Daten
Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:57
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.11.2015
Nr.
1916 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der
CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen
Maßnahmen zu beschließen.
2. Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
3. Maßnahmen Dritter werden nicht berücksichtigt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1916 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Vorlage Nr. 1763/15 für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 17. September 2015 wurde über den Stand zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW informiert. Das Gesetz wurde am 30. September 2015 durch den Landtag NRW verabschiedet,
am 7. Oktober 2015 veröffentlicht und trat am 8. Oktober 2015 in Kraft. Am 13. Oktober 2015 wurde der
Stadt Krefeld der Bewilligungsbescheid mit Datum 08. Oktober 2015 über 19.944.482,22 EUR zugestellt.
Maßnahmen, die unter die Förderbereiche mit Schwerpunkt
1. Infrastruktur
-Krankenhäuser
-Lärmbekämpfung (insbesondere bei Straßen)
-Städtebau (ohne Abwasser)
-Informationstechnologie (beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen
Gebieten)
-Luftreinhaltung
2. Bildungsinfrastruktur
-Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
-Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
-Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung
-Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
fallen, sind grundsätzlich förderfähig.
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
-Beginn ab 1. Juli 2015
-Abnahme bis spätestens 31.12.2018
-Vollständige Abrechnung in 2019
Die Verwaltung hat daraufhin mögliche Maßnahmen zusammengetragen, deren Förderfähigkeit die jeweiligen Fachverwaltungen bestätigen. Darüber hinaus werden auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan 2015 bereits berücksichtigt worden sind, erneut auf ihre Förderfähigkeit nach der aktuellen Gesetzeslage überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen
1.) 7.660011-Berufskolleg Uerdingen, Erweiterung 2. Bauabschnitt
2.) 7.660021-Gemeinschaftsgrundschule Eichendorffstraße, Erweiterung
3.) 7.660146-Bismarckschule, Erweiterung/Pavillonersatz
4.) 7.666456-Kölner Straße, von Eichhornstraße bis Hafelsstraße und von Wilhelm-Stefen-Straße bis Hafelsstraße
nicht uneingeschränkt den Förderbestimmungen entsprechen. Es verbleiben daher nur noch die Maßnahmen
1.) 7.666091-Radwegeerneuerung
(Fördersumme 3.780.000,00 EUR)
2.) 7.666736-Erneuerung Lichtzeichenanlage K25 St.-Anton-Straße/Preußenring
(Fördersumme 144.900,00 EUR).
Die Maßnahmen wurden anschließend nach folgenden Kategorien sortiert:
HH 2015 (Radwegerneuerung/ LZA)
4.361.000,00 EUR
Begründung
Seite 3
I - Kinder und Bildung
II - Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur
III - Rad- und Gehwegerneuerungen
IV - Optimierung des Verkehrsabflusses
V - Städtebau
VI - Straßenmaßnahmen
8.700.000,00 EUR
840.000,00 EUR
935.900,00 EUR
974.000,00 EUR
3.575.000,00 EUR
2.775.000,00 EUR
Summe
22.160.900,00 EUR
Aufgrund der Förderquote i.H.v. 90% je Maßnahme werden den jeweiligen Förderbereichen folgende
Fördermittel zugeteilt:
HH 2015 (Radwegerneuerung/ LZA)
I - Kinder und Bildung
II - Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur
III - Rad- und Gehwegerneuerungen
IV - Optimierung des Verkehrsabflusses
V - Städtebau
VI - Straßenmaßnahmen
3.924.900,00 EUR
7.830.000,00 EUR
756.000,00 EUR
842.310,00 EUR
876.600,00 EUR
3.217.500,00 EUR
2.497.500,00 EUR
Summe
19.944.810,00 EUR
Die bereitgestellten Fördermittel sind somit voll umfänglich ausgeschöpft. Eine detaillierte Aufstellung
der Einzelmaßnahmen kann dem beigefügten Anhang entnommen werden.
Sollte aufgrund von Verzögerungen absehbar sein, dass eine Maßnahme nicht innerhalb des gesetzlichen
Zeitraums fertiggestellt werden kann oder die Förderfähigkeit einer Maßnahme durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht bestätigt wird, stehen weitere zehn Projekte als Ersatzmaßnahmen zur Verfügung.
Das Bundesgesetz ist eindeutig auf die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ausgerichtet. Gleichzeitig muss die Gemeinde den Gedanken der "Trägerneutralität" berücksichtigen.
Da die Weiterleitung von Fördermittel an "andere Dritte" konsumtiv darzustellen ist, ergibt sich mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils, der sich auch in diesem Fall auf 10 % der förderfähigen Kosten beläuft, eine Ergebnisverschlechterung für den städtischen Haushalt und damit eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage. Aus diesem Grunde kann die Verwaltung diese Verwendung nicht befürworten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen über den Veränderungsnachweis in den endgültigen Haushaltsplan 2016 aufzunehmen. Zur Finanzierung des 10 %igen städtischen Eigenanteils werden -mangels anderer Deckungsmöglichkeiten- Mittel des kommunalen Konjunkturpakets Krefeld herangezogen.