Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:03
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.02.2016
Nr.
2430 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
10.03.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
21.04.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
27.04.2016
Rat
27.04.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum;
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der
ehemaligen Wendeschleife der
Straßenbahn und des südlich gelegenen Friedhofsparkplatzes östlich der Verberger Straße im Bereich des
Bockumer Friedhofs, der
begrenzt wird
- im Süden durch die Wohnbebauung der Verberger Straße 89,
- im Westen durch die Verberger Straße und die Straße Am Badezentrum,
- im Norden und Osten durch die Flächen des Bockumer Friedhofs
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 806 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 184 und Bebauungsplan Nr. 184 1. Änderung
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 806 auf Rang 18 platziert.
II.
Die Bezirksvertretung Ost nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 806 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2430 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2