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Verwaltungsvorlage (B806_Begründung zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:03
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 2430/16 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in dem Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahn und des südlich gelegenen Friedhofsparkplatzes östlich der Verberger Straße im Bereich des Bockumer Friedhofs einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – Plangebiet Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.600 m². Im nördlichen Plangebietsbereich befindet sich die Brachfläche der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnlinie, südlich befindet sich der durch die Besucher des Friedhofs genutzte Parkplatz. Das Gebiet wird südlich begrenzt durch die Wohnbebauung Verberger Straße 89, westlich durch die Verberger Straße und durch die Straße Am Badezentrum (Kreisstraße 7). Nördlich und östlich grenzen die Flächen des Bockumer Friedhofs an das Plangebiet. Abbildung 1: Luftbild Quelle: GeoMedia®SmartClient Anlass und Ziele der Planung Die Wendeschleife der Straßenbahn im Bereich des Friedhof Bockum wird schon seit 2009 nicht mehr benötigt. Mit der Nutzungsaufgabe zeichnet sich für die Brachfläche eine städtebauliche Perspektive auf, die es notwendig macht, die Neuordnung dieser Flächen bau- Begründung zur Vorlage 2430/16 Seite 2 leitplanerisch zu steuern. Damit eine Folgenutzung der Flächen der Wendeschleife und eine Neubebauung im südlichen Plangebietsbereich möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 806 ist es, - die durch die Nutzungsaufgabe der Wendeschleife aufgezeigte städtebauliche Perspektive bauleitplanerisch zu steuern, - den Friedhofsparkplatz in Richtung Norden und damit näher an den Haupteingang zu verlagern, - die planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung und Neubebauung des südlichen Plangebietes zu schaffen durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 184 im südlichen Plangebietsbereich als Gemeinbedarfsfläche Friedhof und die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 184 1. Änderung als private Verkehrsfläche für die Krefelder Verkehrs-AG im nördlichen Plangebietsbereich steht der angestrebten Nutzung als Parkplatz und Wohnbaufläche entgegen. Eine Ausweisung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeines Siedungsgebiet dargestellt. Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches im südlichen Bereich als Wohnbaufläche und im nördlichen Bereich als Grünfläche dar. Die geplante Nutzung entspricht damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Die Parkplatzfläche wird von den Besuchern des Friedhofs genutzt. Sie wird im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 806 – westlich Friedhof Bockum; ehemalige Wendeschleife – außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 184 – Nördlich Uerdinger Straße zwischen Verberger Straße und Lüneburger Weg – vom 24.02.1968 Bebauungsplan Nr. 184 1. Änderung – Nördlich Uerdinger Straße zwischen Verberger Straße und Lüneburger Weg – vom 06.06.1970 Begründung zur Vorlage 2430/16 Seite 3 Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Bruchweg/Krefeld IV/ Uerdingen. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden. Die Umsetzung wird durch die nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan gesichert. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 521/14). Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 806 – westlich Friedhof Bockum; ehemalige Wendeschleife – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 12 Punkte. Der Bebauungsplan Nr. 806 ist bereits in der Prioritätenliste der Stadt Krefeld auf Rang 18 platziert und bekommt nun eine Bebauungsplannummer. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – beigefügt. Begründung zur Vorlage 2430/16 Seite 4 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – (ohne Maßstab) Geltungsbereich des Bebauungsplanes