Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2016
Nr.
3269 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
08.11.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen gemäß § 46 (6) Schulgesetz
NRW
Beschlussentwurf:
1. Es wird beschlossen, dass gemäß § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW an den städtischen Gesamtschulen
bei Überschreitung der Aufnahmekapazität diejenigen auswärtigen Schüler und Schülerinnen abzulehnen
sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform besuchen können. Diese Regelung
gilt ab dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/18 und ab dann fortlaufend.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung an den städtischen Realschulen und Gymnasien weiter zu beobachten und nach dem Anmeldeverfahren 2017/18 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3269 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
siehe Anlage
Seite 2