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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4738 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 53181000/73181000 - Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen - in Höhe von 3.022.051,21 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101020000 Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - in entsprechender Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4738 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05101020000 – Kindertageseinrichtungen freier Träger 53180000/73180000 - Zuschüsse an übrige Bereiche Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel sind an die freien Träger für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Im Haushaltsplan 2017 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung, so dass diese überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Begründung Seite 2 Am 16. November 2017 erfolgte die Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch den Landtag. Im Rahmen dieses Gesetzes wird ein einmaliger Landeszuschuss von insgesamt 6.383.030,77 EUR vom Landschaftsverband Rheinland an die Stadt Krefeld bewilligt und ausgezahlt. Hiervon ist noch in diesem Haushaltsjahr der den freien Trägern zustehende anteilige Betrag von 3.022.051,21 EUR weiterzuleiten. Da die Bereitstellung dieser zusätzlichen Betriebskostenzuschüsse zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 noch nicht bekannt war und somit auch nicht berücksichtigt werden konnte, muss dieser Betrag nun überplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden, damit eine Weiterleitung an die freien Träger noch in 2017 erfolgen kann. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.