Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:01
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung)

öffnen download melden Dateigröße: 282 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.08.2014 Nr. 214 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201 / vb Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05103010000 - Hilfen für junge Menschen und Familien - , Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 2.861.408,00 EUR zugestimmt. Weiterhin wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05103010000 - Hilfen für junge Menschen und Familien - , Kostenart 53322000 / 73322000 - Jugendhilfe in Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 5.177.241,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen bei den folgenden Innenaufträgen bzw. Kostenarten: Innenauftrag Kostenart P00000010000 - Steuern, allgemeine 41111000/611110000 - Schlüsselzuweisungen Zuweisungen, allgemeine Umlagen vom Land P05101010000 - Städt. Kindertagesein- 41410000/61410000 - Landeszuweisungen richtungen P05101010000 - Städt. Kindertagesein- 43211000/63211000 - Elternbeiträge richtungen P05101020000 - Kindertageseinrichtun- 53181000/73181000 - Betriebskostenzuschüsse gen freier Träger Kita P05102030000 - Jugendgerichtshilfe und 53312000/73312000 - Jugendhilfe außerhalb von sexueller Mißbrauch Einrichtungen an natürliche Personen P05103010000 - Hilfen für junge Men41410000/61410000 - Zuweisungen vom Land schen und Familien P05103010000 - Hilfen für junge Men42215000/62215000 - Rückzahlung von Hilfen schen und Familien P05103010000 - Hilfen für junge Men52910000/72910000 - sonstige Dienstleistungen schen und Familien P05103020000 -Betreuungsstelle 52910000/72910000 - sonstige Dienstleistungen P05105060000 -Kinder- und Familienbüro 54312100/74312100 - Druck- und Vervielfältigung Summe Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Betrag in EUR 6.746.649 140.000 100.000 900.000 12.000 45.000 25.000 50.000 10.000 10.000 8.038.649 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 214 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: nein P05103010000 - Hilfen für jungen Menschen und Familien 53312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen / 53322000 - Jugendhilfe in Einrichtungen an natürliche Personen PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund der sozioökonomischen Bedingungen ist eine Zunahme von Familien in Not bzw. eine vermehrte Aufdeckung von äußerst schwierigen Familienverhältnissen zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auch in vielen anderen Städten zu beobachten. Zudem ist eine Entwicklung dahingehend zu verzeichnen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche nicht in Regelangeboten untergebracht werden können, sondern ihr pädagogischer Bedarf in kostenintensiven Einzelbetreuungen gedeckt werden muss. Hinzu kommen verschärfte gesetzliche Bestimmungen vor allem im Bereich des Kinderschutzes (§ 8 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - und Bundeskinderschutzgesetz). Diese vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung des Schutzes von Kindern zieht verstärkt erzieherische Hilfen mit der entsprechenden Kostenfolge nach sich. Die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind derzeit stabil. Es ist jedoch festzustellen, dass trotz gleichbleibender Zahl der betreuten Familien die Zahl der in diesen betroffenen Familienmitgliedern deutlich gestiegen ist. Diese höhere Zahl mit einzubeziehender Personen führt dazu, dass Hilfen zum einen länger dauern, da die Problematiken mit mehr Personen bearbeitet werden müssen, zum anderen steigt die Intensität (Zahl der wöchentlichen Fachleistungen), die zur Aufarbeitung der Problemlagen notwendig ist. Darüber hinaus mehren sich die Fälle, in denen zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen ambulante Träger mit "Kontrollauftrag" eingesetzt werden, die mehrfach in der Woche, zum Teil auch täglich Hausbesuche durchführen. Aufgrund dieser sich verändernden Fallkonstellationen steigen die Kosten der Hilfen zur Erziehung an, obwohl die Fallzahlen bisher konstant gehalten werden konnten. Auch die sehr kostenintensiven Hilfen gem. § 19 SGB VIII, d.h. Fälle, in denen überwiegend sehr junge (werdende) Mütter mit ihren Kindern in stationären Einrichtungen untergebracht werden müssen, haben im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen. Im Vergleich der Städte des Benchmarkingkreises NRW Hilfen zur Erziehung wird deutlich, dass die Entwicklung der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung in Krefeld dem landesweiten Trend entspricht und nicht spezifisch für Krefeld ist. Aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen sind die Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung somit erneut stark gestiegen, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von insgesamt 8.038.649,00 EUR für Jugendhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erforderlich ist. Für das Haushaltsjahr 2014 wurden insgesamt 31.700.000 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 39.738.649,00 EUR erwartet. Das Ergebnis aus dem Jahr 2013 belief sich, bei gleichen Planwerten, auf 39.756.563,54 EUR. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.