Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.12.2015
Nr.
2165 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
16.12.2015
Betreff
Gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im
Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei am Berufskolleg Glockenspitz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, einzügig im
ersten Ausbildungsjahr rückwirkend zum Schuljahr 2015/2016 am Berufskolleg Glockenspitz
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2165 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Aufstellung der Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Krefeld, Stand Februar 2015, teilte die
Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die Bezirksfachklasse Bäcker seit 2011 in allen Jahrgangsstufen unterfrequent ist. Gleichzeitig wurde angeregt, eine gemeinsame Beschulung mit anderen Ausbildungsberufen zu beantragen.
In seiner Sitzung vom 03.11.2015 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die gemeinsame Beschulung der Ausbildungsberufe Bäcker mit dem Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, sowie die gemeinsame Beschulung des Ausbildungsberufes Konditor mit
dem Ausbildungsberuf Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei und Konditorei, beschlossen.
Nach der entsprechenden Antragstellung regte die Bezirksregierung Düsseldorf an, eine einzügige gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe für das erste Ausbildungsjahr zu beschließen.
Die Liste der gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten, RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.03.2008, lässt eine gemeinsame Beschulung aller drei Ausbildungsberufe im ersten Ausbildungsjahr zu.
Die sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sind am Berufskolleg Glockenspitz gegeben.
Auf den Schulträger kommen durch die gemeinsame Beschulung keine zusätzlichen Kosten zu.
Eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern ist hier nicht erforderlich.