Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:59
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hier: Antrag des Krefelder Funktaxi Besitzervereins e.V. und der Firma G. Knorrek Personenbeförderungs
GmbH auf Erhöhung des Krefelder Taxitarifs
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.12.2014
Nr.
673 /14/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
11.12.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Erhöhung des Krefelder Taxitarifs
hier: Antrag des Krefelder Funktaxi Besitzervereins e.V. und der Firma G. Knorrek Personenbeförderungs
GmbH auf Erhöhung des Krefelder Taxitarifs
Beschlussentwurf:
Die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 18.03.1991 über die Beförderungsentgelte für den
Verkehr mit den in der Stadt Krefeld zugelassenen Taxen wird dem Vorschlag der Verwaltung gemäß (Anlage 1, Alternativvorschlag) beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 673 /14/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Aktuelle Entgelte
Die Beförderungsentgelte für Krefeld wurden zuletzt im November 2012 erhöht (Vorlage 3918/12).
Zurzeit sind folgende Entgelte gültig:
Tarif 6.00 Uhr bis 22:00 Uhr
Grundgebühr
von 0 bis einschl. 2 km je km
ab 2 bis einschl. 5 km je km
ab 5 bis einschl. 20 km je km
ab 20 km je km
2,50 €
1,80 €
1,60 €
1,55 €
1,50 €
Tarif 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen
Grundgebühr
2,50 €
Je km
1,70 €
Wartezeitgebühr verkehrsbedingt
Wartezeitgebühr kundenbedingt
zusätzliches Entgelt für den Transport von sperrigen Gütern
Rücktritt vom Fahrauftrag
10 €/h
25 €/h
3,00 €
2,50 €
2. Antrag des Krefelder Funktaxi Besitzervereins e.V. und der Firma G. Knorrek Personenbeförderungs
GmbH auf Tariferhöhung
Der Krefelder Funktaxi Besitzerverein e.V. und die G. Knorrek Personenbeförderungs GmbH, denen zusammen knapp 90 % der in Krefeld konzessionierten Taxen angeschlossen sind, haben in Ihren Anträgen
vom 29.10.2014 folgende Entgelte beantragt:
Tarif 6.00 Uhr bis 22:00 Uhr
Grundgebühr inkl. 1. km frei
ab 1 bis einschl. 2 km je km
ab 2 bis einschl. 6 km je km
ab 6 bis einschl. 20 km je km
ab 20 km je km
Zuschlag für ein Großraumtaxi *
5,50 €
2,00 €
1,90 €
1,80 €
1,60 €
Tarif 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen
Grundgebühr inkl. 1. km frei
5,90 €
ab 1 bis einschl. 2 km je km
2,00 €
ab 2 bis einschl. 6 km je km
1,90 €
ab 6 bis einschl. 20 km je km
1,80 €
ab 20 km je km
1,60 €
5,00 €
Wartezeitgebühr (einheitlich)
zusätzliches Entgelt für den Transport von sperrigen Gütern
Rücktritt vom Fahrauftrag
24 €/h
5,00 €
5,50 €
* Bei der „Bestellung“ eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von
mehr als vier Fahrgästen zugelassen ist), ist unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen ein Zuschlag zum Grundpreis
in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. Dieser Zuschlag wird auch erhoben, wenn mehr als vier Fahrgäste von solch einem Fahrzeug
befördert werden wollen (sog. Einsteiger).
Die Unternehmer begründen die beantragten Tariferhöhungen mit der Einführung des Mindestlohns zum
01.01.2015, von dem sie maßgeblich betroffen sind.
3. Allgemeine Bewertung der Kostensteigerung durch die Einführung des Mindestlohns
Nach § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der nach § 51 Abs. 3 PBefG auch auf die Festsetzung der Beförderungsentgelte entsprechend anzuwenden ist, hat die Genehmigungsbehörde zu prüfen,
ob die Beförderungsentgelte mit der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer im Einklang stehen.
Hierbei ist zu beachten, dass nach § 8 Abs. 4 PBefG Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr
eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand ge-
Begründung
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deckt wird durch Beförderungserlöse sowie sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne.
Die aktuellen Beförderungsentgelte sind seit dem 22.11.2012 unverändert gültig.
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MindestlohngesetzMiLoG) vom 11.08.2014 die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 beschlossen. Mit
Einführung des MiLoG beträgt die Höhe des Mindestlohns, auch für das Taxengewerbe, zukünftig 8,50 €
je Zeitstunde.
Ein vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) in Auftrag gegebenes Gutachten eines vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hat ergeben, dass im Bundesdurchschnitt derzeit ca. 6,50 € brutto/Stunde an Taxifahrer gezahlt werden.
Laut Aussagen des Hauptzollamts Krefeld und des Krefelder Funktaxi Besitzervereins werde in Krefeld
derzeit ein durchschnittlicher Stundenlohn in Höhe von 6,00 € bis 6,50 € gezahlt. Die Einführung des festgelegten Mindestlohns führe somit zu einer Steigerung der Bruttolöhne bis zu 41 Prozent. Damit komme
auf das Taxigewerbe eine erhebliche Kostensteigerung zu. Die durch den gesetzlichen Mindestlohn entstehenden Mehrkosten könnten ohne eine Anhebung der Taxientgelte nicht aufgefangen werden.
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Lohnkosten im Taxigewerbe ca. 60 % der gesamten Unternehmerkosten darstellen. Der erhebliche Lohnkostenanstieg gefährde die Arbeitsplätze der sozialversicherungspflichtigen Angestellten, welche 70% der Belegschaft darstellen. Die Unternehmer seien aufgrund der bisherigen Umsätze nicht in der Lage, ihrem Personal den gesetzlich geforderten Mindestlohn
zu zahlen. Es gelte, die Funktionsfähigkeit des Gewerbes aufrecht zu erhalten und damit die Sicherung der
notwendigen Arbeitsplätze zu gewährleisten.
Einzelne Städte haben bereits in der Vergangenheit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt, Gutachten zu der Situation des dortigen Taxigewerbes zu erstellen. Die vorliegenden Gutachten für Düsseldorf aus dem Jahr 2004 und Essen aus dem Jahr 2013 beinhalten keine Aussagen zu den Tarifen. Vielmehr
wurde unter anderem überprüft, inwieweit weitere Taxikonzessionen ausgegeben werden können, ohne
die Funktionsfähigkeit dieser Mobilitätsversorgung zu gefährden.
Die Erhöhung der Nacht- und Sonntagstarife gegenüber den Beträgen für Tagfahrten erklärt sich mit der
besseren Auslastung der Fahrzeuge mit sonstigen Dienstleistungen wie Kurierfahrten, die nur tagsüber
stattfinden.
In der Anlage 2 sind die Erhöhungen der Tagtarife einiger Städte aufgelistet, die aufgrund der Einführung
des Mindestlohns vorgenommen wurden.
4. Bewertung des Antrags der Krefelder Taxiunternehmer auf Erhöhung der Tarife
Beim Vorschlag der Taxiunternehmer erhöht sich durchschnittlich das Taxientgelt tagsüber um 19,88 %
und im Bereich der Sonn-, Feiertags- und Nachtentgelte um 18,52 %. Laut Auskunft des Krefelder Funktaxi-Besitzervereins beträgt die durchschnittliche Fahrstrecke in Krefeld 6,5 km. Für diese Strecke ergibt sich
eine Erhöhung tagsüber von 20,94% und nachts von 21,03%. In der Anlage 2 werden die aktuellen Preise
und die beantragten Entgelte detailliert gegenüber gestellt.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind bei kurzen Fahrstrecken die Anfahrts- und die Fixkosten überproportional hoch. Daher sieht der Antrag der Taxiunternehmen erstmalig eine Verbindung von Grundgebühr und ersten gefahrenen Kilometer vor.
Die rechtliche Zulässigkeit dieser Grund- und Fahrpreiskoppelung wurde geprüft und bereits in anderen
Städten (z.B. Düsseldorf, Duisburg, Bielefeld, Mettmann) beanstandungslos umgesetzt.
Die Vorschrift des § 37 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft) regelt die Forderung des angezeigten Beförderungsentgeltes nach einem Fahrpreisanzeiger. Der
Kommentierung hierzu kann entnommen werden, dass der Fahrpreis sich aus einem Grundpreis für die
Begründung
Seite 4
Kosten der Vorhaltung, Bereitstellung, Anfahrt und erster Teilstrecke (Anfahrstrecke) zusammensetzen
kann.
Um die programmtechnische Umsetzung des vom Taxiverband gewünschten Tarifes in die Taxameter
hinsichtlich der Fahrpreiskomponenten, bestehend aus Grundgebühr, Kilometerpreis und Zeitpreis (=
Wartezeiten) problemlos umsetzen zu können, ist nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Mess- und
Eichwesen Nordrhein-Westfalen von der bisherigen Trennung der verkehrs- und kundenbedingten Wartezeiten abzusehen und eine einheitliche Wartezeitenregelung (wie auch in den o.a. Beispielstädten so
geregelt bzw. vorgesehen) einzuführen. Diese soll zukünftig 24,00 Euro pro Stunde bzw. 0,10 Euro je 15
Sekunden betragen.
Das Krefelder Taxigewerbe bleibt mit den beantragten Erhöhungen der Taxientgelte deutlich unterhalb
der maximalen prozentualen Erhöhung der Stundenlöhne durch den Mindestlohn.
5. Alternatives Tarifmodell
Die Verwaltung hat dennoch ein alternatives Tarifmodell entwickelt, das keine Kopplung der Grundgebühr mit dem ersten gefahrenen Kilometer vorsieht. Um bei diesem Modell die Belastung durch den
Mindestlohn zu berücksichtigen, wurde hier ein Ausgleich in der Höhe der gestaffelten Kilometerpauschale vorgenommen. Um im Schnitt die benötigte Erhöhung zu erreichen, muss bei solch einem Modell die
Kilometerpauschale weiter angehoben werden:
Tarif 6.00 Uhr bis 22:00 Uhr
Grundgebühr
von 0 bis einschl. 2 km je km
ab 2 bis einschl. 6 km je km
ab 6 bis einschl. 20 km je km
ab 20 km je km
Zuschlag für ein Großraumtaxi *
3,00 €
2,10 €
2,00 €
1,80 €
1,70 €
Tarif 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen
Grundgebühr
3,40 €
von 0 bis einschl. 2 km je km
2,10 €
ab 2 bis einschl. 6 km je km
2,00 €
ab 6 bis einschl. 20 km je km
1,80 €
ab 20 km je km
1,70 €
5,00 €
Wartezeitgebühr verkehrsbedingt
Wartezeitgebühr kundenbedingt
zusätzliches Entgelt für den Transport von sperrigen Gütern
Rücktritt vom Fahrauftrag
12 €/h
30 €/h
5,00 €
3,00 €
* Bei der „Bestellung“ eines Großraumtaxis (Personenkraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von
mehr als vier Fahrgästen zugelassen ist), ist unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen ein Zuschlag zum Grundpreis
in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. Dieser Zuschlag wird auch erhoben, wenn mehr als vier Fahrgäste von solch einem Fahrzeug
befördert werden wollen (sog. Einsteiger).
Dieses Modell hat den Vorteil, dass die Preise für Strecken bis 1000 Meter, wie zum Beispiel eine Kurzstrecke zum Arzt, nicht überproportional steigen. Des Weiteren bleibt die Aufteilung der Wartezeiten in
verkehrs- und kundenbedingt erhalten.
Beim Alternativvorschlag erhöhen sich die Tarife durchschnittlich um 19,45 % am Tag und 18,05% nachts.
Bei der Durchschnittsfahrt von 6,5 km liegen die Werte bei 21,69 % und 21,77 %.
6. Vorschlag der Verwaltung
Die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes kann durchaus als angespannt bezeichnet werden. In einem überwiegend schwierigen Marktumfeld stellen in zunehmendem Maße eine sich verschärfende
Wettbewerbssituation, der Versuch eines Vordringens von alternativen Beförderungsangeboten, die
Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 neben allgemeiner Kostensteigerungen eine erhebliche
Belastung dar.
Begründung
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Eine Tarifanpassung ist daher begründet.
Die prozentualen Steigerungen der beiden vorgesehenen Tarifmodelle wirken zunächst zu hoch, bezogen
auf die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung des Stundenlohns erscheinen diese allerdings insgesamt
moderat.
Aufgrund der dargestellten Vorteile insbesondere im Bereich der Kurzstrecken favorisiert die Verwaltung
das von ihr entwickelte Tarifmodell.
Bei der Vergabe von Taxilizenzen geht die Stadtverwaltung Krefeld unter Berücksichtigung der notwendigen Mobilitätsversorgung der Bevölkerung zurückhaltend vor, um den Auslastungsgrad der Fahrzeuge zu
erhöhen und damit einen positiven Effekt auf die Wirtschaftlichkeit der unternehmerischen Leistung,
aber auch auf den Umfang zukünftiger Tarifanpassungen zu erzielen.
7. Anhörungsverfahren
Im Anhörungsverfahren gemäß § 51 Abs. 3 PBefG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 und 3 PBefG wurden
folgende Stellen angehört: IHK Mittlerer Niederrhein, Fachvereinigung Personenverkehr, Taxi-Verband
Nordrhein-Westfalen e.V. und G. Knorrek Personenbeförderungs GmbH. Eine Anpassung des Krefelder
Taxitarifs aufgrund des Mindestlohnes wurde als notwendig erachtet.