Daten
Kommune
Krefeld
Größe
245 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung
Seite 1
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.01.2016
Nr.
1972 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.02.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
25.02.2016
Rat
25.02.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straßehier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma Baudesign Reymann GmbH mit dem Sitz in Krefeld und Herrn Rüdiger Fröhlingsdorf wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Der Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße- befindet sich zur Zeit im
Verfahren.
Ziel ist die Errichtung von Einfamilienhäusern sowie eines Mehrfamilienhauses an der Straße Rott.
Die Firma Baudesign Reymann GmbH beabsichtigt als Investor nach Beseitigung der vorhandenen Bodenbelastungen auf den Flächen der ehemaligen Spedition eine Wohnbebauung mit einer privaten Erschließung zu realisieren.
Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor und dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag
nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des
Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich
einzurichtende Kindergartenplätze sowie die Durchführung der Bodensanierungsmaßnahmen auf eigene
Kosten.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.
Die Sicherstellung der o.a. Zahlungen und durchzuführenden Maßnahmen erfolgt durch die Vorlage entsprechender Bürgschaften durch den Investor.
Da die Erschließung über eine private Verkehrsfläche erfolgt, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt
keine notwendigen Regelungen .