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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
245 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:01
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße-  hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages ) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße-  hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages )

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Inhalt der Datei

Begründung Seite 1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.01.2016 Nr. 1972 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straßehier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma Baudesign Reymann GmbH mit dem Sitz in Krefeld und Herrn Rüdiger Fröhlingsdorf wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 781 -Westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße- befindet sich zur Zeit im Verfahren. Ziel ist die Errichtung von Einfamilienhäusern sowie eines Mehrfamilienhauses an der Straße Rott. Die Firma Baudesign Reymann GmbH beabsichtigt als Investor nach Beseitigung der vorhandenen Bodenbelastungen auf den Flächen der ehemaligen Spedition eine Wohnbebauung mit einer privaten Erschließung zu realisieren. Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor und dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze sowie die Durchführung der Bodensanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Die Sicherstellung der o.a. Zahlungen und durchzuführenden Maßnahmen erfolgt durch die Vorlage entsprechender Bürgschaften durch den Investor. Da die Erschließung über eine private Verkehrsfläche erfolgt, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt keine notwendigen Regelungen .