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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
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Gesetzeslage
Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz wurde dem Schulträger gemäß § 46 Absatz 6 Schulgesetz
NRW die Möglichkeit eingeräumt, auswärtige Schüler und Schülerinnen an einer oder mehreren
Schulformen abzulehnen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Gesetz zum einen, dass die Aufnahmekapazität der hiesigen Schule erschöpft ist und des Weiteren, dass dem auswärtigen Schüler oder der
Schülerin der Besuch einer Schule der gleichen Schulform in der eigenen Gemeinde möglich wäre.
Ein Verweis von Gesamtschulinteressenten auf eine private Gesamtschule (Fall: Issum) oder auf Sekundarschulen (z.B. in Geldern oder Straelen) ist nach Auskunft der Bezirksregierung nicht zulässig.
Bisher wurde von dieser Möglichkeit des Gesetzgebers in Krefeld kein Gebrauch gemacht. Im Zuge
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17, siehe
auch Vorlage 1736/15/1, wurde jedoch empfohlen, die Schulsituation anhand der neueren Wohnortdaten dahingehend neu zu prüfen.
Hierzu ist vom Schulträger ein förmlicher Beschluss zu fassen, der von den betroffenen Schulleitungen zu beachten ist. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung ist nicht erforderlich.
Übersicht der Krefelder Schulen
Zusammengestellt wurden die Wohnortdaten aus den Schuljahren 2012/2013, 2015/2016 und
2016/2017; relevant sind hier die 5. Schuljahre der weiterführenden Schulen. Bisher wurden diese
Daten alle drei Jahre erhoben. Darüber hinaus liegen nun auch Angben aus dem laufenden Schuljahr
vor, so dass auch ganz aktuelle Daten analysiert werden können.
In den Übersichten geht aus den beiden oberen Spalten hervor, ob überhaupt übersteigende Anmeldungen vorlagen (1. Voraussetzung: Erschöpfung der Aufnahmekapazität). Des Weiteren ist ersichtlich, in welchen Nachbarkommunen die auswärtigen Kinder wohnen. Soweit auf eine eigene Schule
gleicher Schulform verwiesen werden könnte, ist die entsprechende Spalte grau unterlegt (2. Voraussetzung: Verweis auf eine eigene Schule möglich).
Gesamtschulen
Im Bereich der Gesamtschulen zeigt sich folgendes Bild:
Gesamtschule Kaiserplatz
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Tönisvorst
Meerbusch
Düsseldorf
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
316
169
2
1
1
ja
1
2015/2016
203
161
3
1
2
2016/2017
193
159
0
ja
2
ja
0
Gesamtschule Uerdingen
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Kerken
Meerbusch
Duisburg
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
-
2015/2016
225
135
1
1
ja
2
2016/2017
210
143
6
2
4
ja
6
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
2012/2013 2015/2016
Anmeldungen
142
104
Aufnahmen
159
158
davon Auswärtige
3
0
Tönisvorst
3
keine Ablehnungen erforderlich
2016/2017
118
157
1
1
Robert-Jungk-Gesamtschule/ Hüls
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Kempen
Willich
Tönisvorst
Wachtendonk
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
107
110
27
24
2015/2016
128
105
5
4
1
2016/2017
118
107
8
8
ja
5
ja
8
Robert-Jungk-Gesamtschule/Kerken*
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige *
Kempen
Willich
Duisburg
Tönisvorst
Wachtendonk
Rheurdt
Straelen
Geldern
Issum
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
----
2015/2016
123
111
56
1
2016/2017
118
80
31
1
1
2
nein
0
1
nein
0
3
21
1
4
26
ja
1
*Kinder aus Kerken und Krefeld gelten am Standort Kerken nicht als auswärtige Schüler
1
11
4
2
11
ja
2
Gesamtschule Oppum
2012/2013 2015/2016
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Meerbusch
keine Ablehnungen erforderlich
2016/2017
130
132
1
1
An den Gesamtschulen besteht trotz Gründung der 4. In Uerdingen 2013 und 5. Gesamtschule in
Oppum 2016 weiterhin ein Anmeldeüberhang. Daher müssen wegen Erschöpfung der Aufnahmekapazität nach wie vor Schülerinnen und Schüler, auch aus Krefeld, abgelehnt werden.
Bisher wurden Krefelder Schülerinnen und Schüler zumindest nicht eindeutig priorisiert. Wie aus den
Tabellen ersichtlich, wurde im Schuljahr 2012/2013 insgesamt nur ein auswärtiges Kind zu Ungunsten
eines Krefelder Kindes aufgenommen. Im Schuljahr 2015/2016 waren es jedoch neun Kinder. Im aktuellen Schuljahr hatten bereits 15 Krefelder Kinder das Nachsehen.
Es handelt sich zwar nicht um ausufernde Zahlen, jedoch fehlen in Krefeld nach wie vor unstrittig
Gesamtschulplätze. Daher schlägt die Verwaltung im Interesse der Krefelder Schullandschaft und
insbesondere der Krefelder Kinder und Eltern vor, unnötige Ablehnungen mit Hilfe der neu eingeführten Regelung zukünftig zu vermeiden.
Insbesondere für Uerdinger Schüler und Schülerinnen entsteht immer wieder die Situation, dass sie
von der in unmittelbarer Nähe gelegenen Gesamtschule Uerdingen abgelehnt werden und in der
Folge einen weiten Weg an eine andere Schule in Kauf nehmen müssen.
Zudem gestaltet sich die Planung der zukünftigen Schullandschaft durch die Veränderungen wie
Schließung der Hauptschulen, Errichtung der 5. Gesamtschule und nicht zuletzt durch die Zuwanderungssituation ohnehin schwierig. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, zunächst den Schulbedarf
der eigenen Kommune decken zu können. Eben diese „Stärkung des Grundsatzes, dass Schulträger
zunächst ein Bedürfnis in ihrem Gebiet zu befriedigen haben“, möchte der Gesetzgeber mit dem neu
eingeführten § 46 (6) SchulG NRW auch erreichen (vgl. Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen,
Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften, Kommentarteil K §
46, Seite 8).
Hierneben spielt auch der finanzielle Aspekt eine große Rolle. Ein Schulplatz an den weiterführenden
Schulen kostet zwischen 5.200 und 7.200 EUR jährlich, je nach Schulform (Quelle: DESTATIS, Schulen
auf einen Blick, Ausgabe 2016, S. 46). Zudem müssen die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler
bisher ihrerseits auf weiter entfernte Schulen ausweichen. Dies bedeutet für die Schülerinnen und
Schüler erheblich längere Schulwege und für den Schulträger vergleichsweise geringe, jedoch vermeidbare Schülerfahrkosten.
Es wird daher empfohlen, ab dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/18 an den städtischen
Gesamtschulen von der Möglichkeit nach §46 (6) SchulG NRW Gebrauch zu machen.
Verfahren bei der Ablehnung auswärtiger Schüler:
Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung nur dann erfolgt, wenn der
auswärtige Schüler oder die auswärtige Schülerin eine Schule gleicher Schulform an seinem Wohnort
vorfindet. Nur diese Kinder werden gemäß dem zu fassenden Beschluss an den Krefelder Gesamtschulen abgelehnt, sofern die Anmeldekapazitäten überschritten sind.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen aus Krefeld hierbei bereits für sich allein die Aufnahmekapazität, wird das Auswahlverfahren nach den Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI)
ausschließlich unter den Krefelder Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
Bei einem „Teilüberhang“, d.h. wenn nach Berücksichtigung der Krefelder Schülerinnen und Schüler
noch auswärtige Kinder aufgenommen werden könnten, werden zunächst die Krefelder Schüler und
Schülerinnen aufgenommen. Bezüglich der verbleibenden Schulplätze führt der Schulleiter dann bei
den auswärtigen Schülerinnen und Schülern ein Auswahlverfahren nach den o.g. Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) durch (siehe Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen,
Kommentar zu § 46 Abs. 6 SchulG NRW, Randziffer 23).
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die Schulplätze bei möglicher Abweisung vorrangig an die Krefelder Schülerinnen und Schüler vergeben werden.
Realschulen und Gymnasien
Die Situation an den noch in Klasse 5 aufnehmenden Realschulen stellt sich wie folgt dar:
Albert-Schweitzer-Realschule
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Tönisvorst
Duisburg
Willich
2012/2013
41
57
2015/2016
53
68
2
2016/2017
96
96
1
1
1
1
keine Ablehnungen erforderlich
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Meerbusch
Tönisvorst
Willich
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
66
79
nein
0
2015/2016
100
105
2
1
1
nein
0
Realschule Horkesgath
2012/2013 2015/2016
Anmeldungen
127
109
Aufnahmen
157
111
davon Auswärtige
3
Tönisvorst
3
keine Ablehnungen erforderlich
2016/2017*
108
104
4
1
3
ja
4
2016/2017
139
140
5
5
In der Vergangenheit wurde die Aufnahmekapazität der Realschulen in der Regel nicht überschritten,
erstmalig im aktuellen Schuljahr 2016/2017. Daher besteht bei den Realschulen zurzeit kein Handlungsbedarf, die weitere Entwicklung sollte jedoch angesichts der sich wandelnden Schullandschaft
beobachtet werden.
In den Gymnasien zeigt sich folgendes Bild:
Arndt-Gymnasium
2012/2013 2015/2016
Anmeldungen
50
73
Aufnahmen
58
84
davon Auswärtige
2
0
Willich
Tönisvorst
2
keine Ablehnungen erforderlich
2016/2017
68
80
2
1
1
Fichte-Gymnasium
2012/2013 2015/2016
Anmeldungen
61
59
Aufnahmen
61
60
davon Auswärtige
1
0
Tönisvorst
1
keine Ablehnungen erforderlich
2016/2017
55
56
0
Gymnasium am Moltkeplatz
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
2016/2017
86
90
2
2012/2013
62
65
0
2015/2016
96
91
0
Moers
1
Düsseldorf
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
nein
0
ja
0
1
nein
0
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
2012/2013
88
91
4
2015/2016
86
86
2
2016/2017
95
87
5
Duisburg
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
4
nein
0
2
nein
0
5
ja
5
Gymnasium Fabritianum
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Duisburg
Meerbusch
Düsseldorf
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
128
128
26
12
14
2015/2016
107
112
30
10
20
nein
0
nein
0
2016/2017
126
125
26
4
21
1
ja
1
Gymnasium Horkesgath
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Düsseldorf
Tönisvorst
Rheurdt
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
94
97
5
2015/2016
91
95
2
1
1
2016/2017
84
85
0
0
0
nein
0
nein
0
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Meerbusch
Aachen
außerhalb NRW
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
137
135
15
15
2015/2016
144
144
26
25
ja
2
1
nein
0
2016/2017
135
116
15
14
1
0
ja
15
Ricarda-Huch-Gymnasium
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Kempen
Essen
Ablehnungen
=> mögliche Ablehnungen Auswärtige
2012/2013
95
96
2
1
1
nein
0
2015/2016
98
90
0
2016/2017
61
60
0
ja
0
ja
0
4
1
nein
0
An den Gymnasien wurden im Schuljahr 2012/2013 zwei auswärtige Kinder angenommen, die mit
der neuen Regelung hätten abgewiesen werden können. Im Schuljahr 2015/2016 hätte keine Ablehnung ausgesprochen werden können; im aktuellen Schuljahr gegenüber insgesamt 21 auswärtigen
Kindern (Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium 15, Gymnasium am Stadtpark Uerdingen 5, Gymnasium
Fabritianum 1).
Auch aus den dazwischen liegenden Schuljahren ist bekannt, dass insbesondere am Gymnasium
Fabritianum und am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium vergleichsweise viele auswärtige Kinder Zugang fanden. Anders als bei den Gesamtschulen können dennoch alle Krefelder Kinder, die einen
Gymnasialplatz suchen, untergebracht werden, so dass zwar nicht immer Wunsch nach einer konkreten Schule, immer jedoch der nach der Schulform Gymnasium erfüllt werden kann. Die weitere Entwicklung sollte vor dem Hintergrund der sich wandelnden Schullandschaft und einer sich verändernden demografischen Entwicklung weiter beobachtet werden.
Sowohl für die Realschulen als auch die Gymnasien wird daher empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, nach dem Anmeldeverfahren 2017/18 einen Vorschlag zu erarbeiten.