Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwicklung von Januar bis März 2016
Stadtentwässerung Krefeld
I.
Ergebnisentwicklung
Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis März 2016 wie folgt:
Januar bis März
2016
2015
in T€
Plan
2016
T€
Veränderung
absolut
in %
Planerfüllungsgrad
in %
1. Abwassergebühren
2. Oberflächenentwässerung
öffentlicher Straßen und Plätze
3. Entsorgungsgebühren
4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus
dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG
5. Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse
6. Auflösung Ertragszuschüsse
7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge)
8. Entnahme zweckgebundene Rücklage
7.739
1.437
13.585
1.388
-5.846
50
-43,0
3,6
54.520
5.726
14,2
25,1
50
513
46
497
4
16
8,7
3,2
227
2.052
22,0
25,0
38
78
12
-
50
82
33
-
-13
-4
-21
-
-25,0
-4,6
-64,9
-
150
312
35
-
25,0
25,0
32,9
-
9. Summe Erträge
9.866
15.680
-5.814
-37,1
63.022
15,7
2.009
163
1.619
7.209
133
132
38
481
2.380
2.337
0
1.373
7.209
133
0
50
643
2.379
-328
163
246
0
0
132
-13
-162
1
-14,0
17,9
0,0
0,0
-25,0
-25,2
0,1
8.051
1.159
5.782
28.837
532
569
150
1.554
9.550
24,9
14,1
28,0
25,0
25,0
23,3
25,0
31,0
24,9
19. Summe Aufwendungen
14.164
14.125
40
0,3
56.182
25,2
20. Ergebnis
-4.299
1.556
-5.854
-376,3
6.839
-62,9
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
1.
Betriebsführungsentgelt
Personalaufwand
Abschreibungen
Kläranlagenbeitrag EGK
Abwasserabgabe
Abrechnungsdienstleistung (inkl. Porto/Versand)
Kosten Sanierung Hausanschlüsse
Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Betriebserträge
Die von der Stadtentwässerung vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen für die
Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) belaufen sich im 1.
Quartal 2016 auf 7.585 (Vj. 11.994) T€. Seit 1. Januar 2016 rechnet die Stadtentwässerung
selbst ab und hat für 2016 sukzessive ab Mitte/Ende Januar neue Vorausleistungsbescheide
(Bescheide an Eigentümer) erstellt. Daher verzögerte sich der vollumfängliche Einzug der
Abschlagszahlungen entsprechend und deshalb ist der Wert des Berichtsquartals noch nicht
repräsentativ bzw. belastbar. Für manuell abgerechnete Kunden fielen im 1. Quartal 2016
aperiodische Erlöse für 2015 in Höhe von 104 T€ an (Vorjahreswert nicht vergleichbar, da
eine
abgrenzungstechnische
Größe
abgebildet
wurde).
Die
Erträge
aus
Grundwassereinleitungen (sowohl durch Dritte als auch im Zuge von Baumaßnahmen durch
die SWK AQUA) erreichten rd. 50 (Vj. 45) T€, die ebenfalls in den Erträgen aus
Abwassergebühren enthalten sind.
-2Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen
sich auf 1.437 T€ und erreichen 25,1 % des Jahresplanwerts. Der Anstieg ist durch den
höheren Gebührensatz in 2016 und der etwas größeren zugrunde gelegten Fläche bedingt.
Die
Entsorgungsgebühren
für
die
Entleerung
von
abflusslosen
Gruben
und
Kleinkläranlagen erreichen 50 (Vj. 46) T€.
Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten Restbeträge
aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies führt zu einer
Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im Geschäftsjahr 2016
in Höhe von insgesamt 2.052 T€, wovon 1.535 T€ auf den Schmutzwasser- und 517 T€ auf
den Niederschlags-/Grundwasserbereich entfallen. Die zeitanteilige Inanspruchnahme in
2016 beträgt dementsprechend 513 T€. Im Vorjahr war ein zeitanteiliger Erlös für die
Inanspruchnahme
der
Rückstellung
aus
der
Überdeckung
beim
Schmutz-
und
Niederschlags-/Grundwasser (Teilbetrag) des Jahres 2012 von 497 T€ angefallen. Der
ausgewiesene Vorjahreswert beruht auf dem ursprünglichen Planansatz 2015. In der
Gebührenkalkulation für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag
von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€
berücksichtigt. Der Vorjahreswert basierend auf dem Nachtrag 2015 liegt daher niedriger bei
184 T€.
Der Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist mit dem anteiligen
Planwert in Höhe von 38 T€ veranschlagt. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem
entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung.
Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen bei 78 T€ bzw. 25,0 % des
Planwerts.
Die sonstigen Erträge liegen bei 12 (Vj. 33) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und
Einziehungserträge sowie Zinserträge. Für das Berichtsjahr wurde dabei unterstellt, dass
keine nennenswerten Erträge aus Pauschalwertberichtigungen und aus Anlagenabgang
anfallen (werden).
2.
Betriebsaufwendungen
Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß
des 1. Änderungsvertrags zum Betriebsführungsvertrag vom 9.05/10.05/19.05.2016 mit
Wirkung zum 1. Januar 2016. Hierbei wurde ab 2016 der preisrechtlich konforme
Leistungsumfang bei der SWK AQUA durch die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben auf
-3die Stadtentwässerung berücksichtigt. Die SWK AQUA erhält weiterhin eine jährliche
Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer
differenzierten Preisgleitklausel angepasst wird. In Bezug auf den neuen Vertrag ist eine
erstmalige Anwendung der Preisgleitklausel ab dem Jahr 2017 möglich. Gemäß dem neuen
Vertrag ergibt sich für den Berichtszeitraum ein zeitanteiliges Betriebsführungsentgelt von
2.009 T€.
Der Personalaufwand beträgt 163 (Vj. 0) T€. Der Eigenbetrieb beschäftigte im
Berichtszeitraum insgesamt 12 Mitarbeiter mit 4 Beamten und 8 Angestellten Der
Planerfüllungsgrad ist mit 14,1 % sehr niedrig, weil in den Planungsprämissen die
vollständige Besetzung des Stellenplans vorgesehen war. Im Berichtszeitraum waren fünf
Stellen
unbesetzt.
In
Teilen
sind
die
Ausschreibungen
veröffentlicht
oder
die
Stellenbesetzungsverfahren in der Vorbereitung.
Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.619 (Vj. 1.373) T€ bzw. 28,0 % des Planwerts. Der
Anstieg ist durch die kontinuierliche Investitionstätigkeit bedingt, bei der im Wesentlichen ein
Anlagenzugang in der 2. Jahreshälfte stattfindet.
Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014
getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt
somit wie im Vorjahr 7.209 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017
festgeschrieben. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November
2015 dürfen nicht alle Positionen des Selbstkostenpreises in der bisherigen Höhe in der
Gebührenkalkulation angesetzt werden. Demzufolge werden die Möglichkeiten einer
Vertragsanpassung mit der EGK untersucht.
Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in
Höhe von 133 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Planwert von 532 T€.
Auch für die Unterstützung bei der Berechnung von Abwassergebühren und den
Briefversandservice wurden mit der SWK ENERGIE neue Vereinbarungen mit Wirkung zum
1. Januar 2016 getroffen. Das Jahresentgelt für die Abrechnungsdienstleistung inkl.
Briefversand beträgt gemäß dieser Verträge 528 T€ und zeitanteilig entsprechend 132 T€.
Das Dienstleistungsentgelt im Vorjahr ist noch in dem Block übrige sonstige betriebliche
Aufwendungen mit einem Betrag von 165 T€ enthalten. Ab 2016 wird der Aufwand in diesem
Bericht separat ausgewiesen.
-4Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 481 T€ um 162 T€ unter
dem Vorjahr. Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus Verrechnungen mit den
Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt Krefeld (281 T€), Verlust aus dem Abgang
von Anlagevermögen (53 T€), Miete (16 T€), Beratung (6 T€) und Jahresabschlussprüfung
(5 T€) zusammen. Darüber hinaus ist für eine an die SWK AQUA beauftragte und
unterbrochene Maßnahme (Nordsammler), die tatsächlich noch nicht in 2015 abgerechnet
wurde, ein zeitanteiliger Weiterverrechnungsaufwand von 105 T€ berücksichtigt. Letzter
Punkt ist auch der Grund für den moderat überproportionalen Planerfüllungsgrad von
31,0 %, da dieser Aufwand planerisch in 2015 berücksichtigt war.
Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und
den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach
§ 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich wie im Vorjahr auf 2.371 T€. Der
Aufzinsungsanteil an der Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt anteilig
9 (Vj. 8) T€.
Zu
dieser
Position
gibt
es
keinen
Ansatz
im
Wirtschaftsplan.
Der
Planerfüllungsgrad erreicht 24,9 %.
3.
Ergebnis
Das Ergebnis von Januar bis März 2016 beträgt -4.299 (Vj. 1.556) T€. Dies liegt an dem
verzögerten
Einzug
der
Abschlagszahlungen
für
das
Jahr
2016
(siehe
Erlöse
Abwassergebühren). Der Einzug wird im Laufe der nächsten Quartale nach- bzw. aufgeholt,
so dass das Ergebnis im Jahresverlauf wieder in den positiven Bereich kommen wird.
Würde man eine abgrenzungstechnische Größe für die Abschlagszahlungen auf Basis von
Ist-Mengen 2015 und den aktuellen Gebührensätzen für 2016 ansetzen, so ergäben sich
voraussichtlich Erlöse von 13.527 T€ und damit ein Quartalsergebnis von 1.644 T€.
-5-
II.
Vermögensentwicklung
1. Anlagevermögen
Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis März 2016 wie folgt:
2016
in Mio. €
Investitionsausgaben
Wirtschaftsplan
Verpflichtungsermächtigungen
16,70
Summe
42,15
58,85
Januar - März 2016
in Mio. €
Mittelfreigabe (IST)
- davon in der Stadtentwässerung direkt
bewirtschaftet
- Straßenwiederherstellung
0,00
0,00
0,00
- für Grunderwerb
0,00
0,00
0,00
- für Grundwassereinleitungen (aktivierte Eigenleistung)
1,06
0,02
1,08
- für Kostenanteil (für Erschließung von Baugebieten)
0,00
0,00
0,00
10,64
3,48
14,12
Summe Mittelfreigabe
11,70
3,50
15,20
Verfügbare Restmittel
5,00
38,65
43,65
- davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH
- für Erweiterungen und Erneuerungen
Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtentwässerung die SWK AQUA
bis zum 31.03.2016 mit einem Gesamtvolumen von 10,64 Mio. € beauftragt.
Von diesem Auftragsvolumen (10,64 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 31.03.2016
rd. 2,33 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt.
Bis einschließlich März 2016 liegen für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen folgende
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,48 Mio. € vor:
Niepkuhlen (3,48 Mio. €)
2. Finanzwirtschaft
Für genehmigte Baumaßnahmen wurden der Stadtentwässerung im Berichtszeitraum
(Januar - März 2016) durch die SWK AQUA noch keine Anlagen in Rechnung gestellt.
-6Zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2015 und der Kredittilgung 2016 wurde am
20. Januar 2016 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 24,4 Mio. € getätigt. Diese
entspricht der für das Jahr 2015 im Nachtrag angesetzten Darlehensaufnahme.
Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - März 2016) 2,1 Mio. €.
III.
Risiken
Im 1. Quartal 2016 wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Im Fokus der Berichterstattung
liegt
die
Netto-Bewertung,
die
eine
Bewertung
der
Schadenshöhe
und
Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen darstellt. Im
Folgenden werden alle vier bisher gemeldeten Risiken aufgeführt:
Es besteht ein Risiko aus dem Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die
Gesetzgebung/Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung
der
langfristigen
Emissionsrendite
festverzinslicher
Wertpapiere.
Für
dieses
aus
makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von
Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind
nicht zu erwarten.
Als weiteres Risiko wird die Empfehlung der GPA beurteilt, dass das Eigenkapital vor dem
Hintergrund der Kreditfinanzierung durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden soll. Es
besteht
die
Gefahr,
dass
die
kumulierte
Darlehensaufnahme
die
kumulierte
Investitionssumme überteigt. Diese wäre gemeinderechtliche nicht zulässig und könnte zu
einer Ergänzung des Veröffentlichungspflichtigen Testats der GPA führen.
Folgende Gegenmaßnahmen sind möglich und werden geprüft:
1.) Verkürzung der Abschreibungsdauer, zunächst für Neuinvestitionen, schrittweise auch für
den Anlagenbestand.
2.) Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere
Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken.
3.) Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert.
Diese vorbeugenden Maßnahmen werden derzeit als geeignet und ausreichend angesehen,
um die Wahrscheinlichkeit einer Rücklagenzuführung zu verringern bzw. ggf. sogar zu
vermeiden.
Bei einem zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich angesehenem Anstieg des
Marktzinsniveaus für Darlehen würde ein 1%iger Anstieg unter Zugrundelegung des
aktuellen Darlehensbestands für 2017 einen um 0,3 Mio. € und für 2018 und 2019 jeweils um
-70,4 Mio. € höheren (Zins)Aufwand bedeuten. Ggf. könnten für den Fall, dass ein Steigen der
Zinsen
für
möglich
gehalten
wird,
entsprechende
Sicherungsgeschäfte
zu
den
Darlehensverträgen abgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund, dass das Investitionsvolumen in der aktuellen Planung (2015 (NT) –
2019) durch die Stadtentwässerung sukzessiv von 20,1 Mio. € in 2015 auf 13,7 Mio. € in
2019 gesenkt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies einen Sanierungsstau
bedingen könnte. Ein ansteigender sanierungsbedürftiger Bestand kann zu höheren
Stilllegungen und Veräußerungen von Anlagen führen. Wenn der Restbuchwert bei einer
Veräußerung nicht mehr erzielt werden kann, kommt es zu höheren Aufwendungen aus
Anlagenabgang. Bei einer unterstellten Verdoppelung der Verluste aus Anlagenabgang (von
derzeit 0,1 % auf 0,2 % des Restbuchwerts = 190 T€) würde dies also einen Mehraufwand
von 0,2 Mio. € p. a. bedeuten. Gegenmaßnahmen wären ggf. die gezieltere u./o. umfangreichere Auswahl von Baumaßnahmen. Allerdings ist auch zu beachten, inwieweit ein Mehr
an Sanierungsmaßnahmen überhaupt abgearbeitet werden kann (organisatorisch, z. B.
Anzahl/Art von Straßensperrungen im Stadtgebiet und ressourcenmäßig).