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Verwaltungsvorlage (Stadtentwässerung _1 Quartal 2016_20160617.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
36 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:55

Inhalt der Datei

Entwicklung von Januar bis März 2016 Stadtentwässerung Krefeld I. Ergebnisentwicklung Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis März 2016 wie folgt: Januar bis März 2016 2015 in T€ Plan 2016 T€ Veränderung absolut in % Planerfüllungsgrad in % 1. Abwassergebühren 2. Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze 3. Entsorgungsgebühren 4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG 5. Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse 6. Auflösung Ertragszuschüsse 7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge) 8. Entnahme zweckgebundene Rücklage 7.739 1.437 13.585 1.388 -5.846 50 -43,0 3,6 54.520 5.726 14,2 25,1 50 513 46 497 4 16 8,7 3,2 227 2.052 22,0 25,0 38 78 12 - 50 82 33 - -13 -4 -21 - -25,0 -4,6 -64,9 - 150 312 35 - 25,0 25,0 32,9 - 9. Summe Erträge 9.866 15.680 -5.814 -37,1 63.022 15,7 2.009 163 1.619 7.209 133 132 38 481 2.380 2.337 0 1.373 7.209 133 0 50 643 2.379 -328 163 246 0 0 132 -13 -162 1 -14,0 17,9 0,0 0,0 -25,0 -25,2 0,1 8.051 1.159 5.782 28.837 532 569 150 1.554 9.550 24,9 14,1 28,0 25,0 25,0 23,3 25,0 31,0 24,9 19. Summe Aufwendungen 14.164 14.125 40 0,3 56.182 25,2 20. Ergebnis -4.299 1.556 -5.854 -376,3 6.839 -62,9 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 1. Betriebsführungsentgelt Personalaufwand Abschreibungen Kläranlagenbeitrag EGK Abwasserabgabe Abrechnungsdienstleistung (inkl. Porto/Versand) Kosten Sanierung Hausanschlüsse Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen Finanzaufwendungen Betriebserträge Die von der Stadtentwässerung vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen für die Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) belaufen sich im 1. Quartal 2016 auf 7.585 (Vj. 11.994) T€. Seit 1. Januar 2016 rechnet die Stadtentwässerung selbst ab und hat für 2016 sukzessive ab Mitte/Ende Januar neue Vorausleistungsbescheide (Bescheide an Eigentümer) erstellt. Daher verzögerte sich der vollumfängliche Einzug der Abschlagszahlungen entsprechend und deshalb ist der Wert des Berichtsquartals noch nicht repräsentativ bzw. belastbar. Für manuell abgerechnete Kunden fielen im 1. Quartal 2016 aperiodische Erlöse für 2015 in Höhe von 104 T€ an (Vorjahreswert nicht vergleichbar, da eine abgrenzungstechnische Größe abgebildet wurde). Die Erträge aus Grundwassereinleitungen (sowohl durch Dritte als auch im Zuge von Baumaßnahmen durch die SWK AQUA) erreichten rd. 50 (Vj. 45) T€, die ebenfalls in den Erträgen aus Abwassergebühren enthalten sind. -2Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen sich auf 1.437 T€ und erreichen 25,1 % des Jahresplanwerts. Der Anstieg ist durch den höheren Gebührensatz in 2016 und der etwas größeren zugrunde gelegten Fläche bedingt. Die Entsorgungsgebühren für die Entleerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen erreichen 50 (Vj. 46) T€. Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten Restbeträge aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies führt zu einer Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 2.052 T€, wovon 1.535 T€ auf den Schmutzwasser- und 517 T€ auf den Niederschlags-/Grundwasserbereich entfallen. Die zeitanteilige Inanspruchnahme in 2016 beträgt dementsprechend 513 T€. Im Vorjahr war ein zeitanteiliger Erlös für die Inanspruchnahme der Rückstellung aus der Überdeckung beim Schmutz- und Niederschlags-/Grundwasser (Teilbetrag) des Jahres 2012 von 497 T€ angefallen. Der ausgewiesene Vorjahreswert beruht auf dem ursprünglichen Planansatz 2015. In der Gebührenkalkulation für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€ berücksichtigt. Der Vorjahreswert basierend auf dem Nachtrag 2015 liegt daher niedriger bei 184 T€. Der Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist mit dem anteiligen Planwert in Höhe von 38 T€ veranschlagt. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung. Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen bei 78 T€ bzw. 25,0 % des Planwerts. Die sonstigen Erträge liegen bei 12 (Vj. 33) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und Einziehungserträge sowie Zinserträge. Für das Berichtsjahr wurde dabei unterstellt, dass keine nennenswerten Erträge aus Pauschalwertberichtigungen und aus Anlagenabgang anfallen (werden). 2. Betriebsaufwendungen Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß des 1. Änderungsvertrags zum Betriebsführungsvertrag vom 9.05/10.05/19.05.2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2016. Hierbei wurde ab 2016 der preisrechtlich konforme Leistungsumfang bei der SWK AQUA durch die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben auf -3die Stadtentwässerung berücksichtigt. Die SWK AQUA erhält weiterhin eine jährliche Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer differenzierten Preisgleitklausel angepasst wird. In Bezug auf den neuen Vertrag ist eine erstmalige Anwendung der Preisgleitklausel ab dem Jahr 2017 möglich. Gemäß dem neuen Vertrag ergibt sich für den Berichtszeitraum ein zeitanteiliges Betriebsführungsentgelt von 2.009 T€. Der Personalaufwand beträgt 163 (Vj. 0) T€. Der Eigenbetrieb beschäftigte im Berichtszeitraum insgesamt 12 Mitarbeiter mit 4 Beamten und 8 Angestellten Der Planerfüllungsgrad ist mit 14,1 % sehr niedrig, weil in den Planungsprämissen die vollständige Besetzung des Stellenplans vorgesehen war. Im Berichtszeitraum waren fünf Stellen unbesetzt. In Teilen sind die Ausschreibungen veröffentlicht oder die Stellenbesetzungsverfahren in der Vorbereitung. Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.619 (Vj. 1.373) T€ bzw. 28,0 % des Planwerts. Der Anstieg ist durch die kontinuierliche Investitionstätigkeit bedingt, bei der im Wesentlichen ein Anlagenzugang in der 2. Jahreshälfte stattfindet. Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014 getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt somit wie im Vorjahr 7.209 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015 dürfen nicht alle Positionen des Selbstkostenpreises in der bisherigen Höhe in der Gebührenkalkulation angesetzt werden. Demzufolge werden die Möglichkeiten einer Vertragsanpassung mit der EGK untersucht. Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in Höhe von 133 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Planwert von 532 T€. Auch für die Unterstützung bei der Berechnung von Abwassergebühren und den Briefversandservice wurden mit der SWK ENERGIE neue Vereinbarungen mit Wirkung zum 1. Januar 2016 getroffen. Das Jahresentgelt für die Abrechnungsdienstleistung inkl. Briefversand beträgt gemäß dieser Verträge 528 T€ und zeitanteilig entsprechend 132 T€. Das Dienstleistungsentgelt im Vorjahr ist noch in dem Block übrige sonstige betriebliche Aufwendungen mit einem Betrag von 165 T€ enthalten. Ab 2016 wird der Aufwand in diesem Bericht separat ausgewiesen. -4Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 481 T€ um 162 T€ unter dem Vorjahr. Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus Verrechnungen mit den Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt Krefeld (281 T€), Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (53 T€), Miete (16 T€), Beratung (6 T€) und Jahresabschlussprüfung (5 T€) zusammen. Darüber hinaus ist für eine an die SWK AQUA beauftragte und unterbrochene Maßnahme (Nordsammler), die tatsächlich noch nicht in 2015 abgerechnet wurde, ein zeitanteiliger Weiterverrechnungsaufwand von 105 T€ berücksichtigt. Letzter Punkt ist auch der Grund für den moderat überproportionalen Planerfüllungsgrad von 31,0 %, da dieser Aufwand planerisch in 2015 berücksichtigt war. Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich wie im Vorjahr auf 2.371 T€. Der Aufzinsungsanteil an der Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt anteilig 9 (Vj. 8) T€. Zu dieser Position gibt es keinen Ansatz im Wirtschaftsplan. Der Planerfüllungsgrad erreicht 24,9 %. 3. Ergebnis Das Ergebnis von Januar bis März 2016 beträgt -4.299 (Vj. 1.556) T€. Dies liegt an dem verzögerten Einzug der Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 (siehe Erlöse Abwassergebühren). Der Einzug wird im Laufe der nächsten Quartale nach- bzw. aufgeholt, so dass das Ergebnis im Jahresverlauf wieder in den positiven Bereich kommen wird. Würde man eine abgrenzungstechnische Größe für die Abschlagszahlungen auf Basis von Ist-Mengen 2015 und den aktuellen Gebührensätzen für 2016 ansetzen, so ergäben sich voraussichtlich Erlöse von 13.527 T€ und damit ein Quartalsergebnis von 1.644 T€. -5- II. Vermögensentwicklung 1. Anlagevermögen Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis März 2016 wie folgt: 2016 in Mio. € Investitionsausgaben Wirtschaftsplan Verpflichtungsermächtigungen 16,70 Summe 42,15 58,85 Januar - März 2016 in Mio. € Mittelfreigabe (IST) - davon in der Stadtentwässerung direkt bewirtschaftet - Straßenwiederherstellung 0,00 0,00 0,00 - für Grunderwerb 0,00 0,00 0,00 - für Grundwassereinleitungen (aktivierte Eigenleistung) 1,06 0,02 1,08 - für Kostenanteil (für Erschließung von Baugebieten) 0,00 0,00 0,00 10,64 3,48 14,12 Summe Mittelfreigabe 11,70 3,50 15,20 Verfügbare Restmittel 5,00 38,65 43,65 - davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH - für Erweiterungen und Erneuerungen Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtentwässerung die SWK AQUA bis zum 31.03.2016 mit einem Gesamtvolumen von 10,64 Mio. € beauftragt. Von diesem Auftragsvolumen (10,64 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 31.03.2016 rd. 2,33 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt. Bis einschließlich März 2016 liegen für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen folgende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,48 Mio. € vor:  Niepkuhlen (3,48 Mio. €) 2. Finanzwirtschaft Für genehmigte Baumaßnahmen wurden der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum (Januar - März 2016) durch die SWK AQUA noch keine Anlagen in Rechnung gestellt. -6Zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2015 und der Kredittilgung 2016 wurde am 20. Januar 2016 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 24,4 Mio. € getätigt. Diese entspricht der für das Jahr 2015 im Nachtrag angesetzten Darlehensaufnahme. Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - März 2016) 2,1 Mio. €. III. Risiken Im 1. Quartal 2016 wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Im Fokus der Berichterstattung liegt die Netto-Bewertung, die eine Bewertung der Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen darstellt. Im Folgenden werden alle vier bisher gemeldeten Risiken aufgeführt: Es besteht ein Risiko aus dem Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung/Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind nicht zu erwarten. Als weiteres Risiko wird die Empfehlung der GPA beurteilt, dass das Eigenkapital vor dem Hintergrund der Kreditfinanzierung durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden soll. Es besteht die Gefahr, dass die kumulierte Darlehensaufnahme die kumulierte Investitionssumme überteigt. Diese wäre gemeinderechtliche nicht zulässig und könnte zu einer Ergänzung des Veröffentlichungspflichtigen Testats der GPA führen. Folgende Gegenmaßnahmen sind möglich und werden geprüft: 1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise auch für den Anlagenbestand. 2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken. 3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Diese vorbeugenden Maßnahmen werden derzeit als geeignet und ausreichend angesehen, um die Wahrscheinlichkeit einer Rücklagenzuführung zu verringern bzw. ggf. sogar zu vermeiden. Bei einem zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich angesehenem Anstieg des Marktzinsniveaus für Darlehen würde ein 1%iger Anstieg unter Zugrundelegung des aktuellen Darlehensbestands für 2017 einen um 0,3 Mio. € und für 2018 und 2019 jeweils um -70,4 Mio. € höheren (Zins)Aufwand bedeuten. Ggf. könnten für den Fall, dass ein Steigen der Zinsen für möglich gehalten wird, entsprechende Sicherungsgeschäfte zu den Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund, dass das Investitionsvolumen in der aktuellen Planung (2015 (NT) – 2019) durch die Stadtentwässerung sukzessiv von 20,1 Mio. € in 2015 auf 13,7 Mio. € in 2019 gesenkt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies einen Sanierungsstau bedingen könnte. Ein ansteigender sanierungsbedürftiger Bestand kann zu höheren Stilllegungen und Veräußerungen von Anlagen führen. Wenn der Restbuchwert bei einer Veräußerung nicht mehr erzielt werden kann, kommt es zu höheren Aufwendungen aus Anlagenabgang. Bei einer unterstellten Verdoppelung der Verluste aus Anlagenabgang (von derzeit 0,1 % auf 0,2 % des Restbuchwerts = 190 T€) würde dies also einen Mehraufwand von 0,2 Mio. € p. a. bedeuten. Gegenmaßnahmen wären ggf. die gezieltere u./o. umfangreichere Auswahl von Baumaßnahmen. Allerdings ist auch zu beachten, inwieweit ein Mehr an Sanierungsmaßnahmen überhaupt abgearbeitet werden kann (organisatorisch, z. B. Anzahl/Art von Straßensperrungen im Stadtgebiet und ressourcenmäßig).