Daten
Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:08
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.06.2016
Nr.
2823 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - ho Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
07.07.2016
Betreff
Überprüfung der Niederschlagsflächen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2823 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadtentwässerung Krefeld plant die Überprüfung der zu Niederschlagswassergebühr herangezogenen Flächen. Es soll mit externer Unterstützung mittels Befliegung und Auswertung von
Luftbildern der Anschlussgrad aller Grundstücke festgestellt werden. Anschließend wird ein Fragebogen an die Grundstückseigentümer zur Verifizierung versendet.
Rückblick
Die Stadt Krefeld hat mittels Fragebogen in den 1970er Jahren den Anschluss an die städtische
Kanalisation abgefragt. Die Grundstückseigentümer mussten dabei die angeschlossenen Fläche
sowie die Aufteilung (Dach, Wege,...) angeben.
Im Nachgang hat seitdem eine laufende Überprüfung im Rahmen des täglichen Geschäfts gegeben. Es ist jedoch nicht per Datenbankabfrage nachvollziehbar welche Grundstücke zu welcher
Zeit überprüft wurden.
Zusätzlich ist seit Änderung der Rechtsprechung auch die Veranlagung von nichtleitungsgebundenen Flächen möglich. Dazu wurden in 2012 zwei Stellen zur Überprüfung eingerichtet, von denen eine aktuell nach der Neuorganisation nicht besetzt ist.
Vorhaben
Im Rahmen der Gebührenkalkulation ist auch regelmäßig der Verteilungsmaßstab (hier: angeschlossene Fläche) zu prüfen.
Der Grundstückseigentümer ist gemäß Satzung der Stadt Krefeld verpflichtet Änderungen an
seiner Entwässerungsanlage mitzuteilen. Parallel werden über diverse Genehmigungsverfahren
(Um-/Bauantrag, Erweiterungen, Versickerungsantrag) sichergestellt, dass diese Informationen
ebenfalls zur Heranziehung von Niederschlagswassergebühren genutzt werden. Gleichwohl gibt
es auf den Grundstücken diverse Änderungen die keiner Genehmigung bedürfen, z.B. Hausvorflächenbefestigung.
Die Stadtentwässerung Krefeld plant eine neuerliche grundsätzliche Erhebung der angeschlossenen Flächen.
Vorgehen
Da die Informations- und Kameratechnik deutlich fortgeschritten ist, kann heute mit geringem
Aufwand ein Luftbild zur genaueren Auswertung herangezogen werden. Diese
würden nach Erstellung automatisiert auf jedes Grundstück projiziert werden und anschließend
manuell ausgewertet werden. Dieses Ergebnis wird zur Validierung an den Grundstückseigentümer zur Stellungnahme gesandt. Diese Antworten fließen dann in die zukünftige Berechnung der
Niederschlagswassergebühr ein.
Sofern keine Antworten erfolgen, werden die Annahmen von Amtes wegen festgesetzt. Im Regelfall ist bei gleichartigen Projekten mit einer Rückläuferquote von über 80% zu rechnen.
Im gesamten Projekt wird die Stadtentwässerung durch eine erfahrenen Dienstleister mit entsprechenden Referenzen in ihren Auftraggeberfunktion unterstützt. Dieser wird das dann europaweit auszuschreibende Leistungsverzeichnis erstellen und auch im weiteren Verfahren tätig
sein.
Da die letzte flächendeckende Erhebung der angeschlossenen Flächen über 40 Jahre her ist,
muss eine Überprüfung im Sinne der Gebührengerechtigkeit erfolgen,
zumal die technischen Möglichkeiten einen vergleichsweise geringen Aufwand ermöglichen.
Der erste Schritt mit Auswahl eines Dienstleisters zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses soll
noch im Herbst 2016 erfolgen.
Die endgültigen Ergebnisse sollen spätestens in die Gebührenkalkulation 2019 einfließen.
Begründung
Seite 3