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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
248 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:00
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.09.2015 Nr. 1629 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 729 / II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße -; Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 729 II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - in der durch violette Eintragungen ergänzten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 729 II - Rheinstraße, Ostwall, Neue Linner Straße, Petersstraße - (Anlage Nr. 2) wird zugestimmt. 4. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 729 II treten die ihm entgegen stehenden früher getroffenen Festsetzungen außer Kraft. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne - Nr. 600 (V) – nördlich Marktstraße zwischen Königstraße und Petersstraße – - Nr. 540 D – Rheinstraße / Neue Linner Straße / Evgl. Kirchstraße / Hochstraße – , soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 729 II betreffen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten