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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4938 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des Ratsherrn Joachim C. Heitmann, der sein Aufsichtsratsmandat zum 11.04.2018 niedergelegt hat, nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages als seinen Nachfolger Ratsherrn Dr. Günther Porst in den Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH zu entsenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4938 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern: - dem Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld. - 9 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Krefeld nach dem in der jeweils geltenden Fassung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten, gültigen Wahlverfahren im Rat aus dessen Mitgliedern gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt. - Weitere 6 Mitglieder werden von den übrigen Gesellschaftern (nicht Stadt Krefeld) gewählt. Der gesamte Aufsichtsrat bleibt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Krefeld im Amt. Nach § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann jedes gewählte oder entsandte Aufsichtsratsmitglied sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. In solchen Fällen ist nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages für die restliche Amtszeit ein Nachfolger zu entsenden. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ratsherr Joachim C. Heitmann, Mitglied der FDP-Fraktion, hat die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats mit Schreiben vom 23.01.2018 gegenüber der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH zum 11.04.2018 erklärt. Als seinen Nachfolger schlägt die FDP-Fraktion Ratsherrn Dr. Günther Porst vor.