Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 22 öT
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.09.2014
Nr.
347 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Mehrbedarf bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P05001040000 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -, Kostenart 53321100/73321100 Sozialhilfe i.E. an natürliche Personen - in Höhe von 240.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05001040000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kostenart 44810000/64810000 - Kostenerstattungen vom Land -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 347 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05001040000 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
53321100 - Sozialhilfe i.E. an natürliche Personen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aus der o.g. Kostenart werden die Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
gezahlt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts bedürftiger Menschen in Krefeld ist abhängig von gesellschaftlichen, demographischen und rechtlichen Entwicklungen, so dass Steuerungsmöglichkeiten auf
kommunaler Ebene in Bezug auf die Fallzahl und damit auf die Höhe der entstehenden Aufwendungen
kaum vorhanden sind. Um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, müssen daher auch die finanziellen Rahmenbedingungen ständig entsprechend den sich ändernden Erfordernissen angepasst werden.
Für das laufende Haushaltsjahr 2014 wird auf Grund des aktuellen Ist-Standes von 596.861,22 EUR mit
einem Jahresendergebnis von 1.040.000,00 EUR (ca. 88.000,00 EUR monatlich x 5 Monate = 440.000,00
EUR + 596.861,22 EUR) gerechnet. Der Haushaltsansatz von 800.000,00 EUR ist insofern - bedingt durch
gestiegene Fallzahlen - nicht auskömmlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass seit 2014 die Grundsicherungsleistungen sowohl innerhalb, als auch
außerhalb von Einrichtungen zu 100% seitens des Bundes erstattet werden. Hierdurch kann der Mehrbedarf durch höhere Kostenerstattungen gedeckt werden.
Die Mittelbereitstellung von 240.000,00 EUR erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.