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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:03
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum Einleitender Beschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.02.2016 Nr. 2430 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 10.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 21.04.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 27.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahn und des südlich gelegenen Friedhofsparkplatzes östlich der Verberger Straße im Bereich des Bockumer Friedhofs, der begrenzt wird - im Süden durch die Wohnbebauung der Verberger Straße 89, - im Westen durch die Verberger Straße und die Straße Am Badezentrum, - im Norden und Osten durch die Flächen des Bockumer Friedhofs ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 806 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 184 und Bebauungsplan Nr. 184 1. Änderung 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 806 auf Rang 18 platziert. II. Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 806 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2430 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2