Daten
Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:08
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.03.2015
Nr.
1132 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
19.03.2015
Betreff
Stadtumbau West - Maßnahmenanmeldung im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms für das Jahr
2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des Programms
Stadtumbau West für das Jahr 2016 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden,soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen .
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1132 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
Investive Ausgabeansätze / konsumtive Ausgabeansätze
78520000 / 54318300
7.662001.700.100 / P06204020000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sind die Ansätze für den Stadtumbau West, Stand 11.12.14, etatisiert. Nach Beschlusslage der weiteren Gremien (Bezirksvertretungen, Bauausschuss) werden die Ansätze
für den Haushaltsplan 2016 ff. angepasst.
Begründung
Seite 2
Im Jahr 2009 hatte die Verwaltung ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Büro Pesch und
Partner und InWis) und in der Folge das hierauf aufbauende integrierte Handlungskonzept (Innovationsagentur NRW) beauftragt und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Basierend auf diesen grundsätzlichen Zielen für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt
sind in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Anträge zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden.
Für das Förderjahr 2016 ist es vorgesehen, folgende Maßnahmen anzumelden:
1. Quartiersmanagement
Die Beratung und Betreuung der Bewohnerschaft im Quartier soll fortgeführt werden. Hierzu ist
beabsichtigt ein externes Büro zu beauftragen. Gleichfalls soll als Anlaufstelle auch wieder ein
Büro im Stadtumbaugebiet angemietet werden.
2. Gestaltung Evangelischer Kirchplatz bis Schwanenmarkt
Der Kirchplatz soll in Abstimmung mit der Evangelischen Kirchengemeinde erneuert und umgestaltet werden, um die Platzfolge Schwanenmarkt / Evangelischer Kirchplatz / Platz an der Alten
Kirche / Willy-Göldenbachs-Platz zu stärken und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu
stärken.
3. Förderung der ISG zur Realisierung von Maßnahmen zur Standortaufwertung
Die Immobilien-Standortgemeinschaften werden sich in Zusammenarbeit mit der Stadt weiterhin
für eine Aufwertung der Innenstadt einsetzen. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen geplant, ein
Hauptaspekt wird die Umsetzung des identitätsstiftenden Gestaltungskonzeptes (gemeinsam
erarbeitet durch die Hochschule Niederrhein und der Stadt Krefeld) sein.
4. Umgestaltung Lewerentzstraße, Abschnitt Roßstraße bis Frankenring
In einem Werkstattverfahren mit den Anliegern, der Hochschule Niederrhein sowie Interessierten aus dem Samtweberviertel soll eine Aufwertung und Neunutzung dieses aufgelassenen Straßenabschnitts erarbeitet werden.
5. Umgestaltung Kreuzungsbereich Tannenstraße / Lewerentzstraße und angrenzende Straßenräume
Die Aufwertung der Straßen soll durch Baumpflanzungen, Verkehrsberuhigung, Vernetzung und
Neuordnung des Parkens erfolgen.
6. Ergänzung des Südwalls
Der letzte Abschnitt des Südwalles zwischen Mühlenstraße und Breite Straße soll wiederhergestellt werden. Dabei sollen die Stellplätze in der Mittelachse entfallen und die Grünfläche nach
historischem Vorbild in Einheitlichkeit mit dem bereits umgestalteten weiteren Südwall gestaltet
werden.
7. Spielplatz Südwall Komplettsanierung
Durch die Sanierung des bestehenden Spielplatzes soll dieser an heutige Bedürfnisse angepasst
werden.
8. Ergänzung des Westwalls
Auch der Westwall soll im Abschnitt zwischen Südwall und Lindenstraße zur Betonung des Wallvierecks wiederhergestellt werden. Auch hier würden die Stellplätze in der Mittelachse entfallen
und die Fläche als Grünfläche gestaltet werden.
Begründung
Seite 3
Eine Vorberatung zu den aufgeführten Maßnahmen hat in der Sitzung des Stadtumbaubeirates
am 10. Februar 2015 stattgefunden, dort ist allen Maßnahmenvorschlägen zugestimmt worden.
Eine Umsetzung der Maßnahmen kann nur erfolgen, wenn die Bewilligungsbescheide des Fördergebers (vermutlich Ende 2016) und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.