Daten
Kommune
Krefeld
Größe
19 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 3582/17
Seite 1
Durch den Bebauungsplan Nr. 784 - westlich Kützboomweg / nördlich Hanninxweg entsteht auf einer Fläche von rund 3 ha ein attraktives Wohngebiet am westlichen Ortsrand
von Krefeld-Fischeln. Dabei trägt die Erscheinungsform der Gebäude und des Grundstückes erheblich zur Integration des Gebietes in den bestehenden Ortsteil bei. Das
Grundstück ist der Ort, an dem der einzelne Bauherr seine individuellen Wünsche und
Ansprüche an sein Haus verwirklichen kann. Die gestalterische Qualität des Hauses
wird geprägt von seiner Proportion, vom gewählten Material, der Farb- und Fassadengestaltung sowie der Detaillierung. Auch die Gestaltung der Vorgärten, der Garagen und
Nebengebäude trägt wesentlich zum Erscheinungsbild bei.
Architektur ist nicht nur Privatangelegenheit, sondern hat auch eine öffentliche Seite.
Viele Neubaugebiete leiden trotz guter städtebaulicher Konzepte an einer nicht
aufeinander abgestimmten Vielfalt von Materialien, Formen und Farben auf engstem
Raum. Um die Attraktivität des Baugebietes auch langfristig sicherzustellen, sind
Leitlinien für das Bauen sinnvoll, die die bauliche Vielfalt ordnen.
Die Stadt Krefeld verfolgt das Ziel, ein Baugebiet zu entwickeln, welches sich trotz
größtmöglicher Individualität der einzelnen Gebäude und Grundstücke durch ein
harmonisches und attraktives Gesamtbild auszeichnet. Die Vorteile für die einzelnen
Bauherren bestehen in gestalterisch aufeinander abgestimmte Nachbarschaften, die
nicht nur die Wohnqualität erhöhen, sondern auch zur Werterhaltung der eigenen
Immobilie beitragen. Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung wurde daher ein
Gestaltungskonzept für das Baugebiet entwickelt, das in der vorliegenden Gestaltungssatzung festgesetzt ist. Gemäß § 86 Landesbauordnung haben die Gemeinden die
Möglichkeit, örtliche Bauvorschriften als Satzung zu erlassen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch den vorliegenden Satzungsentwurf die
zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange in ein ausgewogenes
Verhältnis gebracht worden sind.