Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.11.2015
Nr.
2079 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Beschlussentwurf:
Mit seinem Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Krefeld ist Herr Frank Meyer als Vertreter des Rates aus
dem Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Krefeld mbH ausgeschieden.
An seiner Stelle wird in den Aufsichtsrat bestellt:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2079 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern:
- dem Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagenen Beamten oder
Angestellten der Stadt Krefeld.
- 9 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Krefeld nach dem in der jeweils geltenden Fassung der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten, gültigen Wahlverfahren im Rat
aus dessen Mitgliedern gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.
- Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen. Das Vertretungsverhältnis ist der Gesellschaft vor der Sitzung schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen des Aufsichtsratsvorsitzenden die Vollmacht in der Versammlung in Schriftform vorzulegen.
Der gesamte Aufsichtsrat bleibt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Krefeld im Amt.
Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt
des neuen Aufsichtsrates weiter aus. War für die Wahl eines Mitglieds seine Zugehörigkeit zum
Rat bestimmend, so scheidet es aus dem Aufsichtsrat aus. Nach § 10 (6) ist für die restliche
Amtszeit ein Nachfolger zu entsenden.
Herr Frank Meyer war im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bislang als
Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer
aus dem Rat und damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Er gehört jetzt dem Aufsichtsrat in
seiner Funktion als Oberbürgermeister an. Für die restliche Amtszeit ist ein Nachfolger aus der
Mitte des Rates zu entsenden.