Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4938 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des Ratsherrn Joachim C. Heitmann, der sein Aufsichtsratsmandat zum 11.04.2018 niedergelegt hat, nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages als seinen
Nachfolger Ratsherrn Dr. Günther Porst in den Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Krefeld mbH zu entsenden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4938 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern:
- dem Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld.
- 9 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Krefeld nach dem in der jeweils geltenden Fassung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten, gültigen Wahlverfahren im Rat aus dessen
Mitgliedern gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.
- Weitere 6 Mitglieder werden von den übrigen Gesellschaftern (nicht Stadt Krefeld) gewählt.
Der gesamte Aufsichtsrat bleibt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Krefeld im Amt. Nach § 10
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann jedes gewählte oder entsandte Aufsichtsratsmitglied sein Amt
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. In solchen Fällen ist nach § 10 Abs. 6
des Gesellschaftsvertrages für die restliche Amtszeit ein Nachfolger zu entsenden. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ratsherr Joachim C. Heitmann, Mitglied der FDP-Fraktion, hat die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats mit Schreiben vom 23.01.2018 gegenüber der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
zum 11.04.2018 erklärt. Als seinen Nachfolger schlägt die FDP-Fraktion Ratsherrn Dr. Günther Porst vor.