehemalige Hausmeisterhaus zu sichern und die
planungsrechtliche Sicherung des Bereichs Schönwasserschule als Gemeinbedarfsfläche zur Abrundung des Bebauungsplangebietes.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 17.02.2011, nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 19.01.2011, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 766 – zwischen Thielenstraße und Schlosserstraße – beschlossen.
Einstellung der Bauleitplanverfahren
Am 20.04.2016 erreichte die Verwaltung ein Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Krefeld-Oppum, in dem mitgeteilt wurde, dass in der Sitzung des Presbyteriums am 18.04.2016 beschlossen wurde, die Änderung der Nutzungen der Grundstücksflächen Thielenstraße 29, 31, 34
und 36 nicht mehr weiter zu verfolgen und der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zurückzuziehen.
Begründung
Seite 3
Die angestrebte und künftige Nutzung der Flächen entspricht der Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 1. Änderung, der für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche
ausweist.
In den vorhandenen Räumlichkeiten soll die Betreuung der angrenzenden Schule stattfinden, das
Jugendzentrum „KAGAWA“ soll in das Kirchengebäude umziehen und erhalten bleiben.
Damit ist sichergestellt, dass die Nutzung der Allgemeinheit dient und eine öffentliche Aufgabe
erfüllt. Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 766 ist für beide Teilflächen städtebaulich nicht
mehr erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher den gefassten Beschluss aufzuheben und dieses Verfahren einzustellen. Nach Einstellung des Verfahrens gilt weiterhin der seit dem 10. 08.1968 rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 12 – beiderseits Hans-Böckler-Straße –.
Sonstiges
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 766 beigefügt.