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Verwaltungsvorlage (Vorlage §46 Abs 6 - Gesamtschulen.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
445 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06

Inhalt der Datei

Gesetzeslage Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz wurde dem Schulträger gemäß § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW die Möglichkeit eingeräumt, auswärtige Schüler und Schülerinnen an einer oder mehreren Schulformen abzulehnen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Gesetz zum einen, dass die Aufnahmekapazität der hiesigen Schule erschöpft ist und des Weiteren, dass dem auswärtigen Schüler oder der Schülerin der Besuch einer Schule der gleichen Schulform in der eigenen Gemeinde möglich wäre. Ein Verweis von Gesamtschulinteressenten auf eine private Gesamtschule (Fall: Issum) oder auf Sekundarschulen (z.B. in Geldern oder Straelen) ist nach Auskunft der Bezirksregierung nicht zulässig. Bisher wurde von dieser Möglichkeit des Gesetzgebers in Krefeld kein Gebrauch gemacht. Im Zuge der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17, siehe auch Vorlage 1736/15/1, wurde jedoch empfohlen, die Schulsituation anhand der neueren Wohnortdaten dahingehend neu zu prüfen. Hierzu ist vom Schulträger ein förmlicher Beschluss zu fassen, der von den betroffenen Schulleitungen zu beachten ist. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Übersicht der Krefelder Schulen Zusammengestellt wurden die Wohnortdaten aus den Schuljahren 2012/2013, 2015/2016 und 2016/2017; relevant sind hier die 5. Schuljahre der weiterführenden Schulen. Bisher wurden diese Daten alle drei Jahre erhoben. Darüber hinaus liegen nun auch Angben aus dem laufenden Schuljahr vor, so dass auch ganz aktuelle Daten analysiert werden können. In den Übersichten geht aus den beiden oberen Spalten hervor, ob überhaupt übersteigende Anmeldungen vorlagen (1. Voraussetzung: Erschöpfung der Aufnahmekapazität). Des Weiteren ist ersichtlich, in welchen Nachbarkommunen die auswärtigen Kinder wohnen. Soweit auf eine eigene Schule gleicher Schulform verwiesen werden könnte, ist die entsprechende Spalte grau unterlegt (2. Voraussetzung: Verweis auf eine eigene Schule möglich). Gesamtschulen Im Bereich der Gesamtschulen zeigt sich folgendes Bild: Gesamtschule Kaiserplatz Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Tönisvorst Meerbusch Düsseldorf Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 316 169 2 1 1 ja 1 2015/2016 203 161 3 1 2 2016/2017 193 159 0 ja 2 ja 0 Gesamtschule Uerdingen Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Kerken Meerbusch Duisburg Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 - 2015/2016 225 135 1 1 ja 2 2016/2017 210 143 6 2 4 ja 6 Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 2012/2013 2015/2016 Anmeldungen 142 104 Aufnahmen 159 158 davon Auswärtige 3 0 Tönisvorst 3 keine Ablehnungen erforderlich 2016/2017 118 157 1 1 Robert-Jungk-Gesamtschule/ Hüls Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Kempen Willich Tönisvorst Wachtendonk Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 107 110 27 24 2015/2016 128 105 5 4 1 2016/2017 118 107 8 8 ja 5 ja 8 Robert-Jungk-Gesamtschule/Kerken* Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige * Kempen Willich Duisburg Tönisvorst Wachtendonk Rheurdt Straelen Geldern Issum Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 ---- 2015/2016 123 111 56 1 2016/2017 118 80 31 1 1 2 nein 0 1 nein 0 3 21 1 4 26 ja 1 *Kinder aus Kerken und Krefeld gelten am Standort Kerken nicht als auswärtige Schüler 1 11 4 2 11 ja 2 Gesamtschule Oppum 2012/2013 2015/2016 Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Meerbusch keine Ablehnungen erforderlich 2016/2017 130 132 1 1 An den Gesamtschulen besteht trotz Gründung der 4. In Uerdingen 2013 und 5. Gesamtschule in Oppum 2016 weiterhin ein Anmeldeüberhang. Daher müssen wegen Erschöpfung der Aufnahmekapazität nach wie vor Schülerinnen und Schüler, auch aus Krefeld, abgelehnt werden. Bisher wurden Krefelder Schülerinnen und Schüler zumindest nicht eindeutig priorisiert. Wie aus den Tabellen ersichtlich, wurde im Schuljahr 2012/2013 insgesamt nur ein auswärtiges Kind zu Ungunsten eines Krefelder Kindes aufgenommen. Im Schuljahr 2015/2016 waren es jedoch neun Kinder. Im aktuellen Schuljahr hatten bereits 15 Krefelder Kinder das Nachsehen. Es handelt sich zwar nicht um ausufernde Zahlen, jedoch fehlen in Krefeld nach wie vor unstrittig Gesamtschulplätze. Daher schlägt die Verwaltung im Interesse der Krefelder Schullandschaft und insbesondere der Krefelder Kinder und Eltern vor, unnötige Ablehnungen mit Hilfe der neu eingeführten Regelung zukünftig zu vermeiden. Insbesondere für Uerdinger Schüler und Schülerinnen entsteht immer wieder die Situation, dass sie von der in unmittelbarer Nähe gelegenen Gesamtschule Uerdingen abgelehnt werden und in der Folge einen weiten Weg an eine andere Schule in Kauf nehmen müssen. Zudem gestaltet sich die Planung der zukünftigen Schullandschaft durch die Veränderungen wie Schließung der Hauptschulen, Errichtung der 5. Gesamtschule und nicht zuletzt durch die Zuwanderungssituation ohnehin schwierig. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, zunächst den Schulbedarf der eigenen Kommune decken zu können. Eben diese „Stärkung des Grundsatzes, dass Schulträger zunächst ein Bedürfnis in ihrem Gebiet zu befriedigen haben“, möchte der Gesetzgeber mit dem neu eingeführten § 46 (6) SchulG NRW auch erreichen (vgl. Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen, Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften, Kommentarteil K § 46, Seite 8). Hierneben spielt auch der finanzielle Aspekt eine große Rolle. Ein Schulplatz an den weiterführenden Schulen kostet zwischen 5.200 und 7.200 EUR jährlich, je nach Schulform (Quelle: DESTATIS, Schulen auf einen Blick, Ausgabe 2016, S. 46). Zudem müssen die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler bisher ihrerseits auf weiter entfernte Schulen ausweichen. Dies bedeutet für die Schülerinnen und Schüler erheblich längere Schulwege und für den Schulträger vergleichsweise geringe, jedoch vermeidbare Schülerfahrkosten. Es wird daher empfohlen, ab dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/18 an den städtischen Gesamtschulen von der Möglichkeit nach §46 (6) SchulG NRW Gebrauch zu machen. Verfahren bei der Ablehnung auswärtiger Schüler: Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung nur dann erfolgt, wenn der auswärtige Schüler oder die auswärtige Schülerin eine Schule gleicher Schulform an seinem Wohnort vorfindet. Nur diese Kinder werden gemäß dem zu fassenden Beschluss an den Krefelder Gesamtschulen abgelehnt, sofern die Anmeldekapazitäten überschritten sind. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen aus Krefeld hierbei bereits für sich allein die Aufnahmekapazität, wird das Auswahlverfahren nach den Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) ausschließlich unter den Krefelder Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Bei einem „Teilüberhang“, d.h. wenn nach Berücksichtigung der Krefelder Schülerinnen und Schüler noch auswärtige Kinder aufgenommen werden könnten, werden zunächst die Krefelder Schüler und Schülerinnen aufgenommen. Bezüglich der verbleibenden Schulplätze führt der Schulleiter dann bei den auswärtigen Schülerinnen und Schülern ein Auswahlverfahren nach den o.g. Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) durch (siehe Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen, Kommentar zu § 46 Abs. 6 SchulG NRW, Randziffer 23). Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die Schulplätze bei möglicher Abweisung vorrangig an die Krefelder Schülerinnen und Schüler vergeben werden. Realschulen und Gymnasien Die Situation an den noch in Klasse 5 aufnehmenden Realschulen stellt sich wie folgt dar: Albert-Schweitzer-Realschule Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Tönisvorst Duisburg Willich 2012/2013 41 57 2015/2016 53 68 2 2016/2017 96 96 1 1 1 1 keine Ablehnungen erforderlich Freiherr-vom-Stein-Realschule Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Meerbusch Tönisvorst Willich Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 66 79 nein 0 2015/2016 100 105 2 1 1 nein 0 Realschule Horkesgath 2012/2013 2015/2016 Anmeldungen 127 109 Aufnahmen 157 111 davon Auswärtige 3 Tönisvorst 3 keine Ablehnungen erforderlich 2016/2017* 108 104 4 1 3 ja 4 2016/2017 139 140 5 5 In der Vergangenheit wurde die Aufnahmekapazität der Realschulen in der Regel nicht überschritten, erstmalig im aktuellen Schuljahr 2016/2017. Daher besteht bei den Realschulen zurzeit kein Handlungsbedarf, die weitere Entwicklung sollte jedoch angesichts der sich wandelnden Schullandschaft beobachtet werden. In den Gymnasien zeigt sich folgendes Bild: Arndt-Gymnasium 2012/2013 2015/2016 Anmeldungen 50 73 Aufnahmen 58 84 davon Auswärtige 2 0 Willich Tönisvorst 2 keine Ablehnungen erforderlich 2016/2017 68 80 2 1 1 Fichte-Gymnasium 2012/2013 2015/2016 Anmeldungen 61 59 Aufnahmen 61 60 davon Auswärtige 1 0 Tönisvorst 1 keine Ablehnungen erforderlich 2016/2017 55 56 0 Gymnasium am Moltkeplatz Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige 2016/2017 86 90 2 2012/2013 62 65 0 2015/2016 96 91 0 Moers 1 Düsseldorf Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige nein 0 ja 0 1 nein 0 Gymnasium am Stadtpark Uerdingen Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige 2012/2013 88 91 4 2015/2016 86 86 2 2016/2017 95 87 5 Duisburg Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 4 nein 0 2 nein 0 5 ja 5 Gymnasium Fabritianum Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Duisburg Meerbusch Düsseldorf Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 128 128 26 12 14 2015/2016 107 112 30 10 20 nein 0 nein 0 2016/2017 126 125 26 4 21 1 ja 1 Gymnasium Horkesgath Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Düsseldorf Tönisvorst Rheurdt Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 94 97 5 2015/2016 91 95 2 1 1 2016/2017 84 85 0 0 0 nein 0 nein 0 Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Meerbusch Aachen außerhalb NRW Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 137 135 15 15 2015/2016 144 144 26 25 ja 2 1 nein 0 2016/2017 135 116 15 14 1 0 ja 15 Ricarda-Huch-Gymnasium Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Kempen Essen Ablehnungen => mögliche Ablehnungen Auswärtige 2012/2013 95 96 2 1 1 nein 0 2015/2016 98 90 0 2016/2017 61 60 0 ja 0 ja 0 4 1 nein 0 An den Gymnasien wurden im Schuljahr 2012/2013 zwei auswärtige Kinder angenommen, die mit der neuen Regelung hätten abgewiesen werden können. Im Schuljahr 2015/2016 hätte keine Ablehnung ausgesprochen werden können; im aktuellen Schuljahr gegenüber insgesamt 21 auswärtigen Kindern (Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium 15, Gymnasium am Stadtpark Uerdingen 5, Gymnasium Fabritianum 1). Auch aus den dazwischen liegenden Schuljahren ist bekannt, dass insbesondere am Gymnasium Fabritianum und am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium vergleichsweise viele auswärtige Kinder Zugang fanden. Anders als bei den Gesamtschulen können dennoch alle Krefelder Kinder, die einen Gymnasialplatz suchen, untergebracht werden, so dass zwar nicht immer Wunsch nach einer konkreten Schule, immer jedoch der nach der Schulform Gymnasium erfüllt werden kann. Die weitere Entwicklung sollte vor dem Hintergrund der sich wandelnden Schullandschaft und einer sich verändernden demografischen Entwicklung weiter beobachtet werden. Sowohl für die Realschulen als auch die Gymnasien wird daher empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, nach dem Anmeldeverfahren 2017/18 einen Vorschlag zu erarbeiten.