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Verwaltungsvorlage (Überprüfung der Niederschlagsflächen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:08
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.06.2016 Nr. 2823 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - ho Beratungsfolge: Sitzungstermin: Betriebsausschuss Stadtentwässerung 07.07.2016 Betreff Überprüfung der Niederschlagsflächen Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2823 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadtentwässerung Krefeld plant die Überprüfung der zu Niederschlagswassergebühr herangezogenen Flächen. Es soll mit externer Unterstützung mittels Befliegung und Auswertung von Luftbildern der Anschlussgrad aller Grundstücke festgestellt werden. Anschließend wird ein Fragebogen an die Grundstückseigentümer zur Verifizierung versendet. Rückblick Die Stadt Krefeld hat mittels Fragebogen in den 1970er Jahren den Anschluss an die städtische Kanalisation abgefragt. Die Grundstückseigentümer mussten dabei die angeschlossenen Fläche sowie die Aufteilung (Dach, Wege,...) angeben. Im Nachgang hat seitdem eine laufende Überprüfung im Rahmen des täglichen Geschäfts gegeben. Es ist jedoch nicht per Datenbankabfrage nachvollziehbar welche Grundstücke zu welcher Zeit überprüft wurden. Zusätzlich ist seit Änderung der Rechtsprechung auch die Veranlagung von nichtleitungsgebundenen Flächen möglich. Dazu wurden in 2012 zwei Stellen zur Überprüfung eingerichtet, von denen eine aktuell nach der Neuorganisation nicht besetzt ist. Vorhaben Im Rahmen der Gebührenkalkulation ist auch regelmäßig der Verteilungsmaßstab (hier: angeschlossene Fläche) zu prüfen. Der Grundstückseigentümer ist gemäß Satzung der Stadt Krefeld verpflichtet Änderungen an seiner Entwässerungsanlage mitzuteilen. Parallel werden über diverse Genehmigungsverfahren (Um-/Bauantrag, Erweiterungen, Versickerungsantrag) sichergestellt, dass diese Informationen ebenfalls zur Heranziehung von Niederschlagswassergebühren genutzt werden. Gleichwohl gibt es auf den Grundstücken diverse Änderungen die keiner Genehmigung bedürfen, z.B. Hausvorflächenbefestigung. Die Stadtentwässerung Krefeld plant eine neuerliche grundsätzliche Erhebung der angeschlossenen Flächen. Vorgehen Da die Informations- und Kameratechnik deutlich fortgeschritten ist, kann heute mit geringem Aufwand ein Luftbild zur genaueren Auswertung herangezogen werden. Diese würden nach Erstellung automatisiert auf jedes Grundstück projiziert werden und anschließend manuell ausgewertet werden. Dieses Ergebnis wird zur Validierung an den Grundstückseigentümer zur Stellungnahme gesandt. Diese Antworten fließen dann in die zukünftige Berechnung der Niederschlagswassergebühr ein. Sofern keine Antworten erfolgen, werden die Annahmen von Amtes wegen festgesetzt. Im Regelfall ist bei gleichartigen Projekten mit einer Rückläuferquote von über 80% zu rechnen. Im gesamten Projekt wird die Stadtentwässerung durch eine erfahrenen Dienstleister mit entsprechenden Referenzen in ihren Auftraggeberfunktion unterstützt. Dieser wird das dann europaweit auszuschreibende Leistungsverzeichnis erstellen und auch im weiteren Verfahren tätig sein. Da die letzte flächendeckende Erhebung der angeschlossenen Flächen über 40 Jahre her ist, muss eine Überprüfung im Sinne der Gebührengerechtigkeit erfolgen, zumal die technischen Möglichkeiten einen vergleichsweise geringen Aufwand ermöglichen. Der erste Schritt mit Auswahl eines Dienstleisters zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses soll noch im Herbst 2016 erfolgen. Die endgültigen Ergebnisse sollen spätestens in die Gebührenkalkulation 2019 einfließen. Begründung Seite 3