Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:57
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.04.2015
Nr.
1342 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Auf- und Ausbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld"
Beschlussentwurf:
Der Auf- und Ausbau des Netzwerkes "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld" wird auf Grundlage des vorliegenden Fachkonzeptes beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1342 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
p05103010000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
43.000,00 EUR
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
43.000,00 EUR
abzüglich
43.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Stadt Krefeld erhält derzeit jährlich Bundesmittel in Höhe von 148.508, 00 EUR. Aus diesem Betrag
werden die Personalkosten für die 2012 neu eingerichtete Stelle Netzwerkkoordination (0,5 VZÄ) i.H.v.
43.000, 00 EUR refinanziert. Die zweite Stelle "Frühe Hilfen" (0,5 VZÄ) bestand bereits vor 2012 und ist
daher nicht refinanzierbar.
Begründung
Seite 2
1. Bundesebene
Gesetzliche Grundlage der Bundesinitiative bildet das Bundeskinderschutzgesetz. Kernstück des am
01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) (Anlage A)
Die Fördermittel im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen (2012-2015, ab 2016 Bundesfond) werden vom Bund bereitgestellt und über die Länder vergeben, vergleiche Bund-LänderVerwaltungsvereinbarung vom 01.07.2012 (Anlage B).
Die Stadt Krefeld erhält hieraus einen Betrag von 148.508,00 EUR jährlich.
In Anlehnung an die Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen legt jedes
Bundesland eigene Fördergrundsätze für die Umsetzung auf kommunaler Ebene fest.
Der Bund gewährt die Finanzmittel im Rahmen der Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen" zweckgebunden.
Im Zuge der Evaluation dokumentiert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die von der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ angestoßenen Entwicklungen und wertet diese aus.
Ziel ist es, Empfehlungen für die ab 2016 vorgesehene dauerhafte Förderung von Netzwerken Früher
Hilfen durch einen Bundesfonds zu formulieren.
2. Länderebene
Jedes Bundesland hat ein länderspezifisches Gesamtkonzept erstellt. Darin werden der bisherige Ausbau
der Frühen Hilfen und der Netzwerke im jeweiligen Land, sowie das weitere Entwicklungsinteresse dargestellt. Außerdem können die Länder Vorgaben für die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Förderbereiche (Netzwerke, Familienhebammen, Ehrenamtsstrukturen, sonstige Projekte) machen.
Die Länderkonzepte enthalten Ausführungen zu den Fördergrundsätzen. Diese stellen sicher, dass eine
flächendeckende Partizipation von Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden ermöglicht wird. Darüber hinaus regeln die Fördergrundsätze die Mitwirkung der kommunalen Gebietskörperschaften an der Erhebung von Daten zur Struktur und den Konzepten der lokalen Netzwerke, sowie zu
Aufgaben, Profil und Qualifizierung der Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren, Beteiligung der
Netzwerkpartnerinnen und -partner und zur Steuerung der Netzwerkarbeit und ihrer Wirkungen. Auch
Daten zum Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich werden erhoben.
Das präzisierte Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012-2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen wurde von der Landeskoordinierungsstelle
NRW Mitte Juni 2014 vorgelegt. (Anlage C)
3. Kommunale Ebene- „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“
Ziel des Auf- und Ausbaus des „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ (Anlage D) ist die Implementierung,
Weiterentwicklung und Verstetigung von Angeboten im Bereich der primären Prävention (für alle Familien) und sekundären Prävention (für Familien in Problemlagen) von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes.
Indikatoren sind zum Beispiel:
Überforderungssituationen von Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
Alleinerziehende mit mehreren Kindern
Abnahme familiärer Unterstützsysteme
Vereinsamung von Familien, fehlende Anbindung an ein Gemeinwesen
Gesundheitsaspekte bei Mutter, Vater und Kind rücken in den Hintergrund
fehlende Kenntnisse über die Grundbedürfnisse von Kindern
Familien mit Multiproblemlagen
Kinderarmut
Begründung
Seite 3
Das Fachkonzept „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ wurde auf der Grundlage der Ausführungen im
präzisierten Landesgesamtkonzept NRW, sowie auf der gesetzlichen Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und der Verwaltungsvereinbarung Bund-Länder entwickelt und mit den beteiligten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern, sowie der Landeskoordinierungsstelle abgestimmt. (Anlage E)
In das Konzept sind ebenfalls die seit 2012 gemachten Erfahrungen und Beratungsergebnisse in Krefeld
eingeflossen, wie sie dem JHA in den Sitzungen vom 20.06.2012, 20.02.2013, 10.04.2013 und 14.11.2014
berichtet wurden.
Das „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ trägt maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei
und sichert die Rechte auf Schutz und Förderung.
Die Unterstützungsangebote bewegen sich im Leistungsspektrum der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII).
Sie sind keine Hilfe zur Erziehung.
Frühe Hilfen sind zielgerichtete Fördermaßnahmen der Eltern- und Familienbildung, der Beratung, der
Betreuung und der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge. Sie bieten Unterstützung im
Alltag bei der Erfüllung des Erziehungsauftrages der Eltern und fördern die Beziehungs-, Bindungs- und
Erziehungskompetenz von Schwangeren, sowie Müttern und Väter.
Das „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ trägt dazu bei, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie
und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu stabilisieren und zur Entwicklung positiver Lebensbedingungen und Lebensperspektiven beizutragen.
Frühe Hilfen haben weiter das Ziel, Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Eltern zu erhöhen.
Die Annahme der Unterstützungsangebote ist freiwillig.
Zur Erreichung der Adressaten ist es wichtig, dass eine Trennung zum intervenierenden Kinderschutz (tertiäre Prävention) besteht.
II. Perspektiven und Prozesse zur Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks
Krefeld verfügt in vielen Bereichen über ein vielschichtiges Angebot im Sinne der Bundesinitiative. Der
Ausbau der Frühen Hilfen und die Wirksamkeit von funktionierenden Netzwerken unterliegen einem
fortdauernden Entwicklungsprozess. Hierbei sind die jeweiligen Veränderungen, Anforderungen und Bedarfe zu berücksichtigen.
Die konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Ausbaus des „Frühe Hilfen- Netzwerk für Krefeld“ wird in 2 Jahren evaluiert.
III. Finanzierung
Die Bundesmittel werden gemäß der Fördergrundsätze für die Förderbereiche A-D verwendet.
IV. Herbeiführung eines Ratsbeschlusses
Die Maßnahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen sind bis zum 31.12.2015 über die Mittel der Bundesinitiative gesichert.
Ab 2016 ist die weitere Förderung im Rahmen des Bundesfonds nur möglich, wenn der Auf- und Ausbau
des "Frühe Hilfen - Netzwerk für Krefeld" durch den Rat beschlossen wird.