Daten
Kommune
Krefeld
Größe
329 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Einleitender Beschluss
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4490 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
23.11.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 812 - Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
Beschluss
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich des Breiten Dyk und westlich des Nassauerrings, der zur Zeit als private Dauerkleingärten genutzt wird und
- im Süden durch den Breiten Dyk,
- im Westen durch angrenzende Wohnbebauung des Krüllsdyk,
- im Norden durch die Dauerkleingartenanlage „Am hohen Dyk“ und
- im Osten durch den Nassauerring begrenzt wird,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 812 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 073 – Nassauerring von Blumentalstraße bis Moerser
Straße –
- Bebauungsplan Nr. 396 – Hökendyk / südlich Kliedbruchstr. / Nassauerring /
Breitendyk –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – neu auf Rang 36 platziert. Die
nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4490 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2