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Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:02
Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung)) Verwaltungsvorlage (Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung))

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.01.2017 Nr. 3582 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 25.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung) Beschlussentwurf: I. Aufgrund des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 - westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg (Gestaltungssatzung) einschließlich Begründung (Anlage 2 zur Vorlage 3582/17) als Satzung beschlossen. II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 784 gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3582 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen