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Verwaltungsvorlage (ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
375 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:06
Verwaltungsvorlage (ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831) Verwaltungsvorlage (ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831) Verwaltungsvorlage (ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831) Verwaltungsvorlage (ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4597 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 610 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 18.01.2018 Bezirksvertretung Uerdingen 14.12.2017 Betreff ÖPNV-Hafenerschließung über die Buslinie 831 Beschlussentwurf: Bezirksvertretung Uerdingen Das ÖPNV-Erschließungskonzept für den Hafen wird zur Kenntnis genommen. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung stimmt dem ÖPNV-Erschließungskonzept für den Hafen zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4597 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: nein P02002120000 - Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie P06602030000 Straßenbau, -unterhaltung 53130000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie 52212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Detailangaben unter "Kosten, Finanzierung" auf Seite 2 der Begründung. Begründung Seite 2 Allgemeines Aufgrund der gestiegenen Ansiedlungen der Betriebe am Krefelder Hafen ist der Bedarf an dessen verbesserter ÖPNV-Erschließung gewachsen. Es ist daher vorgesehen, die ÖPNV-Hafenerschließung durch die Anpassung der Buslinie 831 (Rheinbahn AG), mit geringen Änderungen auch bei der Linie 047 (SWK MOBIL GmbH), zu optimieren. Hierzu wurde seitens der Rheinbahn AG in Abstimmung mit der SWK MOBIL GmbH, Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und Stadt Krefeld ein ÖPNV-Erschließungskonzept entwickelt. Erschließungskonzept Die Details des ÖPNV- Erschließungskonzeptes des Hafens können der in der Anlage beigefügten Präsentation der Rheinbahn entnommen werden. Hier werden nur die wichtigsten Fakten erwähnt. Montags bis freitags (Feiertage ausgenommen) in der Zeit von ca. 05:00 -20:00 Uhr (Bedienungszeiten ähnlich wie im Gewerbegebiet CHEMPARK) soll jede dritte bisherige Fahrt (bei 20 Minuten-Takt ein Mal pro Stunde) der Buslinie 831 nicht über den Stadteilkern Gellep-Stratum sondern über den Heidbergsweg, die Bataver-, Hentrich- und Hafenstraße geführt werden. Gleichzeitig wird die Erschließung des Stadtteilkerns Gellep-Stratum und teilweise des Hafens durch die Änderungen des Verlaufs der Linie 047 optimiert. Im Zuge der neuen Linienführung gemäß der Variante 2, dargestellt auf Seite 4 der beigefügten Präsentation der Rheinbahn, müssen einige Haltestellen zuerst für den Probebetrieb (ca. ein Jahr) nur provisorisch eingerichtet werden. Die beidseitig einzurichtenden Haltestellen sind: - Rheinhafen (an der Hafenstraße) - Hentrichstraße - Bataverstraße - Yachthafen - Spey - An der Römerschanze (nicht in Präsentation enthalten) - Latumer Straße Zusätzlich muss einseitig die Haltestelle Dakerstraße, Steig 2 eingerichtet werden. Die Steige 3 und 4 der Haltestelle Heidbergsweg (rot) entfallen und werden durch die neuen Steige an der Dakerstraße ersetzt. Die Haltestellenstandorte sind lediglich als Wunschstandorte der Rheinbahn symbolisch eingetragen und werden vor der Umsetzung noch detailliert geprüft und ggf. entsprechend angepasst. Haltestellenhäuser sind für den Testbetrieb nicht geplant. Die erforderlichen Haltestellenschilder werden seitens der Rheinbahn/SWK provisorisch aufgestellt. Kosten, Finanzierung Die künftige Mehrkilometerleistung der Linie 831 (Rheinbahn AG) beträgt ca. 35.000 km/Jahr, die künftigen jährlichen Mehrkosten werden somit auf ca. 24.500 EUR/Jahr geschätzt. Sie sind haushaltsmäßig im Produkt P02002120000- VRR, Kostenart 53130000- Zuwendungen für laufende Zwecke etatisiert. Die städtischen Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der provisorischen Haltestellen werden auf ca. 20.000 EUR/Jahr geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus P06602030000– Straßenbau, 52212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens. Die Mehrkilometerleistung der Linie 047 (SWK MOBIL GmbH) wird auf ca. 7.400 km/Jahr geschätzt. Aus der Erhöhung der Fahrleistung ergibt sich kein direkter Effekt auf den Haushalt der Stadt Krefeld, da die Verluste der SWK MOBIL GmbH im SWK-Konzern ausgeglichen werden. Bei der Angabe der Kosten geht die Verwaltung zuerst von einem einjährigen Testbetrieb aus, deshalb wurden die Kosten für ein Jahr als einmalige Belastung des Haushalts angegeben. Sollte aus wichtigen Gründen der Probebetrieb verlängert werden, wird die Verwaltung bei Bedarf die erforderlichen, zusätzlichen Haushaltsmittel sichern. Sonstiges Die Änderung oder Aufhebung der Maßnahme M 1/05 des Luftreinhalteplans Krefeld (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Bataverstraße, ab Hafendrehbrücke bis zur Einfahrt zum Betriebsgelände der Fa. STRABAG) wurde verwaltungsintern geprüft. Sie wird aus Gründen laufender Vertragsverletzungs- Begründung Seite 3 und Klageverfahren gegen Kommunen und Städte der Bundesrepublik Deutschland, bei denen die Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen zur Luftreinhaltung geprüft wird, abgelehnt. Die Einführung des neuen ÖPNV-Erschließungskonzeptes ist nach den noch erforderlichen Beschlüssen der Rheinbahn AG und weiteren Detailplanungen (Haltestellenlage, Abwicklung der Schülerverkehre, etc.) zum nächsten Fahrplanwechsel (voraussichtlich Juni 2018) geplant. Der Probebetrieb wird ca. ein Jahr dauern und seitens der Rheinbahn und SWK evaluiert. Die Verwaltung wird der Politik die Evaluationsergebnisse des Testbetriebs vorlegen und entsprechende Empfehlungen für die künftige Vorgehensweise vorschlagen. Anlage