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Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
291 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.08.2015 Nr. 1720 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 03.09.2015 Betreff Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1720 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu § 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang Josef-Lenders-Dyk - ganz Peter-Esser-Dyk - ganz Straße Josef-Lenders-Dyk - ganz Peter-Esser-Dyk - ganz RKL/WKL Verkehrs- RKL/WKL neu / Begründung lt. Satzung bedeutung RKL VII A Anlieger RKL VIII A WKL 3 WKL – Die Einstufung der Straße in RKL VIII wird im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis vorgeschlagen. keine Anlieger RKL VIII A WKL – Die Einstufung der Straßein RKL VIII wird im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis vorgeschlagen. alte Gebührenhöhe in Euro-Stand 2015 RKL 2,55 EUR WKL 0,33 EUR keine keine neue Gebührenhöhe in Euro-Stand 2015 keine keine keine keine Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung § 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem als Anlage 1 zur Reinigungssatzung geführten Straßenverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, Begründung durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger. Seite 3