Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4738 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier: Weiterleitung von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen freier Träger
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P05101020000 - Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 53181000/73181000 - Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen - in Höhe von 3.022.051,21 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101020000 Kindertageseinrichtungen freier Träger -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse
für lfd. Zwecke vom Land - in entsprechender Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4738 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05101020000 – Kindertageseinrichtungen freier Träger
53180000/73180000 - Zuschüsse an übrige Bereiche
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel sind an die freien Träger für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Im Haushaltsplan 2017 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung, so
dass diese überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Begründung
Seite 2
Am 16. November 2017 erfolgte die Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch den Landtag. Im Rahmen dieses Gesetzes wird ein
einmaliger Landeszuschuss von insgesamt 6.383.030,77 EUR vom Landschaftsverband Rheinland an die
Stadt Krefeld bewilligt und ausgezahlt. Hiervon ist noch in diesem Haushaltsjahr der den freien Trägern
zustehende anteilige Betrag von 3.022.051,21 EUR weiterzuleiten.
Da die Bereitstellung dieser zusätzlichen Betriebskostenzuschüsse zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplans 2017 noch nicht bekannt war und somit auch nicht berücksichtigt werden konnte, muss
dieser Betrag nun überplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden, damit eine Weiterleitung an die freien Träger noch in 2017 erfolgen kann.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.