Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:02
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.01.2017
Nr.
3582 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
25.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
03.05.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung)
Beschlussentwurf:
I. Aufgrund des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung
- (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung,
wird die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung) einschließlich Begründung (Anlage 2 zur Vorlage 3582/17) als Satzung beschlossen.
II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 784 gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3582 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen