Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
324 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:58
Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 324 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.11.2016 Nr. 3402 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2017 Beschlussentwurf: Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3402 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1.a) Auswirkungen auf den Haushaltsplan Der Entwurf des Haushaltsplans 2017 sowie der Entwurf der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 29.09.2016 vorgelegt und von diesem zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 08.12.2016 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der die bis zum Stichtag 24.11.2016 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält. In den Etatberatungen der Fachausschüsse wurden teilweise haushaltsverändernde Beschlüsse getroffen. Eine Zusammenfassung der Änderungen aus Verwaltung und Politik ist der Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Anlage ist themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung bzw. der Politik in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen. Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt. Wesentliche Änderungen ergeben sich im Ergebnisplan insbesondere bei den Erträgen und Aufwendungen bei den Leistungen für Flüchtlinge. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen aus der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 sowie den aktualisierten Orientierungsdaten vom 25.07.2016 für den Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft berücksichtigt. Mit Beschluss vom 10.12.2015 hat der Rat über die Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsprogramms NRW entschieden. In diesem Zusammenhang wird auf den gesondert vorliegenden Sachstandsbericht zur Umsetzung des KInvFöG hingewiesen. Aufgrund von Einsparungen durch günstigere Submissionsergebnisse sowie den Verzicht geplanter Maßnahmen ist ein Austausch von Maßnahmen vorgesehen, der ebenfalls in die Haushaltsplanung eingeflossen ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die KInvFöG-Maßnahmen gesondert - im Anschluss an die Veränderungen zum investiven Finanzplan - dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Anpassung der HSK-Maßnahmen sind in den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen enthalten. 1.b) Auswirkungen auf die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 Bei der folgenden HSK - Maßnahme ergibt sich aufgrund aktueller Kalkulationen eine Verbesserung der Konsolidierungsbeträge ab 2017. IV-14: Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege (ohne Offener Ganztag) 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 720.425 1.733.331 1.733.331 1.733.331 1.733.331 0 120.000 120.000 120.000 120.000 720.425 1.853.331 1.853.331 1.853.331 1.853.331 Aufgrund der politischen Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 17.11.2016 zur Anpassung einzelner Zuschüsse, ergeben sich folgende Auswirkungen auf HSK - Maßnahmen: III-13: Kürzung der Zuschussleistungen Begründung Seite 3 2016 Entwurf 2018 2019 2020 113.258 113.258 113.258 113.258 113.258 0 2.940 7.030 7.030 7.030 113.258 116.198 120.288 120.288 120.288 Veränderung Neu 2017 VI-04: Kürzung der Zuschussleistungen 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 77.842 77.842 77.842 77.842 77.842 0 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 77.842 73.842 73.842 73.842 73.842 Weiterhin ergeben sich bei den folgenden Maßnahmen redaktionelle Änderungen in der Maßnahmenbezeichnung bzw. Erläuterung, ohne dass damit finanzielle Auswirkungen verbunden sind: Neue Bezeichnung und Erläuterung: V - 14: Erweiterung der Parkzonen im Stadtgebiet Mittels eines Parkraumkonzeptes Innenstadt (PKI) soll die vorhandene Parksituation innerhalb des Innenstadtrings inkl. Ringstraßen untersucht und optimiert werden. Eine Umsetzung ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Darüber hinaus sollen weitere Parkscheinautomaten an folgenden Großparkplätzen außerhalb der Innenstadt aufgestellt werden: Zoo, Grotenburgstadion, Am Röttgen, Girmesgath, Kölner Straße (Brachflächen zwischen Am Hauptbahnhof und Virchowstraße). Begründung: Anpassung der Maßnahmenbezeichnung und -beschreibung an die aktuellen Begebenheiten A – 01: Neufassung der Hundesteuersatzung Neufassung der Hundesteuersatzung 1. Anhebung der Hundesteuersätze um 10 Prozent 2. Begrenzung der Subventionstatbestände für einkommensschwache Personen auf einen Hund 3. Einführung eines neuen Steuertatbestandes mit erhöhtem Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) Begründung: Bei der Aufstellung des HSK-Zieles im Jahr 2015 ist die Verwaltung von einer Hundeneuerfasssung von ca. 10 % ausgegangen. Aufgrund der Ankündigungen einer Hundebestandsaufnahme in den lokalen Medien haben zahlreiche Hundehalter freiwillig ihren Hund angemeldet. Dadurch konnten inzwischen rund 12 % und damit fast 1.450 steuerlich neu erfasste Hunde verzeichnet werden. Somit konnte das monetäre HSKZiel bei der Hundesteuer erreicht werden - auch ohne Beauftragung eines externen Unternehmens. Eine Beauftragung erscheint somit unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als nicht mehr geboten. Insofern ist die Erläuterung der HSK-Maßnahme anzupassen. 2. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im Zeitraum vom 07.10.2016 bis zum 21.10.2016 Einwendungen erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist. Begründung Seite 4 Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 und des Haushaltssicherungskonzeptes sowie den dargestellten Veränderungen im Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt eine separate Vorlage für den Rat.