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Verwaltungsvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:57
Verwaltungsvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015) Verwaltungsvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015) Verwaltungsvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015) Verwaltungsvorlage (Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.11.2015 Nr. 1916 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW sowie Anträge der CDU-Fraktion vom 12. Oktober 2015 und 27. November 2015 Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen. 2. Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. 3. Maßnahmen Dritter werden nicht berücksichtigt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1916 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Vorlage Nr. 1763/15 für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17. September 2015 wurde über den Stand zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW informiert. Das Gesetz wurde am 30. September 2015 durch den Landtag NRW verabschiedet, am 7. Oktober 2015 veröffentlicht und trat am 8. Oktober 2015 in Kraft. Am 13. Oktober 2015 wurde der Stadt Krefeld der Bewilligungsbescheid mit Datum 08. Oktober 2015 über 19.944.482,22 EUR zugestellt. Maßnahmen, die unter die Förderbereiche mit Schwerpunkt 1. Infrastruktur -Krankenhäuser -Lärmbekämpfung (insbesondere bei Straßen) -Städtebau (ohne Abwasser) -Informationstechnologie (beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten) -Luftreinhaltung 2. Bildungsinfrastruktur -Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur -Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur -Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung -Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten fallen, sind grundsätzlich förderfähig. Weitere Fördervoraussetzungen sind: -Beginn ab 1. Juli 2015 -Abnahme bis spätestens 31.12.2018 -Vollständige Abrechnung in 2019 Die Verwaltung hat daraufhin mögliche Maßnahmen zusammengetragen, deren Förderfähigkeit die jeweiligen Fachverwaltungen bestätigen. Darüber hinaus werden auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan 2015 bereits berücksichtigt worden sind, erneut auf ihre Förderfähigkeit nach der aktuellen Gesetzeslage überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen 1.) 7.660011-Berufskolleg Uerdingen, Erweiterung 2. Bauabschnitt 2.) 7.660021-Gemeinschaftsgrundschule Eichendorffstraße, Erweiterung 3.) 7.660146-Bismarckschule, Erweiterung/Pavillonersatz 4.) 7.666456-Kölner Straße, von Eichhornstraße bis Hafelsstraße und von Wilhelm-Stefen-Straße bis Hafelsstraße nicht uneingeschränkt den Förderbestimmungen entsprechen. Es verbleiben daher nur noch die Maßnahmen 1.) 7.666091-Radwegeerneuerung (Fördersumme 3.780.000,00 EUR) 2.) 7.666736-Erneuerung Lichtzeichenanlage K25 St.-Anton-Straße/Preußenring (Fördersumme 144.900,00 EUR). Die Maßnahmen wurden anschließend nach folgenden Kategorien sortiert: HH 2015 (Radwegerneuerung/ LZA) 4.361.000,00 EUR Begründung Seite 3 I - Kinder und Bildung II - Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur III - Rad- und Gehwegerneuerungen IV - Optimierung des Verkehrsabflusses V - Städtebau VI - Straßenmaßnahmen 8.700.000,00 EUR 840.000,00 EUR 935.900,00 EUR 974.000,00 EUR 3.575.000,00 EUR 2.775.000,00 EUR Summe 22.160.900,00 EUR Aufgrund der Förderquote i.H.v. 90% je Maßnahme werden den jeweiligen Förderbereichen folgende Fördermittel zugeteilt: HH 2015 (Radwegerneuerung/ LZA) I - Kinder und Bildung II - Energetische Sanierung sonstige Infrastruktur III - Rad- und Gehwegerneuerungen IV - Optimierung des Verkehrsabflusses V - Städtebau VI - Straßenmaßnahmen 3.924.900,00 EUR 7.830.000,00 EUR 756.000,00 EUR 842.310,00 EUR 876.600,00 EUR 3.217.500,00 EUR 2.497.500,00 EUR Summe 19.944.810,00 EUR Die bereitgestellten Fördermittel sind somit voll umfänglich ausgeschöpft. Eine detaillierte Aufstellung der Einzelmaßnahmen kann dem beigefügten Anhang entnommen werden. Sollte aufgrund von Verzögerungen absehbar sein, dass eine Maßnahme nicht innerhalb des gesetzlichen Zeitraums fertiggestellt werden kann oder die Förderfähigkeit einer Maßnahme durch die örtliche Rechnungsprüfung nicht bestätigt wird, stehen weitere zehn Projekte als Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. Das Bundesgesetz ist eindeutig auf die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ausgerichtet. Gleichzeitig muss die Gemeinde den Gedanken der "Trägerneutralität" berücksichtigen. Da die Weiterleitung von Fördermittel an "andere Dritte" konsumtiv darzustellen ist, ergibt sich mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils, der sich auch in diesem Fall auf 10 % der förderfähigen Kosten beläuft, eine Ergebnisverschlechterung für den städtischen Haushalt und damit eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage. Aus diesem Grunde kann die Verwaltung diese Verwendung nicht befürworten. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen über den Veränderungsnachweis in den endgültigen Haushaltsplan 2016 aufzunehmen. Zur Finanzierung des 10 %igen städtischen Eigenanteils werden -mangels anderer Deckungsmöglichkeiten- Mittel des kommunalen Konjunkturpakets Krefeld herangezogen.