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Verwaltungsvorlage (160630 Vortrag Linne.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:04

Inhalt der Datei

ZUKUNFT STADTHAUS KREFELD ARBEITSKREIS POLITIK AM 30.06.2016 Beigeordneter Martin Linne Grundsatzentscheidung des Rates vom 01.12.2011 zum Erhalt des Verwaltungsstandortes „Stadthaus“ am Konrad-Adenauer-Platz 17: „Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu belastbare Grundlagen (Bedarfsanalyse und Bestandserfassung, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung) für eine abschließende Entscheidung zu erarbeiten.“ Seite 3 30.06.2016 Der Gebäudekomplex „Stadthaus“ besteht aus 10 Gebäudeteilen. Seite 4 30.06.2016 Bisherige Entwicklung / Untersuchungen Bestandsaufnahme und statische Bewertung (assmann gruppe; Dezember 2013) • Gute Qualität der tragenden Stahlbetonkonstruktionen ermöglicht eine weitere Nutzung und bietet eine hohe Flexibilität für die Nutzung als Verwaltungsstandort • Technische Anlagen sind umfassend zu erneuern. • Erforderlich ist in weiten Teilen der Rückbau auf die Rohbaukonstruktion und eine Grundsanierung inkl. energetischer Maßnahmen an der Gebäudehülle Machbarkeitsstudie TDZ (RKW; Juni 2014) • Die Bedarfsdeckung (IT/TK, Zentrale Dienste und Stadtarchiv) am Standort ist, auch unter Denkmalschutzaspekten, machbar. • Optimaler Standort für ein TDZ ist das Baufeld östlich der Halle und des Stadtarchivs, im rückwärtigen Bereich, mit „Andockmöglichkeit“ an das Stadtarchiv. • In einem zweigeschossigen Riegel(90x14m) wird der Bedarf zu 100% gedeckt. Beschluss des Haupt- und Beschwerdeausschuss vom 10.12.2015 zur Realisierung des TDZ Baugenehmigung am 24.06.2016 erteilt Seite 5 30.06.2016 Ergebnis Vertiefte Vorplanung (LPh 2+) von RKW • • • • • • • Seite 6 Bürgerserviceleistungen in einem „Front-Office“ Bereiche mit häufigen Bürgerkontakten im Flachbau Bürgeroffene Cafeteria Zusammenhänge Besprechungszone im 1. OG Westflügel „Denkmalachse“ Empfang Mittelzone Flachbau, Glasgang, Treppenhäuser und 8. OG Denkmalgeschütztes Rampengebäude / Eingang für Mitarbeiter/-innen Fahrradhalle wird wieder hergerichtet. Eine Unterschutzstellung ist vorgesehen (Fördermöglichkeit Dt. Stiftung Denkmalschutz) 30.06.2016 Verbindungsgang zum Hochhaus Saal 8. OG „Denkmalachse“ Foyer Erdgeschoss Flachbau Historischer Aufzug Seite 7 Eingang 30.06.2016 Flachbau Erdgeschoss Restaurant ist in der weiteren Planung nur als Cafeteria vorgesehen. Untergeschoss Seite 8 30.06.2016 Flachbau 2. OG Flachbau 1. OG Seite 9 30.06.2016 Erdgeschoss Hochhaus Seite 10 30.06.2016 Regelgeschoss Hochhaus (Zellenbüros) Seite 11 30.06.2016 Regelgeschoss Hochhaus (open space) Seite 12 30.06.2016 8. Obergeschoss Seite 13 30.06.2016 Kostenberechnung DIN 276 (Stand 27.01.2016) • Exakte Mengenermittlung gemäß Elementmethodik • Basis: Vertiefte Vorplanung LPH 2+ HOAI • Denkmalschutz umfassend berücksichtigt Seite 14 30.06.2016 Alternativenbetrachtung / Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Variante 0: Beibehaltung Ist-Zustand/Anmietung Variante 1: Modernisierung Stadthaus Variante 2: Neubau auf städtischem Grundstück Vortrag von Herrn Sangerhausen (PSPC) folgt Seite 15 30.06.2016 Variante 0 – Anmietungen ist mit Abstand die unwirtschaftlichste Lösung • Mehraufwendungen gegenüber Modernisierung Stadthaus bzw. Neubau von jährlich rund 1 Mio. Euro im Durchschnitt gerechnet auf 30 Jahre • Betriebliche Mehrkosten (mindestens 5 Mio. Euro) durch dezentrale Standorte (Fahrtzeiten, Postverteilung, zusätzliche Telekommunikationskosten usw.) sind noch nicht berücksichtigt. • Bürger werden „quer durch die Stadt geschickt“. / schlechte Kundenorientierung • Interne Kommunikation deutlich erschwert Fazit: Anmietungsvariante ist keine Alternative zur Modernisierung des Stadthauses bzw. zu einem Neubau. Seite 16 30.06.2016 Außerdem zu berücksichtigen: • Ungeklärt bleibt die Frage der Nutzung bzw. Verwertung des Stadthauses bei einer Entscheidung für den Neubau. • Abbruch des Stadthauses ist, aufgrund seiner weit über Krefeld hinausgehenden bauhistorischen Bedeutung, seiner nachgewiesenen guten baulichen Grundsubstanz und vor dem Hintergrund aktueller Gerichtsentscheidungen, nicht realistisch. • Für eine Veräußerung fehlt das Interesse Dritter. Daher fallen laufende Unterhaltungskosten für die Stadt Krefeld an. • Bei der Neubauvariante verzichtet man auf einen Verkaufserlös von ca. 3 Mio. Euro. für das Grundstück Willy-Brandt-Platz. • Für die Modernisierung des Stadthauses spricht die Weiterentwicklung des Umfeldes (Eiermann/ Mies van der Rohe) Seite 17 30.06.2016 Umsetzung/Finanzierungsvarianten Empfehlung des Gutachters: Wirtschaftlichste Beschaffungsvariante ist ein ÖPP-Modell (Inhabermodell, d.h. Stadt Krefeld bleibt Eigentümer des Grundstückes und des Gebäudes). • In der Gesamtbewertung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie den ergänzend hinzukommenden Faktoren: • aktuell bewilligter Denkmalzuschuss für einen 1. BA i.H.v. 300 T€ • Optimierung der bürgerorientierten Dienstleistung an einer Stelle • Reduktion der verwaltungsinternen Mehraufwendungen bei einer EinStandortlösung • Rechtlich kaum durchsetzbare Abbruchperspektive für das Eiermann-Stadthaus im Verbund mit +/- Null € Perspektive für Abbruch und Nachverwertung • Verzicht auf Veräußerungserlöse für das städtische Grundstück Willy –BrandtPlatz • wird die Empfehlung des Gutachters PSPC für eine Modernisierung des Stadthauses nachhaltig gestärkt. Seite 18 30.06.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 19 5. April 2016