Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:04
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Inhalt der Datei
ZUKUNFT STADTHAUS KREFELD
ARBEITSKREIS POLITIK AM 30.06.2016
Beigeordneter Martin Linne
Grundsatzentscheidung des Rates vom 01.12.2011 zum Erhalt des
Verwaltungsstandortes „Stadthaus“ am Konrad-Adenauer-Platz 17:
„Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu belastbare Grundlagen
(Bedarfsanalyse und Bestandserfassung, Kosten-, Finanzierungs- und
Zeitplanung) für eine abschließende Entscheidung zu erarbeiten.“
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Der Gebäudekomplex „Stadthaus“ besteht aus
10 Gebäudeteilen.
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Bisherige Entwicklung / Untersuchungen
Bestandsaufnahme und statische Bewertung (assmann gruppe; Dezember 2013)
• Gute Qualität der tragenden Stahlbetonkonstruktionen ermöglicht eine weitere Nutzung und
bietet eine hohe Flexibilität für die Nutzung als Verwaltungsstandort
• Technische Anlagen sind umfassend zu erneuern.
• Erforderlich ist in weiten Teilen der Rückbau auf die Rohbaukonstruktion und eine
Grundsanierung inkl. energetischer Maßnahmen an der Gebäudehülle
Machbarkeitsstudie TDZ (RKW; Juni 2014)
• Die Bedarfsdeckung (IT/TK, Zentrale Dienste und Stadtarchiv) am Standort ist, auch unter
Denkmalschutzaspekten, machbar.
• Optimaler Standort für ein TDZ ist das Baufeld östlich der Halle und des Stadtarchivs, im
rückwärtigen Bereich, mit „Andockmöglichkeit“ an das Stadtarchiv.
• In einem zweigeschossigen Riegel(90x14m) wird der Bedarf zu 100% gedeckt.
Beschluss des Haupt- und Beschwerdeausschuss vom 10.12.2015 zur Realisierung des TDZ
Baugenehmigung am 24.06.2016 erteilt
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Ergebnis Vertiefte Vorplanung (LPh 2+) von RKW
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Bürgerserviceleistungen in einem „Front-Office“
Bereiche mit häufigen Bürgerkontakten im Flachbau
Bürgeroffene Cafeteria
Zusammenhänge Besprechungszone im 1. OG Westflügel
„Denkmalachse“ Empfang Mittelzone Flachbau, Glasgang, Treppenhäuser und 8.
OG
Denkmalgeschütztes Rampengebäude / Eingang für Mitarbeiter/-innen
Fahrradhalle wird wieder hergerichtet. Eine Unterschutzstellung ist vorgesehen
(Fördermöglichkeit Dt. Stiftung Denkmalschutz)
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Verbindungsgang zum Hochhaus
Saal 8. OG
„Denkmalachse“
Foyer Erdgeschoss Flachbau
Historischer Aufzug
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Eingang
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Flachbau Erdgeschoss
Restaurant ist in
der weiteren
Planung nur als
Cafeteria
vorgesehen.
Untergeschoss
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Flachbau 2. OG
Flachbau 1. OG
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Erdgeschoss Hochhaus
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Regelgeschoss Hochhaus
(Zellenbüros)
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Regelgeschoss Hochhaus
(open space)
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8. Obergeschoss
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Kostenberechnung DIN 276 (Stand 27.01.2016)
• Exakte Mengenermittlung gemäß Elementmethodik
• Basis: Vertiefte Vorplanung LPH 2+ HOAI
• Denkmalschutz umfassend berücksichtigt
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Alternativenbetrachtung / Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Variante 0:
Beibehaltung Ist-Zustand/Anmietung
Variante 1:
Modernisierung Stadthaus
Variante 2:
Neubau auf städtischem Grundstück
Vortrag von Herrn Sangerhausen (PSPC) folgt
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Variante 0 – Anmietungen ist mit Abstand die unwirtschaftlichste Lösung
• Mehraufwendungen gegenüber Modernisierung Stadthaus bzw. Neubau
von jährlich rund 1 Mio. Euro im Durchschnitt gerechnet auf 30 Jahre
• Betriebliche Mehrkosten (mindestens 5 Mio. Euro) durch dezentrale
Standorte (Fahrtzeiten, Postverteilung, zusätzliche
Telekommunikationskosten usw.) sind noch nicht berücksichtigt.
• Bürger werden „quer durch die Stadt geschickt“. / schlechte
Kundenorientierung
• Interne Kommunikation deutlich erschwert
Fazit: Anmietungsvariante ist keine Alternative zur
Modernisierung des Stadthauses bzw. zu einem Neubau.
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Außerdem zu berücksichtigen:
• Ungeklärt bleibt die Frage der Nutzung bzw. Verwertung des Stadthauses
bei einer Entscheidung für den Neubau.
• Abbruch des Stadthauses ist, aufgrund seiner weit über Krefeld
hinausgehenden bauhistorischen Bedeutung, seiner nachgewiesenen
guten baulichen Grundsubstanz und vor dem Hintergrund aktueller
Gerichtsentscheidungen, nicht realistisch.
• Für eine Veräußerung fehlt das Interesse Dritter. Daher fallen laufende
Unterhaltungskosten für die Stadt Krefeld an.
• Bei der Neubauvariante verzichtet man auf einen Verkaufserlös von ca. 3
Mio. Euro. für das Grundstück Willy-Brandt-Platz.
• Für die Modernisierung des Stadthauses spricht die Weiterentwicklung
des Umfeldes (Eiermann/ Mies van der Rohe)
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Umsetzung/Finanzierungsvarianten
Empfehlung des Gutachters:
Wirtschaftlichste Beschaffungsvariante ist ein ÖPP-Modell (Inhabermodell, d.h.
Stadt Krefeld bleibt Eigentümer des Grundstückes und des Gebäudes).
• In der Gesamtbewertung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung
sowie den ergänzend hinzukommenden Faktoren:
• aktuell bewilligter Denkmalzuschuss für einen 1. BA i.H.v. 300 T€
• Optimierung der bürgerorientierten Dienstleistung an einer Stelle
• Reduktion der verwaltungsinternen Mehraufwendungen bei einer EinStandortlösung
• Rechtlich kaum durchsetzbare Abbruchperspektive für das Eiermann-Stadthaus
im Verbund mit +/- Null € Perspektive für Abbruch und Nachverwertung
• Verzicht auf Veräußerungserlöse für das städtische Grundstück Willy –BrandtPlatz
• wird die Empfehlung des Gutachters PSPC für eine Modernisierung des
Stadthauses nachhaltig gestärkt.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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5. April 2016