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Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
291 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:07
Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3) Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3) Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3) Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3) Verwaltungsvorlage (Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3)

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Inhalt der Datei

Hier: Vorstellung der Planung für den U 3 Ausbau, sowie Kostenfeststellung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.01.2017 Nr. 3506 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 60/10 - ZGM Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 07.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.02.2017 U. A. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 09.02.2017 Bezirksvertretung West 15.02.2017 Betreff Umbau Kita Hermannstr. 39 n. Stufenplan IIa/U3 Hier: Vorstellung der Planung für den U 3 Ausbau, sowie Kostenfeststellung Beschlussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgestellte Planung zum Umbau der Kita Hermannstrasse 39 zur Kenntnis. 2. Der Unterausschuss beschließt die Umsetzung der vorgestellten Planung zum Umbau der Kita Hermannstrasse 39 und stellt die Kosten in Höhe von 1.640.000 Euro fest. 3. Die Bezirksvertretung West nimmt die vorgestellte Planung zum Umbau der Kita Hermannstrasse 39 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3506 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P060 0251 0000 - Immobilienservice 78510000 - Hochbaumaßnahmen 7.260.110.700.100 - Kita Hermannstr. Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.640.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 1.640.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 1.640.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangslage: Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 23.06.2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Mit Ratsbeschluss vom 26.04.2010 wurde die Umsetzung in zwei Blöcken festgelegt. Die Kindertagesstätte Hermannstrasse soll im Rahmen des Stufenplans II a unter der Maßnahme "Erweiterungen und Anpassung des Raumangebotes an die gesetzlichen Vorgaben" umgesetzt werden. Die Beauftragung des Architekturbüros Katharina Kulla, Friedr.-Ebert.-Str. 17, 47799 Krefeld erfolgte nach Beschluss durch den Unteraussschuss U3 am 27.04.2016. Ein Förderantrag im Rahmen des KInvFöG ist für die Maßnahme bereits gestellt worden. Baubeschreibung: In der Kindertageseinrichtung Hermannstrasse in Krefeld werden derzeit drei Gruppen betreut. Das Raumprogramm wird an den Bedarf für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren angepasst. Durch neue Anbauten südlich und nördlich vom Bestandsgebäude, sowie Umbauten der vorhandenen Räumlichkeiten, werden notwendige Wickelbereiche, Ruheräume, sowie Platz für eine weitere 4. Gruppe geschaffen. Die Einrichtung wird zukünftig über 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 73 Plätze für Kinder über drei Jahren verfügen. Kosten: Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf 1.640.000 Euro. In 2016 wurden für die Erteilung von Planungsaufträgen 80.000 EUR bereitgestellt. Für die weitere finanzielle Umsetzung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2017 unter PSP-Element P 060 0251 0000 Immobilienservice/Sachkonto 78510000 - Hochbaumaßnahmen/ 7.260.110.700.100 - Kita Hermannstrasse Haushaltsmittel in Höhe von 572.000 EUR zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 sind 988.000 EUR angemeldet worden. § 82 Abs. 1 GO: - Rechtliche Verpflichtung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII Für Kinder unter 3 Jahren besteht laut Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf entsprechende Förderung in geeigneten Kindertageseinrichtungen und -tagespflege. Zur Schaffung ausreichender und geeigneter U3 Plätze ist die Stadt Krefeld somit per Gesetz gebunden. Die derzeit zur Verfügung stehenden U3 Plätze decken den vorhandenen Bedarf nicht ab. RPA: Das RPA hat gegen die Umsetzung keine Bedenken geäußert. Planungsablauf: Bauherr: Stadt Krefeld, Fachbereich 60 - Zentrales Gebäudemanagement Projektleitung: Stadt Krefeld, Fachbereich 60 - Zentrales Gebäudemanagement Planung und Bauleitung: Architekturbüro Katharina Kulla, Krefeld Statik: Ing. Büro Narewski, Krefeld Begründung Seite 3 Ingenieurleistungen HLS: Ing. Büro Brockof Ingenieurleistungen Elektro: Ing. Büro Sturm, Krefeld Brandschutzkonzept: Brandschutzbüro Schumeckers, Tönisvorst SiGeKo: Heynen, Krefeld Außenanlagen: Stadt Krefeld, Fachbereich 67 - Grünflächen Die Planungen und Kosten hierzu werden in einer nachfolgenden Ausschusssitzung von FB 67 dargestellt. Bauantrag: 8. Dezember 2016 Baubeginn: 3. Quartal 2017 Anlagen: - Nutzflächenberechnung - Nutzflächenberechnung Bestand - Kostenschätzung nach DIN 276 - Folgekostenberechnung - Grundrisse, Ansichten, Schnitte - Lageplan