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Verwaltungsvorlage (Anlage D - FachKonzept und Anlagen Stand 28.04.15.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
100 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:57

Inhalt der Datei

FACHKONZEPT „FRÜHE HILFEN – NETZWERK FÜR KREFELD“ PRÄAMBEL Frühe Hilfen haben das Ziel, die Entwicklung von (werdenden) Eltern und Kindern in den ersten Lebensjahren frühzeitig und nachhaltig zu verbessern und tragen so zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. Damit verbessern Frühe Hilfen unter anderem den Kinderschutz und unterstützen Integration und Teilhabe. Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld will auf der Basis konstruktiver Zusammenarbeit Information, Beratung, und Unterstützungen im Alltag bieten, mögliche Risiken für Familien in belastenden Lebenssituationen frühzeitig abbauen helfen und die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen von (werdenden) Eltern fördern. Das nachfolgende Fachkonzept beschreibt Struktur, Aufgaben und Ziele des Netzwerkes Frühe Hilfen in Krefeld. 1. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Das Fachkonzept bezieht sich auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) vom 22.12.2011 und des darin benannten Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Als Grundlage für die Förderung gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und ihre Umsetzung im Rahmen der Fördergrundsätze des Landes Nordrhein Westfallen, sowie das präzisierte Landesgesamtkonzept zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“(2012-2015) in Nordrhein-Westfalen. 2. STAND DER FRÜHEN HILFEN IN KREFELD 2013-2015 Mit Einrichtung der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen am 01.01.2013 hält der örtliche Träger der Jugendhilfe eine Koordinierungsstelle für das Netzwerk Frühe Hilfen nach Art. 2 Abs. 3 der Fördergrundsätze NRW vor. Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld wurde im Mai 2013 initiiert als lokale Verantwortungsgemeinschaft von Gesundheitswesen und Jugendhilfe, mit dem Ziel der Vernetzung und der möglichst frühzeitigen Information, Beratung und Unterstützung von Eltern, schwangeren Frauen und werdenden Vätern über Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vom Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes. Die Netzwerkpartner haben in der ersten Netzwerkkonferenz verabredet, ihre Angebote schwerpunktmäßig in den nächsten Netzwerkkonferenzen vorzustellen. Die Kenntnis über Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 1 28.04.2015 die verschiedenen Angebote der Netzwerkpartner untereinander ist ein wichtiger Baustein in der Vernetzung. Bis Ende 2014 fanden insgesamt 5 Netzwerkkonferenzen zunächst mit der Vorstellung der Angebote für Schwangere, gefolgt von Angeboten rund um die Geburt und Angebote für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. In einer Abfrage der Koordinierungsstelle nach einem Jahr gibt es überwiegend positive Rückmeldungen der NWP und eine Verbesserung der fallabhängigen und fallunabhängigen Zusammenarbeit. Weitere Themenwünsche der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner sind Strukturierung und Intensivierung der Zusammenarbeit. 3. ADRESSATEN Adressaten des Netzwerks sind alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren (§ 1 KKG). 4. AUFGABE UND ROLLE DER KOORDINIERUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN (FÖRDERBEREICH A) Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung- Koordinierungsstelle Frühe Hilfen hat die Steuerungs- und Gesamtverantwortung für das Netzwerk Frühe Hilfen inne. Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen ist beim Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung in der Abteilung Familien im Sachgebiet „Frühe Hilfen, Kindeswohl“ verortet. In diesem Sachgebiet werden die Aufgaben intervenierender Kinderschutz (Team Kindeswohl Krefeld) und präventiver Kinderschutz (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen) wahrgenommen, bei klarer fachlicher und personeller Trennung. In der Außenwirkung ist es insbesondere für die Adressaten wichtig, dass Klarheit und Eindeutigkeit in der Abgrenzung der Frühen Hilfen zum intervenierenden Kinderschutz besteht. Personell besetzt ist die Koordinierungsstelle mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften, mit jeweils 0, 5 Stellenanteil, die die Koordinierungsaufgaben gleichberechtigt als qualifizierte Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen wahrnehmen. Die Netzwerkkoordinatoren sind sozialpädagogische Fachkräfte und haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Familien. Weiter haben sie Kenntnisse in Netzwerkkoordination, Moderation, Jugendhilfeplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Konzepten und kennen die lokalen Angebote der Frühen Hilfen. Eine Stellen -und Aufgabenbeschreibung für die Netzwerkkoordinierenden wird erstellt. Die Qualitätskriterien für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen entsprechen dem Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und des Landesgesamtkonzeptes Frühe Hilfen und werden in der Steuerungsgruppe weiterentwickelt. Aufgaben der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 2 28.04.2015              Bedarfsplanung des Netzwerkes in Abstimmung mit der „Steuerungsgruppe“ und anderen kommunalen Planungsprozessen (Jugendhilfeplanung, Gesundheitsplanung, Bildungsplanung) Zielbestimmung mit den Beteiligten die Steuerung des Auf- und Ausbau eines Netzwerkes Frühe Hilfen für Krefeld in Abstimmung mit der „Steuerungsgruppe“ die Konzipierung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur Früher Hilfen in Krefeld in Zusammenarbeit mit den Beteiligten Organisation, Leitung, Moderation, Dokumentierung und Protokollierung der Netzwerkkonferenzen (Geschäftsführung) Beteiligung aller relevanten Netzwerkakteure Entwicklung verbindlicher Regeln der Zusammenarbeit im Netzwerk (Kooperationsvereinbarung) Beratung für Fachkräfte aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe über lokale Angebote der Frühen Hilfen Bestimmung von Fortbildungsbedarfen und Organisation von Fortbildungen Öffentlichkeitsarbeit Familienhebammenprojekt: Vertragsvereinbarung, Wirksamkeitsdialog Wirksamkeitsdialog zu den Angeboten und Projekten der Netzwerkpartner Frühe Hilfen in Krefeld (Auslastungsgrad hinsichtlich der Zielerreichung, Funktionalität der Prozessabläufe) Zusammenarbeit und Austausch mit dem Netzwerk „Kinder psychisch kranker Eltern“ Die „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen“ kommuniziert Ergebnisse und Empfehlungen aus Steuerungsgruppe, den Arbeitsgruppen des Netzwerks und der Netzwerkpartner innerhalb der Verwaltung. Es finden eine regelmäßige Information und ein regelmäßiger Austausch mit der Leitung über Stand und Entwicklung des Netzwerks Frühe Hilfen statt. Weitere Aufgabe der „Koordinierungsstelle“ ist die Verwaltung und der Einsatz der Fördermittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Schnittstelle Frühe Hilfen-Kinderschutz Das Team Kindeswohl Krefeld berät Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen/Ärzte, Hebammen, Psychologen, Ehe,- Familien,- Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 4KKG, führt die Beratung nach § 8b SGB VIII “Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ durch und ist für alle Meldungen des Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurden mit allen relevanten Krefelder Jugendhilfeträgern Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII abgeschlossen. Für die Beratungen gemäß §§ 4 KKG, 8b SGB VIII stehen auch die insoweit erfahrenen Fachkräfte der Träger zur Verfügung. 5. STEUERUNG DES NETZWERKS Zur Lenkung des Netzwerkes ist die Einrichtung einer „Steuerungsgruppe“ notwendig. Die Steuerungsgruppe bearbeitet ergebnisorientiert die wesentlichen, Netzwerk relevanten Themen zur Erreichung des Zieles. Die großen Netzwerktreffen sollen langfristig nur noch einmal, maximal zweimal jährlich erfolgen und dienen unter anderem der Information über die Ergebnisse der Steuerungsgruppe. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 3 28.04.2015 Die „Steuerungsgruppe“ steuert den Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen Netzwerk für Krefeld und die strategische Ausrichtung des Netzwerks. Aufgaben der Steuerungsgruppe         Bestandsanalyse aller bestehenden Angebote Früher Hilfen Bedarfsanalyse Bedarfsplanung Empfehlungen zur Angebotsgestaltung Optimierung der Prozessabläufe innerhalb des Netzwerks Wirksamkeitsdialog Qualitätskriterien entwickeln Partizipation der Eltern Die personelle Zusammensetzung der Steuerungsgruppe wird derzeit abgestimmt. (Vorschlag siehe Anlage 1a). a. Bestandsanalyse aller bestehender Angebote Früher Hilfen Eine erste Bestandserhebung über bereits vorhandene Angebote Früher Hilfen in Krefeld erfolgte 2013 durch eine Abfrage bei den beteiligten Netzwerkpartnern. Es wurde eine Angebotstabelle nach Trägern/Anbietern und den Zeiträumen Schwangerschaft, Rund um die Geburt und Angebote von 0-3 Jahren erstellt. b. Bedarfsprüfung und Bedarfsplanung Die Bedarfsprüfung und Bedarfsplanung ist Aufgabe der „Steuerungsgruppe“. Hier werden die Themen Zielentwicklung, Angebotsentwicklung, Überprüfung der Angebote unter Einbindung der Jugendhilfeplanung besprochen. c. Information der Eltern/Familien In Bezug auf frühe und zeitgemäße Information der Eltern und Fachleute über Angebote der Frühen Hilfen hat Krefeld bislang kein Online-Informationssystem, in dem nach Suchkriterien wie Alter der Kinder, Thema des Angebotes, optional Sozialraum, Ansprechpartner und Adresse das passende Angebot gefunden werden kann. Es liegen aktualisierte Broschüren „Schwanger in Krefeld“ und „Familienkompass“ vor, die auch online zur Verfügung stehen. Die Broschüre gibt einen guten Überblick über alle Angebote für den Zeitraum Schwangerschaft und Rund um die Geburt und wird von den Fachleuten und den Adressaten gut angenommen. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen entwickelt ein landesweites OnlineInstrument zur Erfassung lokaler Angebote Früher Hilfen. Die Kommunen können dieses Angebot kostenlos nutzen. Ob und in welcher Form der Einsatz des OnlineInstrumentes erfolgt, kann erst nach Entwicklung des fertigen Produktes entschieden werden. Die Landeskoordinierungsstelle stellt das Online-System frühestens ab 2016 zur Verfügung. d. Wirksamkeitsdialog Ein eigenes Teilkonzept zum Wirksamkeitsdialog ist durch die Steuerungsgruppe zu entwickeln. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 4 28.04.2015 Strategisches Ziel des Netzwerkes Frühe Hilfen ist die strukturierte Weiterentwicklung von einem „Informationsnetzwerk“ (fall-/projektbezogenes Netzwerk) zu einem „Produktionsnetzwerk“, bei dem gemeinsame Angebotsstrukturen entwickelt werden. 6. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN KOMMUNALEN PLANUNGSBEREICHEN  Jugendhilfeplanung Die Jugendhilfeplanung nimmt an den Netzwerkkonferenzen Frühe Hilfen teil und stellt der Koordinierungsstelle auf Anfrage Daten zur Verfügung.  Gesundheitsplanung Gegenseitige Teilnahme der Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen an den Netzwerkkonferenzen Frühe Hilfen und der Gesundheitskonferenz.  Bildungsplanung Die Abteilungsleitung der Abteilung Kinder nimmt zur Steuerung der Einbeziehung der Tagesbetreuung regelmäßig an den Netzwerkkonferenzen Frühe Hilfen teil. 7. AUF- UND AUSBAU „FRÜHE HILFEN – NETZWERK FÜR KREFELD“ (FÖRDERBEREICH A) Das Netzwerk trifft sich seit 2013 dreimal jährlich in Netzwerkkonferenzen mit allen Akteuren. Schwerpunkt und erster Baustein in der Vernetzung war und ist bisher die gemeinsame Bestandsaufnahme und gegenseitige Information über Arbeitsfelder, Strukturen und Ansprechpartner. Das Netzwerk ist aktuell auf dem Stand eines Informationsnetzwerkes, das Ziel ist die Schaffung eines Produktionsnetzwerkes, in dem die Familien dort, wo sie gerade andocken über Angebote beraten werden und in passgenaue Unterstützungsangebote weiter vermittelt werden können. Themen- und Anlassbezogen werden aus dem Netzwerktreffen Arbeitsgruppen (z.B. AG Öffentlichkeitsarbeit) gebildet, die bestimmte Themen in den Blick nehmen. Teilnehmer der jeweiligen Arbeitsgruppen sollen diejenigen Personen sein, die über Ihre Einrichtung ein „Mandat“ erhalten haben, in Bezug auf die vorliegende Themenstellung, in Kooperation und Austausch zu treten. Bei Entwicklung bestimmter Projektideen und Konzept für bestimmte Angebote muss eine direkte Rückbindung mit der jeweiligen Leitung der (u. a. freien) Träger möglich sein (Organigramm, siehe Anlage 1b). Die Einbindung der Akteure in das Netzwerk Frühe Hilfen erfolgt nach Art. 2 Abs. 3 Fördergrundsätze NRW und gemäß § 3 Abs. 2 KKG, insbesondere die Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, sowie die interdisziplinäre Frühförderung. Voraussetzung für das Mitwirken im Netzwerk Frühe Hilfen ist, dass der jeweilige Träger, Dienst oder die Einzelperson Angebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren bereit hält bzw. regelmäßige Kontakte hat. Die beteiligten Träger, Dienste und Einzelpersonen verstehen sich als kooperierende gleichberechtigte Partner im Netzwerk. Bisher konnten alle relevanten Akteure für das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld gewonnen werden (siehe Anlage 2). Grundsätzliche Aufgaben des Netzwerkes (vergl. § 3 Abs. 1 KKG ) Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 5 28.04.2015 - Weiterentwicklung der Infrastruktur Frühe Hilfen Beratung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und Angebotsentwicklung Qualitätsentwicklung Austausch und Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum Bisherige und zukünftige Arbeitsschritte: a. Entwicklung Logo und Netzwerkflyer Frühe Hilfen 2014 wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern ein Netzwerkflyer entwickelt, in dem sich alle Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern mit ihren Angeboten präsentieren. Das LOGO „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl der Partnerinnen und Partner als Netzwerk. Der Netzwerkflyer hat bei den Eltern und in der Fachöffentlichkeit große Akzeptanz gefunden. Die Verteilung des Flyers erfolgt über die Netzwerkpartner. b. Kooperationsvereinbarung mit allen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern ab 2015 Ziel ist die Entwicklung einer schriftlichen Vereinbarung, die die verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk regelt. Diese Kooperationsvereinbarung ist keine Verpflichtung im rechtlichen Sinn, sondern auf einen Erfolg durch Zusammenarbeit ausgerichtet. Die Kooperationsvereinbarung wird gemeinsam in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern aus Jugendhilfe und Gesundheitswesen entwickelt. c. Einbindung Gesundheitswesen über Kooperationsvereinbarung d. Abschluss von Einzelkooperationen Die Landeskoordinierungsstelle entwickelt eine Arbeitshilfe zur Einzelfallbezogenen Kooperation. Nach Vorliegen der Arbeitshilfe werden bei Bedarf Einzelkooperationen zwischen den Akteuren entwickelt. e. Ratsbeschluss: Beschlussgrundlage Fachkonzept Frühe Hilfen - Vorstellung Fachkonzept Frühe Hilfen im Fachgremium Fachkonzept als Grundlage für Jugendhilfeausschuss Netzwerktreffen/Fachtag mit der Vorstellung der Beschlüsse (Prozessablauf Fachkonzept siehe Anlage 3). 8. BESCHREIBUNG DER ANGEBOTSLANDSCHAFT FRÜHER HILFEN IN KREFELD Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen in Krefeld (FÖRDERBEREICH B) Das Land NRW empfiehlt für den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen, aufgrund der besonderen Bedeutung von Familienhebammen und FamilienKinderKrankenpflege, die Entwicklung eines eigenen Teilkonzeptes. Diesem Vorschlag soll gefolgt werden. Die Umsetzung obliegt der Steuerungsgruppe. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 6 28.04.2015 Mit vergleichbaren Berufsgruppen sind die Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger-/innen (FGKiKP) oder auch Familienkinderkrankenschwestern gemeint. Im Unterschied zu den Familienhebammen liegt ihr Fokus auf dem kranken/behinderten Kind und der Einsatz kann bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes erfolgen. Die FGKiKP sind bislang nicht in der aufsuchenden Hilfe in Krefeld tätig. Es sollen diesbezüglich Überlegungen in der „Steuerungsgruppe“ stattfinden. Sowohl die Familienhebamme als auch die Familienkinderkrankenschwester hat den psychosozialen Blick auf das gesamte Familiensystem und vernetzt die Familie bei Bedarf in weitere Unterstützungsangebote des Netzwerkes. In der Halbzeitkonferenz der Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde festgestellt, dass insbesondere die aufsuchende Hilfe durch Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf gut erreicht, die Hilfe dort ankommt und angenommen wird. Der Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern ist auf Dauer angelegt, soll verstetigt werden. (Projektbeschreibung siehe Anlage 4) Weitere Förderbereiche In den Jahren 2013/2014 wurden in Krefeld die nachfolgend aufgelisteten Projekte der Frühen Hilfen aus Bundesmitteln gefördert. Grundlage für den künftigen Einsatz der Fördermittel ist die Bedarfsplanung. In der Regel erfolgt eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung zu 100%. Die weitere Projektförderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Förderung von Ehrenamt (FÖRDERBEREICH C) Ergänzend zu Fachkräften kommen in den Frühen Hilfen auch ehrenamtliche Kräfte zum Einsatz. Sie leisten alltagspraktische Unterstützung und helfen den Familien, ihr eigenes soziales Netzwerk zu erweitern. Die hauptamtliche Fachbegleitung von Ehrenamtlichen ist förderfähig im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Aufgrund der besonderen Anforderungen in diesem Förderbereich muss durch die Steuerungsgruppe ein eigenes Teilkonzept entwickelt werden. (Projektbeschreibung siehe Anlage 4) Förderung Sonstiger Angebote der Frühen Hilfen Förderung sonstiger Projekte (FÖRDERBEREICH D) Neben den 3 zentralen Förderbereichen A-C sind im Förderbereich D alle sonstigen Projekte der Frühen Hilfen angesiedelt. (Projektbeschreibung siehe Anlage 4) Bedarfslage Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 7 28.04.2015 Wie aus der Anlage 4 ersichtlich verfügt das Netzwerk über niederschwellige Projekte, die von der Zielgruppe gut besucht werden. Es besteht ein Bedarf für niederschwellige, sozialräumlich orientierte Elternberatung. Hierauf weisen auch die niedergelassenen Hebammen hin. Das Familienhebammenprojekt als aufsuchende Hilfe wird sehr gut angenommen und ist voll ausgebucht. Es zeichnet sich ab, dass 2 Familienhebammen mit dem Umfang einer halben Stelle den Bedarf in Krefeld voraussichtlich nicht decken. Die Zahlen werden evaluiert. Berücksichtigung der Partizipation von Adressaten Die Evaluation der Auslastung der Angebote erfolgt mindestens einmal jährlich. Die Realisierung der Partizipationsmöglichkeiten der Eltern ist Aufgabe der Steuerungsgruppe. Bisher erfolgen nur unregelmäßig Befragungen der Eltern zu Projekten und Angeboten der Frühen Hilfen. Strukturierte Prozesse zu Befragungen müssen noch entwickelt werden. 9. BERÜCKSICHTIGUNG DES SOZIALRAUMORIENTIERTEN ANSATZES Die Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen nehmen regelmäßig an den bezirksorientierten „Runden Tischen“ Mitte, Süd, Ost und Nord-West im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51) teil. In den „Runden Tischen“ erfolgen Information und Austausch über die niederschwelligen Hilfs- und Unterstützungsangebote im jeweiligen Sozialraum. An den „Runden Tischen“ sind alle Abteilungen des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51) beteiligt. Es erfolgt eine Weitergabe der Informationen an das Netzwerk Frühe Hilfen durch die Netzwerkkoordinatoren. 10. KONZEPTIONELLE AUSRICHTUNG / LEITBILD DES NETZWERKES FRÜHE HILFEN Ein Leitbild wird im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung für das Netzwerk von der Steuerungsgruppe erarbeitet und mit dem Netzwerk abgestimmt. Ziele     konkrete Angebotssteuerung Bereitstellung flächendeckender Angebote Sozialraumorientierung Orientierung an den Problemlagen der Adressaten Thematische Schwerpunkte    Niederschwellige Angebote, freiwillige Teilnahme der Adressaten Trennung von Frühen Hilfen und intervenierenden Kinderschutz Spezifische Zielgruppe Belastete Familien von der Schwangerschaft, rund um die Geburt bis 3 Jahren, sowie junge Mütter und Väter. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 8 28.04.2015 11. ARBEITSSCHWERPUNKT DES NETZWERKES FÜR EINEN FESTZULEGENDEN ZEITRAUM Wird in einem Projektmeilensteinplan in der Steuerungsgruppe festgelegt. Geplante Maßnahmen 2015/2016       Erstellung Fachkonzept und Vorlage Jugendhilfeausschuss und Rat Gemeinsame Erarbeitung Kooperationsvereinbarung für das Netzwerk Durchführung von Netzwerkkonferenzen Arbeitsgruppen Öffentlichkeitsarbeit Teilkonzept Familienhebammen Teilkonzept Ehrenamt Indikatoren für die Zielerreichung      Auslastung der Angebote Familienhebammen: Dauer der Vermittlung / Wartelisten Es sind geeignete, niederschwellige Angebote für die Zielgruppe vorhanden Schaffung entsprechender Angebote bei veränderter Bedarfslage Angebote für alle Anfragen sind vorhanden 12. EVALUATION DER FÖRDERBEREICHE A-D Familienhebammen    Einsatz der Familiehebammen wird durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen evaluiert. Verwendungsnachweis der Träger von geförderten Projekten aus Bundesmitteln an die Koordinierungsstelle Verwendungsnachweis der Koordinierungsstelle an die Landeskoordinierungsstelle Evaluation sonstiger Projekte der Frühe Hilfen   durch Verwendungsnachweise an die Koordinierungsstelle Verwendungsnachweis der Koordinierungsstelle an die Landeskoordinierungsstelle Evaluation der Netzwerkprozesse durch die Koordinierungsstelle    regelmäßige Abfragen im Rahmen der Netzwerkkonferenzen Dokumentation der Netzwerkprozesse Gemeinsame Evaluation in der Steuerungsgruppe 13. EVALUATION DES FACHKONZEPTES Das Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ ist auf Langfristigkeit angelegt und soll nach 2 Jahren evaluiert werden. Gez. Straetmans- Grguric Grebner Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 9 28.04.2015 Anlage 1 zum Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ a. Vorschlag für personelle Zusammensetzung der Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter/ Vertreterin aus jeder Berufsgruppe zusammen, dazu zählen:             Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Erziehungsberatung Schwangeren(konflikt)beratungsstellen HELIOS- Kliniken Psychosozialer Dienst+ Frauenklinik Fachbereich Gesundheit Niedergelassene Ärzte (Kinderärzte und Frauenärzte) Niedergelassene Hebammen Frühförderung HPZ DRK Schwesternschaft Familienbildung Sozialdienst Katholischer Frauen (Familienhebammen/ Projekte Frühe Hilfen) Deutscher Kinderschutzbund (Familienhebammen/Projekte Frühe Hilfen) Sind mehrere Kolleginnen einer Berufsgruppe bereit das Mandat zu übernehmen, einigen sich die Beteiligten untereinander, wer das Mandat für die Steuerungsgruppe übernimmt. b. Organigramm des Netzwerkes mit Steuerungsgruppe Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld Steuerungsgruppe Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen Themen- und Anlassbezogene Arbeitsgruppen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 10 28.04.2015 Anlage 2 zum Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ Netzwerkpartner des Netzwerks Frühe Hilfen in Krefeld (Stand: März 2015)                      AOK- Die Gesundheitskasse Bürgerinitiative Rund um St. Josef e.V. Deutscher Kinderschutzbund Krefeld e.V. Deutsches Rotes Kreuz e. V. DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V. Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen + Schwangerschafts(Konflikt)beratung Frauen beraten/ donum vitae Krefeld e. V. Haus der Familie - Ev. Familienbildungsstätte Helios Klinikum Krefeld hpz- Heilpädagogisches Zentrum Kath. Beratungsdienst für Erziehungs-, Paar- Und Lebensfragen Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Krefeld und Viersen Krefelder Frauenärzte Krefelder Hebammen Krefelder Kinder- und Jugendärzte Pro Familia Krefeld SkF- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Krefeld Stadt Krefeld - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Stadt Krefeld - Psychologischer Dienst Stadt Krefeld - Fachbereich Gesundheit Polizei – KK Kriminalprävention/Opferschutz Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 11 28.04.2015 Anlage 3 zum Fachkonzept „Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld“ Prozessablauf „Fachkonzept Frühe Hilfen“ PHASE 1 Planungs- und Entwicklungsauftrag PHASE 2 Abstimmung Entwurf Fachkonzept PHASE 3 Abstimmung mit Netzwerkpartnern PHASE 4 JHA- Beschluss Ratsbeschluss PHASE 5 Präsentation der Fachöffentlichkeit 1. Grundlage: Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen NRW Juni 2014 2.Auftrag Amtsleiter für Fachkonzept Frühe Hilfen 26.08.2014 3.Netzwerkkoordinatoren: Entwicklung Fachkonzept 4. Vorstellung Entwurf bei Abteilungsleitung 10.12. 2014 5. Vorstellung Eckdaten Fachkonzept: 6.Netzwerkkonf. 28.01.15 1.Fachberatung Frühe Hilfen LVR Februar 2015 2.Abteilungsleitun g Familien: 23.02.2015 18.03.15 27.03.15 3.Jugendamtsleitu ng (über Abteilungsleitung März/April 2015) 1.Weiterentwicklung Fachkonzept 1.Vorlage für JHA 1.Vorstellung Fachkonzept und JHA- Beschluss (+Ratsbeschluss?) in Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen am 21.10.15 4. Empfehlung LVR: Steuerungsgruppe Frühe Hilfen: Entscheidungsvorlage an Amtsleiter 2.Abstimmung mit den Vertretern der Netzwerkpartnern 14.04.15 3. Weitere Abstimmungstermine? 4.Weiterentwicklung Fachkonzept 5. Abstimmung mit Abteilungsleitung + Amtsleitung Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 12 2. Vorstellung JHA (27.5. oder 16.09.15) 3. Empfehlung an Rat (29.09. oder 10.12.15) 2.Eventuell Presse 4. Fachkonzept Frühe Hilfen als Ankerpunkt und Steuerungselement für die Frühen HilfenNetzwerk für Krefeld 28.04.2015 Anlage 4 zum Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen in Krefeld (FÖRDERBEREICH B) Das Familienhebammenprojekt „Gemeinsam ins Leben“ in der Trägerschaft des Sozialdienstes kath. Frauen e.V. Krefeld und des Deutschen Kinderschutzbundes Krefeld wurde nach Abstimmung Im Netzwerk Frühe Hilfen und nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 01.03.2014 installiert und ist zunächst bis zum 31.12.2015 befristet. Im Projekt sind zwei Familienhebammen mit jeweils einer halben Stelle tätig. Bei Sicherstellung der weiteren Finanzierung ist die Fortführung des Familienhebammenprojekts geplant. Es handelt sich um ein niederschwelliges, aufsuchendes, längerfristiges Angebot für Alleinerziehende und Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf im ersten Lebensjahr des Kindes. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Angebot gilt nicht für Familien im Kontext von akuter Kindeswohlgefährdung und Hilfe zur Erziehung. Förderung von Ehrenamt (FÖRDERBEREICH C) Das Projekt Wellcome des Deutschen Kinderschutzbundes Krefeld ist eine praktische Hilfe zur Entlastung von Müttern bzw. Eltern, denen ein stützendes familiäres System fehlt, im ersten Lebensjahr des Kindes. Der Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zeitlich begrenzt auf 2 bis 4 Monate und erfolgt ohne einen Antrag. Förderung sonstiger Projekte (FÖRDERBEREICH D) Das Projekt „Cafe Juwel“ SkF/ Kath. Beratungsdienst ist ein wöchentlicher Frühstückstreff für junge Schwangere und junge Eltern. „Cafe Mobijuwel“/ SkF in Kooperation mit Mobifant ist ein mobiles Beratungsprojekt für junge Eltern an wechselnden Spielplatz-Standorten in Krefeld. Die Familiengruppe des Deutschen Kinderschutzbundes „Geborgen von Anfang an“ ist ein niederschwelliges Gruppenangebot. Es geht darum, entwicklungsorientierte Alltagsgestaltung, Selbstwertgefühl und Wohlbefinden durch Geborgenheit zu erfahren. „Kindergesundheit- von Anfang an-“ / DRK-Schwesternschaft ab 01.09.2014 ist ein sozialräumlich ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot von Familienkinderkrankenschwestern an 4 Standorten in Krefeld zu Fragen der Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes. Das Elterncafe St. Peter Uerdingen/ Familienbildung DRK ab 01.09.2014 ist ein niederschwelliges Elterncafe für Fragen rund um das Baby und Kleinkind mit Betreuungsund Beschäftigungsmöglichkeit für die Geschwisterkinder. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen 13 28.04.2015