Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
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Begründung zur Vorlage 4490 /17
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt für einen Bereich nördlich des Breiten Dyk und westlich des Nassauerrings einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 27.500 m² und wird derzeit als private Dauerkleingärten genutzt. Das Plangebiet wird nördlich durch die Dauerkleingartenanlage „Am hohen Dyk“
begrenzt, östlich durch den Nassauerring. Südlich und westlich grenzen der Breiten Dyk sowie
vorhandene Wohnbebauung an.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Anlass und Ziele der Planung
Durch die geplante Nutzungsänderung der privaten Dauerkleingärten entlang des Nassauerrings
zeichnet sich eine neue städtebauliche Perspektive in Form einer behutsamen Nachverdichtung
auf. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben,
indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden.
Für eine Neuordnung der Fläche der privaten Dauerkleingärten, sind die planungsrechtlichen
Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen.
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Ziel des Bebauungsplanes Nr. 812 ist es,
• die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen,
• eine behutsame Nachverdichtung zu fördern, indem eine bereits erschlossene innerstädtische Fläche genutzt wird.
Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 396 als Private Grünfläche
- Dauerkleingärten - steht der angestrebten Nutzung als Wohnbaufläche entgegen. Allerdings
stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2015 an dieser Stelle eine Wohnbaufläche dar. Eine Ausweisung des Gebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der
Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem
der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt. Im Entwurf zum neuen Regionalplan Düsseldorf (Entwurfsstand:
Juni 2017) ist das Plangebiet ebenfalls als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Die geplante Nutzung entspricht damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – außer
Kraft gesetzt werden:
•
Bebauungsplan Nr. 073 – Nassauerring von Blumentalstraße bis Moerser Straße –
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der aus einem
Fluchtlinienplan übergeleitet wurde und kein konkretes Baugebiet festgesetzt. Bestandteil dieses
Plans sind die Festsetzungen einer Straßenbegrenzungslinie sowie einer Baufluchtlinie. Die Baufluchtlinie verläuft jeweils mit 7 m Abstand zum Breiten Dyk und Nassauerring. Der Bereich zwischen der Baufluchtlinie und der Straßenverkehrsflächen ist als Vorgarten festgesetzt.
•
Bebauungsplan Nr. 396 – Hökendyk / südlich Kliedbruchstr. / Nassauerring / Breitendyk –
Der Bebauungsplan setzt den östlichen Teil des Plangebietes, den Nassauerring, als Straßenverkehrsfläche fest. Das übrige Plangebiet ist als Private Grünfläche – Dauerkleingärten – gemäß §
9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB festgesetzt.
Der Nassauerring liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 812, damit
vermieden wird, dass Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 396 isoliert von seinem übrigen Geltungsbereich bestehen bleiben. Zudem wurde die Straße Breiten Dyk in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 812 aufgenommen, um eine planungsrechtliche Grundlage für die nördlich
an den Breiten Dyk angrenzende Wohnbebauung zu schaffen.
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Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm des Nassauerrings vorbelastet. Direkt an den Nassauerring angrenzend liegt die Belastung zwischen 60 - 65 dB, im Westen des Plangebietes zwischen 55 - 60 dB.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer potentiellen Wasserschutzzone (Bruchstraße).
Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der
potenziellen Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 10.12.2015 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der
Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 5 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 36 zu platzieren und die bisher auf Rang 36
und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu
versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen.
Im weiteren Verfahren ist zu klären, welche Fachgutachten von Nöten sind. Voraussichtlich sind
in diesem Bebauungsplanverfahren eine Bestandsuntersuchung im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans, ein Artenschutzgutachten sowie ein Schallgutachten notwendig. Die
konkret erforderliche Länge des Schallschutzbereiches entlang des Nassauerrings muss im weiteren Bebauungsplanverfahren noch ermittelt werden.
Planungsvereinbarungen
Der Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Da bereits ein konkreter Investor vorhanden ist, bietet sich der Abschluss
einer Planungsvereinbarung an.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes