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Verwaltungsvorlage (Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:57
Verwaltungsvorlage (Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld") Verwaltungsvorlage (Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld") Verwaltungsvorlage (Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld") Verwaltungsvorlage (Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld")

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.04.2015 Nr. 1342 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld" Beschlussentwurf: Der Auf- und Ausbau des Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld" wird auf Grundlage des vorliegenden Fachkonzeptes beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1342 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein p05103010000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 43.000,00 EUR Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 43.000,00 EUR abzüglich 43.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Stadt Krefeld erhält derzeit jährlich Bundesmittel in Höhe von 148.508, 00 EUR. Aus diesem Betrag werden die Personalkosten für die 2012 neu eingerichtete Stelle Netzwerkkoordination (0,5 VZÄ) i.H.v. 43.000, 00 EUR refinanziert. Die zweite Stelle "Frühe Hilfen" (0,5 VZÄ) bestand bereits vor 2012 und ist daher nicht refinanzierbar. Begründung Seite 2 1. Bundesebene Gesetzliche Grundlage der Bundesinitiative bildet das Bundeskinderschutzgesetz. Kernstück des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (Anlage A) Die Fördermittel im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen (2012-2015, ab 2016 Bundesfond) werden vom Bund bereitgestellt und über die Länder vergeben, vergleiche Bund-LänderVerwaltungsvereinbarung vom 01.07.2012 (Anlage B). Die Stadt Krefeld erhält hieraus einen Betrag von 148.508,00 EUR jährlich. In Anlehnung an die Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen legt jedes Bundesland eigene Fördergrundsätze für die Umsetzung auf kommunaler Ebene fest. Der Bund gewährt die Finanzmittel im Rahmen der Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen" zweckgebunden. Im Zuge der Evaluation dokumentiert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die von der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ angestoßenen Entwicklungen und wertet diese aus. Ziel ist es, Empfehlungen für die ab 2016 vorgesehene dauerhafte Förderung von Netzwerken Früher Hilfen durch einen Bundesfonds zu formulieren. 2. Länderebene Jedes Bundesland hat ein länderspezifisches Gesamtkonzept erstellt. Darin werden der bisherige Ausbau der Frühen Hilfen und der Netzwerke im jeweiligen Land, sowie das weitere Entwicklungsinteresse dargestellt. Außerdem können die Länder Vorgaben für die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Förderbereiche (Netzwerke, Familienhebammen, Ehrenamtsstrukturen, sonstige Projekte) machen. Die Länderkonzepte enthalten Ausführungen zu den Fördergrundsätzen. Diese stellen sicher, dass eine flächendeckende Partizipation von Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden ermöglicht wird. Darüber hinaus regeln die Fördergrundsätze die Mitwirkung der kommunalen Gebietskörperschaften an der Erhebung von Daten zur Struktur und den Konzepten der lokalen Netzwerke, sowie zu Aufgaben, Profil und Qualifizierung der Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren, Beteiligung der Netzwerkpartnerinnen und -partner und zur Steuerung der Netzwerkarbeit und ihrer Wirkungen. Auch Daten zum Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich werden erhoben. Das präzisierte Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012-2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen wurde von der Landeskoordinierungsstelle NRW Mitte Juni 2014 vorgelegt. (Anlage C) 3. Kommunale Ebene- „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ Ziel des Auf- und Ausbaus des „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ (Anlage D) ist die Implementierung, Weiterentwicklung und Verstetigung von Angeboten im Bereich der primären Prävention (für alle Familien) und sekundären Prävention (für Familien in Problemlagen) von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes. Indikatoren sind zum Beispiel: Überforderungssituationen von Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder Alleinerziehende mit mehreren Kindern Abnahme familiärer Unterstützsysteme Vereinsamung von Familien, fehlende Anbindung an ein Gemeinwesen Gesundheitsaspekte bei Mutter, Vater und Kind rücken in den Hintergrund fehlende Kenntnisse über die Grundbedürfnisse von Kindern Familien mit Multiproblemlagen Kinderarmut Begründung Seite 3 Das Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ wurde auf der Grundlage der Ausführungen im präzisierten Landesgesamtkonzept NRW, sowie auf der gesetzlichen Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und der Verwaltungsvereinbarung Bund-Länder entwickelt und mit den beteiligten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern, sowie der Landeskoordinierungsstelle abgestimmt. (Anlage E) In das Konzept sind ebenfalls die seit 2012 gemachten Erfahrungen und Beratungsergebnisse in Krefeld eingeflossen, wie sie dem JHA in den Sitzungen vom 20.06.2012, 20.02.2013, 10.04.2013 und 14.11.2014 berichtet wurden. Das „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ trägt maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichert die Rechte auf Schutz und Förderung. Die Unterstützungsangebote bewegen sich im Leistungsspektrum der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII). Sie sind keine Hilfe zur Erziehung. Frühe Hilfen sind zielgerichtete Fördermaßnahmen der Eltern- und Familienbildung, der Beratung, der Betreuung und der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge. Sie bieten Unterstützung im Alltag bei der Erfüllung des Erziehungsauftrages der Eltern und fördern die Beziehungs-, Bindungs- und Erziehungskompetenz von Schwangeren, sowie Müttern und Väter. Das „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ trägt dazu bei, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu stabilisieren und zur Entwicklung positiver Lebensbedingungen und Lebensperspektiven beizutragen. Frühe Hilfen haben weiter das Ziel, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Eltern zu erhöhen. Die Annahme der Unterstützungsangebote ist freiwillig. Zur Erreichung der Adressaten ist es wichtig, dass eine Trennung zum intervenierenden Kinderschutz (tertiäre Prävention) besteht. II. Perspektiven und Prozesse zur Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Krefeld verfügt in vielen Bereichen über ein vielschichtiges Angebot im Sinne der Bundesinitiative. Der Ausbau der Frühen Hilfen und die Wirksamkeit von funktionierenden Netzwerken unterliegen einem fortdauernden Entwicklungsprozess. Hierbei sind die jeweiligen Veränderungen, Anforderungen und Bedarfe zu berücksichtigen. Die konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Ausbaus des „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ wird in 2 Jahren evaluiert. III. Finanzierung Die Bundesmittel werden gemäß der Fördergrundsätze für die Förderbereiche A-D verwendet. IV. Herbeiführung eines Ratsbeschlusses Die Maßnahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen sind bis zum 31.12.2015 über die Mittel der Bundesinitiative gesichert. Ab 2016 ist die weitere Förderung im Rahmen des Bundesfonds nur möglich, wenn der Auf- und Ausbau des "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld" durch den Rat beschlossen wird.