Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:01
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.08.2014
Nr.
214 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201 / vb Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P05103010000 - Hilfen für junge Menschen und Familien - , Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe
außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 2.861.408,00 EUR zugestimmt.
Weiterhin wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im
Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05103010000 - Hilfen für junge Menschen und Familien - ,
Kostenart 53322000 / 73322000 - Jugendhilfe in Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von
5.177.241,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen bei den folgenden Innenaufträgen bzw. Kostenarten:
Innenauftrag
Kostenart
P00000010000 - Steuern, allgemeine
41111000/611110000 - Schlüsselzuweisungen
Zuweisungen, allgemeine Umlagen
vom Land
P05101010000 - Städt. Kindertagesein- 41410000/61410000 - Landeszuweisungen
richtungen
P05101010000 - Städt. Kindertagesein- 43211000/63211000 - Elternbeiträge
richtungen
P05101020000 - Kindertageseinrichtun- 53181000/73181000 - Betriebskostenzuschüsse
gen freier Träger
Kita
P05102030000 - Jugendgerichtshilfe und 53312000/73312000 - Jugendhilfe außerhalb von
sexueller Mißbrauch
Einrichtungen an natürliche Personen
P05103010000 - Hilfen für junge Men41410000/61410000 - Zuweisungen vom Land
schen und Familien
P05103010000 - Hilfen für junge Men42215000/62215000 - Rückzahlung von Hilfen
schen und Familien
P05103010000 - Hilfen für junge Men52910000/72910000 - sonstige Dienstleistungen
schen und Familien
P05103020000 -Betreuungsstelle
52910000/72910000 - sonstige Dienstleistungen
P05105060000 -Kinder- und Familienbüro 54312100/74312100 - Druck- und Vervielfältigung
Summe
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Betrag in
EUR
6.746.649
140.000
100.000
900.000
12.000
45.000
25.000
50.000
10.000
10.000
8.038.649
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 214 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
nein
P05103010000 - Hilfen für jungen Menschen und Familien
53312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen /
53322000 - Jugendhilfe in Einrichtungen an natürliche Personen
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aufgrund der sozioökonomischen Bedingungen ist eine Zunahme von Familien in Not bzw. eine vermehrte Aufdeckung von äußerst schwierigen Familienverhältnissen zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auch
in vielen anderen Städten zu beobachten. Zudem ist eine Entwicklung dahingehend zu verzeichnen, dass
immer mehr Kinder und Jugendliche nicht in Regelangeboten untergebracht werden können, sondern ihr
pädagogischer Bedarf in kostenintensiven Einzelbetreuungen gedeckt werden muss.
Hinzu kommen verschärfte gesetzliche Bestimmungen vor allem im Bereich des Kinderschutzes (§ 8 a
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - und Bundeskinderschutzgesetz).
Diese vom Gesetzgeber gewollte Verbesserung des Schutzes von Kindern zieht verstärkt erzieherische
Hilfen mit der entsprechenden Kostenfolge nach sich.
Die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind derzeit stabil. Es ist jedoch festzustellen, dass trotz gleichbleibender Zahl der betreuten Familien die Zahl der in diesen betroffenen Familienmitgliedern deutlich gestiegen ist. Diese höhere Zahl mit einzubeziehender Personen führt dazu, dass
Hilfen zum einen länger dauern, da die Problematiken mit mehr Personen bearbeitet werden müssen,
zum anderen steigt die Intensität (Zahl der wöchentlichen Fachleistungen), die zur Aufarbeitung der Problemlagen notwendig ist.
Darüber hinaus mehren sich die Fälle, in denen zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen ambulante Träger mit "Kontrollauftrag" eingesetzt werden, die mehrfach in der Woche, zum
Teil auch täglich Hausbesuche durchführen.
Aufgrund dieser sich verändernden Fallkonstellationen steigen die Kosten der Hilfen zur Erziehung an,
obwohl die Fallzahlen bisher konstant gehalten werden konnten.
Auch die sehr kostenintensiven Hilfen gem. § 19 SGB VIII, d.h. Fälle, in denen überwiegend sehr junge
(werdende) Mütter mit ihren Kindern in stationären Einrichtungen untergebracht werden müssen, haben
im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen.
Im Vergleich der Städte des Benchmarkingkreises NRW Hilfen zur Erziehung wird deutlich, dass die Entwicklung der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung in Krefeld dem landesweiten Trend entspricht und nicht
spezifisch für Krefeld ist.
Aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen sind die Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung somit erneut stark gestiegen, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von insgesamt
8.038.649,00 EUR für Jugendhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erforderlich ist.
Für das Haushaltsjahr 2014 wurden insgesamt 31.700.000 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 39.738.649,00
EUR erwartet. Das Ergebnis aus dem Jahr 2013 belief sich, bei gleichen Planwerten, auf 39.756.563,54
EUR.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.