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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.11.2015 Nr. 2079 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Beschlussentwurf: Mit seinem Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Krefeld ist Herr Frank Meyer als Vertreter des Rates aus dem Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Krefeld mbH ausgeschieden. An seiner Stelle wird in den Aufsichtsrat bestellt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2079 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern: - dem Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld. - 9 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Krefeld nach dem in der jeweils geltenden Fassung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten, gültigen Wahlverfahren im Rat aus dessen Mitgliedern gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt. - Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen. Das Vertretungsverhältnis ist der Gesellschaft vor der Sitzung schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen des Aufsichtsratsvorsitzenden die Vollmacht in der Versammlung in Schriftform vorzulegen. Der gesamte Aufsichtsrat bleibt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Krefeld im Amt. Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. War für die Wahl eines Mitglieds seine Zugehörigkeit zum Rat bestimmend, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. Nach § 10 (6) ist für die restliche Amtszeit ein Nachfolger zu entsenden. Herr Frank Meyer war im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bislang als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer aus dem Rat und damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Er gehört jetzt dem Aufsichtsrat in seiner Funktion als Oberbürgermeister an. Für die restliche Amtszeit ist ein Nachfolger aus der Mitte des Rates zu entsenden.