Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:58
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.08.2017
Nr.
4321 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier. Mehrbedarf für das vom Land geförderte Projekt "Geld oder Stelle"
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro
-, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - in
Höhe von 105.960,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen des Landes -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4321 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P40003010000
53180000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Durch das Landesprogramm "Geld oder Stelle" werden die Schulen in die Lage versetzt, eine pädagogische Übermittagsbetreuung und eine Aufsicht in der Mittagspause für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht oder ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kulturund Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten anzubieten. Das Landesprogramm ermöglicht,
wahlweise entsprechende Lehrerstellenanteile zu beantragen und/ oder diese zu kapitalisieren. Die zweite Variante wird hier Ort zum Großteil gewählt.
Zu Beginn des Jahres wurden durch Änderung des Erlasses (BASS 11-02 Nr. 24) - RdErl. vom 31.07.2008
"Geld oder Stelle - Sekundarstufe I - Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote" die Fördersätze pro zu kapitalisierendem Lehrerstellenanteil erhöht.
Die Fördermittel werden in voller Höhe an die entsprechenden Träger der Übermittagbetreuung weitergeleitet.
Gemäß Bewilligungsbescheid vom 13.06.2017 wurden die Fördermittel auf 964.370,00 EUR für das Schuljahr 2017/2018 festgelegt. Für das Haushaltsjahr erhöht sich damit der Gesamtförderbetrag auf
836.622,50 EUR . Im Haushaltsplan 2017 wurde für dieses Projekt bisher ein Ertrag von 730.600,00 EUR
berücksichtigt, so dass ein Mehrertrag von 106.022,50 EUR erwartet wird.
Da im Aufwandsbereich noch ein Betrag von rd. 65,00 EUR zur Verfügung steht, ergibt sich faktisch ein
Mehrbedarf von 105.960,00 EUR (gerundet).
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt durch die vom Land zur Verfügung gestellten
Fördermittel.